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   BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94   

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BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94 (https://dejure.org/1995,996)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1995 - 7 C 10.94 (https://dejure.org/1995,996)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1995 - 7 C 10.94 (https://dejure.org/1995,996)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Investitionsbescheinigung - Abtretung des Rückübertragungsanspruchs - Anfechtung der Bescheinigung durch den Erwerber des Rückübertragungsanspruchs - Klagebefugnis - Anwendbarkeit des Investitionsvorranggesetzes - Materieller Einwendungsausschluß - Eigentumsschutz - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtungsbefugnis des Erwerbers eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruchs; Einwendungsausschluss des Erwerbers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 147
  • NJ 1995, 551
  • DÖV 1995, 1008
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94
    Die Vorschrift des Art. 14 Abs. 5 Satz 2 des 2. VermRÄndG, wonach Investitionsbescheinigungen nach dem Investitionsgesetz Investitionsvorrangbescheiden nach dem Investitionsvorranggesetz gleichstehen, ist in solchen Fällen nicht anwendbar; sie betrifft nur Bescheide, bei denen das Verwaltungsverfahren am 22. Juli 1992 bereits abgeschlossen war und deren Rechtmäßigkeit sich daher nach dem bisherigen Recht bestimmt (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 16.92 - BVerwGE 91, 334 (340) [BVerwG 18.12.1992 - 7 C 16/92]).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 - (BVerfGE 84, 90 (122 ff.)) ausgeführt hat, stand den von einer Enteignung in der früheren sowjetischen Besatzungszone und in der DDR Betroffenen bis zur Wiedervereinigung und dem damit verbundenen Erlaß des Vermögensgesetzes keine vermögenswerte Rechtsposition mehr zu, die dem Schutz der Eigentumsgarantie hätte unterfallen können.
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94
    In derartigen Fällen ist der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 182 (198) [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87]) und des erkennenden Senats (Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 15.94 - VIZ 1995, 36) auch in Anbetracht der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht gehindert, bereits an den Erlaß des Verwaltungsakts unabhängig von dessen Rechtmäßigkeit nachteilige Rechtsfolgen für den Dritten zu knüpfen, sofern dies - wie in den Fällen des § 4 Abs. 5 InVorG - aus sachgerechten Gründen geschieht.
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 15.94

    Aufhebung eines Investitionsvorrangbescheides

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94
    In derartigen Fällen ist der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 182 (198) [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87]) und des erkennenden Senats (Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 15.94 - VIZ 1995, 36) auch in Anbetracht der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht gehindert, bereits an den Erlaß des Verwaltungsakts unabhängig von dessen Rechtmäßigkeit nachteilige Rechtsfolgen für den Dritten zu knüpfen, sofern dies - wie in den Fällen des § 4 Abs. 5 InVorG - aus sachgerechten Gründen geschieht.
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94
    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - (BVerwGE 94, 279) ist unter dem Begriff der "abschließenden Entscheidung" in Art. 14 Abs. 4 Satz 1 des 2. VermRÄndG die letzte Verwaltungsentscheidung, gegebenenfalls also die Widerspruchsentscheidung, zu verstehen.
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94
    Er ist demnach auf die öffentlich-rechtliche Neubegründung von Eigentum zwecks Wiedergutmachung eines früheren Eigentumsentzugs gerichtet, verschafft aber dem Berechtigten noch nicht die Rechtsstellung eines Eigentümers, die durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis über den Vermögensgegenstand gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 69, 272 (299 ff.)).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94
    Der Abtretung des Rückübertragungsanspruchs an einen Erwerber, der kein Angehöriger des Anmelders ist, liegen regelmäßig sowohl auf Seiten des Anmelders als auch auf Seiten des Erwerbers wirtschaftliche Motive zugrunde (vgl. die Begründung zum Entwurf des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes BTDrucks 12/2480, S. 66).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94
    Eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) scheidet schon deswegen aus, weil dieser Anspruch nicht davor schützt, daß der Sachvortrag eines Betroffenen aus Gründen des materiellen Rechts außer Betracht bleibt (vgl. BVerfGE 84, 34 (58)).
  • BVerwG, 30.07.1998 - 8 B 31.98

    Vermögensrecht; Restitutionsanspruch; Anmeldung; materielle Ausschlußfrist;

    Der Rückübertragungsanspruch steht nicht unter dem Schutz der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie (wie Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - Buchholz 113 § 4 InVorG Nr. 4 = BVerwGE 98, 147).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich ebenfalls bereits entschieden, daß ein Rückübertragungsanspruch nach dem Vermögensgesetz nicht dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG unterfällt (Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - Buchholz 113 § 4 InVorG Nr. 4 S. 7 = BVerwGE 98, 147 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts trifft diese verfassungsrechtliche Bewertung auch auf den mit dem Vermögensgesetz zugunsten der ehemaligen Eigentümer oder ihrer Rechtsnachfolger geschaffenen Rechtsanspruch auf Restitution zu (Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - a.a.O.).

    Der Restitutionsanspruch ist auf die öffentlich-rechtliche Neubegründung von Eigentum zwecks Wiedergutmachung eines früheren Eigentumsentzugs gerichtet, verschafft aber dem Berechtigten noch nicht die Rechtsstellung eines Eigentümers (Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - a.a.O., S. 11 bzw. 150 f.).

  • BVerfG, 20.10.1998 - 1 BvR 1730/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Anmeldefristen für

    Denn Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz unterfielen, wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls schon entschieden habe, nicht dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (unter Hinweis auf BVerwGE 98, 147 ).
  • BVerwG, 25.06.2003 - 8 C 12.02

    Investitionsvorrangbescheid; Widerruf eines -; Berechtigter; Wertersatz;

    Die Rechte des Klägers sind mit der Abtretung deshalb ersatzlos entfallen (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - Buchholz 428.1 § 4 InVorG Nr. 4 S. 13).

    Ihnen fehlt jedes Recht zur Abwehr des Investitionsvorrangbescheides (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - Buchholz 428.1 § 4 InVorG Nr. 4 S. 10), so dass sie ein solches Recht auch nicht an den Kläger (rück-)abtreten konnten.

  • BVerfG, 07.12.1999 - 1 BvR 1281/95

    Keine Erfüllung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 bei

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. M ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Bernhard Murawo und Partner, Kurfürstendamm 52, Berlin - gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 10. November 1993 - 3 K 1179/92 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 7. Dezember 1999 einstimmig beschlossen:.

    Die Revision des Beschwerdeführers gegen diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen (vgl. VIZ 1995, S. 412):.

  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03

    Parteiwechsel, gesetzlicher; Zuständigkeit; Berechtigte; Verkauf,

    Der Senat hält an der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass der vermögensrechtliche Rückübertragungsanspruch nicht in den Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG fällt (vgl. grundlegend Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - BVerwGE 98, 147 sowie Beschlüsse vom 10. Mai 1996 - BVerwG 7 B 74.96 - Buchholz 428 § 28 VermG Nr. 4 und vom 30. Juli 1998 - BVerwG 8 B 31.98 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 7).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 7 B 259.94

    Anfechtung eines Investitionsvorrangbescheids durch den Anmelder eines

    Der Anmelder muß sich mithin alsbald nach dem Eingang der Mitteilung nach § 5 Abs. 1 InVorg darüber klar werden, ob er das Vorhaben des Investors hinnehmen und sich mit den Ersatzansprüchen nach § 16 InVorG begnügen will oder ob er sich gegen das Vorhaben zu wehren beabsichtigt, sei es weil er die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlaß eines Investitionsvorrangbescheids für nicht erfüllt hält, sei es weil er dem Vorhaben ein eigenes, nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 Sätze 2 und 3 InVorG vorrangig zu berücksichtigendes Vorhaben entgegensetzen möchte (vgl. Urteil des Senats vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Ohne diese Glaubhaftmachung steht er dem Erwerber eines Restitutionsanspruchs gleich, dem nach § 4 Abs. 5 InVorG im Interesse der Erleichterung und Beschleunigung der Investitionstätigkeit in den neuen Bundesländern jedes Recht zur Abwehr des Investitionsvorrangbescheids genommen ist (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 -).

  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 1.07

    Bemessungsgrundlage für Entschädigung; Betriebsgrundstück; Einheitswert;

    Der Anspruch auf eine Entschädigung in bestimmter Höhe ist unabhängig davon, ob er dem Schutzbereich des Art. 14 GG unterfällt (vgl. - zu Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz - BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - BVerwGE 98, 147; Beschluss vom 30. Juli 1998 - BVerwG 8 B 31.98 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 7; offen lassend BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 BvR 1281/95 - VIZ 2000, 209) gegenüber einer Inhaltsbestimmung, wie sie in der Festlegung einer Berechnungsposition liegt, für sich allein auch dann nicht eigentumsrechtlich geschützt oder sonst verfestigt, wenn eine Gesetzesänderung eine Absenkung der Entschädigung bewirkte.
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94

    Offene Vermögensfragen: Aufklärungspflicht hinsichtlich diskriminierender

    Soweit sich die Revision für ihre Ansicht auf Art. 14 GG beruft, geht dies schon deshalb fehl, weil die vom Vermögensgesetz gewährten Rückübertragungsansprüche als Wiedergutmachungsleistungen ihre Wurzeln ausschließlich im Rechts- und Sozialstaatsgedanken und nicht in der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie oder in anderen Grundrechten haben (vgl. BVerfGE 84, 9O [126]; BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - BVerwGE 98, 147 [150] = VIZ 1995, 412).
  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 2.07

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Entschädigung nach dem

    Der Anspruch auf eine Entschädigung in bestimmter Höhe ist unabhängig davon, ob er dem Schutzbereich des Art. 14 GG unterfällt (vgl. zu Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 BVerwG 7 C 10.94 BVerwGE 98, 147; Beschluss vom 30. Juli 1998 BVerwG 8 B 31.98 Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 7; offen lassend BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1999 1 BvR 1281/95 VIZ 2000, 209) gegenüber einer Inhaltsbestimmung, wie sie in der Festlegung einer Berechnungsposition liegt, für sich allein auch dann nicht eigentumsrechtlich geschützt oder sonst verfestigt, wenn eine Gesetzesänderung eine Absenkung der Entschädigung bewirkte.
  • BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 21.03

    Investive Inanspruchnahme vor Erlass des Investitionsvorrangbescheides;

    Eine solche abschließende Entscheidung hätte hier nur ein Widerspruchsbescheid sein können (vgl. Urteile vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 21.94 - a.a.O. und vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - Buchholz 428.1 § 4 InVorG Nr. 4).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96

    Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der abgemilderten Stichtagsregelung

  • BVerwG, 13.08.2003 - 8 B 64.03

    Bodenreform; -grundstück; -vermerk; Grundbuch; -eintrag; Rechtsnachfolger.

  • BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96

    Offene Vermögensfragen: Zuständigkeit der Vermögensämter bezüglich im Eigentum

  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 17.94

    Voraussetzungen für die Veräußerung eines anmeldebelasteten Vermögenswerts -

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 21.94

    Investitionsvorrangbescheid - Klage des Anmelders - Rechtsschutzbedürfnis -

  • BVerwG, 15.12.1999 - 8 C 27.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

  • BGH, 11.04.1997 - V ZR 286/95

    Rechtsfolgen der Aufhebung einer Investitionsbescheinigung

  • BVerwG, 16.02.1998 - 7 B 239.97

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache der Rückgabe eines Hausgrundstückes als

  • VG Meiningen, 18.04.2007 - 5 K 547/04

    Investitionsrecht; Investitionsrecht; Durchführungsfeststellungsbescheid;

  • VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
  • BVerwG, 02.10.1997 - 7 B 256.97

    Klärungsbedürftigkeit des Abstellens auf den Zeitpunkt der letzten

  • VG Schwerin, 23.02.2001 - 8 A 1867/00

    Vorgehen gegen einen Investitionsvorrangbescheid; Beteiligung des Anmelders am

  • BVerwG, 25.04.1997 - 7 B 124.97

    Rückübertragung eines Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück nach den

  • BVerwG, 07.07.1995 - 7 B 154.94

    Anfechtung eines den restitutionsbelasteten Vermögenswert betreffenden

  • BVerwG, 28.06.2001 - 8 B 85.01

    Ordnungsgemäße Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes bei einer

  • VG Berlin, 19.06.1995 - 25 A 24.95

    Vollziehbarkeit eines Investitionsvorrangbescheids ; Rückübertragung eines

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