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   BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92   

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https://dejure.org/1994,1324
BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92 (https://dejure.org/1994,1324)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1994 - 10 C 1.92 (https://dejure.org/1994,1324)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1994 - 10 C 1.92 (https://dejure.org/1994,1324)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlobter Soldat beantragt Umzugszuschuss - Der Umzugszuschuss bleibt ihm verwehrt, denn er ist Eheleuten vorbehalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 255
  • NJW 1995, 1847
  • DVBl 1995, 632 (Ls.)
  • DÖV 1995, 559
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 2.80

    Erstattung von Wohnungsvermittlungsgebühren aus Anlass einer Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92
    Sie muß nach Lage, Größe und Beschaffenheit mit der dienstlichen Stellung und dem Diensteinkommen des Umziehenden in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 A 2.80 - ZBR 1984, 147).

    Denn die Angemessenheit einer Wohnung kann im Einzelfall durch weitere Merkmale bestimmt werden, wie z. B. die Verfügbarkeit freier Wohnungen der vorgegebenen Größe in der Region oder zwingende individuelle Bedürfnisse für eine bestimmte Größe, Lage, Beschaffenheit bzw. für einen bestimmten Zuschnitt der Wohnung; dabei müssen freilich unangemessene individuelle Wünsche unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.09.1992 - 10 B 2.92
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92
    Sie besteht darin, dem Beamten oder anderen Bediensteten allein die Mehraufwendungen zu erstatten, die durch die Versetzung oder Abordnung veranlaßt sind (Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 10 B 2.92 - Buchholz 261 § 6 BUKG Nr. 1 m. w. N.).

    Dabei findet die Ausgleichspflicht des Dienstherrn durch Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit eine Grenze, wenn und soweit die Entstehung oder Fortdauer einer Mehraufwendung ihren Grund nicht in der Sphäre des Dienstherrn hat, sondern durch Umstände geprägt ist, die dem persönlichen Bereich des Bediensteten oder eines Dritten zuzuordnen sind (vgl. zu § 6 BUKG: Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - ZBR 1979, 236; Senatsbeschluß vom 1. September 1992 a.a.O.).

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92
    Zwar besteht, wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat (vgl. BVerfGE 82, 6 (15); 84, 168 (184)) keine staatliche Verpflichtung, nichteheliche Lebensgemeinschaften in jeder Hinsicht schlechter als Ehen zu behandeln.

    Die durch Art. 2 Abs. 1 GG verbürgte Freiheit, als Verlobte in eheähnlicher Gemeinschaft zu leben (BVerfGE 82, 6 (16); 87, 234 (267)), wird durch eine Nichtberücksichtigung des Verlobten im Umzugskostenrecht ebenfalls weder unangemessen erschwert noch unmöglich gemacht; im übrigen schließt diese Freiheit einen Anspruch auf entsprechende Vergütung der Umzugskosten nicht ein.

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92
    6 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, Ehe und Familie, d. h. die Verbindung von Eltern und Kindern als sogenannte Kleinfamilie (BVerfGE 18, 97 (105 f.); 48, 327 (339)) vor Beeinträchtigungen zu schützen und durch geeignete Mittel zu fördern.
  • BVerwG, 13.12.1977 - 2 B 31.76

    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die Eltern des Beamten - Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92
    Vielmehr beschränkt sich die Alimentationspflicht des Dienstherrn grundsätzlich auf die Familie im engeren Sinne (Kleinfamilie), die - außer dem Soldaten - nur seine Ehefrau und Kinder umfaßt (vgl. für den Beamten BVerfGE 21, 329 (347 f.); 25, 142 (148 f.); 29, 1 (9); BVerwG, Beschluß vom 29. Dezember 1971 - BVerwG II B 45.71 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 36; Beschluß vom 13. Dezember 1977 - BVerwG II B 31.76 - Buchholz 237.1 Art. 86 BayBG Nr. 5).
  • BVerwG, 29.12.1971 - II B 45.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92
    Vielmehr beschränkt sich die Alimentationspflicht des Dienstherrn grundsätzlich auf die Familie im engeren Sinne (Kleinfamilie), die - außer dem Soldaten - nur seine Ehefrau und Kinder umfaßt (vgl. für den Beamten BVerfGE 21, 329 (347 f.); 25, 142 (148 f.); 29, 1 (9); BVerwG, Beschluß vom 29. Dezember 1971 - BVerwG II B 45.71 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 36; Beschluß vom 13. Dezember 1977 - BVerwG II B 31.76 - Buchholz 237.1 Art. 86 BayBG Nr. 5).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 13.78

    Eigennutzung der Wohnung - Mietentschädigung - Weitervermietung - Versetzung -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92
    Dabei findet die Ausgleichspflicht des Dienstherrn durch Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit eine Grenze, wenn und soweit die Entstehung oder Fortdauer einer Mehraufwendung ihren Grund nicht in der Sphäre des Dienstherrn hat, sondern durch Umstände geprägt ist, die dem persönlichen Bereich des Bediensteten oder eines Dritten zuzuordnen sind (vgl. zu § 6 BUKG: Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - ZBR 1979, 236; Senatsbeschluß vom 1. September 1992 a.a.O.).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92
    Denn zwischen Verlobten, die zusammenleben, besteht eine solche sittliche Verpflichtung ohne Hinzutreten besonderer Umstände in der Regel ebenfalls nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwGE 94, 253 (255) m. w. N.).
  • BVerfG, 15.11.1989 - 1 BvR 171/89

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ungleichbehandlung von nichtehelichen

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92
    Es liegt auch noch innerhalb der Grenzen der dem Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsbefugnis, wenn er an die eigenverantwortliche Entscheidung von Verlobten, (noch) keine Ehe miteinander eingehen zu wollen, andere Folgerungen knüpft als an eine Ehe mit ihren vielfältigen - bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft fehlenden - Rechten und Pflichten der Ehepartner (BVerfG, Beschluß vom 15. November 1989 - 1 BvR 171/89 - NJW 1990, 1593).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92
    Vielmehr beschränkt sich die Alimentationspflicht des Dienstherrn grundsätzlich auf die Familie im engeren Sinne (Kleinfamilie), die - außer dem Soldaten - nur seine Ehefrau und Kinder umfaßt (vgl. für den Beamten BVerfGE 21, 329 (347 f.); 25, 142 (148 f.); 29, 1 (9); BVerwG, Beschluß vom 29. Dezember 1971 - BVerwG II B 45.71 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 36; Beschluß vom 13. Dezember 1977 - BVerwG II B 31.76 - Buchholz 237.1 Art. 86 BayBG Nr. 5).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

  • Drs-Bund, 23.03.1988 - BT-Drs 11/2044
  • Drs-Bund, 10.08.1989 - BT-Drs 11/5061
  • Drs-Bund, 11.08.1989 - BT-Drs 11/5063
  • Drs-Bund, 10.08.1989 - BT-Drs 11/5062
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Anspruch auf Sonderurlaub mit Besoldung bei

    Er gebietet nicht, Beamte als Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in jeder dienstrechtlichen Hinsicht verheirateten Beamten gleichzustellen (vgl. zum Besoldungsrecht BVerwGE 94, 253 [256] m.w.N.; zum Umzugskostenrecht BVerwGE 97, 255).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 2477/19

    Trennungsgeld für Soldaten, dessen persönliche Verhältnisse eine atypische

    Die Trennungsgeldverordnung konkretisiert wie das Bundesumzugskostengesetz die beamten- und soldatenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Art. 33 Abs. 5 GG, § 78 BBG, § 31 SG) im Teilbereich dienstlich veranlasster Mehraufwendungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.06.2012 - 5 A 1.12 -, Juris Rn. 17, und vom 19.02.2009 - 2 C 42.07 -, Juris Rn. 13; vgl. auch für das - insoweit vergleichbare - BUKG: BVerwG, Urteil vom 19.12.1994 - 10 C 1.92 -, Juris Rn. 7, und vom 16.06.1982 - 6 C 70.79 -, Juris Rn. 16, sowie Beschluss vom 20.03.2002 - 10 B 2.02 -, Juris Rn. 5).

    Die Ausgleichspflicht des Dienstherrn findet im Lichte der Kriterien der Fürsorgepflicht und Billigkeit daher - insoweit ist dem Verwaltungsgericht zuzustimmen - regelmäßig eine Grenze, wenn und soweit Mehraufwendungen ihre Ursache nicht in der Personalmaßnahme und damit ihren Grund nicht in der Sphäre des Dienstherrn haben, sondern durch Umstände geprägt sind, die dem persönlichen Bereich des Bediensteten oder eines Dritten zuzuordnen sind; in diesem Fall kann die Übernahme von Kosten regelmäßig "billigerweise" nicht erwartet werden (BVerwG, Urteile vom 20.06.2000 - 10 C 3.99 -, Juris Rn. 24, vom 19.12.1995 - 10 C 1.94 -, Juris Rn. 26 [zum BUKG], und vom 19.12.1994 - 10 C 1.92 -, Juris Rn. 7 [zum BUKG]; vgl. auch Senatsurteil vom 13.02.2019 - 4 S 2821/17 -, Juris Rn. 25).

  • BVerwG, 12.12.2002 - 10 B 3.02

    Erstattung von Umzugskosten (Maklergebühren), die vor der Zusage der

    7 setzung oder Abordnung veranlasst sind (Urteil vom 19. Dezember 1994 BVerwG 10 C 1.92 BVerwGE 97, 255).
  • BVerwG, 19.04.2002 - 10 B 1.02

    Trennungsgeldanspruch eines Universitätsprofessors nach Ersternennung;

    Schon in seinem Urteil vom 19. Dezember - BVerwG 10 C 1.92 - BVerwGE 97, 255 hat der Senat klargestellt, dass die Angemessenheit einer Wohnung im Einzelfall durch weitere Merkmale bestimmt werden kann, wie z.B. die Verfügbarkeit freier Wohnungen der vorgegebenen Größe in der Region.
  • OVG Niedersachsen, 05.06.1996 - 2 L 3170/95

    Beamter; Sonderurlaub; Wichtiger Grund; Niederkunft der Lebensgefährtin; Geburt;

    Aus diesem Grund lassen sich aus dem von der Beklagten zitierten Urteil des BVerwG (BVerwGE 97, 255), nach dem Personen, die mit dem Bediensteten in nichtehelicher Gemeinschaft leben, umzugskostenrechtlich unberücksichtigt bleiben, keine durchgreifenden Argumente gegen die hier vertretene Auslegung einer urlaubsrechtlichen Bestimmung ableiten.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2006 - 4 S 1027/05

    Leistungsprämiengewährung bei einem altersteilzeitbeschäftigten Beamten

    Der Beamte kann unter den verschiedenen Ausgestaltungen der Altersteilzeit wählen und bei seiner Wahl auch die Regelungen über Leistungsprämien berücksichtigen; kann sich der Normadressat durch eigenes Verhalten auf die unterschiedlichen Regelungen einstellen, geht die Gestaltungsfreiheit des Normgebers besonders weit (z.B. BVerwG, Urteil vom 19.12.1994, BVerwGE 97, 255, 260 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 D 72.96

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld -

    Selbst im Falle eines Verlöbnisses wäre der Beamte grundsätzlich sittlich nicht zur Unterstützungsleistung verpflichtet gewesen (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 10 C 1.92 - m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 35/03

    Beamtenrecht, Auslandsumzugskosten, dienstliches Erfordernis

    Es wäre unbillig, solche nicht durch die dienstliche Maßnahme bedingten Mehraufwendungen zu Lasten des Dienstherrn und damit letztlich zu Lasten der Allgemeinheit ganz oder teilweise zu finanzieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.1994 - 10 C 1.92 -, E 97, 255, 257).
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