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   BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93   

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BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93 (https://dejure.org/1994,642)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1994 - 7 C 20.93 (https://dejure.org/1994,642)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 7 C 20.93 (https://dejure.org/1994,642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe - Berechtigter - Treuhandanstalt

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmensrückgabeanspruch bei Eingliederung des entzogenen Unternehmens; Vertretungsbefugnis der Treuhandanstalt bei Anteilsrechten an ihren Kapitalgesellschaften; Feststellungswirkung des Bescheides über Unternehmensrückgabeanspruch; Unternehmensbeteiligungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 155
  • NJW 1994, 1810
  • ZIP 1994, 739
  • NVwZ 1994, 899 (Ls.)
  • NJ 1994, 379
  • DB 1994, 1414
  • DÖV 1994, 743
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 39.92

    Vermögensfragen - Rückforderung - Vorrang - Teilentscheidungen -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93
    Ein Bescheid des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen, in dem ein Anspruch auf Rückgabe eines Unternehmens festgestellt wird, enthält zugleich die Feststellung, daß der Inhaber des festgestellten Anspruchs hinsichtlich des zu übertragenden Unternehmens Berechtigter i. S. von § 6 VermG ist (im Anschluß an BVerwG, VIZ 1994, 25).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 29. September 1993 - BVerwGE 94, 195 - enthalten Bescheide, in denen ein Anspruch auf Rückgabe eines Unternehmens festgestellt wird, zugleich die inzidente Feststellung, daß der Inhaber des festgestellten Anspruchs hinsichtlich des zu übertragenden Unternehmens Berechtigter im Sinne von § 2 Abs. 1, § 6 VermG ist.

  • Drs-Bund, 19.02.1991 - BT-Drs 12/103
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93
    Nach der Begründung zum Entwurf des Gesetzes (BT-Drucks. 12/103, S. 26) war die Rückübertragung von Unternehmen gemäß § 6 VermG wegen Unsicherheiten bei der Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift weitgehend zum Erliegen gekommen; dem sollte durch die umfangreiche Änderung des § 6 VermG und die Einfügung der §§ 6 a und 6 b VermG sowie durch den auf § 6 Abs. 9 VermG gestützten Erlaß einer Unternehmensrückgabeverordnung begegnet werden.

    Soweit es sich bei dem beanspruchten Unternehmen - wie in den meisten Fällen - um ein sog. Treuhandunternehmen handelt, hat der Gesetzgeber solchen vorhersehbaren Komplikationen in der Weise entgegengewirkt, daß er die Entscheidungszuständigkeit bei der Treuhandanstalt konzentriert hat, indem er nur sie zur Vertretung ihrer Unternehmen für berechtigt erklärt und damit gewährleistet, daß die Verfügungsberechtigten mit einer Zunge, nämlich derjenigen der Treuhandanstalt sprechen, an die allein auch sämtliche Mitteilungen und Entscheidungen zu richten sind (vgl. zum Sinn und Zweck des § 2 Abs. 3 Satz 3 VermG auch die Gesetzesbegründung in BT-Drucks. 12/103, S. 23).

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93
    Daß zwei Personen geltend machen können, durch den angefochtenen Verwaltungsakt jeweils in ihren Rechten verletzt zu sein, begründet noch nicht die rechtliche Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung (BVerwGE 55, 8 (11); Beschluß vom 4. März 1988 - BVerwG 4 B 36.88 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 89).
  • BVerwG, 04.03.1988 - 4 B 36.88

    Notwendige Beiladung bei Anfechtung einer Nutzungsuntersagung gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93
    Daß zwei Personen geltend machen können, durch den angefochtenen Verwaltungsakt jeweils in ihren Rechten verletzt zu sein, begründet noch nicht die rechtliche Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung (BVerwGE 55, 8 (11); Beschluß vom 4. März 1988 - BVerwG 4 B 36.88 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 89).
  • BVerwG, 23.10.1970 - VII P 4.70

    Begriff der von der Dienststelle abgenommenen Prüfung - Anwesenheitsrecht eines

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93
    Das könnte nur dann angenommen werden, wenn die Klägerinnen notwendige Streitgenossen im Sinne der §§ 64 VwGO, 62 Abs. 1 ZPO wären (vgl. Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 4.70 - Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 62 ZPO Nr. 1).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93
    Denn die sofortige Geltung von Rechtsänderungen auch für die bei ihrem Inkrafttreten bereits anhängigen Verwaltungsverfahren ergibt sich schon aus dem allgemeinen Geltungsanspruch des jeweiligen Änderungsgesetzes, sofern dieser Anspruch nicht ausdrücklich auf später beginnende Verfahren beschränkt ist (vgl. - für Änderungen des Prozeßrechts - BVerfGE 87, 48 (64) m. w. N.).
  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93
    Mit dieser Rechtsauffassung setzt sich der erkennende Senat nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 18. Dezember 1992 - (BVerwGE 91, 334 (340 f.)).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93
    Der Vertretungsmangel ist indes durch die mit Schriftsatz vom 13. März 1992 sinngemäß erklärte nachträgliche Zustimmung der Klägerin zu 2 zur Klageerhebung geheilt worden (vgl. BVerwGE 72, 165 (168)).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    Diese Vorschrift ist auch auf Restitutionsanträge anzuwenden, die - wie der Antrag des Beigeladenen - vor ihrer Einfügung in das Vermögensgesetz gestellt wurden (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 ).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 6.95

    Offene Vermögensfragen: Anfechtungs- bzw. Klagebefugnis der Bundesanstalt für

    »Die Treuhandanstalt (jetzt Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) ist aufgrund ihrer vermögensrechtlichen Rechtsstellung als Verfügungsberechtigte zur Anfechtung eines Bescheids berechtigt, der sich gegen eine in ihrem Eigentum stehende Kapitalgesellschaft richtet und die Rückgabe des von dieser Gesellschaft betriebenen Unternehmens insgesamt oder eines Betriebsteils des Unternehmens oder - im Stillegungsfalle - von Resten des Unternehmens oder Betriebsteils zum Gegenstand hat (im Anschluß an das Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155).«.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155) vermittelt die Verfügungsberechtigung im Sinne des § 2 Abs. 3 VermG dem Verfügungsberechtigten ohne weiteres das Recht, einen zu seinen Lasten ergangenen Restitutionsbescheid oder eine entsprechende Teilregelung (vgl. § 30 Abs. 1 Satz 2 VermG) mit der Anfechtungsklage anzugreifen.

    In diesen Fällen sind mithin beide Verfügungsberechtigte, die Gesellschaft und die hinter ihr stehende Treuhandanstalt, klagebefugt (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - a.a.O. S. 166 f.), ebenso wie beide Verfügungsberechtigte einer Einigung mit dem Restitutionsberechtigten zustimmen müssen.

    Den mit dieser Doppelzuständigkeit verbundenen praktischen Schwierigkeiten hat der Gesetzgeber durch die Anordnung entgegengewirkt, daß die Gesellschaft allein durch die Treuhandanstalt vertreten wird (§ 2 Abs. 3 Satz 3 VermG), mithin beide Verfügungsberechtigte mit einer Stimme sprechen (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - a.a.O. S. 159 ff.).

    Er kommt nach der Rechtsprechung des Senats dann in Betracht, wenn das ehemalige Unternehmen der Beigeladenen zu 1 nach seinem Entzug, jedoch vor der Veräußerung des Grundstücks auf Dauer stillgelegt wurde und bis zur Stillegung nicht seine Vergleichbarkeit eingebüßt hatte (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - a.a.O. S. 164 f.; Beschluß vom 5. Januar 1996 - BVerwG 7 B 454.95).

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Eine derartige Feststellung kann als selbständige Teilentscheidung im Rahmen eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsverfahrens Bestand haben (vgl. BVerwGE 94, 195 (197) [BVerwG 29.09.1993 - 7 C 39/92]; 95, 155 (163) [BVerwG 24.02.1994 - 5 C 24/92]).
  • BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08

    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit;

    c) Dass die Berechtigungsfeststellung im Verhältnis zur Rückübertragungsverpflichtung ein Minus darstellt (vgl. Urteile vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - BVerwGE 94, 195 = Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 3 und vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 = Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 5), begründet noch keine Selbstständigkeit der über die Berechtigungsfrage hinausgehenden Frage des Rückübertragungsanspruchs.
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft;

    Denn die durch dieses Gesetz bewirkten Änderungen des Vermögensgesetzes finden entgegen der Auffassung des Klägers auch auf solche Restitutionsverfahren Anwendung, die bei dessen Inkrafttreten bereits anhängig waren (Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Die von der Mutter des Klägers bei ihrer Flucht im Jahre 1961 zurückgelassene Gaststätte erfüllte - auch in Anbetracht des Umstands, daß sie kurz zuvor verpachtet worden war (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 [165]) - alle Merkmale eines Unternehmens im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 1 VermG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 URüV.

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits in seinem erwähnten Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - (aaO. S. 164 f.) die Stillegung des Unternehmens mit nachfolgender Veräußerung des Betriebsvermögens durch den staatlichen Verwalter des Unternehmens dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG unterstellt.

  • BVerwG, 03.06.2002 - 8 B 13.02

    Teilrückgabe von Unternehmen; Rückübertragung von Unternehmen, Vergleichbarkeit

    Ist das entzogene Unternehmen ununterscheidbar in einem anderen Unternehmen aufgegangen, so ist weder ein Anspruch auf Unternehmensrückgabe nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG noch ein Anspruch auf Einräumung einer Unternehmensbeteiligung nach § 6 Abs. 5 Satz 2 VermG gegeben (wie Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155).

    Das entzogene Unternehmen darf also, wenn der Rückgabeanspruch nicht mangels Vergleichbarkeit entfallen soll, nicht ununterscheidbar in der neuen Unternehmenseinheit aufgegangen sein (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 ).

    Für die erneute verwaltungsgerichtliche Verhandlung und Entscheidung werden jeweils bedeutsame Umstände des Einzelfalls genannt, ohne dass allgemeine Kriterien für deren Bewertung entwickelt werden (vgl. Urteile vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - a.a.O. und vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 33.98 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94

    Flughafen Leipzig

    Nach dieser Vorschrift, die auch auf den vor ihrer Einfügung in das Vermögensgesetz gestellten Restitutionsantrag des Klägers Anwendung findet (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 [157 ff.]), kann der Berechtigte, wenn ein entzogenes Unternehmen auf Dauer stillgelegt und daher gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 VermG als solches von der Restitution ausgeschlossen ist, die Rückgabe derjenigen Vermögensgegenstände verlangen, die sich zum Zeitpunkt der Schädigung in seinem Eigentum befanden oder an deren Stelle getreten sind.

    Vielmehr ist bei stillegungsbedingter Unmöglichkeit der Unternehmensrückgabe der Restitutionsanspruch des Berechtigten gemäß § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG auf die Rückgabe der sog. Unternehmensreste beschränkt; dazu gehören vor allem die Betriebsgrundstücke (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - aaO. S. 164 f.).

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00

    Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung

    Maßgeblich für die Anwendbarkeit der die Singularrestitution ausschließenden Vorschriften von § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG (Rückgabe eines Unternehmens) bzw. § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG (Rückgabe einzelner zum Unternehmen gehöriger und mit ihm entzogener Vermögensgegenstände) ist daher, dass das Unternehmen als solches einer Schädigung im Sinne von § 1 VermG ausgesetzt war (st.Rspr.; vgl. Urteile vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 Seite 45 und vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 5 Seite 1 ).

    Für den Fortbestand eines Unternehmens im dargelegten Sinne ist die Person des Inhabers grundsätzlich unerheblich (für den Fall einer Verpachtung Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 5 Seite 1 ).

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11

    Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche

    Dass die Feststellung der Berechtigung nach § 2 Abs. 1 VermG im Verhältnis zur Rückübertragungsverpflichtung ein Minus darstellt und von der zuständigen Behörde auch selbstständig getroffen werden kann (vgl. dazu u.a. Urteile vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - BVerwGE 94, 195 = Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 3, vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 = Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 5 und vom 25. November 2009 a.a.O. Rn. 29), begründet noch keine wechselseitige Unabhängigkeit der Berechtigung und der weiteren Voraussetzungen des Rückübertragungsanspruchs.
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 84.99

    Restitution; Eigenheim; Teilbescheid; Feststellung Berechtigter; Bestandskraft;

  • VG Gera, 15.03.2000 - 2 K 659/95

    Anspruch auf Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz; Berechtigtenstellung im

  • BVerwG, 30.11.2009 - 8 B 35.09

    Zulässigkeit der Divergenzgrundsatzrüge; Anknüpfung des Sekundäranspruchs auf

  • VG Düsseldorf, 21.05.2015 - 1 K 3171/14

    Klage auf Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Döpps105" in

  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99

    Auskehrung des Erlöses aus der Zwangsversteigerung; Berechtigter;

  • BVerwG, 25.08.2004 - 8 C 19.03

    Unternehmensrestitution; Unternehmensresterestitution; Trümmerrestitution;

  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 71.96

    Feststellung der Berechtigung; selbständige Teilentscheidung;

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 23.02.2005 - 8 C 3.04

    Redlicher Erwerb; zu Nutze machen; Missverhältnis; Kaufpreis; Wert; bedingter

  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 15.93

    Erstreckung des Rückgabeanspruchs von einzelnen Bestandteilen eines stillgelegten

  • BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94

    Anfechtung des Investitionsvorrangbescheids

  • BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 64.07

    Betrachtung einer Kommanditgesellschaft (KG) als stillgelegt nach Enteigung des

  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

  • BVerwG, 15.12.1999 - 8 C 27.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

  • BVerwG, 12.02.1997 - 7 C 49.96

    Treuhandanstalt - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben -

  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 28.93

    Entflechtung eines Unternehmens als Voraussetzung für die vorläufige Einweisung

  • BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 33.98

    Unternehmensrückgabe; Vergleichbarkeit; Unternehmensteil; betriebliche

  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 21.99

    Berechtigung bezüglich eines Vermögenswertes nach dem Vermögensgesetz (VermG) auf

  • BVerwG, 21.08.2000 - 8 B 146.00

    Rechtsmittelbefugnis eines Klägers gegen die Aufhebung eines Verwaltungsaktes

  • BVerwG, 30.08.1994 - 7 B 68.94

    Anforderungen an die Einleitung des Gesamtvollstreckungsverfahrens -

  • BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 153.00

    "Berechtigung" i.S.v. § 2 Abs. 1 Vermögensgesetz (VermG)

  • BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) -

  • VG Gera, 20.09.2001 - 5 K 764/99

    Rückübertragung/ Entflechtung eines ehemaligen Unternehmens in der DDR;

  • BVerwG, 28.08.1996 - 7 B 176.96

    Rechtliche Einordnung des § 2 Abs. 3 S. 3 VermG als eine gesetzliche

  • BVerwG, 23.12.1994 - 7 B 178.94

    Nichtzulassungsbeschwerde mit den Zulassungsgründen der grundsätzlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 A 4.06

    Naturschutzgebiet "Dünen Dabendorf"; teilweise Ausweisung als FFH-Gebiet; Umfang

  • VG Gera, 25.07.2000 - 6 K 977/95

    Rückübertragung eines Erbanteils an einem Grundstück nach dem Gesetz zur Regelung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.1995 - 3 M 16/94

    Anspruch auf Rückübertragung eines Unternehmens; Vorläufige Einweisung in das

  • VG Berlin, 19.09.1994 - 25 A 767.91

    Anspruch auf Feststellung der Rückgabeberechtigung eines zur Zeit der

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