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   BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92   

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https://dejure.org/1993,258
BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92 (https://dejure.org/1993,258)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1993 - 6 C 20.92 (https://dejure.org/1993,258)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 6 C 20.92 (https://dejure.org/1993,258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulassung zu Prüfungen - Ausschluß von der Ärztlichen Vorprüfung wegen "Unwürdigkeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus - Berufsfreiheit - Berufswahl

Besprechungen u.ä.

  • zimmerling.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der vorläufige Rechtsschutz im Prüfungsrecht (Dr. Wolfgang Zimmerling, Dr. Robert Brehm)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 352
  • NJW 1994, 1601
  • NVwZ 1994, 785 (Ls.)
  • DVBl 1994, 636
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
    Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung dieser Regelung ist davon auszugehen, daß das Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung eine subjektive Zulassungsvoraussetzung für die Ausübung des Berufs als Arzt ist, durch die in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) eingegriffen wird (BVerfGE 7, 377, 406; 80, 1, 23; 84, 59, 72).

    Der Eingriff darf nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (BVerfGE 7, 377, 406, 407; 66, 337, 353).

    Es ist vielmehr unter den zweckentsprechenden jeweils die Auslegung zu wählen, die das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl des Betroffenen am wenigsten beschränkt (BVerfGE 7, 377).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
    Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung dieser Regelung ist davon auszugehen, daß das Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung eine subjektive Zulassungsvoraussetzung für die Ausübung des Berufs als Arzt ist, durch die in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) eingegriffen wird (BVerfGE 7, 377, 406; 80, 1, 23; 84, 59, 72).

    Er muß geeignet, erforderlich und für den Betroffenen zumutbar sein; die Maßstäbe dafür müssen durch Gesetz festgelegt werden (BVerfGE 80, 1, 24; 84, 59, 72).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
    Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung dieser Regelung ist davon auszugehen, daß das Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung eine subjektive Zulassungsvoraussetzung für die Ausübung des Berufs als Arzt ist, durch die in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) eingegriffen wird (BVerfGE 7, 377, 406; 80, 1, 23; 84, 59, 72).

    Er muß geeignet, erforderlich und für den Betroffenen zumutbar sein; die Maßstäbe dafür müssen durch Gesetz festgelegt werden (BVerfGE 80, 1, 24; 84, 59, 72).

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
    Infolgedessen hat es im Ergebnis auch den Grundsatz nicht beachtet, daß im Interesse der Normerhaltung im Zweifel eine verfassungskonforme Auslegung zu verlangen ist, mit der Folge, daß eine Norm nur dann für nichtig zu erklären ist, wenn keine nach anerkannten Auslegungsregeln zulässige und mit der Verfassung zu vereinbarende Auslegung möglich ist (BVerfGE 49, 148, 157 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 802/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Studienbewerbern

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
    Es ist nicht Aufgabe der staatlichen Organe, den Bürger wegen derartiger Risiken, zumal wenn sie bewußt in Kauf genommen werden, fürsorglich zu zwingen, die Wahrnehmung von damit verbundenen Chancen zu unterlassen (vgl. BVerfGE 59, 172 [213]).
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
    Dem Gesetz- und Verordnungsgeber ist es erlaubt, das Berufsbild des Arztes in bestimmter Weise zu fixieren und alle Personen von der Aufnahme dieses Berufs auszuschließen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sofern hierbei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet wird (BVerfGE 25, 236, 247, 248; 80.1. 24).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
    Der Eingriff darf nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (BVerfGE 7, 377, 406, 407; 66, 337, 353).
  • VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874

    Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers

    Daher handelt es sich um eine Fortsetzungsfeststellungsklage in (doppelt) entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1993 - 6 C 20/92 - NVwZ 1994, 1601), weil sich das letztlich auf die Zulassung zum Einstellungsverfahren gerichtete Verpflichtungsbegehren (vgl. Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer, Beamtenrecht in Bayern, Stand: November 2023, Art. 23 LlbG Rn. 13) vor Klageerhebung erledigt hat.
  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf die Verpflichtungsklage analog anwendbar ist und der Übergang von der Verpflichtungsklage auf die Fortsetzungsfeststellungsklage bzw. die hilfsweise Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage im Revisionsverfahren keine nach § 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO unzulässige Klageänderung darstellt (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 20.92 - BVerwGE 94, 352 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 321 = juris Rn. 19 und vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - LS 1= BVerwGE 72, 38 ff. = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 7).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Streits um

    Die hierdurch vermittelte vorläufige Rechtsposition ist "ungesichert" und entfällt in der Regel rückwirkend, falls der Bewerber im Hauptsacheverfahren unterliegt (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 20.92 - BVerwGE 94, 352 ).
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