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   BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 37.91   

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BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 37.91 (https://dejure.org/1993,1257)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1993 - 3 C 37.91 (https://dejure.org/1993,1257)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1993 - 3 C 37.91 (https://dejure.org/1993,1257)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Milcherzeugung - Referenzmenge - Höchstbemessungsbegrenzung - Nutzung - Fünf-Hektar-Klausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 257
  • NVwZ 1994, 1013 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats nimmt die einem milcherzeugenden Betrieb zugeteilte Referenzmenge am Eigentumsschutz des Betriebes teil (Urteile vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 3 C 6.87 - BVerwGE 81, 49 , vom 17. Juni 1993 a.a.O. und vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 37.91 - BVerwGE 94, 257 ).
  • VG Stade, 23.01.2002 - 6 A 790/00

    Bescheinigung; Milcherzeuger; Milcherzeugungsflächen; Pächterschutz;

    Soweit § 7 Abs. 3a MGV - unter den dort genannten Voraussetzungen - vorsieht, dass bei der Rückgabe von Pachtflächen in Höhe von jeweils 5 ha überlassener Fläche überhaupt keine Referenzmenge übergehen soll, verstößt diese Bestimmung bereits in einer den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verletzenden Weise gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1993 - 3 C 37.91 - AgrarR 1994, 138 f.).

    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11. November 1993, a.a.O.) aber die Pächterschutzregelung als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen.

    Erst mit Bekanntwerden des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1993 - 3 C 37.91 - (AgrarR 1994, 138 f), in dem die 5-ha-Klausel für nichtig erklärt, im Übrigen aber die Pächterschutzregelung als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen wurde, im Frühjahr 1994 kann die Frist für die Beurteilung einer möglichen Verwirkung überhaupt zu laufen begonnen haben.

  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98

    Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der

    Zum anderen verletzte die im vorliegenden Fall ebenfalls zu Gunsten der Beigeladenen angewandte Fünf-Hektar-Klausel die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (Urteil vom 11. November 1993 BVerwG 3 C 37.91 - BVerwGE 94, 257).
  • BVerwG, 18.12.2003 - 3 C 48.02

    Milchgarantiemenge; Milchquote; Pachtverhältnis, Beendigung des -; Pächterschutz;

    Zur Entscheidung des Rechtsstreits sind diejenigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und der Milch-Garantiemengen-Verordnung heranzuziehen, die sich für den Zeitpunkt der Rückgabe der Pachtflächen, also für den 30. September 1995, Geltung beimessen; denn die Rechtsänderungen, die nach § 9 MGV bescheinigt werden, treten unabhängig von der Bescheinigung mit dem Betriebsübergang kraft Gesetzes ein (stRspr; vgl. Urteile vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - BVerwGE 84, 140 und vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 37.91 - BVerwGE 94, 257 ).
  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 11.92

    Landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb - Übergang der ungekürzten Referenzmenge

    Diese Bestimmung ist allerdings mit höherrangigem Recht nicht uneingeschränkt vereinbar, wie der Senat in früheren Entscheidungen ausgeführt hat (vgl. BVerwGE 90, 18; 94, 257).

    Auch die von der Klägerin zunächst geäußerten Bedenken wegen der rückwirkenden Inkraftsetzung des § 7 Abs. 3 a MGV unter Bezugnahme der 14. Änderungsverordnung zur Milch-Garantiemengen-Verordnung auf die seinerzeit ungültige Fassung des Normtextes sind unbegründet (vgl. BVerwGE 94, 257, 261).

    Erst recht nicht vermag eine Nutzung der angestrebten Referenzmenge im Wege der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen oder zur Erlangung einer Milchrente ein Angewiesensein auf die Referenzmenge zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 37.91 -).

  • BVerwG, 24.11.1994 - 3 C 25.93

    Verpächter - Referenzmenge

    Dieser Mangel ist jedoch zumindest durch die 14. Änderungsverordnung vom 21. März 1990 (BGBl I S. 556) behoben worden, der die verschiedenen Fassungen des § 7 Abs. 3 a MGV rückwirkend bis zum 8. März 1985 neu erlassen hat und sich dabei auf die an diesem Tag in Kraft getretene Verordnung (EWG) Nr. 590/85 vom 26. Februar 1985 (ABl Nr. L 68/1) stützen konnte (vgl. Urteil vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 37/91 - BVerwGE 94, 257, 261).

    Richtig ist auch, dass der erkennende Senat die in Satz 1 des § 7 Abs. 3 a MGV enthaltene 5-Hektar-Klausel in seinem Urteil vom 11. November 1993 (a.a.O.) wegen Verletzung der Eigentumsgarantie und des Gleichheitssatzes für unwirksam erklärt hat.

    Dass die Pächterschutzregelung des § 7 Abs. 3 a Satz 1 MGV auch im übrigen mit höherrangigem Recht vereinbar ist, hat der erkennende Senat wiederholt - zuletzt im Urteil vom 11. November 1993 (a.a.O.) - bejaht.

  • VGH Hessen, 21.06.1995 - 8 UE 977/91

    Milchaufgabevergütung für einen Pächter - Zustimmung des Verpächters auch im

    Die nähere rechtliche Ausgestaltung der Referenzmenge ist aber eine Inhaltsbestimmung des Eigentums an den sächlichen Mitteln, die für die Milcherzeugung eingesetzt werden (BVerwG, U. v. 11.11.1993 - 3 C 37.91 -, BVerwGE 94, 257 f.).

    Führt eine gesetzliche Regelung zu einer erheblichen Einschränkung der mit dem Eigentum verbundenen Befugnisse, so wird auch dadurch die Eigentümerstellung beschränkt (BVerwG, U. v. 17.06.1993 - 3 C 25.90 -, a.a.O.; 11.11.1993 - 3 C 37.91 -, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, B. v. 12.06.1979, BVerfGE 52, 1 insbesondere 31).

    Überschritten sind die verfassungsrechtlichen Grenzen der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, wenn die Regelung sich nicht als ein gerechter Ausgleich widerstreitender Interessen von Pächtern und Verpächtern darstellt (s. BVerwG zur 5-ha-Klausel des § 7 Abs. 3a Satz 1 MGV, U. v. 11.11.1993 - 3 C 37.91 -, a.a.O., S. 264).

  • BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 15.93

    Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) - Referenzmengenübergang - Pächterschutz -

    Die 5-ha-Klausel ist aber nach den Erkenntnissen des Senats im Urteil vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 37.91 - (Buchholz 451.512 Nr. 83) verfassungswidrig und unwirksam.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 11. November 1993 (a.a.O.) ausgeführt hat, genießen auch Pächter von Flächen, die kleiner sind als 5 ha, grundsätzlich Pächterschutz in Höhe der halben Referenzmenge unter Berücksichtigung der Höchstmengenbegrenzung gemäß § 7 Abs. 3 a Satz 1 Halbsatz 2 MGV.

  • VG Stade, 23.01.2002 - 6 A 70/00

    Fläche; Milcherzeugung; Milcherzeugungsfläche; Referenzmenge; Vermutung;

    Pächterschutz nach der Pächterschutzbestimmung des § 7 Abs. 3a MGV in der zum maßgeblichen Zeitpunkt der Pachtrückgabe - 31. Dezember 1990/1. Januar 1991 - Geltung beanspruchenden Fassung der 18. Änderungsverordnung vom 17. Dezember 1990 (BGBl I S. 2911), soweit sich diese als wirksam erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1993 - 3 C 37.91 - AgrarR 1994, 138f ), ist dem Kläger als Rechtsnachfolger seines Vaters in dem angefochtenen Bescheid gewährt worden.

    Erst mit Bekannt werden des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1993 - 3 C 37.91 - (AgrarR 1994, 138 f), in dem die 5-ha-Klausel für nichtig erklärt, im Übrigen aber die Pächterschutzregelung als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen wurde, im Frühjahr 1994 kann die Frist für die Beurteilung einer möglichen Verwirkung überhaupt zu laufen begonnen haben.

  • VG Stade, 14.01.2002 - 6 A 903/00

    Milcherzeugungsfläche; Pächterschutz; Referenzmenge; Vermutung; Widerlegung der

    Soweit § 7 Abs. 3a MGV - unter den dort genannten Voraussetzungen - vorsieht, dass bei der Rückgabe von Pachtflächen in Höhe von jeweils 5 ha überlassener Fläche überhaupt keine Referenzmenge übergehen soll, verstößt diese Bestimmung bereits in einer den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verletzenden Weise gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1993 - 3 C 37.91 - AgrarR 1994, 138 f.).

    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11. November 1993, a.a.O.) aber die Pächterschutzregelung als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1999 - 9 A 2848/96

    Pachtfläche; 1-Hektar-Klausel; Rückgewähr

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02

    GbR als Milcherzeuger - Referenzmengenübergang - Altpachtverhältnis - Zäsur bei

  • BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93

    Übergang von Referenzmengen anlässlich der Rückgabe eines gepachteten Hofes vom

  • VGH Bayern, 16.03.2005 - 9 BV 03.1069

    Bescheinigungen aufgrund abgabenrechtlicher Vorschriften

  • OVG Hamburg, 08.02.2005 - 1 Bs 1/05

    Einzel- und Sammelfangerlaubnisse nach dem Seefischereigesetz

  • BVerwG, 12.12.1994 - 3 B 46.94

    Verlust der Eigenschaft als Milcherzeugungsflächen bei Verlagerung der

  • VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04

    Rückgabe einer Milcherzeugungsfläche bei Beendigung des Pachtverhältnisses

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 17.95

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Bewilligung einer

  • VG Köln, 01.09.2005 - 13 K 5671/04

    Zeitpunkt der Rückgewähr der Pachtflächen; Verpachtung und Vererbung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - 20 A 2293/02

    Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung über einen Referenzmengenübergang;

  • BVerwG, 09.05.1994 - 3 B 84.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beantwortung von

  • VG Oldenburg, 29.08.2002 - 12 A 2268/00

    Bescheinigung über Milchanlieferungsreferenzmengenübergang infolge der Rückgabe

  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 33.93

    Vereinbarkeit der Pächterschutzregelung des § 7 Abs. 3 a

  • OVG Niedersachsen, 14.12.1995 - 3 L 1537/95

    Milch-Garantiemenge; Teil eines Betriebs; Pacht

  • VG Göttingen, 10.04.2008 - 2 A 7/08

    Übergang einer Referenzmenge bei Pachtlandrückgabe

  • VG Münster, 24.11.2003 - 9 K 2625/01

    Anspruch auf eine Bescheinigung für ein höheren Referenzmengenübergangs;

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.2003 - 2 LB 49/03
  • VG Göttingen, 20.03.2003 - 4 A 4094/00

    Altpachtverhältnis; Milchreferenzmenge; Pachtvertrag (Anspr. auf Fortsetzung);

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