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   BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89   

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BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89 (https://dejure.org/1992,929)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1992 - 1 C 31.89 (https://dejure.org/1992,929)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1992 - 1 C 31.89 (https://dejure.org/1992,929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Handwerk - Innung - Innungsbezirk - Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde - Befugnis zur Satzungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 88
  • NVwZ 1993, 675
  • DÖV 1992, 875
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    § 52 Abs. 2 Satz 2 HwO dient ferner der Durchsetzung des allgemein anerkannten Postulats der Einräumigkeit der staatlichen Verwaltung, zu der die Innungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gehören (§ 53 HwO, vgl. dazu BVerfGE 68, 193 ).

    Handwerksinnungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, somit Teil der staatlichen Verwaltung und insofern nicht grundrechtsfähig (BVerfGE 68, 193 ).

    Andererseits nehmen sie die gemeinsamen berufsständischen und wirtschaftlichen Interessen der in ihnen zusammengeschlossenen Handwerker wahr; insoweit mögen sie als Träger bestimmter Grundrechte in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 70, 1 ).

  • BVerwG, 25.04.1972 - I C 3.70
    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    Diese Maßstäbe gelten nicht nur für den Gründungszeitpunkt der Innung, sondern darüber hinaus für die gesamte Dauer ihres Bestehens (so hinsichtlich § 52 Abs. 2 Satz 1 HwO bereits Urteil vom 25. April 1972 - BVerwG 1 C 3.70 - GewArch 1972, 333).

    Demgemäß kann es grundsätzlich keinen Bestandsschutz oder Vertrauensschutz für die Innung dahin geben, daß die ursprünglichen Grenzen ihres Bezirks unverändert bleiben, wenn sie den erwähnten Kriterien nicht mehr entsprechen (so sinngemäß schon Urteil vom 25. April 1972, a.a.O. S. 334 f.).

  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    Jedenfalls von diesem Zeitpunkt an läßt sich nur noch der Rechtssatz selbst - und nicht mehr der einzelne Akt, der zu seiner Entstehung beigetragen hat - aufheben oder ändern (BVerwGE 75, 142 ).
  • BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 4.89

    Spezialmärkte - Jahrmärkte - Marktveranstaltung - Zeitabstand

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    Der Senat teilt die Ansicht des Berufungsgerichts, daß die Vorschrift des § 52 Abs. 2 Satz 2 HwO entsprechend ihrem Wortlaut als Sollvorschrift im verwaltungsrechtlichen Sinne zu verstehen ist, d.h. als eine Vorschrift, die zwar im Regelfall für die Innung rechtlich zwingend ist, ihr in Sonderfällen aber gestattet, von der Regel abzuweichen (vgl. BVerwGE 64, 318 ; 88, 1 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    Andererseits nehmen sie die gemeinsamen berufsständischen und wirtschaftlichen Interessen der in ihnen zusammengeschlossenen Handwerker wahr; insoweit mögen sie als Träger bestimmter Grundrechte in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 70, 1 ).
  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    Übrigens ist es den Mitgliedern einer Innung und sonstigen Handwerkern unbenommen, ohne Rücksicht auf § 52 HwO einen Arbeitgeberverband zu bilden oder in einen bestehenden einzutreten und durch ihn einen Tarifvertrag abzuschließen (BVerfGE 20, 312 ).
  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    Der Senat teilt die Ansicht des Berufungsgerichts, daß die Vorschrift des § 52 Abs. 2 Satz 2 HwO entsprechend ihrem Wortlaut als Sollvorschrift im verwaltungsrechtlichen Sinne zu verstehen ist, d.h. als eine Vorschrift, die zwar im Regelfall für die Innung rechtlich zwingend ist, ihr in Sonderfällen aber gestattet, von der Regel abzuweichen (vgl. BVerwGE 64, 318 ; 88, 1 ).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII C 124.59

    Rechtliche Ausgestaltung der Abgrenzung eines Innungsbezirks und seiner

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    Die verschiedenen Grundsätze des § 52 Abs. 2 und 3 HwO geraten im Normalfall, namentlich bei häufiger vertretenen Handwerken (vgl. Urteil vom 14. April 1961 - BVerwG 7 C 124.59 - GewArch 1962, 90 ), nicht miteinander in Konflikt.
  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von

    Die abschließende Abwägung besteht hier in der Entscheidung, dass das raumordnerische Anliegen der Walderhaltung grundsätzlich uneingeschränkt umzusetzen ist und lediglich in atypischen Ausnahmefällen das vorgegebene Abwägungsergebnis überwunden werden kann (vgl. so zu Soll-Vorschriften allgemein Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Auflage, § 7 Rdnr. 11; s. auch die Rechtsprechung des BVerwG zu Soll-Vorschriften z. B. Urteil v. 17.03.1992 - 1 C 31.89 - BVerwGE 90, 88, 93; Urteil v. 25.06.1975 - VIII C 77.74 -, BVerwGE 49, 16, 23).
  • VG Hannover, 16.03.2011 - 11 A 6258/08

    Erweiterung eines Innungsbezirks

    Berücksichtigt man, dass sich die Umstände , von denen Leistungsfähigkeit, Integrationskraft, Deckungsgleichheit und Nichtüberschreiten des Kammerbezirks abhängen, während des meist langen Bestehens einer Innung ändern können, erscheint es sinnvoll, diese Maßstäbe nicht nur für den Gründungszeitpunkt der Innung, sondern darüber hinaus für die gesamte Dauer ihres Bestehens gelten zu lassen (so bereits: BVerwG, Urt. v. 25.04.1972 - 1 C 3/70 - GewArch.1972, 333, 335; ausführlich: BVerwG, Urt. v. 17.03.1992 - 1 C 31/89 - nach juris).

    Das bedeutet, dass die Vorschrift nach dem in ihr beschriebenen Regelfall für die Innung zwingend ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.03.1992 - 1 C 31/89 - BVerwGE 90, 88, 93, zu § 52 Abs. 2 Satz 2 a.F.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird dem Postulat der Einräumigkeit der staatlichen Verwaltung besonderes Gewicht beigemessen, wenn zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten eine Aufgabenverflechtung besteht (BVerwG, Urt. v. 17.03.1992 - 1 C 31/89 - BVerwGE 90, 88, 92).

    Wenn diese aber als Interessenvertretung der in ihr vereinigten Innungen nach § 87 Abs. 1 Ziffer 1 HwO grundsätzlich das Gebiet eines Stadt- oder Landkreises umfasst, erscheint es sinnvoll, dass auch die Bezirke der Innungen jeweils mit dem betreffenden Stadt- oder Landkreis übereinstimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.03.1992 - 1 C 31/89 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08

    Die Planaussagen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 sind Ziele

    Liegen keine Umstände vor, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, so bedeutet das "Soll" ein "Muss" (BVerwG, Urteil vom 14.01.1982 - 5 C 70.80 -, BVerwGE 64, 318; Urteil vom 17.03.1992 - 1 C 31.89 -, BVerwGE 90, 88 = NVwZ 1993, 675; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.2001 - 3 S 605/01 -, VBlBW 2002, 200 m.w.N. [zur Zielaussage einer "Soll"-Vorschrift]).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

    Dabei kann dahinstehen, ob dies schon aus den Gründen anzunehmen ist, die z.B. der Aufhebung einer Satzungsgenehmigung entgegenstehen (vgl. dazu BVerwGE 75, 142 (146) [BVerwG 21.11.1986 - 4 C 22/83]; 90, 88 (90) [BVerwG 09.03.1992 - 6 P 11/90]).
  • BSG, 12.03.2013 - B 1 A 2/12 R

    Krankenversicherung - Staatsaufsicht dient öffentlichem Interesse und keinen

    Von diesem Zeitpunkt an kann nur noch der Rechtssatz selbst rückgängig gemacht oder aufgehoben werden (vgl auch BVerwG SächsVBl 1998, 236; BVerwGE 90, 88, 90; BVerwGE 75, 142, 146 f).
  • OVG Bremen, 28.03.2000 - 1 A 314/99

    Gewerberecht: Anfechtung der Satzung einer Handwerksinnung

    Die Vorschrift bietet zum einen eine "Orientierungshilfe" für eine sachgerechte Abgrenzung der Innungsbezirke (BVerwGE 90, 88 >92<); als solche ist sie nicht zwingend und schon deshalb nicht geeignet, Rechte benachbarter Innungen zu begründen.

    Darüberhinaus dient sie der Durchsetzung des Postulats der Einräumigkeit der staatlichen Verwaltung, zu der die Innungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gehören (BVerwGE 90, 88 >92<; NVwZ-RR 1996, 385).

    Wäre eine andere Abgrenzung nur zulässig, wenn Leistungsfähigkeit und Integrationskraft der Innung dies zwingend erforderten, liefe die Ermessensermächtigung weitgehend leer, denn eine Entscheidung gegen eine andere Abgrenzung wäre in einem solchen Fall regelmäßig nicht mit dem Zweck der Ermächtigung vereinbar, weil die Erfordernisse der Leistungsfähigkeit und Integrationskraft Vorrang vor dem Gesichtspunkt der Deckungsfähigkeit genießen (BVerwGE 90, 88 >93<).

  • BVerwG, 20.12.1995 - 1 B 156.95

    Leistungsfähigkeit - Kreisfreie Stadt - Landkreis

    a) In seinem Urteil vom 17. März 1992 (BVerwGE 90, 88 [91]) hat der beschließende Senat im einzelnen dargelegt, daß einer der Maßstäbe für die Abgrenzung eines Innungsbezirkes der Grundsatz der Deckungsgleichheit ist.

    Schon nach bisherigem Recht war die Vorschrift als Soll-Vorschrift im verwaltungsrechtlichen Sinne zu verstehen, d.h. als eine Vorschrift, die zwar im Regelfall für die Innung rechtlich zwingend ist, ihr in Sonderfällen aber gestattet, von der Regel abzuweichen (vgl. BVerwGE 90, 88 [93]).

    In Rn. 1 zu § 52 HwO heißt es zwar, der Gesetzgeber habe die Neufassung des § 52 Abs. 2 S. 2 HwO "als Reaktion" auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 90, 88 beschlossen; während sich der Innungsbezirk früher auf Teile eines anderen, zusätzlichen Stadt- oder Landkreises nicht habe erstrecken dürfen, ermögliche dies nunmehr § 52 Abs. 2 S. 2 n.F. Wie bereits ausgeführt, ist der Gesetzesbegründung aber nicht zu entnehmen, daß der Gesetzgeber der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegensteuern wollte; vielmehr sollte die Änderung der Entscheidung "Rechnung tragen" (vgl. auch Honig, HandwO, Nachtrag zu den ab 1. Januar 1994 geltenden Änderungen, § 52).

  • BSG, 16.07.1996 - 1 RR 3/95

    Verpflichtung der Berufsgenossenschaft zur Änderung einer rechtswidrigen

    Eine Änderung der Norm setzt nicht den Widerruf der ursprünglichen Genehmigung voraus, weil dieser unzulässig ist (zur Satzung einer Handwerksinnung: BVerwGE 90, 88, 90).

    Deshalb sieht auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in der allgemeinen Aufsichtsbefugnis eine ausreichende Ermächtigung, um die Änderung einer bereits genehmigten Satzung anzuordnen (BVerwGE 90, 88, 90 zu § 75 der Handwerksordnung).

  • BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 11.92

    Änderung der Innungsbezirksgrenzen

    Im übrigen hat sich der beschließende Senat zur Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips für aufsichtsbehördliche Verfügungen, welche die Anpassung eines Innungsbezirks an die gesetzlichen Voraussetzungen betreffen, bereits rechtsgrundsätzlich in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 17. März 1992 - BVerwG 1 C 31.89 - (BVerwGE 90, 88 [BVerwG 17.03.1992 - 1 C 31/89]) geäußert.

    Die weitere von der Beschwerde genannte Frage, ob § 52 Abs. 2 Satz 2 HwO nur Bedeutung für die Errichtung von Innungen, nicht aber für deren Änderung habe, ist durch das Urteil des Senats vom 17. März 1992 (a.a.O. S. 91) geklärt: Danach gelten die Grundsätze des § 52 Abs. 2 und 3 HwO über die Abgrenzung des Innungsbezirks nicht nur für den Gründungszeitpunkt der Innung, sondern darüber hinaus für die Dauer ihres Bestehens.

    Soweit sich die Klägerin auf Art. 9 Abs. 3 GG bezieht, hat der beschließende Senat im übrigen im Urteil vom 17. März 1992 (a.a.O. S. 94 f.) ausgeführt, daß die Tariffähigkeit der Handwerksinnung nur kraft der Vorschrift der Handwerksordnung und demgemäß auch nur in dem vom Gesetz gezogenen Rahmen besteht.

  • StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1714

    Allzuständigkeit; Aufgabenverteilungsprinzip; Ballungsraum; Demokratie;

    Lediglich in atypischen Fällen besteht sie nicht (vgl. etwa BVerwGE 90, 88 [93]; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl. 2002, § 7 Rdnr. 11).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 1 B 35.00

    Innungsbezirk; Deckungsgleichheit mit kreisfreier Stadt oder Landkreis, Ausnahmen

  • BVerwG, 06.03.2002 - 9 A 16.01

    Prüfungen des Bundesrechnungshofs bei Landesfinanzbehörden im Bereich der

  • BFH, 01.12.2004 - II R 46/02

    Unentgeltliche Übertragung von Grundstücken zwischen Körperschaften des

  • BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 13.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 14.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 12.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05

    Planungshoheit, abwehrfähige Position; Raumordnung; Luftverkehr; Fachplanung;

  • BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 34.92

    Bayerischer Rechnungshof - Handwerkskammer - Haushalts- und Wirtschaftsführung -

  • StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1713

    Kommunale Grundrechtsklage: Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen

  • VG Cottbus, 21.08.2018 - 6 K 1966/15

    Abfallgebühren

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 8 LC 23/14

    Zulässigkeit einer nicht tarifgebundenen Mitgliedschaft in der Satzung einer

  • VG Cottbus, 15.08.2018 - 6 K 831/16

    Heranziehung zu Abfallgebühren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1995 - 25 B 365/95

    Studentschaftsbeitrag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 1 B 67.09

    Anspruch einer Innung auf Einschreiten der Handwerkskammer

  • VG Potsdam, 23.11.2017 - 1 K 5108/15

    Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des

  • BVerwG, 31.10.1995 - 1 B 126.95

    Umweltinformationsgesetz - Eine Gemeinde hat keinen Informationsanspruch auf der

  • VG Cottbus, 28.09.2017 - 6 K 549/15

    Vorauszahlungen von Mindestentleerungsgebühren bei Nichterreichen des

  • LSG Hamburg, 19.02.2015 - L 1 KR 40/14

    Rechtmäßigkeit einer Befristung und einer Auflage zu einer aufsichtsrechtlichen

  • BVerfG, 05.04.1993 - 1 BvR 290/93

    Grundrechtsfähigkeit einer Handwerksinnung - Territorialer Zuschnitt einer Innung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2006 - 4 L 284/05

    Zur Erhebung von Abfallgebühren und insbesondere der Auslegung des § 6 Abs. 3

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

  • OLG München, 12.11.2014 - 10 U 3222/14

    Schadensersatzanspruch, Berufungsbegründungsfrist, Fristversäumung,

  • VG Düsseldorf, 23.01.2009 - 1 K 2743/08

    Neueinteilung der Stadtbezirke in Mönchengladbach rechtmäßig

  • VG Potsdam, 23.11.2017 - 1 K 5027/15

    Befugnis des Landesrechnungshofs zur Prüfung der Haushalts- und

  • VG Berlin, 08.03.2017 - 4 K 330.15

    Fusion mehrerer Innungen zu einer länderübergreifenden Innung (hier:

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2013 - 4 M 224/13

    Rechtsaufsicht im Rahmen der Schulaufsicht durch die Kommunalaufsichtsbehörden

  • VG Neustadt, 03.08.2015 - 3 K 1131/14

    Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss in Friedelsheim falsch besetzt

  • BVerwG, 15.08.1997 - 1 B 158.97

    Aufnahme von außerhalb des eigenen Innungsbezirks in der Handwerksrolle

  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 28.95

    Anforderungen an eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot von

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1998 - 2 K 3/97

    Fischer fischen - Fangverbot mit Reusen in der Elbe aufgehoben

  • VG Gelsenkirchen, 28.04.2006 - 19 K 7049/03

    Versorgungswerk, Beiträge, Säumniszuschläge, Zahlungsunfähigkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.1994 - 6 C 10481/94

    Aufsichtsbehörde; Standesrechtliche Berufsordnung; Auflösende Bedingung ;

  • VGH Bayern, 12.12.2007 - 7 N 07.1706
  • VG Hamburg, 18.10.2007 - 8 K 4244/06
  • VG Berlin, 09.10.2009 - 4 K 53.09

    Bildung einer Innung; Erlass einer Ausbildungsverordnung" Klima" oder

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