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   BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 26.92   

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https://dejure.org/1993,3232
BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 26.92 (https://dejure.org/1993,3232)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1993 - 11 C 26.92 (https://dejure.org/1993,3232)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1993 - 11 C 26.92 (https://dejure.org/1993,3232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Fernuniversität - Gleichzeitige Berufstätigkeit - Teilzeitausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 246
  • NVwZ 1994, 375 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 98
  • FamRZ 1994, 331
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85

    Vollzeit-Ausbildung - Studium - Förderungsfähigkeit - Ganztägige Berufstätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 26.92
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 59.85 - (Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 16 S. 18 = FamRZ 1989, 216 = NVwZ-RR 1989, 81 ) bereits näher ausgeführt hat, legt sich der Auszubildende mit der Immatrikulation auf einen bestimmten Studiengang fest und gibt auch - zumindest konkludent - die Erklärung ab, die gewählte Ausbildung tatsächlich betreiben zu wollen; denn dies gehört zu seinen allgemeinen Studentenpflichten, die er mit der durch die Immatrikulation an der jeweiligen Hochschule erworbenen Mitgliedschaft übernimmt.
  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben auf Kondensmilch und sterilisierte

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 26.92
    Auch die Entstehungsgeschichte kann - vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung - herangezogen werden (BVerfGE 10, 20 ; 19, 354 ; 24, 1 ; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 44.76 - ).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 44.76

    Lichtwerbung - Ortsrechtliches Verbot - Ermächtigungsnorm - Eigentumsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 26.92
    Auch die Entstehungsgeschichte kann - vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung - herangezogen werden (BVerfGE 10, 20 ; 19, 354 ; 24, 1 ; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 44.76 - ).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 26.92
    Auch die Entstehungsgeschichte kann - vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung - herangezogen werden (BVerfGE 10, 20 ; 19, 354 ; 24, 1 ; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 44.76 - ).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 26.92
    Das letzte setzt bei der hier erhobenen Rüge unzureichender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) voraus, daß ausgeführt wird, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welches Beweismittel dafür in Frage gekommen wäre, welches Ergebnis die unterbliebene Beweisaufnahme voraussichtlich im einzelnen gehabt und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Revisionskläger günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerwGE 31, 212 ; Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 - ).
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 26.92
    Auch die Entstehungsgeschichte kann - vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung - herangezogen werden (BVerfGE 10, 20 ; 19, 354 ; 24, 1 ; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 44.76 - ).
  • BVerwG, 25.04.1991 - 5 C 15.87

    BAföG - Förderungshöchstdauer - Ausbildungsrecht - Prüfungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 26.92
    Die Rechtsverordnungsermächtigung zielt aber auch auf diejenigen Fälle, in denen im Hinblick auf den individuellen Verlauf einer Ausbildung eine derartige Festlegung durch den Verordnungsgeber im normativen Rahmen des jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsrechts (BVerwGE 88, 151 ) allein nicht möglich ist; für diese Fälle ist es dem Ermächtigungsadressaten gestattet, die Voraussetzungen für eine Festsetzung der Förderungshöchstdauer durch die gesetzesausführende Exekutive normativ zu bestimmen und der letzteren sodann auf dieser Grundlage die abschließende Entscheidung über die Förderungshöchstdauer im Einzelfall zu überlassen.
  • Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 26.92
    Für die Vielzahl der Ausbildungsgänge und Fachrichtungen, für die jeweils eine zeitlich fixierte Förderungshöchstdauer festgesetzt werden kann (vgl. BT-Drucks. VI/1975 S. 28 zu § 15 Abs. 4), trifft das Beweglichkeitsargument uneingeschränkt zu.
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 26.92
    Das letzte setzt bei der hier erhobenen Rüge unzureichender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) voraus, daß ausgeführt wird, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welches Beweismittel dafür in Frage gekommen wäre, welches Ergebnis die unterbliebene Beweisaufnahme voraussichtlich im einzelnen gehabt und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Revisionskläger günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerwGE 31, 212 ; Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 - ).
  • BVerwG, 14.05.1975 - VI C 91.74

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich einer während seines Urlaubs

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 26.92
    Das letzte setzt bei der hier erhobenen Rüge unzureichender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) voraus, daß ausgeführt wird, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welches Beweismittel dafür in Frage gekommen wäre, welches Ergebnis die unterbliebene Beweisaufnahme voraussichtlich im einzelnen gehabt und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Revisionskläger günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerwGE 31, 212 ; Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 - ).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Kommt § 77 Abs. 2 BSHG über seine unmittelbare Geltung hinaus somit auch Bedeutung für die Auslegung des Härtebegriffs in § 88 Abs. 3 BSHG zu, so ist dem Umstand, daß der Gesetzgeber die Freistellung des Schmerzensgeldes vom Vermögenseinsatz nicht im Rahmen des § 88 Abs. 2 BSHG besonders geregelt hat, sondern als durch die Härteregelung des § 88 Abs. 3 BSHG ausreichend gesichert ansieht, zu entnehmen, daß der Gesetzgeber das Schmerzensgeld unabhängig von dessen wachsender Rolle im Rechtsleben als in bezug auf die Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 BSHG atypische Fallgestaltung (vgl. dazu BVerwGE 23, 149 (158) [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64]; 92, 254 (257) [BVerwG 27.04.1993 - 11 C 26/92]) versteht.
  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 39.97

    Ausbildungsförderung bei Eignungsnachweis nach § 48 BAföG; Eignungsbescheinigung,

    Die - von der gesetzlichen Ermächtigung des § 15 Abs. 4 BAföG in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) gedeckten (BVerwGE 92, 246 ) - §§ 11, 11 a FörderungshöchstdauerV in der insoweit maßgeblichen Fassung der 5. Änderungsverordnung vom 25. Februar 1983 (BGBl I S. 220) sehen deshalb nach einem Fachrichtungswechsel eine Neufestsetzung der Förderungshöchstdauer für die andere Ausbildung unter Berücksichtigung vorhergehender Ausbildungszeiten vor.

    Vielmehr wird im Rahmen der Förderungshöchstdauerfestsetzung nach einem Fachrichtungswechsel vom Amt für Ausbildungsförderung zunächst über die Anrechnung früherer Ausbildungszeiten entschieden und davon abhängig die Förderungshöchstdauer festgesetzt (vgl. BVerwGE 92, 246 und jetzt § 15 a Abs. 5 BAföG F. 1996), wobei von der nach der Förderungshöchstdauerverordnung für die neue Ausbildung an sich abstrakt-generell bestimmten Förderungshöchstdauer die angerechneten Ausbildungszeiten abgezogen werden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 10419/15

    Hochschulrecht - Zulassung eines Fernlehrgangs einer öffentlichen Hochschule

    Durch den Verwaltungsakt der Immatrikulation (vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. Februar 1970 - 2 B 73, 79, 81/69 -, NJW 1970, 824 [826]) wird der Studierende Mitglied der Hochschulkorporation und erwirbt damit unmittelbar die damit verbundenen Rechte und Pflichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58/78 -, NJW 1980, 2595; Urteil vom 27. April 1993 - 11 C 26/92 -, NVwZ-RR 1994, 98 [100]; OVG RP, Beschluss vom 27. Februar 1970 - 2 B 73, 79, 81/69 -, NJW 1970, 824 [826]).
  • BGH, 10.07.2000 - AnwZ (B) 44/99

    Zulassung eines DDR-Diplom-Juristen zur Rechtsanwaltschaft

    Vielmehr bildet die Immatrikulation nur ein Beweisanzeichen dafür, daß der Student die Ausbildung, für die er eingeschrieben ist, auch aufgenommen hat (BVerwGE 92, 246, 252; BVerwG NVwZ-RR 1989, 81, 82).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Restitutionsausschluß wegen Erwerbs

    Dem Gericht kann nämlich nur dann eine unzureichende Aufklärung des Sachverhalts vorgeworfen werden, wenn nach den gesamten Umständen - auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag - erkennbar war, daß ein weiteres Beweismittel vorhanden war und dieses der weiteren Sachaufklärung hätte dienlich sein können (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 29. Juli 1992 - BVerwG 3 C 37.88 - und vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 11 C 26.92 -).
  • VGH Hessen, 24.01.1995 - 9 UE 570/93

    Ausbildungsförderung nach einem nicht abgeschlossenen Teilzeitstudium an

    Dies zeigt sich an folgendem: Wenn ein Teilzeitstudium nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. April 1993 - 11 C 26.92 - BVerwGE 92, 246), welcher der Senat folgt, bei der Frage, wann die Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 2 BAföG erreicht wird, zu berücksichtigen ist, so setzt dies voraus, daß das Teilzeitstudium unter § 7 Abs. 1 BAföG fällt.
  • VG Köln, 25.11.2002 - 26 K 7370/01

    Anspruch auf Gewährung eines Teilerlasses; Erhöhung der Förderungshöchstdauer;

    Zwar ist es dem Studenten nicht verwehrt, den mit der Immatrikulation bewirkten Anschein, ein reguläres Studium aufnehmen und durchführen zu wollen, zu widerlegen, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1993 - 11 C 26/92 -, BVerwGE 92, 246 ff., das diese Widerlegung für den Fall eines während des Grundwehrdienstes abgeleisteten Teilzeitstudiums verneinte.
  • VG Köln, 16.01.2004 - 26 K 2185/03

    Festsetzung der Förderungsdauer für ein Studium; Voraussetzungen der Erhöhung der

    Zwar ist es dem Studenten nicht verwehrt, den mit der Immatrikulation bewirkten Anschein, ein reguläres Studium aufnehmen und durchführen zu wollen, zu widerlegen, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1993 - 11 C 26/92 -, BVerwGE 92, 246 ff., das diese Widerlegung für den Fall eines während des Grundwehrdienstes abgeleisteten Teilzeitstudiums verneinte.
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