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   BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92   

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https://dejure.org/1994,763
BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92 (https://dejure.org/1994,763)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1994 - 4 C 4.92 (https://dejure.org/1994,763)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1994 - 4 C 4.92 (https://dejure.org/1994,763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Raumordnung - Landesplanungsbeirat - Bauleitplanung - Genehmigung - Erteilung unter Auflagen - Flächennutzungsplan - Sonderbaufläche - Bauliche Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer Sonderbaufläche im Rahmen der Genehmigung einer Flächennutzungsplanänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 123
  • NVwZ 1995, 267
  • DVBl 1994, 1136
  • DÖV 1994, 867
  • BauR 1994, 486
  • ZfBR 1994, 234
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.11.1987 - 4 C 39.84

    Beteiligung der Gemeinde am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92
    Soweit diese Planungshoheit durch überörtliche Enscheidungen betroffen wird, muß der einzelnen Gemeinde auch im Hinblick auf Art. 28 Abs. 2 GG eine substantielle Möglichkeit verbleiben, ihre Interessen angemessen wahrzunehmen (vgl. auch BVerfGE 56, 298 (320); ferner BVerwG, Urteil vom 20. November 1987 - BVerwG 4 C 39.84 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 17 = DVBl. 1988, 532).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92
    Soweit diese Planungshoheit durch überörtliche Enscheidungen betroffen wird, muß der einzelnen Gemeinde auch im Hinblick auf Art. 28 Abs. 2 GG eine substantielle Möglichkeit verbleiben, ihre Interessen angemessen wahrzunehmen (vgl. auch BVerfGE 56, 298 (320); ferner BVerwG, Urteil vom 20. November 1987 - BVerwG 4 C 39.84 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 17 = DVBl. 1988, 532).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92
    Auch wenn der Flächennutzungsplan seinem Wesen nach nur ein vorbereitender Bauleitplan (§ 1 Abs. 2 BauGB) und insofern "grobmaschiger" ist als ein Bebauungsplan, der gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 BauGB die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung enthält (vgl. dazu BVerwGE 48, 70 (73)), so müssen seine Darstellungen doch so bestimmt und eindeutig sein, daß sie einen ausreichenden Rahmen für Konkretisierungen in einem Bebauungsplan und für Planungen anderer Planungsträger bilden können.
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92
    Bei rein formaler Betrachtung könnten aus einer Sonderbaufläche Baugebiete jeglicher Nutzungsart als Sondergebiete entwickelt werden, sofern sie sich nur von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 9 BauNVO wesentlich unterscheiden (vgl. dazu BVerwGE 67, 23 (25)).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92
    Ziele, die unter Mißachtung ihrer Mitwirkungsrechte festgelegt worden sind, brauchen die Gemeinden nicht gegen sich gelten zu lassen (BVerwGE 90, 329 (335)).
  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans,

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92
    Eine solche Verpflichtung besteht namentlich dann, wenn die "Auflage" lediglich in einer Klarstellung des vom Plangeber Gewollten besteht, insbesondere wenn es sich um eine redaktionelle Ergänzung handelt, für die nicht einmal ein Beitrittsbeschluß der Gemeinde erforderlich wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 14. August 1989 - BVerwG 4 NB 24.88 - Buchholz 406.11 § 11 BBauG/BauGB Nr. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 12780/90

    Antragsbefugnis einer Gemeinde in Normenkontrollverfahren; Gebot interkommunaler

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92
    Der Senat bemerkt jedoch im Hinblick auf das von der Klägerin vorgelegte, während des Revisionsverfahrens vom Normenkontrollsenat des Berufungsgerichts erlassene rechtskräftige Urteil vom 24. Juni 1992 - 10 C 12780/90 - (abgedruckt in BRS 54 Nr. 13), daß gegen die in ihm dargelegte Rechtsauffassung, die Ausweisung eines zentralen Ortes im Landesentwicklungsprogamm 1980 des Landes Rheinland-Pfalz (und diesem folgend im regionalen Raumordnungsplan) begründe keine Anpassungspflichten für die umliegenden Gemeinden, bundesrechtlich keine Bedenken bestehen.
  • BVerwG, 26.07.1972 - IV B 49.72

    Gemeindliche Planungshoheit und Gegenstand der Bauleitplanung

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92
    Aus dem Verbot des Übermaßes kann sich vielmehr ergeben, daß die Genehmigungsbehörde statt zur Versagung der Genehmigung zu ihrer Erteilung unter Auflagen verpflichtet ist (BVerwG, Beschluß vom 26. Juli 1972 - BVerwG 4 B 49.72 - Buchholz 406.11 § 6 BBauG Nr. 2).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Die Darstellungen dürfen einerseits hinter den Grundzügen nicht zurückbleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1994 - BVerwG 4 C 4.92 - BVerwGE 95, 123 ; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 5 Rn. 12).

    Die Darstellungen eines Flächennutzungsplans sind, sofern sie nicht ausnahmsweise Parzellenschärfe für sich in Anspruch nehmen (vgl. BVerwGE 48, 70 ), "grobmaschiger" (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - BVerwG 4 BN 9.03 - und vom 20. Juli 1990 - BVerwG 4 N 3.88 - jeweils a.a.O.; BVerwGE 95, 123 ; 48, 70 ; 26, 287 ).

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

    Hierfür muss der Flächennutzungsplan selbst einen Anhalt bieten; auf den Erläuterungsbericht und die Begründung des Plans kann nur zur Verdeutlichung einer eindeutig vorhandenen Darstellung zurückgegriffen werden (vgl. Urteil vom 18. Februar 1994 - BVerwG 4 C 4.92 - BVerwGE 95, 123 ).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

    Ihr muss die substantielle Möglichkeit verbleiben, ihre städtebaulichen Interessen rechtzeitig und ausreichend in den Entscheidungsprozess einzubringen (vgl. BVerfGE 76, 107 ; BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 a.a.O., S. 335; Urteil vom 14. Dezember 2000 a.a.O., S. 289; Urteil vom 18. Februar 1994 - BVerwG 4 C 4.92 - BVerwGE 95, 123 ).
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