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   BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93.   

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BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93. (https://dejure.org/1994,633)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1994 - 7 C 19.93. (https://dejure.org/1994,633)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1994 - 7 C 19.93. (https://dejure.org/1994,633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz - Ausschlußwirkung - Rückenteignung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Rückenteignung; Schulhausausbau; fehlgeschlagene Aufbauenteignung nach dem Beitritt der DDR; Ausschlußwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Rückabwicklung nach fehlgeschlagener Enteignung in der vormaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 172
  • NJW 1994, 2712
  • ZIP 1994, 1484
  • NVwZ 1994, 1208 (Ls.)
  • NJ 1995, 48
  • DB 1994, 1925
  • DÖV 1994, 969
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93
    Der Kläger habe aber wegen des nachträglichen Wegfalls des mit der Enteignung verfolgten Gemeinwohlzwecks einen Rückübereignungsanspruch aus Art. 16 der Verfassung der DDR von 1968/74. Diese Vorschrift habe das Eigentum ebenso wie Art. 14 GG geschützt, so daß auf sie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rückübereignung wegen Zweckverfehlung (BVerfGE 38, 175) angewendet werden könne; die Bundesrepublik Deutschland hafte als Nachfolgestaat der DDR für die Erfüllung des Rückübereignungsanspruchs.

    Diese Rechtslage stand allerdings in Widerspruch zur Verfassungsordnung des Grundgesetzes, insbesondere zur Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, aus der ein Rückerwerbsrecht des früheren Eigentümers folgt, wenn der Zweck der Enteignung nicht verwirklicht wird (BVerfGE 38, 175).

    Diese Vorschrift konkretisiert für den Bereich des Städtebaurechts das aus Art. 14 Abs. 1 GG herzuleitende Rückerwerbsrecht bei zweckverfehlter Enteignung (BVerfGE 38, 175).

    Wird das beabsichtigte Vorhaben nicht ausgeführt oder der enteignete Vermögenswert hierzu nicht benötigt, so entfällt die aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG herzuleitende Legitimation für den Zugriff auf das Privateigentum und damit auch der Rechtsgrund für den Eigentumserwerb durch den Enteignungsbegünstigten (vgl. BVerfGE 38, 175 (180 f.); BVerwG, Beschluß vom 11. November 1993 - BVerwG 7 B 180.93 - NJW 1994, 1479).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 29.88

    Anspruch auf Rückübereignung fehlgeschlagener Enteignungen - Enteignung durch

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93
    Der Gesetzgeber hat damit im Rahmen seines Auftrags, Inhalt und Schranken des Eigentums durch Gesetz zu bestimmen (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), eine abschließende einfachgesetzliche Regelung der städtebaulichen "Rückenteignung" getroffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 29.88 - NJW 1990, 2400).

    Ausdrücklich entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht dies für Sachverhalte, in denen der Enteignungszweck erst nach Inkrafttreten des § 102 BBauG verfehlt worden ist (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1989, a.a.O.).

    Das Bundesbaugesetz wollte aber die davon betroffenen früheren Eigentümer einerseits nicht schlechterstellen, ihnen also ein bislang vorgesehenes Rückerwerbsrecht erhalten, sie aber andererseits gegenüber den Neufällen auch nicht besserstellen und sie deshalb grundsätzlich den Modalitäten des § 102 BBauG/BauGB, beispielsweise hinsichtlich der Antragsfristen, unterwerfen (vgl. im einzelnen BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989, a.a.O. S. 2401 f.).

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93
    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 24. März 1994 - BVerwGE 95, 284 - und BVerwGE 95, 289 - entschieden hat, werden Enteignungen nach dem Aufbaugesetz und dem Baulandgesetz der DDR nicht von den Tatbeständen des § 1 Abs. 1 Buchst. a und b VermG erfaßt.

    Dieses Gesetz will im Anschluß an die zum Bestandteil des Einigungsvertrages - EV - gewordene (vgl. Art. 41 EV) Gemeinsame Erklärung der beiden deutschen Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 (Anlage III zum Einigungsvertrag) solche dem Staat DDR zuzurechnenden vermögensentziehenden oder vermögensbeeinträchtigenden Unrechtsmaßnahmen wiedergutmachen, die auf die Teilung Deutschlands oder auf bestimmte teilungsunabhängige Erscheinungen des Staats- und Gesellschaftssystems der DDR zurückgehen und die dem Gesetzgeber aus rechtsstaatlicher Sicht als nicht hinnehmbar erschienen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 a.a.O.; Urteil vom 29. April 1994 - BVerwGE 96, 8; vgl. ferner BVerfGE 84, 90 (126)).

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93
    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 24. März 1994 - BVerwGE 95, 284 - und BVerwGE 95, 289 - entschieden hat, werden Enteignungen nach dem Aufbaugesetz und dem Baulandgesetz der DDR nicht von den Tatbeständen des § 1 Abs. 1 Buchst. a und b VermG erfaßt.
  • VG Meiningen, 28.04.1993 - SU 2 K 92.103
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93
    Durch Urteil vom 28. April 1993 (VIZ 1993, 400) gab das Verwaltungsgericht Meiningen dem Hilfsantrag statt und verpflichtete den Beklagten, dem Kläger das Eigentum an dem streitbefangenen Grundstück gegen Rückzahlung der geleisteten Entschädigung zurückzuübertragen.
  • BVerwG, 11.11.1993 - 7 B 180.93

    Anspruch auf Rückübereignung eines im Zuge eines Eisenbahnstreckenbaus

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93
    Wird das beabsichtigte Vorhaben nicht ausgeführt oder der enteignete Vermögenswert hierzu nicht benötigt, so entfällt die aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG herzuleitende Legitimation für den Zugriff auf das Privateigentum und damit auch der Rechtsgrund für den Eigentumserwerb durch den Enteignungsbegünstigten (vgl. BVerfGE 38, 175 (180 f.); BVerwG, Beschluß vom 11. November 1993 - BVerwG 7 B 180.93 - NJW 1994, 1479).
  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93

    Vermögensfragen - Berliner Liste 1 - Restitutionsausschluß - Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93
    Dieses Gesetz will im Anschluß an die zum Bestandteil des Einigungsvertrages - EV - gewordene (vgl. Art. 41 EV) Gemeinsame Erklärung der beiden deutschen Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 (Anlage III zum Einigungsvertrag) solche dem Staat DDR zuzurechnenden vermögensentziehenden oder vermögensbeeinträchtigenden Unrechtsmaßnahmen wiedergutmachen, die auf die Teilung Deutschlands oder auf bestimmte teilungsunabhängige Erscheinungen des Staats- und Gesellschaftssystems der DDR zurückgehen und die dem Gesetzgeber aus rechtsstaatlicher Sicht als nicht hinnehmbar erschienen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 a.a.O.; Urteil vom 29. April 1994 - BVerwGE 96, 8; vgl. ferner BVerfGE 84, 90 (126)).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93
    Dieses Gesetz will im Anschluß an die zum Bestandteil des Einigungsvertrages - EV - gewordene (vgl. Art. 41 EV) Gemeinsame Erklärung der beiden deutschen Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 (Anlage III zum Einigungsvertrag) solche dem Staat DDR zuzurechnenden vermögensentziehenden oder vermögensbeeinträchtigenden Unrechtsmaßnahmen wiedergutmachen, die auf die Teilung Deutschlands oder auf bestimmte teilungsunabhängige Erscheinungen des Staats- und Gesellschaftssystems der DDR zurückgehen und die dem Gesetzgeber aus rechtsstaatlicher Sicht als nicht hinnehmbar erschienen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 a.a.O.; Urteil vom 29. April 1994 - BVerwGE 96, 8; vgl. ferner BVerfGE 84, 90 (126)).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Aus dieser Rechtslage folgt weiter, daß auch zivilrechtliche Ansprüche ausgeschlossen sind, die mit der Rechtsfehlerhaftigkeit solcher nach Art. 19 EV weiterhin wirksamen Enteignungen begründet werden (vgl. im übrigen zur Ausschlußwirkung des Vermögensgesetzes BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 19.93 - BVerwGE 96, 172; BVerwG, Beschluß vom 10. März 1994 - BVerwG 4 B 46.94 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 1 = VIZ 1994, 349).
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 19.93 -.

    b) Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage auf die Revision des Beklagten abgewiesen, vor allem aus folgenden Gründen (vgl. BVerwGE 96, 172):.

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Deshalb knüpft es an den Geltungsanspruch der jeweiligen Rechtsordnung an und erfaßt auch solche Vermögenswerte, die dem Rechtsinhaber ungeachtet etwaiger Rechtsmängel zumindest faktisch entzogen worden sind (vgl. BVerwGE 98, 137; 96, 178 [BVerwG 30.06.1994 - 7 C 19/93]; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 33 = NJW 1995, 608 [BVerwG 21.11.1994 - 7 B 91/94]; Beschluß vom 10. März 1994 - BVerwG 4 B 46.94 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 1 = DÖV 1994, 611).
  • BGH, 16.10.1997 - III ZR 176/96

    Rückübereignung eines zu Zeiten der DDR gegen Entschädigung enteigneten

    »Der frühere Eigentümer eines in der DDR nach Maßgabe der dortigen Rechtsvorschriften gegen Entschädigung enteigneten Grundstücks kann dessen Rückenteignung auch dann nicht beanspruchen, wenn der Enteignungszweck erst nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland endgültig weggefallen ist (Bestätigung von BVerwGE 96, 172; Fortführung der Grundsätze des Senatsbeschlusses vom 23. Februar 1995 - III ZR 58/94 = NJW 1995, 1280).«.

    Mit seiner gegenteiligen Auffassung, die es bereits einem früheren Beschluß (VIZ 1993, 501) zugrundegelegt hatte, ist das Berufungsgericht in bewußten Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts getreten (BVerwGE 96, 172 = NJW 1994, 2712).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat (NJW 1994, 2712), gewährten weder das Aufbaugesetz noch das Baulandgesetz noch andere Vorschriften der DDR einen etwa dem § 102 BauGB vergleichbaren Anspruch auf Rückübereignung bei Verfehlung oder Fortfall des Enteignungszwecks und konnte auch nicht unmittelbar aus der Verfassung der DDR - etwa aus Art. 16 der Verfassung vom 6. April 1968 in der Fassung vom 7. Oktober 1974 (GBl. DDR I S. 432) - ein solcher Anspruch hergeleitet werden, zumal der Rechtsordnung der DDR Grundrechte als verfassungsverbürgte subjektive Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat fremd waren (Senatsbeschluß vom 23. Februar 1995 aaO., S. 1280).

  • OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 5 U 130/06

    Grundbuchberichtigung: Eigentum der Bundesrepublik an von der DDR für die

    Trotz Wegfalls des Enteignungszweckes mit dem Fortfall der Mauer hatte die Rechtsprechung einen Anspruch auf Rückenteignung nach § 102 BauGB abgelehnt (BVerwG NJW 1994, 2712; BGH NJW 1995, 1280).

    Insbesondere bestand kein Anspruch auf Rückerwerb enteigneter Grundstücke aus Art. 16 der Verfassung der DDR vom 6. April 1968 i. d. F. vom 7. Oktober 1974, weil der Rechtsordnung der DDR Grundrechte als verfassungsverbürgte Rechte der Bürger gegen den Staat fremd waren, (vgl. BVerwG NJW 1994, 2712).

  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem

    Davon abgesehen gibt es für die Rückabwicklung fehlgeschlagener Enteignungen nach dem Aufbaugesetz und dem Baulandgesetz der DDR auch keine Rechtsgrundlage (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 19.93 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 83/05

    Voraussetzungen einer Enteignung nach dem VerteidigungsG-DDR

    Mit diesem Ziel ist eine Auslegung nicht vereinbar, nach der der Eigentumsschutz durch das Verfassungsgrundsätzegesetz rückwirkend auch solche Enteignungen umfasst, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen worden sind (BVerfGE 97, 89, 96; ferner BGH, Beschl. v. 23. Februar 1995, III ZR 58/94, VIZ 1995, 285; BVerwGE 96, 172, 176 f).
  • BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07

    Rückübertragung von Mauer- und Grenzgrundstücken in der ehemaligen DDR

    Die Zugriffe des Staates auf das Vermögen Einzelner werden danach nur insoweit einer Revision unterzogen, als die vertragsschließenden Staaten deren Fortbestehen als ein nicht weiter hinnehmbares besonderes Unrecht angesehen haben (BT-Drucks. 11/7831, S. 1; BVerwGE 96, 172, 174).
  • BGH, 23.02.1995 - III ZR 58/94

    Anspruch auf Rückabwicklung einer fehlgeschlagenen Enteignung eines Grundstücks

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - nach Erlaß des angefochtenen Urteils - entschieden, daß der frühere Eigentümer die Rückabwicklung einer auf das Aufbaugesetz oder das Baulandgesetz der DDR gestützten, fehlgeschlagenen Enteignung nicht verlangen kann und daß auch § 102 BauGB für eine solche "Rückenteignung" keine Rechtsgrundlage enthält ( Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 19.93 - NJW 1994, 2712 = VIZ 1994, 537 = ZOV 1994, 401 = DtZ 1994, 276, für BVerwGE vorgesehen).

    Zutreffend hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 30. Juni 1994 a.a.O. ausgeführt, daß § 102 BBauG/BauGB nur auf solche Altfälle angewendet werden kann, in denen der enteignete frühere Eigentümer bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes aufgrund der seinerzeit maßgebenden Enteignungsvorschriften ein Rückerwerbsrecht bei Verfehlung des Enteignungszwecks geltend machen konnte oder in denen das Eigentum zu einem Zeitpunkt entzogen wurde, in dem es bereits durch Art. 14 GG geschützt war.

  • BFH, 25.01.1995 - X R 146/93

    Ein von DDR-Behörden erlassener Steuerbescheid ist mit rechtsstaatlichen

    Alle anderen, nicht unter § 1 VermG fallenden Maßnahmen, die zu Vermögensverlusten geführt haben, sollten "entsprechend der Grundregel des Art. 19 Satz 1 EinigVtr wirksam bleiben" (BVerwG-Urteil vom 30. Juni 1994 7 C 19/93, Neue Justiz 1995, 48).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03

    Sittenwidrigkeit des Ankaufs eines Mauer- und Grenzgrundstücks in der ehemaligen

  • VG Lüneburg, 25.11.2003 - 3 A 245/02

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstückes nach dem Vermögensgesetz (VermG);

  • BVerwG, 23.01.1996 - 7 B 4.96

    Offene Vermögensfragen: Anfechtung eines auf die Vorschriften des

  • VG Lüneburg, 29.12.2003 - 3 A 245/02

    Rückübertragung eines Grundstückes

  • BVerwG, 14.11.2007 - 8 B 81.07

    Rückgängigmachung von durch staatliche Stellen der DDR durchgeführten

  • KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03

    Mauer- und Grenzgrundstücke im Beitrittsgebiet: Verneinung eines Anspruchs gegen

  • VG Lüneburg, 17.11.1998 - 3 A 29/97

    Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken nach dem Vermögensgesetz (VermG) ;

  • BVerwG, 21.11.1994 - 7 B 77.94

    Offene Vermögensfragen - Vermögensüberführung in Volkseigentum

  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 18.95

    Recht der Landwirtschaft: Einführung eines Sachkundenachweises für

  • BVerwG, 05.11.2004 - 8 PKH 8.04

    Rüge eines Verfahrensfehlers wegen Begehung einer fehlerhaften bzw. nicht

  • LSG Sachsen, 30.05.2000 - L 2 U 19/95

    Zur Frage der Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung eines

  • VG Halle, 22.11.2001 - 3 A 575/98
  • BVerwG, 08.05.1998 - 8 B 80.98

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • VG Leipzig, 24.08.1995 - 3 K 815/95

    Vermögensrecht; Anordnung des Sofortvollzug eines Rückübertragungsbescheid durch

  • BVerwG, 23.10.1997 - 7 B 335.97

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Berührung des Schutzbereiches des Artikel 14

  • BVerwG, 02.09.1997 - 7 B 289.97

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 06.02.1997 - 7 B 40.97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem

  • OLG Hamburg, 03.05.1996 - 14 U 285/94

    Geltendmachung von Eigentumsansprüchen an ehemaligen Ostvermögen ; Kassation

  • VG Berlin, 28.09.1994 - 21 A 242.93

    Rechtmäßigkeit eines Investitionsvorrangbescheides; Enteigung eines Grundstücks;

  • VG Lüneburg, 20.02.2001 - 3 A 247/98

    Rückübertragung von Grundstücken des Beitrittsgebietes; Anspruchsgrundlagen für

  • VG Schwerin, 23.09.1994 - 1 B 218/93

    Anhörung bei einem Investitionsvorrangbescheid; Konkrete Beschreibung des

  • OLG Jena, 06.03.1996 - 2 U 567/95

    Rückerwerbsanspruch

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