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   BVerwG, 11.12.1991 - 1 D 75.90   

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https://dejure.org/1991,3453
BVerwG, 11.12.1991 - 1 D 75.90 (https://dejure.org/1991,3453)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1991 - 1 D 75.90 (https://dejure.org/1991,3453)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1991 - 1 D 75.90 (https://dejure.org/1991,3453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bundestagsgeschäftordnung - Verschwiegenheitsgebot - Geltungsbereich der Bundesregierungsgeschäftsornung - Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Pressebericht, 30.07.2023)

    Vertrauliches aus dem Kabinett: Eine Bundesregierung, wie von Loriot gezeichnet?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 202
  • NJW 1992, 1713
  • NVwZ 1992, 793 (Ls.)
  • DVBl 1992, 904
  • DÖV 1992, 580
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.10.1984 - 1 D 107.83

    Beamter - Amtsverschwiegenheit - Disziplinare Gewichtung - Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 1 D 75.90
    Die Pflicht, allgemeine oder - wie hier - spezielle dienstliche Verschwiegenheitsgebote zu beachten, stellt eine beamtenrechtliche Hauptpflicht dar (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1984 - BVerwG 1 D 107.83 -, BVerwG Dok. Ber. B 1985, 82).

    Bereits die Pflicht zur allgemeinen Amtsverschwiegenheit gehört zu den Kernpflichten eines Beamten (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1984, a.a.O.).

  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 1 D 75.90
    Auch in Verbindung mit der Anordnung des hier streitbefangenen besonderen Verschwiegenheitsgebotes schützt § 55 Satz 2 BBG einen Gemeinschaftswert, nämlich die unbeeinträchtigte Beratung und Entscheidung der Bundesregierung über Materien mit weitreichender Bedeutung; dieser Gemeinschaftswert verdient umfassenden Schutz und hat gegenüber der Betätigung der Meinungsfreiheit grundsätzlich den Vorrang (vgl. BVerfGE 28, 191 ).
  • BVerwG, 19.02.1970 - II D 32.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 1 D 75.90
    Der Beamte hat sich über eine Kernpflicht hinweggesetzt und dabei weder im beamtenrechtlichen Innenverhältnis noch im literarischen Außenverhältnis ein Gefühl für den richtigen Umgang mit dieser Pflicht erkennen lassen (vgl. zu diesem Aspekt BVerwGE 43, 57 ).
  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 1 D 75.90
    Das Verbot der reformatio in peius schützt den Angeklagten bzw. den beschuldigten Beamten, der allein Rechtsmittelführer ist, lediglich vor einer Schlechterstellung im Rechtsfolgenausspruch, im Disziplinarverfahren also vor einer Verschärfung der erstinstanzlich ausgesprochenen Disziplinarmaßnahme (vgl. Claussen/Janzen, BDO, 6. Aufl., vor § 79, Rz. 8, § 82, Rz. 5 c a.E.; BGHSt 21, 256 ; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., Bd. IV, § 331, Rz. 12).
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 1 D 75.90
    Die in ihm konkretisierten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, darunter die Gehorsamspflicht des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn und dessen Weisungsbefugnis gegenüber dem Beamten (§ 55 Satz 2 BBG), können zulässigerweise Grundrechte des Beamten beschränken (BVerfGE 9, 268 ; Fürst, GKÖD, Bd. I, K § 61, Rz 10).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 A 4.04

    Beamtin des Bundesnachrichtendienstes; schriftliche Zeugenerklärungen;

    Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit gehört zu den Grund- oder Hauptpflichten - nicht Kernpflichten (vgl. zu diesem Begriff Urteil vom 20. Oktober 2005 a.a.O. m.w.N.) - eines Beamten und dient in erster Linie dem öffentlichen Interesse, insbesondere dem Schutz der dienstlichen Belange der Behörde (vgl. Urteile des 1. Disziplinarsenats vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 1 D 75.90 - BVerwGE 93, 202 und vom 11. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 30.99 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 7 C 19.17

    Abwägung; Außenwirkung; Bearbeiter; Beratung; Bundesregierung;

    Diese Bindung beruht jedoch nicht auf ihrer Geltung als autonomes Recht, sondern auf dem Weisungsrecht der Mitglieder der Bundesregierung gegenüber ihren Beamten und dem Hausrecht des Bundeskanzlers als geborenem Leiter der Kabinettssitzung (vgl. Herzog, in: Maunz/Dürig, GG, Stand Oktober 2008, Art. 65 Rn. 112; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1991 - 1 D 75.90 - BVerwGE 93, 202 , juris Rn. 121 "mittelbare Geltung").

    Diese unbeschränkte sachliche Reichweite des § 22 Abs. 3 Satz 1 GOBReg folgt aus dem Wortlaut, der keine materiell-rechtlichen Ausnahmen vom Geheimnisschutz zulässt, sowie aus einem Umkehrschluss zu der Formulierung "insbesondere" in § 22 Abs. 3 Satz 2 GOBReg (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1991 - 1 D 75.90 - BVerwGE 93, 202 , juris Rn. 118).

    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, und dies mit einem Umkehrschluss aus § 22 Abs. 3 Satz 2 GOBReg begründet, dass der Vertraulichkeitsschutz sich nicht nur auf den im Protokoll verschriftlichten Sitzungsinhalt, sondern gleichermaßen auf das gesprochene Wort und die im Protokoll nicht wiedergegebenen atmosphärischen und tatsächlichen Vorgänge erstreckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1991 - 1 D 75.90 - BVerwGE 93, 202 , juris Rn. 119).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2023 - 3 LD 7/22

    Bill Gates; great reset; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Ein solcher Rechtsirrtum - der Beamte erkennt zutreffend den von ihm verwirklichten Geschehensablauf, der objektiv einen Dienstvergehenstatbestand erfüllt, glaubt aber, nicht pflichtwidrig gehandelt zu haben - kann das Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit (Unrechtsbewusstsein) entfallen lassen, wenn der Irrtum unvermeidbar war ( BVerwG, Urteil vom 11.12.1990 - BVerwG 1 D 63.89 -, juris Rn. 24; Urteil vom 11.12.1991 - BVerwG 1 D 75.90 -, juris Rn. 129 ff.; Urteil vom 22.6.2006 - BVerwG 2 C 11.05 -, juris Rn. 30; Herrmann, a. a. O., Rn. 107).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 3 LD 1/20

    Recht auf Beweisteilnahme; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Ein solcher Rechtsirrtum - der Beamte erkennt zutreffend den von ihm verwirklichten Geschehensablauf, der objektiv einen Dienstvergehenstatbestand erfüllt, glaubt aber, nicht pflichtwidrig gehandelt zu haben - kann das Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit (Unrechtsbewusstsein) entfallen lassen, wenn der Irrtum unvermeidbar war (BVerwG, Urteil vom 11.12.1990 - BVerwG 1 D 63.89 -, juris Rn. 24; Urteil vom 11.12.1991 - BVerwG 1 D 75.90 -, juris Rn. 129ff.; Urteil vom 22.6.2006 - BVerwG 2 C 11.05 -, juris Rn. 30; Herrmann, a. a. O., Rn. 245).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 GG durch unverhältnismäßige Wohnungsdurchsuchung -

    Selbst im Fall der Veröffentlichung von Kabinettsvorgängen durch einen Kabinettsreferenten hat das Bundesverwaltungsgericht nur auf eine Gehaltskürzung von einem Zwanzigstel für die Dauer von 12 Monaten erkannt, obwohl in diesem Bereich gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 GOBReg besondere Verschwiegenheitspflichten zum Schutz des höchsten Exekutivorgans bestehen (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1991 - 1 D 75.90 -, BVerwGE 93, 202; Gehaltskürzung auch bei gezielter Weitergabe von Informationen an Lobbyisten, um eine innerministerielle Organisationsänderung wieder rückgängig zu machen: Urteil vom 27. April 1983 - 1 D 54.82 -, BVerwGE 76, 76).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 11.05

    Postbeamter des höheren Dienstes; Disziplinarklage (-schrift); Mitwirkung des

    Ein solcher Rechtsirrtum über das Bestehen, den Umfang oder den Inhalt dienstlicher Pflichten (vgl. z.B. Urteile vom 25. März 1980 - BVerwG 1 D 14.79 - BVerwGE 63, 353 und vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 1 D 75.90 - BVerwGE 93, 202 ) kann das Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit (Unrechtsbewusstsein) entfallen lassen.
  • BVerwG, 15.12.2021 - 2 C 9.21

    Kein Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs während einer mangelbehafteten

    Ein solcher Rechtsirrtum über das Bestehen, den Umfang oder den Inhalt dienstlicher Pflichten (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 25. März 1980 - 1 D 14.79 - BVerwGE 63, 353 und vom 11. Dezember 1991 - 1 D 75.90 - BVerwGE 93, 202 ) kann das Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit (Unrechtsbewusstsein) entfallen lassen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2017 - 12 B 5.16

    Zugang eines Journalisten zum Kabinettprotokoll der Bundesregierung

    Vom Schutzzweck erfasst ist der Inhalt der Kabinettsitzungen; angesichts der Beratungs- und Entscheidungsfunktionen, die der Bundesregierung als dem höchsten Exekutivorgan zugewiesen sind, müssen sich die Kabinettmitglieder darauf verlassen können, dass sämtliche tatsächlichen (und atmosphärischen) Vorgänge in den Sitzungen des Kabinetts vertraulich bleiben (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1991 - 1 D 75.90 - BVerwGE 93, 202, juris Rn. 118 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 81 S 1.22

    Disziplinarrecht: Beschwerde eines Polizeibeamten gegen die erstinstanzliche

    War daher der Irrtum über die Dienstpflichtwidrigkeit seines Handelns nicht unvermeidbar, scheidet auch ein disziplinarrechtlich relevanter Verbotsirrtum aus (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 11. Dezember 1991 - 1 D 75.90 - juris Rn. 131; Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 11.05 - juris Rn. 30).
  • VG Stade, 07.01.1993 - 9 A 3/92

    Pflicht eines Beamten zur Mäßigung und Zurückhaltung bei politischer Betätigung

    Die Pflicht, allgemeine oder spezielle dienstliche Verschwiegenheitsgebote zu beachten stellt eine beamtenrechtliche Hauptpflicht dar (BVerwG, Urteile vom 11.12.1991 - 1 D 75.90 -, BVerwG Dok. Ber. B 1992, 133, 137 f., vom 18.10.1984 - 1 D 107.83 -. BVerwG Dok. Ber. B 1985, 82 und vom 19.2.1970. BVerwGE 43, 57, 60) [BVerwG 19.02.1970 - II D 32/69] .

    Soweit er sich auf die berechtigte Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Interessen beruft, ist der Antragsteller darauf hinzuweisen, daß seine Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 GG dem Vorbehalt der gesetzlichen Schranken unterliegen ( Art. 5 Abs. 2 GG ) und ihn von der Beachtung seiner beamtenrechtlichen Pflichten nicht freistellen (BVerwG, Urt. v. 11.12.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 2 B 1.08

    Begriff des den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtums; Ein Rechtsirrtum über

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2014 - 14 LB 1/13

    Disziplinarverfahren gegen eine Lehrerin wegen Teilnahme an einem Streik während

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2014 - 14 LB 5/13

    Streikverbot für Lehrer

  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 D 12.94

    Umfang der Rechte und Pflichten eines Beamten des höheren Dienstes bei der

  • OVG Bremen, 30.01.2014 - 2 B 258/13

    Konkurrentenstreit um Stelle einer hauptamtlichen Stadträtin/eines

  • OVG Sachsen, 23.07.2013 - 2 B 308/13
  • VG München, 21.04.2010 - M 5 K 09.3637

    Beamter auf Probe; Entlassung; Dienstvergehen; unerlaubtes Fernbleiben vom

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