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   BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92   

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BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92 (https://dejure.org/1993,1034)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1993 - 5 C 34.92 (https://dejure.org/1993,1034)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 5 C 34.92 (https://dejure.org/1993,1034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Einmaliger Bedarf - Lebensunterhalt - Einschulung - Schultüte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialhilfe - Schultüte zur Einschulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 6
  • NJW 1993, 2192
  • NVwZ 1993, 899 (Ls.)
  • NZS 1993, 416
  • FamRZ 1993, 954 (Ls.)
  • DÖV 1993, 780
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92
    Die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 87, 212) halte einer experimentellen Überprüfung nicht stand.

    Entgegen der Ansicht von Revision und Berufungsgericht liegt hierin keine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1990 (BVerwGE 87, 212).

    Dort hat der erkennende Senat entschieden, daß nach § 22 BSHG und § 1 Regelsatzverordnung Sozialhilfeleistungen für den Regelbedarf, von nach § 1 Abs. 2 Regelsatzverordnung möglichen Ausnahmen abgesehen, ausschließlich nach Regelsätzen zu bemessen sind und insoweit einmalige Leistungen ausscheiden (BVerwGE 87, 212 (216) [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 17/88]).

    Zu Recht haben die Vorinstanzen angenommen, daß der Besitz einer Schultüte zum notwendigen Lebensunterhalt eines Kindes, das eingeschult wird, gehört ... Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG; vgl. auch § 9 SGB I), umfaßt der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (vgl. BVerwGE 87, 212 (214 [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 17/88] m. w. N.)).

  • OVG Niedersachsen, 27.11.1991 - 4 L 2/90

    Ausstattung; Kind; Lebensmittel; Schultüte; Einschulung; Einmalige Leistung;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92
    Zur Begründung hat es durch Bezugnahme auf sein Urteil vom 27. November 1991 - 4 L 2/90 - (info also 1992, 134) ausgeführt:.
  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86

    Sozialhilfe Gebrauchtmöbel

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92
    Schüler, die für die Bestreitung ihres notwendigen Lebensunterhalts auf die Sozialhilfe angewiesen sind, von derartigen, zum allgemeinen Lebenszuschnitt gehörenden Einschulungsgepflogenheiten auszuschließen, widerspräche der Zielsetzung des § 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG, es dem Hilfeempfänger zu ermöglichen, in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 5 C 70.86 - (Buchholz 436.0 § 4 BSHG Nr. 4 S. 3)).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92
    Dabei sind auch die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 69, 146 (154) [BVerwG 12.04.1984 - 5 C 95/80]).
  • BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 15.92

    Hilfe zum Lebensunterhalt, laufende Leistungen nach Regelsätzen für den

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 5. November 1992 - (BVerwGE 91, 156) bereits klargestellt und sich dort auch mit den übrigen Einwendungen des Berufungsgerichts gegen das Urteil vom 13. Dezember 1990 auseinandergesetzt; hierauf kann verwiesen werden.
  • LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der

    Dieses System pauschalisierter Regelleistungen nach dem SGB II beinhaltet ausweislich der Gesetzesbegründung somit eine grundlegend neue Konzeption gegenüber dem BSHG, welches gemäß §§ 3, 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG dem Individualisierungsgrundsatz als tragendem Grundsatz verpflichtet war und stets die individuelle Bedarfsprüfung mit der Konsequenz der detaillierten justitiellen Überprüfung mit entsprechenden materiellen Entscheidungsspielräumen im Instanzenweg ermöglichte (vgl. z. B. BVerwGE 107, 234, 236 - Waschmaschine; 106, 99, 104 f. - Fernseher; 92, 6, 7 - Schultüte; 92, 109, 111 -Tauffeier).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93

    Sozialhilfe - Klassenfahrt - Regelsatzleistungen - Notwendiger Lebensunterhalt

    Das setzt nicht voraus, daß derartige Kosten einer der in § 12 Abs. 1 BSHG genannten Bedarfsgruppen zugeordnet werden können; denn die Bedarfsaufzählung in § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG ist nicht abschließend (BVerwGE 92, 6 [8]).

    Soweit der Beklagte dagegen anführt, daß der durch eine Klassenfahrt entstehende Bedarf nicht durch das Wachstum bedingt sei, läßt er außer Betracht, daß der wachstumsbedingte Bedarf in § 12 Abs. 2 BSHG nicht den einzig möglichen besonderen Bedarf bei Kindern und Jugendlichen, sondern (nur) ein mit den Worten "vor allem" herausgestelltes Beispiel für einen solchen besonderen Bedarf bezeichnet (s. BVerwGE 92, 6 [8]).

    Soweit der Beklagte den notwendigen Lebensunterhalt mit den Begriffen "Grundbedürfnisse des menschlichen Lebens" und "Existenzminimum" beschreibt, ist zu beachten, daß der zu einem menschenwürdigen Leben erforderliche Bedarf nicht auf das physiologisch Notwendige beschränkt ist (BVerwGE 35, 178 [180]; 92, 6 [7]).

    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 [154]; 92, 6 [7]).

  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97

    Sozialhilfe, einmalige Leistungen für eine Waschmaschine; Waschmaschine,

    Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, umfaßt der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (BVerwGE 87, 212 ; 92, 6 ; 97, 376 ).

    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 ; 92, 6 ; 97, 376 ).

  • BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95

    Regelsätze, Leistungen nach - nicht für Schulbedarf;; Sozialhilfe, laufende oder

    Soweit das Berufungsgericht dabei davon ausgeht, daß der in § 12 Abs. 2 BSHG erwähnte besondere Bedarf von Kindern und Jugendlichen deshalb nicht der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens unterfalle, weil diese Bedarfsgruppe bereits in § 12 Abs. 1 BSHG genannt sei, ist der Senat dem schon entgegengetreten (BVerwGE 101, 34 unter Hinweis auf BVerwGE 92, 6 ).

    Für die Frage, ob der Bedarf an Schulmaterialien zum Regelbedarf gehört, ist entscheidend, ob dieser Bedarf einer der in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppe oder einem dort genannten Bedarfsposten zugeordnet werden kann (BVerwGE 87, 212; 91, 156; 92, 6; 95, 145; 97, 376).

  • BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 33.95

    Sozialhilferecht: Mindestausstattung mit Schulheften u.ä. als

    Denn zum einen folgt entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts aus der Hervorhebung des besonderen Bedarfs bei Kindern und Jugendlichen in § 12 Abs. 2 BSHG nicht, daß ein solcher besonderer Bedarf nicht auch innerhalb einer der in § 12 Abs. 1 BSHG genannten Bedarfsgruppen entstehen kann; zum anderen stellen diese Bedarfsgruppen, wie sich aus der Beifügung "besonders" ergibt, keine abschließende Aufzählung des notwendigen Lebensunterhalts dar (vgl. zu beiden Aspekten bereits BVerwGE 92, 6 [8]).

    Der Senat hat bereits in einer früheren Entscheidung (BVerwGE 91, 156 [157]) unter Hinweis auf seine Rechtsprechung zu dem durch laufende Leistungen nach Regelsätzen abzudeckenden Regelbedarf den Einschulungsbedarf als einmaligen Bedarf charakterisiert und dies für den speziellen Fall der Schultüte ausdrücklich bestätigt (vgl. BVerwGE 92, 6 [7]).

    Hierunter fällt der Einschulungsbedarf nicht; denn er tritt nicht bei vielen Hilfeempfängern aus der hier betroffenen Regelsatzgruppe der Haushaltsangehörigen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 Regelsatzverordnung), sondern nur einmalig mit der Einschulung bei den Schulanfängern auf (BVerwGE 91, 156 [157]; 92, 6 [7]).

  • VG Lüneburg, 19.06.2003 - 6 B 114/03

    Angemessen; Beihilfe; besonderer Bedarf; Flugreise; Klassenfahrt; notwendiger

    Das setzt nicht voraus, dass derartige Kosten einer der in § 12 Abs. 1 BSHG genannten Bedarfsgruppen zugeordnet werden können; denn die Bedarfsaufzählung in § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG ist nicht abschließend (BVerwGE 92, 6 ).

    Soweit der Beklagte dagegen anführt, dass der durch eine Klassenfahrt entstehende Bedarf nicht durch das Wachstum bedingt sei, lässt er außer Betracht, dass der wachstumsbedingte Bedarf in § 12 Abs. 2 BSHG nicht den einzig möglichen besonderen Bedarf bei Kindern und Jugendlichen, sondern (nur) ein mit den Worten "vor allem" herausgestelltes Beispiel für einen solchen besonderen Bedarf bezeichnet (s. BVerwGE 92, 6 ).

    Soweit der Beklagte den notwendigen Lebensunterhalt mit den Begriffen "Grundbedürfnisse des menschlichen Lebens" und "Existenzminimum" beschreibt, ist zu beachten, dass der zu einem menschenwürdigen Leben erforderliche Bedarf nicht auf das physiologisch Notwendige beschränkt ist (BVerwGE 35, 178 ; 92, 6 ).

    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 ; 92, 6 ).

  • LSG Bayern, 18.05.2006 - L 11 AS 111/05

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Berücksichtigungsfähigkeit der

    Dem Hilfeempfänger muss es möglich sein, in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben (vgl. Brünner aaO RdNr 21 mit Hinweis auf BVerwGE 97, 376; 94, 336; 92, 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2006 - L 12 AS 1706/06

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen - Abzug bei den

    Die Höhe der Regelleistungen als solche begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken und garantiert den Betreffenden (noch) das soziokulturelle Existenzminimum, also die Möglichkeit, in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.09.2006 - L 7 SO 5536/05 - unter Hinweis auf BVerwGE 97, 376; 94, 336; 92, 6 m.w.N.; umfassend hierzu auch Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2006 - S 5 AS 3056/05 -).
  • VG Bremen, 10.03.2006 - S3 K 379/05

    SGB II-Leistungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Umgangsrechten zu bei dem

    Ein Angewiesensein auf staatliche Fürsorgeleistungen soll nicht zu sozialer Ausgrenzung oder gar öffentlicher Stigmatisierung führen (BVerwG, Urt. v. 21.01.1993 - 5 C 34.92 -, BVerwGE 92, 6).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Vermeidung einer Ausgrenzung von Fürsorgeempfängern (BVerwGE 92, 6) ist damit ebenso gewährleistet, wie das Lohnabstandsgebot, das einen Unterschied der Regelsatzleistungen zu den untersten Einkommensschichten fordert (vgl. § 28 Abs. 4 SGB XII).

  • VG Bremen, 27.01.2006 - S3 K 427/05

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen nach dem SGB II

    Ein Angewiesensein auf staatliche Fürsorgeleistungen soll nicht zu sozialer Ausgrenzung oder gar öffentlicher Stigmatisierung führen (BVerwG, Urt. v. 21.01.1993 - 5 C 34.92 -, BVerwGE 92, 6).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Vermeidung einer Ausgrenzung von Fürsorgeempfängern (BVerwGE 92, 6) ist damit ebenso gewährleistet, wie das Lohnabstandsgebot, das einen Unterschied der Regelsatzleistungen zu den untersten Einkommensschichten fordert (vgl. § 28 Abs. 4 SGB XII).

  • VG Bremen, 27.01.2006 - S3 K 639/05

    Regelsatzleistungen (noch) verfassungsgemäß

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5536/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Regelsatzanpassung bei

  • VG Düsseldorf, 27.05.2002 - 13 K 3851/01

    Sozialhilferechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Gewährung einer einmaligen

  • LSG Bayern, 23.10.2006 - L 11 AS 87/06

    Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites

  • OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 6365/94

    Sozialhilfe; Regelbedarf; Schulmaterial; Abgrenzung zum Einschulungsbedarf;

  • BVerwG, 27.04.1993 - 5 C 6.93

    Zugehörigkeit von Spielzeug zum Regelbedarf gemäß § 22 Bundessozialhilfegesetz

  • OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 3685/95

    Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Regelsatz; Einschulungsbedarf; Gewährung

  • BVerwG, 27.04.1993 - 5 C 54.92

    Kinderfahrrad als Sportgerät oder Teil des Regelbedarfs - Spielzeug als Teil der

  • SG Osnabrück, 09.06.2006 - S 23 AS 116/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 12 A 2587/07
  • SG Osnabrück, 28.06.2006 - S 22 AS 79/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2007 - L 9 AS 451/06
  • SG Osnabrück, 28.06.2006 - S 22 AS 143/06
  • SG Halle, 05.02.2008 - S 2 AS 1367/07

    Keine Kostenerstattung für Kindergartenabschlussfahrt

  • SG Ulm, 22.02.2006 - S 3 AY 158/06

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

  • VG Düsseldorf, 14.05.2004 - 13 K 7293/02

    Sozialhilferechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung einer

  • VG Kassel, 19.09.2002 - 7 G 2129/02
  • VG Braunschweig, 18.05.1999 - 4 B 181/99

    Einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein

  • SG Würzburg, 19.10.2006 - S 9 AS 169/06

    Kosten zur Anschaffung von Kinderkleidung als von der Regelleistung zur Sicherung

  • SG Osnabrück, 09.06.2006 - S 23 AS 157/05
  • VG Mainz, 18.07.2003 - 2 K 413/03
  • VG Braunschweig, 13.07.2000 - 4 A 4430/97

    Anspruch auf Bewilligung von einmaligen Beihilfen zur Anschaffung einer

  • BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 48.92

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach Regelsätzen - Spielzeug für Kinder

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