Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,483
BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92 (https://dejure.org/1994,483)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1994 - 5 C 24.92 (https://dejure.org/1994,483)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 5 C 24.92 (https://dejure.org/1994,483)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges Leben - Dezentrale Unterkunft - Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 149
  • NJW 1995, 609 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 80
  • DÖV 1994, 1006
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74

    Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 48, 228 ) zum Begriff der "Einrichtung zur teilstationären Betreuung" in § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG, die sich auf den gleichlautenden Begriff in Nr. 5 ohne weiteres übertragen läßt, setzt eine "Einrichtung" persönliche, sächliche und räumliche Bezogenheit voraus und ist deshalb die Bindung dieses Begriffs an ein Gebäude oder überhaupt an das Räumliche unerläßlich.
  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92
    Die Frist, vor deren Ablauf nach § 75 Satz 2 VwGO nicht zulässigerweise Untätigkeitsklage erhoben werden kann, war jedenfalls im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht (hier dem 12. Dezember 1991) bezüglich des gesamten vom Klageantrag umfaßten Bedarfszeitraums (hier 1. Dezember 1988 bis 1. November 1989) verstrichen (vgl. BVerwGE 23, 135 ), ohne daß ein zureichender Grund dafür vorlag, nicht über den Antrag der Klägerin zu entscheiden.
  • BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R

    "Taschengeld" für Untersuchungsgefangene in Höhe des "Barbetrags"

    In stationären Einrichtungen übernimmt der Einrichtungsträger von der Aufnahme der leistungsberechtigten Person bis zu ihrer Entlassung nach Maßgabe eines angewandten Gesamtkonzepts die Gesamtverantwortung für deren tägliche Lebensführung (BSG SozR 4-3500 § 98 Nr. 3 RdNr 18; BVerwGE 95, 149, 150; Behrend, aaO, RdNr 30 mwN) .
  • BSG, 05.07.2018 - B 8 SO 32/16 R

    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel von ambulant betreuter

    Eine Einrichtung gemäß § 13 Abs. 2 SGB XII ist ein in einer besonderen Organisationsform zusammengefasster Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist (vgl nur BVerwGE 95, 149, 152; BSGE 106, 264 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2, RdNr 13; BSG SozR 4-3500 § 98 Nr. 3 RdNr 18) und der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach dem SGB XII zu deckenden Bedarfe oder der Erziehung dient (vgl § 13 Abs. 2 SGB XII; näher dazu BSG SozR 4-5910 § 97 Nr. 1 RdNr 15) .
  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Nach der hierzu und zur Vorgängerregelung des § 97 Abs. 4 BSHG ergangenen Rechtsprechung ist eine Einrichtung daher bei einer auf Dauer angelegten Kombination von sächlichen und personellen Mitteln anzunehmen, die zu einem besonderen Zweck und unter der Verantwortung eines Trägers zusammengefasst wird und die für einen größeren wechselnden Personenkreis bestimmt ist ( BVerwG Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 24/92 - BVerwGE 95, 149, 152; BSG Urteil vom 13.7.2010 - B 8 SO 13/09 R - BSGE 106, 264 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2, RdNr 13) , wobei die Bindung an ein Gebäude gegeben sein muss (vgl BSG aaO, RdNr 13) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht