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   BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93   

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BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93 (https://dejure.org/1994,1559)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1994 - 7 NB 5.93 (https://dejure.org/1994,1559)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1994 - 7 NB 5.93 (https://dejure.org/1994,1559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abfallrecht - Altöl - Gesetzgebungskompetenz - Konkurrierende Gesetzgebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 318
  • NVwZ 1995, 273
  • DVBl 1994, 1256
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Bayern, 27.03.1990 - 123-IX-89
    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93
    "Vorsorglich" macht die Beschwerde noch die Abweichung von dem Beschluß des BayVerfGH, DVBl 1990, 692, geltend.

    Daß die bundesrechtliche Normierung der Überwachung der Altölverwertung aus der Sicht eines Landes verbesserungsbedürftig und eine Andienungspflicht für zu verwertende Altöle rechtspolitisch zweckmäßig sein mag, führt nicht zu einer Aufhebung der Sperrwirkung; in derartigen Fällen ist es Sache des Bundesgesetzgebers, erforderlichenfalls Abhilfe zu schaffen (vgl. dazu BVerfGE 36, 193 (211 f.); zur Sperrwirkung des § 11 AbfG vgl. auch BayVerfGH, DVBl 1990, 692 (696)).

  • BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88

    Normenkontrolle - Vorlage - Naturschutz - Reiten

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93
    Das Bundesverwaltungsgericht ist an die Formulierung der Vorlagefrage aber nicht gebunden; es darf sie unter Wahrung des Kerngehalts der Frage so fassen, wie es sie nach seinem rechtlichen Ansatz für entscheidungserheblich hält (vgl. BVerwGE 59, 87 (94); 79, 200 (202); 85, 332 (335)).

    Die Beschwerde fragt damit nicht nach der Vereinbarkeit der angegriffenen Landesverordnung mit Bundesrecht, was wegen der dadurch mittelbar in Frage gestellten landesgesetzlichen Ermächtigung mit Blick auf das in Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG statuierte "Verwerfungsmonopol" des Bundesverfassungsgerichts nicht statthaft wäre, sondern beschränkt sich auf die im Rahmen des § 47 Abs. 5 und 7 VwGO zulässige Frage nach dem Inhalt und der Tragweite bestimmter bundesrechtlicher Vorschriften, die für die Gültigkeit der mit der Normenkontrolle angegriffenen landesrechtlichen Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerwGE 85, 332 (336 ff.)).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93
    Soweit es für die Überprüfung der angegriffenen Bestimmungen der Andienungsverordnung auf die Gültigkeit der zugrundeliegenden Ermächtigungsvorschrift des § 8 Nr. 4 NAbfG ankommt, wird das Oberverwaltungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen haben, wenn es die genannte Vorschrift für unvereinbar mit dem Abfallrecht des Bundes hält (vgl. BVerfGE 30, 227 (240 f.); 48, 29 (35); 75, 166 (175)).
  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93
    Daß die bundesrechtliche Normierung der Überwachung der Altölverwertung aus der Sicht eines Landes verbesserungsbedürftig und eine Andienungspflicht für zu verwertende Altöle rechtspolitisch zweckmäßig sein mag, führt nicht zu einer Aufhebung der Sperrwirkung; in derartigen Fällen ist es Sache des Bundesgesetzgebers, erforderlichenfalls Abhilfe zu schaffen (vgl. dazu BVerfGE 36, 193 (211 f.); zur Sperrwirkung des § 11 AbfG vgl. auch BayVerfGH, DVBl 1990, 692 (696)).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93
    Soweit es für die Überprüfung der angegriffenen Bestimmungen der Andienungsverordnung auf die Gültigkeit der zugrundeliegenden Ermächtigungsvorschrift des § 8 Nr. 4 NAbfG ankommt, wird das Oberverwaltungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen haben, wenn es die genannte Vorschrift für unvereinbar mit dem Abfallrecht des Bundes hält (vgl. BVerfGE 30, 227 (240 f.); 48, 29 (35); 75, 166 (175)).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93
    Soweit es für die Überprüfung der angegriffenen Bestimmungen der Andienungsverordnung auf die Gültigkeit der zugrundeliegenden Ermächtigungsvorschrift des § 8 Nr. 4 NAbfG ankommt, wird das Oberverwaltungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen haben, wenn es die genannte Vorschrift für unvereinbar mit dem Abfallrecht des Bundes hält (vgl. BVerfGE 30, 227 (240 f.); 48, 29 (35); 75, 166 (175)).
  • BVerfG, 22.04.1958 - 2 BvL 32/56

    Hamburgisches Urlaubsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93
    Normiert eine bundesgesetzliche Regelung eine bestimmte Materie erschöpfend, folgt daraus eine Sperrwirkung für den Landesgesetzgeber (vgl. BVerfGE 7, 342 (347)).
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93
    Die Frage nach der abschließenden Ausschöpfung einer Kompetenz ist aufgrund einer Gesamtwürdigung des betreffenden Normbereichs zu beantworten (vgl. BVerfGE 67, 299 (324) m. w. N.).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93
    Das Bundesverwaltungsgericht ist an die Formulierung der Vorlagefrage aber nicht gebunden; es darf sie unter Wahrung des Kerngehalts der Frage so fassen, wie es sie nach seinem rechtlichen Ansatz für entscheidungserheblich hält (vgl. BVerwGE 59, 87 (94); 79, 200 (202); 85, 332 (335)).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93
    Das Bundesverwaltungsgericht ist an die Formulierung der Vorlagefrage aber nicht gebunden; es darf sie unter Wahrung des Kerngehalts der Frage so fassen, wie es sie nach seinem rechtlichen Ansatz für entscheidungserheblich hält (vgl. BVerwGE 59, 87 (94); 79, 200 (202); 85, 332 (335)).
  • BVerwG, 17.01.1991 - 7 B 158.90

    Abfallrecht: Gesetzgebungszuständigkeit für Abfallbeseitigung, Zulassung

  • OVG Niedersachsen, 03.05.1993 - 7 K 3633/91

    Andienung; Sonderabfälle; Altöle; Normenkontrolle; Prüfungszwecke;

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Die Beschwerde fragt damit nicht nach der Vereinbarkeit der angegriffenen Satzungsbestimmungen mit dem Bundesabfallrecht, was wegen der dadurch mittelbar in Frage gestellten landesgesetzlichen Ermächtigung mit Blick auf das "Verwerfungsmonopol" des Bundesverfassungsgerichts (Art. 100 GG) nicht statthaft wäre; sie beschränkt sich vielmehr auf die im Rahmen des § 47 Abs. 5 und 7 VwGO zulässige Frage nach dem Inhalt und der Tragweite von bundesrechtlichen Vorschriften, die für die Gültigkeit der zur Überprüfung gestellten Normen von Bedeutung sind (vgl. BVerwGE 85, 332 [336 ff.]; BVerwGE 96, 318 [320]).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 8 N 1.96

    Gültigkeit einer Haushaltssatzung unter Beachtung der gemeindlichen

    Der beschließende Senat verneint die ihm gestellte Vorlagefrage, an deren Formulierung er bei seiner Beantwortung nicht gebunden ist (vgl. etwaBeschlüsse vom 19. August 1994 - BVerwG 8 N 1.93 - Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 20 S. 2 undvom 24. August 1994 - BVerwG 7 NB 5.93 - Buchholz 451.22 § 5 a AbfG Nr. 1 S. 1 jeweils m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 08.03.2001 - 3 C 26.00

    Altöl, Verwertung bzw. Beseitigung bzw. Aufarbeitung bzw. Aufbereitung von -;

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, können landesrechtliche Andienungspflichten für Beseitigungsabfälle regelmäßig dann nicht eingreifen, wenn Altöle in zulässiger Weise stofflich bzw. energetisch verwertet werden sollen (vgl. Beschluss vom 24. August 1994 - BVerwG 7 NB 5.93 - BVerwGE 96, 318 sowie Beschluss vom 23. Februar 1998 - BVerwG 7 BN 2.97 - Buchholz 451.22 § 5 a Nr. 2 S. 9 und 10).

    Die Steuerung der Altölverwertung durch das Immissionsschutzrecht bildet nämlich den Grund für das in § 5 a Abs. 2 Satz 1 AbfG geregelte sog. Altölprivileg (Beschluss vom 24. August 1994 - BVerwG 7 NB 5.93 - a.a.O., S. 321).

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98

    Andienungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in

    Die von der Revision aufgeworfene Frage, ob für eine Andienungspflicht, die der Überwachung der Abfallentsorgung dient, nach dem Abfallgesetz noch Raum war, stellt sich daher nicht (vgl. hierzu Beschluß vom 24. August 1994 - BVerwG 7 NB 5.93 - BVerwGE 96, 318 ).
  • BVerwG, 24.04.1996 - 7 NB 2.95

    Zuweisung von Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben an Kreise durch Generalklausel;

    mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, was im Hinblick auf das "Verwerfungsmonopol" des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG nicht statthaft wäre; sie beschränkt sich vielmehr auf die im Rahmen des § 47 Abs. 5 und 7 zulässige Frage nach dem Inhalt und der Tragweite einer bundesrechtlichen Vorschrift, die für die Gültigkeit der zur Überprüfung gestellten Norm von Bedeutung ist (vgl. BVerwGE 85, 332, 336 ff.; BVerwGE 96, 318, 320).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1997 - 10 S 3287/96

    Normenkontrolle einer Sonderabfallverordnung: Andienungspflichten und

    Hinsichtlich des Abfallgesetzes beruft sich die Antragstellerin für eine Sperrwirkung ohne Erfolg auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.08.1994 (BVerwGE 96, 318).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 A 1.98

    Sicherstellung der Bilgenölentsorgung; Altöl; Bilgenöl; Abfallentsorgung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 24. August 1994 BVerwG 7 NB 5.93 - und vom 23. Februar 1998 BVerwG 7 BN 2.97 - Buchholz 451.22 § 5 a AbfG Nrn. 1 und 2) habe der Bundesgesetzgeber mit diesen Vorschriften die Überwachung der Altölverwertung abschließend geregelt.
  • VGH Hessen, 18.12.1997 - 14 TG 4124/96

    Zustellung an eine juristische Person; Entsorgung von Altöl - Andienungspflichten

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht es in seinem Beschluß vom 24.08.1994 - 7 NB 5.93 - für die Anwendung des § 5 a Abs. 2 AbfG als allein entscheidend angesehen, ob das Altöl einer Anlage zugeführt wird, deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung die stoffliche oder thermische Verwertung dieses Altöls einschließt (BVerwGE 96, 318, 322).

    Die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts, daß die in § 5 a AbfG angelegte Unterscheidung zwischen Altölen, die einer Verwertung im Sinne des § 5 a Abs. 2 AbfG zugeführt würden, und solchen, die anderweitig entsorgt würden, auch nach der Neuregelung der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen bedeutsam sei (BVerwGE 96, 318, 321 f.), wird durch die Auffassung des Senats nicht in Frage gestellt.

  • BVerwG, 23.02.1998 - 7 BN 2.97

    Abfallrecht; Altöle; Verwertung; Aufarbeitung, Andienungspflicht; konkurrierende

    Durch § 3 Abs. 2 Nr. 6 AndienVO sollten die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, die sich aus dem - auf Beschwerde des jetzigen Antragstellers ergangenen - Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1994 - BVerwG 7 NB 5.93 - BVerwGE 96, 318 ergeben.

    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1994 - BVerwG 7 NB 5.93 - BVerwGE 96, 318 ab.

  • VGH Hessen, 18.12.1997 - 14 TG 4121/96

    Entsorgung von Altöl - Andienungspflichten

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht es in seinem Beschluß vom 24.08.1994 - 7 NB 5.93 - für die Anwendung des § 5 a Abs. 2 AbfG als allein entscheidend angesehen, ob das Altöl einer Anlage zugeführt wird, deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung die stoffliche oder thermische Verwertung dieses Altöls einschließt (BVerwGE 96, 318, 322).

    Die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts, daß die in § 5 a AbfG angelegte Unterscheidung zwischen Altölen, die einer Verwertung im Sinne des § 5 a Abs. 2 AbfG zugeführt würden, und solchen, die anderweitig entsorgt würden, auch nach der Neuregelung der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen bedeutsam sei (BVerwGE 96, 318, 321 f.), wird durch die Auffassung des Senats nicht in Frage gestellt.

  • VG Köln, 14.03.2003 - 11 K 699/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Änderung der Kölner Taxenordnung zur

  • VG Köln, 14.03.2003 - 11 K 763/02

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer von einer Landesregierung auf dem Gebiet der

  • OVG Niedersachsen, 03.05.1993 - 7 K 3633/91
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