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   BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 19.93   

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https://dejure.org/1995,2530
BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 19.93 (https://dejure.org/1995,2530)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1995 - 3 C 19.93 (https://dejure.org/1995,2530)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1995 - 3 C 19.93 (https://dejure.org/1995,2530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsausschluss nach dem Tierseuchengesetz für Tierverluste - Vorliegen einer Leukoseunverdächtigkeit - Voraussetzungen einer Pflichtverletzung im Hinblick auf Entstehung oder Ausbreitung der Seuche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 111
  • NVwZ 1996, 1211
  • DÖV 1995, 911
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.03.1990 - 3 C 10.87

    Beweiserleichterung für den Kausalzusammenhang bei der Entschädigung im

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 19.93
    Bei der Regelung über die Entschädigung von Tierverlusten stand von vornherein der Gedanke Pate, den Tierbesitzer im wohlverstandenen Eigeninteresse, zugleich aber auch im allgemeinen Interesse zu intensiver Mitarbeit zu veranlassen, auf die die staatliche Tierseuchenbekämpfung angewiesen ist und zu der das Gesetz motivieren will (vgl. Senatsurteil vom 29. März 1990 - BVerwG 3 C 10.87 - ).
  • BVerwG, 11.11.1982 - 3 C 89.81

    Tötung des Tierbestandes - Entschädigungsleistung - Nichtanmeldung des

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 19.93
    Ein weitergehender Entschädigungssausschluß wäre auch im Hinblick auf die rechtliche Komplexität der seuchenrechtlichen Entschädigungsregelung, die neben den Elementen einer öffentlich-rechtlichen Entschädigung, der Katastrophenhilfe, der Prämierung viehseuchenpolizeilich korrekten Verhaltens auch das eines versicherungsähnlichen Schadensausgleichs enthält (vgl. Senatsurteil vom 11. November 1982 - BVerwG 3 C 89.81 - Agrarrecht 1983, 255 f.), ein übermäßiger Eingriff in die Rechtsstellung des Tierbesitzers.
  • Drs-Bund, 28.01.1965 - BT-Drs IV/3017
    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 19.93
    In der amtlichen Begründung zum Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes vom 7. August 1972 (BGBl I S. 1363) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für das Entfallen des Anspruchs schuldhaftes Fehlverhalten "auch ohne ursächlichen Zusammenhang zum jeweiligen Seuchengeschehen maßgebend" sein solle (vgl. BTDrucks IV/3017, S. 11/12; vgl. auch BTDrucks VI/3513, S. 2).
  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    Die Entschädigungsregelung enthält Elemente des öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruchs, des versicherungsartigen Schadensausgleichs und der Katastrophenhilfe (vgl. BVerwG, U.v. 30.3.1995 - 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111 juris Rn. 19).

    Dadurch sollen diese gegen die wirtschaftlichen Folgen seuchenbedingter Tierverluste abgesichert und im eigenen sowie im öffentlichen Interesse an der Seuchenabwehr zur Mitwirkung an der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen angehalten werden (vgl. BVerwG, U.v. 30.3.1995 - 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111 juris Rn. 19).

    Durch finanzielle Leistungen der Tierseuchenkasse soll die hierfür erforderliche Mitwirkung der Tierhalter bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen gefördert werden (vgl. BVerwG, U.v. 30.3.1995 - 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111 juris Rn. 19; OVG NW, U.v. 5.12.2007 - a.a.O.).

    Zwar beinhaltet die Entschädigungsregelung für Tierverluste - neben Elementen der öffentlich-rechtlichen Entschädigung und der Katastrophenhilfe - auch solche des versicherungsähnlichen Schadensausgleichs (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1982 - 3 C 89.81 - RdL 1983, 50 juris Rn. 27; U.v. 30.3.1995 - 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111 juris Rn. 19).

    Doch dient die Regelung darüber hinaus auch der Vermeidung und Eindämmung von Tierseuchen und enthält zu diesem Zweck Prämierungs- (§§ 15, 16 TierGesG) bzw. Sanktionselemente (§§ 18, 19 TierGesG), um Tierhalter zu einer im - wohlverstandenen - Eigeninteresse sowie im öffentlichen Interesse erforderlichen Mitwirkung an der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen anzuhalten (vgl. BVerwG, U.v. 30.3.1995 a.a.O.), sodass sich ihr Zweck nicht in der einer öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherung für Tierverluste und -behandlungen erschöpft (vgl. BVerwG, B.v. 17.12.1996 - 3 B 56.96 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    Die Entschädigungsregelung enthält Elemente des öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruchs, des versicherungsartigen Schadensausgleichs und der Katastrophenhilfe (vgl. BVerwG, U.v. 30.3.1995 - 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111 juris Rn. 19).

    Dadurch sollen diese gegen die wirtschaftlichen Folgen seuchenbedingter Tierverluste abgesichert und im eigenen sowie im öffentlichen Interesse an der Seuchenabwehr zur Mitwirkung an der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen angehalten werden (vgl. BVerwG, U.v. 30.3.1995 - 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111 juris Rn. 19).

    Durch finanzielle Leistungen der Tierseuchenkasse soll die hierfür erforderliche Mitwirkung der Tierhalter bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen gefördert werden (vgl. BVerwG, U.v. 30.3.1995 - 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111 juris Rn. 19; OVG NW, U.v. 5.12.2007 - a.a.O.).

    Zwar beinhaltet die Entschädigungsregelung für Tierverluste - neben Elementen der öffentlich-rechtlichen Entschädigung und der Katastrophenhilfe - auch solche des versicherungsähnlichen Schadensausgleichs (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1982 - 3 C 89.81 - RdL 1983, 50 juris Rn. 27; U.v. 30.3.1995 - 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111 juris Rn. 19).

    Doch dient die Regelung darüber hinaus auch der Vermeidung und Eindämmung von Tierseuchen und enthält zu diesem Zweck Prämierungs- (§§ 15, 16 TierGesG) bzw. Sanktionselemente (§§ 18, 19 TierGesG), um Tierhalter zu einer im - wohlverstandenen - Eigeninteresse sowie im öffentlichen Interesse erforderlichen Mitwirkung an der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen anzuhalten (vgl. BVerwG, U.v. 30.3.1995 a.a.O.), sodass sich ihr Zweck nicht in der einer öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherung für Tierverluste und -behandlungen erschöpft (vgl. BVerwG, B.v. 17.12.1996 - 3 B 56.96 - juris Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2020 - 10 LA 108/18

    Abtretung; Aufrechnung; Bestandsvergrößerung; Ermessen; Leistungsrichtlinie;

    Die Bestimmungen über den Entschädigungsausschluss haben Sanktionscharakter (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111 = Buchholz 418.6 TierSG Nr. 14; Urteil vom 24. Februar 1996 - BVerwG 3 C 15.95 -, RdL 1996, 300; Beschluss vom 17. Dezember 1996, a.a.O.).

    Soweit die Klägerin ihre Auffassung damit begründet, dass das Fehlverhalten, dass zum Entfallen des Entschädigungsanspruchs geführt habe, nicht (im Sinne einer Kausalität) dazu geführt habe, dass in ihrem Betrieb die Tierseuche ausgebrochen sei, ist dies für das Entfallen des Entschädigungsanspruchs nach § 18 TierGesG unerheblich (vgl. BVerwG Urteil vom 29.02.1996 - 3 C 15.95 -, juris Rn. 16 zu § 69 Abs. 1 TierSG a.F., und Urteil vom 30.03.1995 - 3 C 19.93 -, juris Rn. 18 zu § 69 TierSG a.F.) und muss daher auch nicht bei der Höhe der Gewährung einer teilweisen Entschädigung nach § 19 TierGesG berücksichtigt werden.

    Selbst in den Fällen des § 18 Abs. 1 TierGesG wird ein Kausalitätsverhältnis zwischen dem Verstoß und dem zu entschädigenden Seuchenfall nicht vorausgesetzt, wenngleich allerdings ein bestimmter Zurechnungszusammenhang gegeben, nämlich die Pflichtverletzung allgemein geeignet sein muss, die Entstehung oder Ausbreitung der Seuche zu fördern (BVerwG, Urteil vom 29.02.1996 - 3 C 15.95 -, juris Rn. 16 und 17 zu § 69 Abs. 1 TierSG a.F., und Urteil vom 30.03.1995 - 3 C 19.93 -, juris Rn. 19 zu § 69 TierSG).

    Wenn der in § 18 Abs. 1 Satz 1 geforderte Zusammenhang besteht, kann der Tierhalter eine Einzelprüfung der konkreten Gefährdung für Verursachung oder Ausbreitung der Seuche durch seinen Verstoß nicht verlangen (BVerwG, Urteil vom 30.03.1995 - 3 C 19.93 -, juris Rn. 18 f. zu § 69 TierSG).

    Im Rahmen der Feststellung der geringen Schuld im Sinne des § 19 TierGesG, ist die Gefahr der Verbreitung der Seuche durch den Verstoß zwar gegebenenfalls in den Fällen des § 18 Abs. 1 TierGesG zu berücksichtigen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30.03.1995 - 3 C 19.93 -, juris Rn. 25; Senatsbeschluss vom 28.01.2013 - 10 LA 19/11 -, juris Rn. 35, und vom 27. Mai 2010 - 10 LB 219/07 -, juris Rn. 47).

  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

    bb) An der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) würde es mit der Folge der Unzulässigkeit der Klage nur fehlen, wenn durch die Ablehnung des beantragten Wiederaufgreifens des Verfahrens und der Aufhebung der Ausnahmegenehmigung offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein könnten (vgl. BVerwGE 96, 302 (305) [BVerwG 23.08.1994 - 1 C 19/91]; 98, 118 (120) [BVerwG 30.03.1995 - 3 C 19/93]).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 19/11

    Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung; Umfassen des Begriffs "bei den

    Die Bestimmungen über den Entschädigungsausschluss haben Sanktionscharakter (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111 = Buchholz 418.6 TierSG Nr. 14; Urteil vom 24. Februar 1996 - BVerwG 3 C 15.95 -, RdL 1996, 300; Beschluss vom 17. Dezember 1996, a.a.O.).

    Vielmehr ist das Tatbestandsmerkmal der geringen Schuld nach dem Schutzzweck der Seuchenmaßnahmen darauf bezogen, welche Gefahr einer Verbreitung der Seuche von dem Verstoß ausgeht (BVerwG, Urteil vom 30. März 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.02.1998 - 3 B 231.97

    Anforderungen an die Annahme einer Abweichung im Rahmen der Geltendmachung einer

    Die angefochtene Entscheidung weicht entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht zulassungsbegründend von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 59.57 -, vom 29. März 1990 - BVerwG 3 C 21.89 - und vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111 ab.

    Der für das Tierseuchenrecht allein zuständige erkennende Senat hat zu der Frage der "geringen Schuld" im Sinne von § 70 TierSG in seinem Urteil vom 30. März 1995 (a.a.O.) ausführlich Stellung genommen.

    Der Senat hat dazu in seinem Urteil vom 30. März 1995 (a.a.O., S. 118) ausgeführt:.

  • BVerwG, 15.04.2021 - 3 B 9.20

    Zum Verhältnis von Tierschutzrecht und Jagdrecht bei der Festsetzung eines

    Auf diese Funktion des Waldes kann auch der einzelne Waldbesitzer, zumal er durch eine im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ordnungsgemäße Forstwirtschaft diese Funktionen des Waldes fördert, sich berufen, wenn in sein Eigentum am Wald eingegriffen wird (BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111 im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Mai 1984 - III ZR 18/83 - BGHZ 91, 243 .
  • BVerwG, 29.02.1996 - 3 C 15.95

    Recht der Landwirtschaft: Entschädigungsausschluß nach Verstoß gegen

    Das Verhalten des Tierhalters steht dann im Zusammenhang mit dem die Entschädigung auslösenden Seuchenfall ( § 69 Abs. 1 TierSG 1980), wenn es gegen eine tierseuchenpolizeiliche Verpflichtung im Rahmen eines Seuchengeschehens verstößt, das die Grundlage für den Entschädigungsfall bildet (Ergänzung zum Urteil vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111) zu § 69 Abs. 1 Nr. 1 b) TierSG i.d.F. vom 15. Februar 1991 setzt der Entschädigungsausschluß nicht voraus, daß der Verstoß für das Auftreten der Seuche in dem die Entschädigung auslösenden Fall ursächlich geworden ist.

  • BVerwG, 04.05.2005 - 3 B 102.04

    Bestimmung des Maßes der Schuld hinsichtlich eines Ausschlusses des Anspruchs auf

    Das Maß der Schuld bei einem Verstoß der in § 69 Abs. 1 und Abs. 3 TierSG genannten Vorschriften, die zu einem Ausschluss des Anspruchs auf Tierseuchenentschädigung führen, lässt sich nur im Einzelfall unter umfassender Abwägung der tatsächlich festgestellten Gesamtumstände ermitteln (Urteil vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111 ).

    Das Merkmal der geringen Schuld in § 70 TierSG ist bezogen auf den Schutzzweck der jeweiligen tierseuchenrechtlichen Vorschrift, deren Missachtung zu einem Entfallen des Entschädigungsanspruchs nach § 69 TierSG geführt hat (vgl. Urteil vom 30. März 1995 a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 458/00

    Minderung der Entschädigung aus der Tierseuchenkasse bei Pflichtverlerzungen

    Die Beitragspflicht des der Beklagten angeschlossenen Tierbesitzers beinhaltet nämlich nicht nur die Zahlung des Beitrages schlechthin, sondern die "rechtzeitige" Zahlung innerhalb der dem Tierbesitzer gesetzten Frist (BVerwG, Urt. v. 30.03.1995 - BVerwG 3 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111; Urt. v. 24.02.1996 - BVerwG 3 C 15.95 -, RdL 1996, 300).

    So kann eine an sich gering schuldhafte Pflichtverletzung bei besonderen Merkmalen von Verwerflichkeit oder bei mehrfacher Wiederholung und erst recht bei hartnäckiger Uneinsichtigkeit durchaus das Maß der normalen oder gar schweren Maß der Schuld erreichen (BVerwG, Urt. v. 30.03.1995 - BVerwG 3 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111, und Beschl. v. 17.12.1996 - BVerwG 3 B 56.96 -, Buchholz 418.6 [TierSG] Nr. 15; OVG NW, Urt. v. 25.11.1998 - 13 A 587/98 -, RdL 1999, 134).

  • VG Wiesbaden, 01.02.2012 - 1 K 501/11

    Folgen verspäteter Beitragszahlung in die Tierseuchenkasse

  • VG Hannover, 03.09.2008 - 11 A 5754/07

    Entschädigung für Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.1997 - 6 A 12170/95
  • BVerwG, 17.12.1996 - 3 B 56.96

    Entschädigungsanspruch für Tierverluste wegen einer Tierseuche - Verlust des

  • OVG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 A 723/03

    Gewährung einer Tierseuchenentschädigung; Umfang der Bindungswirkung eines

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2010 - 10 LB 219/07

    Anscheinsbeweis bzgl. des verspäteten Absendens einer Meldekarte mehr als zwei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2001 - 12 A 11745/00
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 28.95

    Anforderungen an eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot von

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 LB 98/03

    Entschädigung, Meldepflichtverletzung, Tierhalter, Tierseuchenfonds,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - 13 A 4225/00

    Entschädigung wegen der Tötung von Hühnern aus der Tierseuchenkasse; Schuldhafte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - 13 A 587/98

    Tierseuchenentschädigung; Ausschluß; Prämienzahlung in die Tierseuchenkasse;

  • OVG Sachsen, 14.02.2019 - 3 A 667/16

    Maßgebliche Sachlage; Maßgebliche Rechtslage, ; Härtefallbeihilfe; KHV-Infektion;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2000 - 1 S 130/00

    Entschädigung bei Viehseuche - Versagung bei verzögerter Meldung des

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1996 - 3 L 5546/94

    Tierseuchenbeitrag: Folgen der verspäteten Entrichtung; Teilleistung;

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