Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2250
BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92 (https://dejure.org/1994,2250)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 3 C 32.92 (https://dejure.org/1994,2250)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 3 C 32.92 (https://dejure.org/1994,2250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Subventionen der Europäischen Gemeinschaft - Bewilligung von Prämienraten zur Umstellung einer landwirtschaftlichen Produktion - Umstellung von Milchkuhbestände auf Bestände zur Fleischerzeugung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 213
  • NVwZ 1995, 167 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86

    Innere und Äußere Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes - Bestandskraft einer vor

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist über die Rückforderung zu Unrecht gewährter Prämien und Beihilfen nach nationalem Recht zu entscheiden, soweit es - wie hier - an einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung fehlt (vgl. BVerwGE 88, 278 ).

    Zwar greift hier § 7 Abs. 2 Satz 1 NvUPr-VO insoweit ein, als er das der Behörde ansonsten zustehende Ermessen ausschließt, sie also bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum Widerruf zwingt (vgl. BVerwGE 88, 278 ) und darüber hinaus - wie noch darzulegen ist - die Beschränkung der Widerrufswirkung auf die Zukunft entfallen läßt.

  • BVerwG, 09.10.1991 - 3 B 48.91

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde durch die Bezeichnung eines komplexen

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92
    Dies hat der Senat bereits mehrfach ausgeführt (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1991 - BVerwG 3 B 55.91 -, vom 27. September 1991 - BVerwG 3 B 56.91 - und vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 3 B 48.91 -).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92
    Das Gemeinschaftsrecht steht aber nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen, die für den Ausschluß einer Rückforderung von zu Unrecht gewährten Subventionen auf Kriterien wie den Vertrauensschutz oder den Wegfall der Bereicherung abstellen (vgl. BVerwGE 74, 357 und die dort angeführte Rechtsprechung des EuGH).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80

    Bundeszuwendung - Bestimmungszweck - Zweckabhängige Bewilligung - Entfallen des

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92
    Dabei kann dahinstehen, ob - bei entsprechendem Widerrufsvorbehalt im Bewilligungsbescheid - die Wiedereinziehung überhaupt eine rückwirkende Beseitigung der Bewilligung voraussetzt oder ob es nicht genügt, daß der rechtfertigende Grund für die Zuwendung der Subvention später wegfällt und die Bewilligung für die Zukunft aufgehoben wird, so daß sie im Zeitpunkt des Erlasses des Rückforderungsbescheides jedenfalls nicht mehr besteht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 70.80 - Buchholz 451.55 Nr. 72).
  • BVerwG, 27.09.1991 - 3 B 56.91

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92
    Dies hat der Senat bereits mehrfach ausgeführt (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1991 - BVerwG 3 B 55.91 -, vom 27. September 1991 - BVerwG 3 B 56.91 - und vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 3 B 48.91 -).
  • BVerwG, 18.09.1991 - 3 B 55.91

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92
    Dies hat der Senat bereits mehrfach ausgeführt (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1991 - BVerwG 3 B 55.91 -, vom 27. September 1991 - BVerwG 3 B 56.91 - und vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 3 B 48.91 -).
  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 35.69
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92
    Insoweit verstößt das Berufungsurteil gegen Art. 4 Abs. 2 Satz 5 i.V.m. Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1078/77, mithin gegen revisibles Recht im Sinne von § 137 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 35, 277).
  • EuGH, 18.04.1989 - 358/87

    Drewes / Bezirksregierung Lüneburg

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92
    Der Nachweis der Fleischrassigkeit bildet wegen seines Zusammenhangs mit der Pflicht zur Umstellung auf Bestände zur Fleischerzeugung eine "Voraussetzung für die Gewährung der Umstellungsprämie" im Sinne der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 11 Abs. 1 dieser Verordnung (vgl. Urteil vom 18. April 1989, Rs 358/87, Slg. 1989, 911), seine Verletzung ist mithin absolut prämienschädlich.
  • EuGH, 27.05.1993 - C-290/91

    Peter / Hauptzollamt Regensburg

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften läßt die Anwendung des nationalen Rechts allerdings nur unter dem Vorbehalt zu, daß damit die Rückforderung nicht praktisch unmöglich gemacht wird (vgl. Urteil vom 27. Mai 1993, Rs C-290/91, NVwZ 1993, 973).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 3 C 33.86

    Rückforderung - Beihilfevoraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92
    Durch Verwaltungsakt gewährte Leistungen sind aber nicht allein schon dann im Sinne dieser Bestimmung zu Unrecht empfangen worden, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Bewilligung nicht vorgelegen haben oder später entfallen sind; vielmehr setzt ihre Rückforderung die rechtmäßige Aufhebung des Bewilligungsbescheides voraus (vgl. Urteil des Senats vom 24. Januar 1992 - BVerwG 3 C 33.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 4).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

    Nach allem bleibt es auch für den vorliegenden Fall bei der Regel, dass sich die Aufhebung und Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Zuwendungen und Beihilfen nach nationalem Recht richtet (vgl. Urteil vom 8. Februar 1996 - BVerwG 3 C 18.94 - Buchholz 451.511 § 10 MOG Nr. 2; Urteil vom 10. März 1994 - BVerwG 3 C 32.92 - BVerwGE 95, 213 ).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08

    Landwirtschaft; Flächenzahlungen; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler;

    Über die Rückforderung zu Unrecht gewährter Beihilfen ist nach nationalem Recht zu entscheiden, soweit es an einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung fehlt (Urteile vom 6. Juni 1991 - BVerwG 3 C 46.86 - BVerwGE 88, 278 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 65 S. 16 f., vom 10. März 1994 - BVerwG 3 C 32.92 - BVerwGE 95, 213 = Buchholz 451.90 Europ. Wirtschaftsrecht Nr. 127 S. 9 und vom 8. Februar 1996 - BVerwG 3 C 18.94 - Buchholz 451.511 § 10 MOG Nr. 2 S. 3).
  • VGH Bayern, 17.07.2008 - 19 ZB 08.1232

    Anwendbarkeit von § 10 Abs. 1 MOG auf Betriebsprämien; Vertrauensschutz nach Art.

    Da das EG-Recht für den (indirekten) Vollzug des Gemeinschaftsrechts durch nationale Behörden keine allgemeinen Regelungen zu Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten kennt, ist - sofern keine speziellen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts bestehen - grundsätzlich nationales Recht anwendbar (vgl. EuGH, U. v. 21.9.1993 - Rs 205-215/82 -, NJW 1984, 2024; BVerwGE 74, 357 [360]; 88, 278 [282]; 95, 213 [222]).

    Auch in diesem Fall wäre eine Ermessensbetätigung ausgeschlossen, da in Art. 73 Abs. 1 VO (EG) Nr. 796/2004 die Rücknahme bzw. Rückforderung durch Gemeinschaftsrecht zwingend vorgeschrieben ist (vgl. EuGH, U. v. 21.9.1993 - Rs 205-215/82 -, NJW 1984, 2024 [2025]; BVerwGE 74, 357 [360 f.]; 95, 213 [222 f.]).

    Diese Regelung geht als speziellere Vorschrift des Gemeinschaftsrechts der in § 10 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. MOG angeordneten Anwendung der Vertrauensschutzregelungen des § 48 Abs. 2 bis 4 VwVfG vor (vgl. EuGH, U. v. 21.9.1993 - Rs 205-215/82 -, NJW 1984, 2024; BVerwGE 74, 357 [360]; 88, 278 [282]; 95, 213 [222]).

  • VGH Bayern, 16.02.2009 - 19 B 08.2522

    Rückgabe zugewiesener Zahlungsansprüche im Rahmen einer landwirtschaftlichen

    Da das EG-Recht für den (indirekten) Vollzug des Gemeinschaftsrechts durch nationale Behörden keine allgemeinen Regelungen zu Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten kennt, ist - sofern keine speziellen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts bestehen - grundsätzlich nationales Recht anwendbar (vgl. EuGH, Urteil vom 21.9.1983 - Rs 205 bis 215/82 -, NJW 1984, 2024; BVerwGE 74, 357 [360]; 88, 278 [282]; 95, 213 [222]).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10

    Beachtung der Klagefrist des § 74 Abs. 2 VwGO bei Aufhebung eines Bescheids unter

    Damit verhält sich der vorliegende Fall nicht anders als derjenige, in dem von dem Antragsteller Angaben verlangt werden, die im Formular nicht abgefragt werden; für diese Konstellation ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats entschieden, dass die Behörde dem Antragsteller das Fehlen dieser Angaben nicht zur Last legen kann (BVerwG, Urt. v. 10.03.1994 - 3 C 32.92 -, BVerwGE 95, 213, 226 f. = RdL 1994, 329, 332; Beschl. des Senats v. 12.04.2011 - 10 LA 64/09 -, RdL 2011, 194, 195 = AUR 2011, 307, 310, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2003 - 2 L 329/00

    Beabsichtigte kein Vertrauensschaden nach Rücknahme der Baugenehmigung bei nicht

    Vielmehr kann eine im Vertrauen auf den Bestand eines Verwaltungsakts veranlasste Disposition auch in einer Unterlassung bestehen (vgl. z. B BVerwG, Urt. v. 10.03.1994 - BVerwG 3 C 32.92 -, BVerwGE 95, 213 [228] zur Einstellung der Milchproduktion infolge der Betriebsumstellung, die Voraussetzung der Gewährung der Umstellungsprämie war).

    Unzweifelhaft setzt ein Ausgleichsanspruch gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 VwVfG LSA schon von seinem Wortlaut her ("...den Vermögensnachteil auszugleichen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf den Bestand des Verwaltungsakts vertraut hat...") einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Vermögensdisposition und dem Vertrauen auf den Bestand des Verwaltungsakts voraus (BVerwGE 95, 213 [228]; Sachs, a.a.O., § 48 RdNr. 146).

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LB 83/10

    Änderung des Rechtsstatus i.S.d. Art. 33 Abs. 2 VO 1782/2003/EG und des Art. 14

    Damit verhält sich der vorliegende Fall nicht anders als derjenige, in dem von dem Antragsteller Angaben verlangt werden, die im Formular nicht abgefragt werden; für diese Konstellation ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats entschieden, dass die Behörde dem Antragsteller das Fehlen solcher Angaben nicht zur Last legen kann (BVerwG, Urteil vom 10. März 1994 - 3 C 32.92 -, BVerwGE 95, 213, 226 f.; Beschluss des Senats vom 12. April 2011 - 10 LA 64/09 -, AUR 2011, 307, 310, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2004 - 4 A 2369/02

    Rückforderung einer Subvention ; Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und

    So BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1991 - 3 C 46.86 -, BVerwGE 88, 278 ff.; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 10. März 1994 - 3 C 32.92 -, BVerwGE 95, 213, 226 ff.
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10

    Entbehrlichkeit eines Übertragungsantrags bei Übernahme eines

    Damit verhält sich der vorliegende Fall nicht anders als derjenige, in dem von dem Antragsteller Angaben verlangt werden, die im Formular nicht abgefragt werden; für diese Konstellation ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats entschieden, dass die Behörde dem Antragsteller das Fehlen dieser Angaben nicht zur Last legen kann (BVerwG, Urt. v. 10.03.1994 - 3 C 32.92 -, BVerwGE 95, 213, 226 f. = RdL 1994, 329, 332; Beschl. des Senats v. 12.04.2011 - 10 LA 64/09 -, RdL 2011, 194, 195 = AUR 2011, 307, 310, m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 20.11.2007 - 4 A 21/06

    Auszahlungsmitteilung; Bewilligungsbescheid; Ermessen; Fördermaßnahme; Förderung;

    Die im nationalen Recht vorgesehen Modalitäten dürfen nicht dazu führen, dass die Verwirklichung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird, und das nationale Recht muss ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (vgl. hierzu: EuGH, Urt. v. 19.9.2002 - Rs C-336/00 -, Urt. v. 16.7.1998 - Rs C-298/96 -, Urt. v. 21.9.1983 - Rs 205 bis 215/82 - BVerwG, Urt. v. 10.12.2003 - 3 C 22.02 - NVwZ-RR 2004, 413, Urt. v. 10.3.1994 - 3 C 32.92 - BVerwGE 95, 213).
  • VG Lüneburg, 30.01.2007 - 4 A 198/06

    Zuwendungen nach den NAU, Widerruf und Rückforderung des Zuwendungsbescheides

  • VG Göttingen, 30.09.2009 - 2 A 144/08

    Nutzung von Zahlungsansprüchen

  • VG Stade, 23.04.2007 - 6 A 36/06

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Zuwendungen nach den niedersächsischen

  • VG Stade, 19.03.2007 - 6 A 2013/06

    Anwendbarkeit nationaler Widerrufsvorschriften bei einem Widerruf von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht