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BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 38.89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JWG §§ 1 2 3 5 § 6 Abs. 1
Jugendhilfe für Kindergartenbeiträge; Erforderlichkeit der -; Hilfe für Erziehung für Kindergartenbeiträge, Kindergartenbeiträge, Jugendhilfe für -; Hilfe zu Erziehung für -; Jugendpflege als Teil der Jugendhilfe. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 91, 250
- NVwZ 1994, 174 (Ls.)
- NVwZ-RR 1993, 634
- FamRZ 1993, 955 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76
Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe - …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 38.89
Mit ihrer Erziehungsfunktion entsprechen sie dem Jugendwohlfahrtsgesetz als "Erziehungs"-Gesetz (…vgl. dazu BVerwG a.a.O., S. 12; BVerwGE 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 22/76]).Soweit Erziehung in der Familie möglich ist, ist die öffentliche Jugendhilfe dieser gegenüber nachrangig (vgl. BVerwGE 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 22/76] und Senatsurteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 12.82 - ).
Die Rüge der Revision, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1977 - BVerwG 5 C 22.76 - (BVerwGE 52, 214) ab, wonach öffentliche Jugendhilfe einen "Erziehungsnotstand" voraussetze, greift hiernach nicht durch.
- BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 69.85
Sozialhilfe - Notwendiger Lebensunterhalt - Schwarzweis-Fernsehgerät - …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 38.89
Eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 69.85 - (BVerwGE 80, 349 = FEVS 38, 89) scheidet schon deshalb aus, weil sich die von der Revision beanstandeten Ausführungen des Berufungsgerichts auf eine Hilfsbegründung beziehen und sie damit nicht entscheidungserheblich sind. - BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 27.88
Jugendhilfeträger - Erziehungshilfe - Wirtschaftliche Hilfe - Unterbringung eines …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 38.89
Die Revision, die mit Rücksicht auf den zurückliegenden Leistungszeitraum materiellrechtlich noch nach den Vorschriften des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (JWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1977 (BGBl. I S. 633, ber. S. 795) zu prüfen war (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 27.88 - ), ist unbegründet.
- Drs-Bund, 10.12.1986 - BT-Drs 10/6730
Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 38.89
Zu den für die Wohlfahrt der Jugend erforderlichen Einrichtungen für Kleinkinder gehören nach allgemeiner Meinung die Kindergärten (vgl. BT-Drucks. 3/zu 2854 S. 5 zu Art. 11 Nr. 2; zu ihrer Bedeutung siehe 7. und 8. Jugendbericht der Bundesregierung <BT-Drucks. 10/6730 S. 37 und BT-Drucks. 11/6576 S. 97>). - BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 38.89
Die in § 5 JWG aufgeführten Einrichtungen und Veranstaltungen der öffentlichen Jugendhilfe dienen deshalb nicht nur der Jugendfürsorge, dem Ausgleich defizitärer Familienerziehung, sondern auch der Jugendpflege (§ 2 Abs. 2 JWG), die das körperliche, geistige und sittliche Wohl aller Jugendlichen fördern will, ohne daß eine Gefährdung im Einzelfall vorzuliegen braucht (so BVerfGE 22, 180 ). - BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 12.82
Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) als Rechtsgrundlage für eine Jugendhilfe - …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 38.89
Soweit Erziehung in der Familie möglich ist, ist die öffentliche Jugendhilfe dieser gegenüber nachrangig (vgl. BVerwGE 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 22/76] und Senatsurteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 12.82 - ). - Drs-Bund, 06.03.1990 - BT-Drs 11/6576
Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 38.89
Zu den für die Wohlfahrt der Jugend erforderlichen Einrichtungen für Kleinkinder gehören nach allgemeiner Meinung die Kindergärten (vgl. BT-Drucks. 3/zu 2854 S. 5 zu Art. 11 Nr. 2; zu ihrer Bedeutung siehe 7. und 8. Jugendbericht der Bundesregierung <BT-Drucks. 10/6730 S. 37 und BT-Drucks. 11/6576 S. 97>). - BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung der Ausbildungszulage für …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 38.89
Ein solches tatsächliches Angebot an Kindergartenplätzen auch für Kinder zwei Jahre vor ihrer Einschulung am Wohnort des Klägers (zum Anknüpfen an die örtlichen Gegebenheiten vgl. BVerfGE 22, 100 ) ist deshalb von jugendhilferechtlicher Bedeutung, weil mit der Einrichtung und Unterhaltung von Kindergartenplätzen gerade die jugendhilferechtliche Zielsetzung (Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit ) verwirklicht werden soll und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit dem Beitrag zu ihrer Finanzierung über den geringen Anteil der Elternbeiträge hinaus zu erkennen gibt, daß er den Kindergartenbesuch in dem geförderten Umfang für die Wohlfahrt der Jugend für erforderlich hält.
- BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01
Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte; …
Mit dieser Entscheidung erfüllt der Jugendhilfeträger eine ihm den Personenberechtigten gegenüber obliegende jugendhilferechtliche Verpflichtung (s. bereits BVerwGE 91, 250). - OVG Bremen, 06.06.1997 - 1 N 5/96
Beitragsordnung für Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Berlin, 28.03.1995 - 8 A 207.91
Erhöhung des pauschalierten Mietanteils im Pflegegeld; Anspruch auf ergänzende …
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