Rechtsprechung
   BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 14.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2533
BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 14.92 (https://dejure.org/1993,2533)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1993 - 2 C 14.92 (https://dejure.org/1993,2533)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1993 - 2 C 14.92 (https://dejure.org/1993,2533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 94
  • NVwZ 1995, 169
  • DVBl 1994, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 14.92
    Soweit Landesbehörden aufgrund eines Ausführungsgesetzes zur VwGO befähigt sind, am Verfahren beteiligt zu sein, handeln diese Landesbehörden nur in Prozeßstandschaft für die Körperschaft, der sie angehören ... Eine gerichtliche Entscheidung betrifft daher das Land als Träger des materiellen Rechts, nicht aber eine ihm ebenfalls angehörende Behörde (Schulamt) und auch nicht das Ministerium (vgl. Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - (BVerwGE 80, 127, 128 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85] = Buchholz 237.6 § 8 Nr. 4)).
  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87

    Krankengeld - Teilzeit - Erziehungsurlaub

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 14.92
    Daraus folgt, daß der Dienstherr bei Bewilligung des Erziehungsurlaubs sich nach einem von der zuständigen Behörde ergangenen Bescheid zu richten hat (so auch entschieden für den arbeitsrechtlichen Bereich: BAG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - (BAGE 59, 62 [BAG 22.06.1988 - 5 AZR 526/87] = AP § 15 BErzGG Nr. 1)).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Auszug aus BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 14.92
    Zwar kann die Klägerin den für die Zeit von August 1988 bis Mai 1989 beantragten Erziehungsurlaub nicht mehr in Anspruch nehmen, wohl aber die Rechtswirkungen des ihr statt dessen von der Beklagten zu 2 nach § 88 a Abs. 1 Nr. 3 LBG i. d. F. vom 1. Juni 1987 gewährten Sonderurlaubs ohne Dienstbezüge auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (vgl. für den Fall eines beantragten Sonderurlaubs Urteil vom 23. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - (Buchholz 232.4 § 1 Nr. 1) m. w. N. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BSG, 22.01.1986 - 8 RK 59/84

    Negative Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 14.92
    Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung - gleichgültig auf welchem Rechtsweg sie ergangen ist - steht einer erneuten Entscheidung unter denselben Beteiligten entgegen (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 22. Januar 1986 - 8 RK 59/84 - (SozR 1500 § 55 Nr. 31 = SGB 1986, 570 ff.)).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Diese Landesbehörden handeln als Beteiligte des Verwaltungsstreitverfahrens in gesetzlicher Prozessstandschaft für die Körperschaft, der sie angehören, hier für das Land Sachsen-Anhalt (vgl. Urteile vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 >128> und vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 14.92 - BVerwGE 94, 94 = Buchholz 232.6 ErzUrlV Nr. 1 S. 5).

    Die dem Ministerpräsidenten des Landes als der prozessführungsbefugten Behörde gegenüber ergangene Entscheidung über die Verpflichtungsklage betrifft jedoch das Land als Träger des materiellen Rechts (vgl. Urteile vom 25. August 1988, a.a.O S. 128 und vom 26. August 1993, a.a.O. S. 97 bzw. S. 5).

    Dementsprechend erstreckt sich die Bindung der materiellen Rechtskraft auf das Land (vgl. Urteile vom 26. August 1993, a.a.O. S. 97 bzw. S. 4 f. und vom 9. Januar 1999 - BVerwG 11 C 8.97 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 2).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 8.95

    Beamtenrecht: Erziehungsurlaub eines bereits beurlaubten Beamten nach Geburt

    Das Klagebegehren auf Gewährung von Erziehungsurlaub hat sich trotz des zwischenzeitlichen Ablaufs der begehrten Beurlaubungszeit nicht erledigt, weil die Klägerin aufgrund der ursprünglichen Beurlaubung nach § 79 a BBG in der streitigen Zeit tatsächlich keinen Dienst geleistet hat und im Falle des Erfolges ihrer Klage die Rechtswirkungen dieser ursprünglichen Beurlaubung durch die teilweise günstigeren Rechtswirkungen des begehrten Erziehungsurlaubs auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigt werden können (vgl. BVerwGE 79, 336 f.; 94, 94 f., jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.1994 - 2 L 793/91

    Umwandlung eines Urlaubs aus familiären Gründen in einen Erziehungsurlaub;

    Dies kann dann allerdings auch für einen bereits zurückliegenden Zeitpunkt geschehen (BVerwG, Urt. v. 19.05.1988 - 2 A 4.87 - in BVerwGE 79, 336 ff., 337 [BVerwG 19.05.1988 - 2 A 4/87] , sowie Urt. v. 26.08.1993 - 2 C 14.92 -, DVBl. 1994, 113).
  • VG Ansbach, 17.11.2015 - AN 1 K 13.00883

    Beamter, Beurlaubung, Beihilfeberechtigung, Lehrkraft, Personalrat, Schuljahr,

    Eine antragsgemäße Auswechslung des Urlaubs hätte - wie im Falle des ähnlichen Sachverhaltes im sich daran anschließenden Schuljahr - dazu geführt, dass die günstigeren Rechtswirkungen für die Klägerin bei unverändertem Arbeitszeitstatus eingetreten wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.3.1996, Az. 2 C 8/95, Rdnr. 13, juris; Urteil vom 26.8.1993, Az. 2 C 14/92, Rdnr. 6, juris; Urteil vom 19.5.1988, Az. 2 A 4/87, Rdnr. 10, juris).
  • VG Hannover, 06.03.2017 - 2 B 4609/16

    Beförderungen nach A9 gestoppt

    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherren verletzt worden ist, kann somit eine Neubescheidung seiner Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei der erneuten Auswahl offen sind, d.h. seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/92 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht