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   BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91   

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https://dejure.org/1993,315
BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91 (https://dejure.org/1993,315)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1993 - 3 C 45.91 (https://dejure.org/1993,315)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1993 - 3 C 45.91 (https://dejure.org/1993,315)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 269
  • NJW 1994, 3024
  • NVwZ 1995, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (91)

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Zum einen ist der Bereich ausgenommen, in dem die Behandlung keine Fachkenntnisse voraussetzt (vgl. etwa BVerwG, DÄ 1966, S. 446 ff.; BVerwGE 35, 308 ; 66, 367 ; 94, 269 ) oder keinen Schaden anrichten kann (vgl. etwa BVerwGE 35, 308 ; 66, 367 ; 94, 269 ), mithin keine Gefahr für den Patienten bedeutet.
  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

    Sie berücksichtigt sowohl hinsichtlich des übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärten Teils als auch hinsichtlich des streitig entschiedenen Teils der Klage die Erfolgsaussichten bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses bzw. das jeweilige Obsiegen und Unterliegen der Beteiligten (vgl. zur Kostentragungspflicht des Vertreters des öffentlichen Interesses BVerwG, Urteil vom 11. November 1993 - 3 C 45.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 19 S. 23 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    Zu diesen Kosten zählen nach der gesetzlichen Regelung auch die außergerichtlichen Kosten des Beklagten, obwohl er - ohne einen Antrag zu stellen - der Beigeladenen zur Seite gestanden hat (Urteil vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 45.91 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 10; abgedruckt unter 418.04 Nr. 19).

    Zu diesen Kosten zählen nach der gesetzlichen Regelung auch die außergerichtlichen Kosten des Beklagten, obwohl er - ohne einen Antrag zu stellen - der Beigeladenen zur Seite gestanden hat (Urteil vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 45.91 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 10; abgedruckt unter 418.04 Nr. 19).

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