Rechtsprechung
BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 3.93, 7 C 8.93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
VermG § 1 Abs. 2; § 2 Abs. 1 S. 1; § 3 Abs. 1 S. 1; BGB §§ 1936, 1953; ZGB §§ 369, 404
Rückübertragungsansprüche nach Kettenerbausschlagung - Wolters Kluwer
Vermögensfragen - Ausschlagung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Berechtigter; Kettenerbausschlagung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 16.12.1992 - 1 K 170/92
- BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 3.93, 7 C 8.93
Papierfundstellen
- BVerwGE 95, 106
- NJW 1994, 1233
- ZIP 1994, 567
- NVwZ 1994, 694 (Ls.)
- NJ 1994, 327
- DÖV 1994, 743
Wird zitiert von ... (22)
- BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96
Vorrang des Vermögensrechts vor dem Erbrecht bei der Rückgabe überschuldeter …
Dies bedeutet zunächst, daß vor anderen nachrangig berufenen Erben, die ebenfalls die Erbschaft ausgeschlagen haben, der erstberufene Erbe wiedergutmachungsberechtigt ist (vgl. BVerwGE 95, 106 ff.).Folgerichtig verhält es sich nur dann anders, wenn der Erstberufene keine vermögensrechtlichen Ansprüche erhebt und es damit in der Sache bei seiner Erbausschlagung beläßt; in diesem Fall ist der nächstberufene Ausschlagende wiedergutmachungsberechtigt (vgl. BVerwGE 95, 106 ).
- BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01
Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …
a) Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass beim Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG in Fällen der Kettenerbausschlagung Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG grundsätzlich der erstausschlagende Erbe ist, während nachfolgende Erben nur dann von der Schädigungsmaßnahme betroffen und damit Berechtigte sind, "wenn es die vor ihnen berufenen Erben bei der Rechtswirkung ihrer Ausschlagung belassen, indem sie keinen Antrag nach § 3 Abs. 1 Satz 1, § 30 VermG stellen" (Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 - BVerwGE 95, 106 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 13 S. 2 ; vgl. auch Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 120 S. 374 und - BVerwG 7 C 1.97 - VIZ 1998, 33 ). - VG Leipzig, 02.10.1996 - 3 K 734/96
Rechtmäßigkeit der Rückübertragung eines mit einem Mietwohnhaus bebauten …
Auch das Bundesverwaltungsgericht stelle in seiner Entscheidung vom 27.1.1994, VIZ 1994, S. 238, darauf ab, daß der Verlust des Eigentums ohne Zwischenerwerb durch einen Dritten zur Begründung von Volkseigentum geführt haben müsse.Der von der Schädigungsmaßnahme betroffene Berechtigte i.S.d. § 1 Abs. 2 VermG ist der erstausschlagende Erbe (bzw. sein Rechtsnachfolger) (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1994 - 7 C 8.93 -, NJW 1994, S. 123 3).
Dabei verlangt die Vorschrift des § 1 Abs. 2 VermG , daß der Verlust des Eigentums ohne Zwischenerwerb durch einen Dritten zur Begründung von Volkseigentum geführt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1994, VIZ 1994, S. 238).
Mit der Ausschlagung des letztberufenen Erben wurde also der Staat kraft Gesetzes Erbe unmittelbar nach dem Erblasser, ohne daß es zu einem Zwischenerwerb der Erbschaft durch die zuvor berufenen Erben gekommen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1994 aaO).
- BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97
Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an …
Nach dem Verständnis des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt sie für den Fall der sogenannten Kettenerbausschlagung, daß von mehreren Ausschlagenden grundsätzlich der erstausschlagende Erbe vorrangig rückübertragungsberechtigt ist (vgl. BVerwGE 95, 106). - BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97
Offene Vermögensfragen - Unvollkommene Kettenerbausschlagung
Dies bedeutet zunächst, daß vor anderen nachrangig berufenen Erben, die ebenfalls die Erbschaft ausgeschlagen haben, der erstberufene Erbe wiedergutmachungsberechtigt ist (vgl. BVerwGE 95, 106 ff.).Folgerichtig verhält es sich nur dann anders, wenn der Erstberufene keine vermögensrechtlichen Ansprüche erhebt und es damit in der Sache bei seiner Erbausschlagung beläßt; in diesem Fall ist der nächstberufene Ausschlagende wiedergutmachungsberechtigt (vgl. BVerwGE 95, 106 (107)).
- OLG Brandenburg, 22.03.2007 - 5 U 106/05
Rechtskauf: Zahlungsanspruch auf Grund des Verkaufs eines …
In solchen Fällen, in denen eine Erbengemeinschaft erst gar nicht entstanden ist, weil die in Betracht kommenden gesetzlichen Erben diese von vornherein ausgeschlagen haben, mit der Folge, dass der Anfall der Erbschaft als nicht erfolgt gilt, bestimmt sich die Berechtigung - die Stellung eines rechtzeitigen Antrages auf Rückübertragung vorausgesetzt - in der Weise, dass im Grundsatz der erstausschlagende Erbe Berechtigter im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG ist (BVerwG, VIZ 1994, 238).Der von der Schädigungsmaßnahme betroffene Berechtigte ist grundsätzlich der erstausschlagende Erbe; nachfolgende Erben sind nur dann von der Schädigungsmaßnahme betroffen und gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG berechtigt, wenn es die vor ihnen berufenen Erben bei den Rechtswirkungen ihrer Ausschlagung belassen, in dem sie keinen Antrag nach § 3 Abs. 1 Satz 1, § 30 VermG stellen (BVerwG, VIZ 1994, 238, 239).
- BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01
Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …
a) Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass beim Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG in Fällen der Kettenerbausschlagung Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG grundsätzlich der erstausschlagende Erbe ist, während nachfolgende Erben nur dann von der Schädigungsmaßnahme betroffen und damit Berechtigte sind, "wenn es die vor ihnen berufenen Erben bei der Rechtswirkung ihrer Ausschlagung belassen, indem sie keinen Antrag nach § 3 Abs. 1 Satz 1, § 30 VermG stellen" (Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 - BVerwGE 95, 106 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 13 S. 2 ; vgl. auch Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 120 S. 374 und - BVerwG 7 C 1.97 - VIZ 1998, 33 ). - VG Leipzig, 02.10.1996 - 3 K 624/96
Restitution und unzutreffendes Staatserbrecht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97
Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an …
Nach dem Verständnis des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt sie für den Fall der sogenannten Kettenerbausschlagung, daß von mehreren Ausschlagenden grundsätzlich der erstausschlagende Erbe vorrangig rückübertragungsberechtigt ist (vgl. BVerwGE 95, 106). - BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94
Schenkung durch Erbeinsetzung
Berechtigter im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 1 VermG kann im Fall einer Schädigungsmaßnahme gemäß § 1 Abs. 2 VermG aber auch derjenige sein, der ohne diese Maßnahme Rechtsinhaber des betreffenden Vermögenswerts geworden wäre (vgl. zu dem insoweit gleichartigen Fall der Erbausschlagung BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 -, BVerwGE 95, 106 [107]). - BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94
Offene Vermögensfragen: Berechtigung zur Grundstücksrückforderung nach …
- OLG Jena, 16.03.2005 - 4 U 1032/03
Restitutionsgrundstücke und Erbrecht
- BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 22.96
Erbengemeinschaft - Schädigung - Rückgabe an die Erbengemeinschaft - Berechtigter …
- OLG Jena, 28.04.2016 - 1 EK 3/14
Entschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer: Anforderungen an den …
- BVerwG, 14.11.1995 - 7 B 225.95
Offene Vermögensfragen: Begriff der Rechtsnachfolgerschaft nach Erbausschlagung
- BVerwG, 19.02.2003 - 7 B 42.02
Anspruch auf Rückübertragung der Miteigentumsanteile an einem Grundstück ; …
- BVerwG, 25.02.2005 - 8 B 106.04
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an eine …
- BVerwG, 30.11.2000 - 8 B 175.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- OLG Dresden, 12.06.1998 - 6 W 1281/97
Restitutionsanspruch des vorrangigen Erben nach Ausschlagung des Erbes
- BVerwG, 28.09.1999 - 8 B 289.99
Zulassung der Revision bei ordnungsgemäß begründeter Divergenzrüge und einem …
- OLG Dresden, 20.02.1996 - 7 W 1166/95
Gewährung von Prozesskostenhilfe; Verdrängung des Erbrechts der Erben dritter …
- VG Chemnitz, 06.08.1996 - 6 K 418/94
Fehlgeschlagenes Stattserbrecht