Rechtsprechung
BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vermögensfragen - Berliner Liste 1 - Restitutionsausschluß - Enteignung - Verfassungsmäßigkeit
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Restitutionsausschluss für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignung; Liste 1; Kriegsverbrecher; Naziaktivisten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.05.1993 - 7 A 10.93
- BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93
Papierfundstellen
- BVerwGE 96, 8
- NJW 1994, 2777
- ZIP 1994, 1054
- NVwZ 1994, 1208 (Ls.)
- NJ 1994, 538
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93
Diese Regelung, der die Gesetzgebungsorgane mit Gesetz vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885) zugestimmt haben, ist vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 23. April 1991 (BVerfGE 84, 90) unter Bezugnahme auf Art. 143 Abs. 3 GG, der seinerseits als formell und materiell gültiges Verfassungsrecht bewertet wurde, als verfassungsgemäß bestätigt worden.Das Bundesverfassungsgericht hat die den Restitutionsausschluß in § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG verfassungsrechtlich absichernde Vorschrift des Art. 143 Abs. 3 GG u. a. deshalb als gültiges, den Anforderungen des Art. 79 Abs. 3 GG genügendes Verfassungsrecht angesehen, weil die Sowjetunion im Verlaufe der zur Wiedervereinigung Deuschlands führenden Verhandlungen darauf bestanden habe, die unter ihrer Oberhoheit als Besatzungsmacht durchgeführten Enteignungen nicht mehr rückgängig zu machen, und weil die Bundesregierung nach ihrer pflichtgemäßen Einschätzung auf diese Bedingung habe eingehen müssen, um die Wiedervereinigung zu erreichen (BVerfGE 84, 90 (127 f.)).
Das Vermögensgesetz will im Anschluß an die Gemeinsame Erklärung vom 15. Juni 1990 vermögensentziehende oder - beeinträchtigende Maßnahmen wiedergutmachen, die dem Gesetzgeber aus rechtsstaatlicher Sicht als nicht hinnehmbar erschienen sind (vgl. BVerfGE 84, 90 (126); BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 - 7 C 11/93 und 95, 284).
Sie wollte - wie das Bundesverfassungsgericht dargelegt hat (BVerfGE 84, 90 (128)) - die ihren früheren rechts-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Vorstellungen entsprechenden Maßnahmen nicht nachträglich zur Disposition des seinerzeit besiegten Deutschlands gestellt sehen.
In Übereinstimmung mit diesem Sinn und Zweck des Restitutionsausschlusses hat das Bundesverfassungsgericht dessen Inhalt als Verbot umschrieben, die Enteignungen als nichtig zu behandeln und ihre Folgen durch eine Rückgabe der enteigneten Objekte umfassend zu bereinigen (BVerfGE 84, 90 (121)).
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 84, 90 (122 ff.)), daß die in der sowjetischen Besatzungszone und damit außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Grundgesetzes durchgeführten Enteignungen Akte einer fremden Staatsgewalt seien, für die die Bundesrepublik Deutschland nicht einstehen müsse, und daß Enteignungen, die auf der Gebietshoheit eines anderen Staates beruhen, sowohl nach deutschem internationalen Enteignungsrecht als auch nach Völkerrecht im Inland grundsätzlich als wirksam angesehen würden (sog. Territorialitätsprinzip).
Auch den von dortigen Enteignungen Betroffenen war ebenso wie den Opfern der Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone nach bundesdeutschem Recht "keine vermögenswerte, durchsetzbare Rechtsposition verblieben" (BVerfGE 84, 90 (123)), die ihnen vom Vermögensgesetz genommen worden wäre.
Es ist in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 davon ausgegangen, daß Enteignungen dann im Sinne dieser Vorschrift eine besatzungshoheitliche Grundlage haben, wenn sie durch Akte der sowjetischen Besatzungsmacht gezielt ermöglicht wurden und maßgeblich auf deren Entscheidung beruhten (vgl. BVerfGE 84, 90 (113)).
Denn eine solche Zustimmung ist zur Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht erforderlich; vielmehr kann die Übereinstimmung mit dem Willen der Besatzungsmacht und damit die besatzungshoheitliche Grundlage der Enteignungen auch aus anderen Indizien erschlossen werden (vgl. BVerfGE 84, 90 (113)).
- KG, 26.04.1991 - 7 W 1908/91
Rückgabeansprüche einer Erbengemeinschaft ; Antrag auf Eintragung eines …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93
b) Das Verwaltungsgericht hat mit zutreffender und überzeugender Begründung für die vom sogenannten demokratischen Magistrat von Groß-Berlin nach Maßgabe der "Liste 1" zum "Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten" vom 8. Februar 1949 vorgenommenen Enteignungen die Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG bejaht (ebenso KG, DtZ 1991, 298 f.; OVG Berlin, VIZ 1992, 405). - OVG Berlin, 11.06.1992 - 8 S 94.92
Auszug aus BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93
b) Das Verwaltungsgericht hat mit zutreffender und überzeugender Begründung für die vom sogenannten demokratischen Magistrat von Groß-Berlin nach Maßgabe der "Liste 1" zum "Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten" vom 8. Februar 1949 vorgenommenen Enteignungen die Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG bejaht (ebenso KG, DtZ 1991, 298 f.; OVG Berlin, VIZ 1992, 405).
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG
Auszug aus BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93
In dieser Weise ist das Verhältnis zwischen § 1 Abs. 6 und § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG bereits vor der Änderung des Vermögensgesetzes durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz verstanden worden, wobei das Bundesverfassungsgericht diese Auslegung des Vermögensgesetzes ausdrücklich als verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichnet hat (BVerfGE 86, 15 (24)). - BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93
Der Senat wäre nur dann berechtigt, gemäß Art. 100 Abs. 1 GG eine erneute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage herbeizuführen, wenn sich nach der Entscheidung vom 23. April 1991 neue Tatsachen ergeben hätten, die geeignet wären, eine andere Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfGE 33, 199 (203); 84, 348 (358)). - BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93
Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz
Auszug aus BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93
Das Vermögensgesetz will im Anschluß an die Gemeinsame Erklärung vom 15. Juni 1990 vermögensentziehende oder - beeinträchtigende Maßnahmen wiedergutmachen, die dem Gesetzgeber aus rechtsstaatlicher Sicht als nicht hinnehmbar erschienen sind (vgl. BVerfGE 84, 90 (126); BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 - 7 C 11/93 und 95, 284). - BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
Auszug aus BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93
Der Senat wäre nur dann berechtigt, gemäß Art. 100 Abs. 1 GG eine erneute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage herbeizuführen, wenn sich nach der Entscheidung vom 23. April 1991 neue Tatsachen ergeben hätten, die geeignet wären, eine andere Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfGE 33, 199 (203); 84, 348 (358)).
- BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94
Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3
Wie der erkennende Senat in BVerwGE 96, 8 (11) [BVerwG 29.04.1994 - 7 C 47/93] unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Vorschrift und in Übereinstimmung mit der erwähnten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt hat, hat der Restitutionsausschluß nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG den Zweck, die Sowjetunion hinsichtlich der von ihr als Besatzungsmacht zu veantwortenden Enteignungen von dem mit der Restitution verbundenen Unrechtsvorwurf freizustellen.Während die auf diesem Befehl aufbauenden Enteignungsaktionen gegen "Kriegs- und Naziverbrecher" in den Ländern der sowjetischen Besatzungszone bereits im Jahre 1948 abgeschlossen worden waren, kam es im sowjetischen Sektor von Berlin, bedingt durch den Vier-Mächte-Status der Stadt, zu Verzögerungen (vgl. dazu bereits das die Liste 1 betreffende Urteil 7 C 47/93 (16 f.)); dort wurde nämlich, wie dargelegt, das Einziehungsgesetz erst im Februar 1949 von dem aus der Spaltung der Stadt Ende 1948 hervorgegangenen sog. demokratischen Magistrat beschlossen und in zwei Schritten vollzogen, wobei sich der zweite Vollzugsschritt - die Verabschiedung und Bekanntgabe der Listen 3 und 4 - bis Ende 1949 hinzog.
Insbesondere wird das Klagebegehren entgegen dem Vorbringen der Klägerin nicht durch einen Anspruch auf Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gemäß § 1 Abs. 6 VermG gerechtfertigt, der gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a 2. Halbsatz VermG durch einen Restitutionsausschluß nach dieser Vorschrift nicht berührt wird, d. h. nicht deswegen entfällt, weil der zurückzugebende Vermögenswert in der Besatzungszeit erneut enteignet worden ist (vgl. BVerwGE 96, 8 (12 f.) [BVerwG 29.04.1994 - 7 C 47/93]).
- BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94
Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch …
Damit steht zugleich die Verfassungsgemäßheit der inhaltlich übereinstimmenden Vorschrift des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG fest, wie der erkennende Senat in BVerwGE 96, 8 (9 f.) [BVerwG 29.04.1994 - 7 C 47/93] ausgeführt hat.Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwGE 98, 1 [BVerwG 13.02.1995 - 7 C 53/94]) entschieden und namentlich in BVerwGE 96, 8 ausführlich unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Vorschrift dargelegt hat, hat der Restitutionsausschluß nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG den Zweck, die Sowjetunion hinsichtlich der von ihr als Besatzungsmacht zu verantwortenden Enteignungen von den mit der Restitution verbundenen Unrechtsvorwürfen freizustellen.
Diese durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 14. Juli 1992 (BGBl I S. 1257) eingefügte Vorschrift dient der Klarstellung, daß die in § 1 Abs. 6 VermG vorgesehenen Rückgabeansprüche der Opfer des Nationalsozialismus nicht deshalb entfallen, weil der zurückzugebende Vermögenswert während der Besatzungszeit erneut enteignet worden ist (vgl. BVerwGE 96, 8 (12) [BVerwG 29.04.1994 - 7 C 47/93]).
- BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96
Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung - …
Während der DDR vor allem an der Festschreibung der durch die Enteignungen geschaffenen neuen Eigentumsverhältnisse gelegen war, war für die Sowjetunion entscheidend, daß sie nicht durch die Rückgabe der enteigneten Vermögenswerte im Wege der Wiedergutmachung dem Vorwurf ausgesetzt sein wollte, sie habe während der Besatzungszeit staatliches Unrecht verübt oder zugelassen (vgl. BVerfGE 84, 90 [127 f.]; BVerwG, Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - BVerwGE 96, 8 [11]).
- BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94
Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall
Das folgt aus dem Zweck des Restitutionsausschlusses, die Sowjetunion hinsichtlich der von ihr zu verantwortenden Enteignungen von dem die Restitution begleitenden Unrechtsvorwurf freizustellen (vgl. dazu näher Urteil des Senats vom 29. April 1994 - 7 C 47/93 -). - VG Schwerin, 01.09.1994 - 3 B 296/94
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen eine für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93
Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung - …
Das folgt aus dem Zweck des Restitutionsausschlusses in § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, die frühere Besatzungsmacht Sowjetunion hinsichtlich der von ihr zu verantwortenden Enteignungen von dem die Restitution begleitenden Unrechtsvorwurf freizustellen (vgl. dazu näher Urteil des Senats vom 29. April 1994 - 7 C 47/93 -). - BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93
Offene Vermögensfragen: Rückabwicklung nach fehlgeschlagener Enteignung in der …
Dieses Gesetz will im Anschluß an die zum Bestandteil des Einigungsvertrages - EV - gewordene (vgl. Art. 41 EV) Gemeinsame Erklärung der beiden deutschen Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 (Anlage III zum Einigungsvertrag) solche dem Staat DDR zuzurechnenden vermögensentziehenden oder vermögensbeeinträchtigenden Unrechtsmaßnahmen wiedergutmachen, die auf die Teilung Deutschlands oder auf bestimmte teilungsunabhängige Erscheinungen des Staats- und Gesellschaftssystems der DDR zurückgehen und die dem Gesetzgeber aus rechtsstaatlicher Sicht als nicht hinnehmbar erschienen sind (…vgl. BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 a.a.O.; Urteil vom 29. April 1994 - BVerwGE 96, 8; vgl. ferner BVerfGE 84, 90 (126)). - BVerwG, 09.06.1994 - 7 B 145.93
Strafrechtliche Rehabilitierung - Rückgabe von Vermögenswerten - Aufhebung der …
Wie der beschließende Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - näher ausgeführt hat, ist mit dem Vorbringen, die Sowjetunion habe im Verlauf der zur Wiedervereinigung führenden Verhandlungen lediglich die Anerkennung der Rechtmäßigkeit oder Legitimität der unter ihrer Oberhoheit als Besatzungsmacht durchgeführten Enteignungen gefordert, nicht hingegen auf der Unumkehrbarkeit oder Unantastbarkeit der Enteignungen bestanden, keine neue Tatsache dargetan, die geeignet wäre, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 - (BVerfGE 84, 90 ) zur Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses in § 1 Abs. 8 lit. a VermG zu erschüttern.Nach den Ausführungen des beschließenden Senats in seinem gleichfalls bereits genannten Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - besteht kein Anlaß, diese Frage gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht zur erneuten Prüfung vorzulegen.
- BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00
Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren; Grundstücksrestitution; Rittergut; …
Mit Blick auf den Zweck des Restitutionsausschlusses gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, die Sowjetunion hinsichtlich der von ihr als Besatzungsmacht zu verantwortenden Enteignungen von dem die Restitution begleitenden Unrechtsvorwurf freizustellen (Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - BVerwGE 96, 8 ), ist für den besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhang allein maßgebend, ob Enteignungen während der Besatzungszeit auf Anregungen oder Wünsche der Besatzungsmacht zurückgingen oder mit ihrem generellen Einverständnis erfolgten. - BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 10.95
Offene Vermögensfragen: Rückübertragung vormaligen konsumgenossenschaftlichen …
Mit der Einräumung vermögensrechtlicher Ansprüche soll auf dem Gebiet der (späteren) DDR verübtes staatliches Unrecht wiedergutgemacht werden (BVerfGE 84, 90 [126]; BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 [286]; Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - BVerwGE 96, 8 [11]). - VG Berlin, 11.05.1995 - 7 A 3.93
Rückgabe eines Grundstücks in Ost-Berlin; Enteignung eines Konzerns auf …
- BVerwG, 18.09.2014 - 5 C 18.13
Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist; Wiedereinsetzung; …
- BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96
Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei …
- BVerwG, 22.05.2000 - 8 B 89.00
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung eines …
- BVerwG, 27.07.1999 - 7 C 36.98
Offene Vermögensfragen - Volksentscheid Sachsen; Enteignung; …
- BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95
Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950
- BVerwG, 23.02.2005 - 8 C 2.04
Entschädigungslose Enteignung; Vermögensverschiebung; Vermögensverschiebung im …
- BVerwG, 21.09.1994 - 7 B 10.94
Vorliegen eines Restitutionssanspruchs - Anspruch auf Rückübertragung eines im …
- VG Schwerin, 22.09.1994 - 3 A 874/93
Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Vernichtung der Grundbücher der …
- BVerwG, 08.11.1994 - 7 PKH 9.94
Enteignung - Besatzungshoheitliche Grundlage - Enteignete Grundstück - …
- BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 76.94
Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen einer besatzungshoheitlichen Enteignung …
- VG Berlin, 02.05.1994 - 25 A 660.91
Rückübertragung mehrerer Grundstücke und eines Betriebsvermögens; Enteignung von …
- BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 54.94
Besatzungshoheitliche Enteignung
- VG Berlin, 19.09.1994 - 25 A 767.91
Anspruch auf Feststellung der Rückgabeberechtigung eines zur Zeit der …
- BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 59.93
Klage auf Rückgängigmachung einer Enteignung - Enteignung von Vermögenswerten im …
- BVerwG, 11.12.1996 - 7 B 294.96
Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß bei Enteignung eines in …
- BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 15.99
Offene Vermögensfragen - Bodenreformenteignung; Enteignung eines Staatenlosen; …
- BVerwG, 12.10.2007 - 8 B 53.07
Umfang der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache; Bedeutung des …
- BVerwG, 19.06.2008 - 8 B 19.08
Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage - Zurechnung der von deutschen …
- VG Potsdam, 17.05.2000 - 2 K 4640/97
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für Enteignung eines Grundstücks; …
- BVerwG, 22.08.2000 - 8 B 179.00
Grundsätzliche Bedeutsamkeit nur bei Klärung einer über den Einzelfall …
- BVerwG, 02.04.1996 - 7 B 398.95
Bezugnahme einer Beschwerde auf die Auslegung von § 1 Abs. 6 des …
- BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 16.96
Überführung von Betriebsgrundstücken in Volkseigentum - Adressat eines …
- BVerwG, 11.03.1996 - 7 PKH 82.95
Rückübertragung eines Landgutes nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung …
- VG Berlin, 22.05.1995 - 31 A 236.93
Wirkung einer Zonenenteignung in Ost-Berlin
- BVerwG, 20.05.1996 - 7 B 446.95
Rückübertragung von Grundstücken - Enteignungen auf dem Gebiet des früheren …
- BVerwG, 11.03.1996 - 7 C 62.95
Rückübertragung eines Landgutes nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung …
- LG Köln, 10.10.1995 - 5 O 182/92
Ausschluss der deutschen Gerichtsbarkeit bei ausländischen Enteignungen und …
- BVerwG, 01.09.1994 - 7 B 5.94
Rückübertragung eines enteigneten Ritterguts nach dem Gesetz zur Regelung offener …
- VG Berlin, 04.05.1994 - 7 A 115.93
Sachliche Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes bei Enteignungen auf …
- BVerwG, 14.04.1998 - 7 B 113.98
Anspruch auf Rückübertragung eines Eisenbahnunternehmens - Enteignung auf …
- BVerwG, 06.04.1998 - 7 B 99.98
Anspruch auf Rückübertragung eines Eisenbahnunternehmens - Enteignung auf …
- BVerwG, 06.04.1998 - 7 B 107.98
Anspruch auf Rückübertragung eines Eisenbahnunternehmens - Enteignung auf …
- OLG Dresden, 21.02.1996 - 6 U 1211/95
Rechtsweg für Ansprüche aus Restitutionstatbestand
- VG Leipzig, 01.03.1996 - 1 K 1491/94
- VG Berlin, 22.06.1995 - 29 A 220.94
Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigungen; Verfassungsmäßigkeit des …
- BVerwG, 29.09.1994 - 7 B 51.94
Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener …
- BVerwG, 03.12.1996 - 7 B 356.96
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …
- BVerwG, 18.12.1995 - 7 B 435.95
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegen von …
- BVerwG, 11.12.1995 - 7 B 427.95
Rückübertragung von Vermögenswerten - Enteignung von Grundstücken nach Maßgabe …
- BVerwG, 30.10.1995 - 7 B 300.95
Unternehmensenteignung durch Umschreibung eines Betriebes in Volkseigentum auf …
- BVerwG, 15.09.1995 - 7 B 329.95
Begehren der Rückübertragung landwirtschaftlicher Flächen nach Maßgabe der …
- BVerwG, 06.07.1995 - 7 B 259.95
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 18.04.1995 - 7 B 159.95
Rückübertragung von ehemaligen Betriebsgrundstücken nach dem Gesetz zur Regelung …
- BVerwG, 04.04.1995 - 7 B 127.95
Rückübertragung eines Landguts nach dem Vermögensgesetz - Vereinbarkeit von …
- BVerwG, 16.03.1995 - 7 B 55.95
Rückübertragung eines Landguts nach dem Gesetz zur Regelung offener …
- BVerwG, 13.03.1995 - 7 B 65.95
Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses in § 1 Abs. 8 Buchst. a …
- BVerwG, 15.02.1995 - 7 B 44.95
Darlegungsanforderungen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 13.02.1995 - 7 B 37.95
Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener …
- BVerwG, 31.10.1994 - 7 B 107.94
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Schwerin, 20.11.1998 - 7 A 1236/95
Vermögensrechtlicher Rückübertragunganspruch hinsichtlich einess Hausgrundstücks; …
- BVerwG, 26.04.1996 - 7 B 129.96
Sinn und Zweck des Restitutionsausschlusses in § 1 Abs. 8 Buchst. a des Gesetzes …
- VG Schwerin, 09.03.1995 - 3 A 878/93
Geltung des Vermögensgesetz für Enteignungen von Vermögenswerten auf …
- BVerwG, 03.12.1996 - 7 B 357.96
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Besatzungshoheitlicher Charakter …
- BVerwG, 15.04.1996 - 7 B 113.96
Sinn und Zweck des Restitutionsausschlusses in § 1 Abs. 8 Buchst. a des Gesetzes …
- VG Leipzig, 08.09.1994 - 2 K 799/93
Rückübertragung eines mit einem Miethaus bebauten Grundstückes auf dem Gebiet der …
- VG Dresden, 17.11.1998 - 4 K 2288/95
Rückübertragung von Grundstücken; Verfassungsmäßigkeit des …
- BVerwG, 13.01.1995 - 7 B 9.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtsgrundsätzlichkeit der …
- VG Schwerin, 12.01.1995 - 3 A 545/93
Anspruch auf Rückübertragung eines Bauerngutes nach dem Vermögensgesetz; Begriff …
- VG Leipzig, 19.10.1995 - 2 K 121/94
- BVerwG, 14.10.1994 - 7 B 190.94
Anforderungen an die ordnungsgemäße Bezeichnung des Verfahrensmangels der …
- VG Berlin, 19.09.1994 - 25 A 497.91
Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken; Geltung des Vermögensgesetzes …
- VG Berlin, 27.06.1994 - 25 A 557.91
Rückgabe eines Grundstücks; Anmeldung eines Restitutionsanspruchs; Enteignung von …
- VG Schwerin, 10.08.1994 - 3 A 285/93
Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstückes; Enteignungen auf …
- VG Schwerin, 22.09.1998 - 7 A 506/95
Anspruch auf Rückübertragung von enteigneten Grundbesitz; Anwendungsbereich des …
- VG Schwerin, 19.10.1995 - 3 A 1109/93
Anspruch auf Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Grundbesitzes ; …
- VG Schwerin, 23.03.1995 - 3 A 998/93
Rechtmäßigkeit einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Antrag auf Rückübertragung …
- VG Berlin, 02.11.2006 - 9 A 365.04