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   BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 50.94   

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BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 50.94 (https://dejure.org/1995,700)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1995 - 7 C 50.94 (https://dejure.org/1995,700)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1995 - 7 C 50.94 (https://dejure.org/1995,700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensfragen - Zustimmungsvorbehalt - Grundbuchamt - Summarische Prüfung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigungsvorbehalt; Zustimmungsvorbehalt; Eintragungsersuchen; Anfechtung; Prüfungsumfang; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Globalentschädigung; zwischenstaatliche Vereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Wiedergutmachung nach dem Vermögensgesetz für das von einer schwedischen Muttergesellschaft beherrschte deutsche Tochterunternehmen (Fall "Komische Oper" in Berlin)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vermögensrechtsabkommen DDR/Schweden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 276
  • ZIP 1995, 1853
  • WM 1995, 2115
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    Vielmehr genügt es, wenn die Einwirkungs- und Verfügungsmöglichkeiten des Betroffenen so sehr beschnitten werden, dass dies in der Sache einer "kalten Enteignung" gleichkommt (BVerwG, Urteile vom 28. September 1995 - 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 und vom 2. Dezember 1999 a.a.O.; Beschluss vom 17. Januar 1997 a.a.O.).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Einwirkungs- und Verfügungsmöglichkeiten des Vermögensinhabers so sehr beschnitten waren, dass dies in der Sache einer "kalten Enteignung" in tatsächlicher Hinsicht gleichkam (vgl. Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 55; Beschluss vom 17. Januar 1997 a.a.O.; Urteil vom 2. Dezember 1999 a.a.O.).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 7.01

    Eigentumsübergang nach dem US-Pauschalentschädigungsabkommen auf die

    Zweck der in § 11 c Satz 5 VermG vorgesehenen entsprechenden Anwendung des § 11 c Sätze 1 bis 4 VermG ist es - ebenso wie deren unmittelbarer Regelungsbereich (vgl. dazu Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 55 und Beschlüsse vom 25. Juli 2000 - BVerwG 3 B 73.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 16 S. 55 sowie vom 16. August 2000 - BVerwG 3 B 103.00 - VIZ 2001, 260; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 2339/95 u.a. - VIZ 1998, 139 ) -, einen nochmaligen Ausgleich von Vermögensschädigungen, die der DDR zuzurechnen sind und durch Gewährung einer Entschädigung ausgeglichen werden, zu vermeiden und den Anspruch der Beklagten auf Zuordnung durch den Genehmigungsvorbehalt vorläufig zu sichern (vgl. BRDrucks 553/92 S. 5 f. zu Art. 2).

    a) Dabei ist zunächst festzuhalten, dass es sich bei der Regelung des § 11 c VermG nur um ein besonderes Sicherungsmittel handelt, während die formale Umschreibung des Eigentums erst nach Maßgabe des § 1 b Abs. 3 VZOG erfolgt (vgl. Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 - a.a.O. S. 278).

    Wie aber das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit den Entschädigungsabkommen nach § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG wiederholt entschieden hat, waren die verbliebenen Befugnisse der unverändert im Grundbuch eingetragenen Eigentümer von Vermögenswerten, die unter die Regelungen über die staatliche Verwaltung von ausländischem Vermögen fielen, während der DDR-Zeit nahezu gehaltlos geworden (vgl. Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 - a.a.O. und Beschluss vom 12. September 1996 - BVerwG 7 B 265.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 87 S. 264 ).

  • VG Schwerin, 27.10.1999 - 2 A 3582/96

    Aufhebung eines Zuordnungsbescheides für ein Grundstück; Einbeziehung eines

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  • BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2339/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Grundstückskomplex

    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 -,.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage dagegen auf die Revision der beklagten Bundesrepublik Deutschland abgewiesen (vgl. BVerwGE 99, 276).

  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 43.96

    Österreich-Fall

    Zweck dieses Ausschlußtatbestandes ist es, einen nochmaligen Ausgleich von Vermögensschädigungen, die der DDR zuzurechnen und bereits durch Gewährung einer Entschädigung ausgeglichen sind, zu vermeiden (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 (281) [BVerwG 28.09.1995 - 7 C 50/94]).

    Wie der Senat entschieden hat (BVerwGE 99, 276 (278 f.) [BVerwG 28.09.1995 - 7 C 50/94]), hatte die DDR bereits vor dem Abschluß der zwischenstaatlichen Abkommen mit Finnland, Schweden, Österreich und Dänemark in den Jahren 1984 bis 1987 die Verfügungsbefugnisse der ausländischen Vermögens Inhaber faktisch derart ausgehöhlt, daß vom Fortbestand eines materiellen Eigentumsrechts keine Rede mehr sein konnte (a.A. Kleinlein, VIZ 1996, 370 (371)); dem trugen die den Abkommen zufolge von der DDR an die Vertragspartner zu zahlenden und gezahlten Entschädigungsleistungen Rechnung.

    Wegen des in den Abkommen bestimmten Erlöschens auch der individuellen vermögensrechtlichen Ansprüche (vgl. für Österreich Art. 7 i.V.m. Art. 1) bestanden seit Vertragsschluß die einbezogenen Eigentumspositionen auch rechtlich nicht mehr (ebenso BGH, Urteil vom 14. November 1996, VIZ 1997, 155 (156) mit zust. Anm. Meixner; a.A. Kleinlein, a.a.O. (372); offengelassen in BVerwGE 99, 276 (281 f.) [BVerwG 28.09.1995 - 7 C 50/94]).

  • BVerwG, 17.11.2015 - 5 B 17.15

    Ausschluss des Erfüllungsanspruchs nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG

    Es prüft vielmehr zum einen die Reichweite des konkreten Abkommens zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung des Königreichs Schweden zur Regelung vermögensrechtlicher Fragen vom 24. Oktober 1986 und macht sich insoweit eine Auslegung dieses Abkommens zu eigen, die das Bundesverwaltungsgericht seinem Urteil vom 28. September 1995 (7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 ) in einem vergleichbaren Ausgangsfall im Zusammenhang mit der Regelung in § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG zugrunde gelegt hat (UA S. 10).

    Das Gericht nimmt insoweit Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 1995 (7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 ).

  • BGH, 14.11.1996 - III ZR 304/95

    Revisivilität von der ehemaligen DDR zur Regelung vermögensrechtlicher Ansprüche

    Die hiergegen gerichtete Klage der Klägerin hatte keinen Erfolg (BVerwG VIZ 1995, 712).
  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

    Das Vermögensgesetz sieht grundsätzlich - wie schon das alliierte Rückerstattungsrecht (vgl. hierzu Schwarz, a.a.O., S. 175 ff.) - die Wiedergutmachung in der Form der Rückübertragung des entzogenen Vermögenswertes vor (vgl. BVerwGE 98, 137 (143) [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 5/94]); eine Ausnahme bildet insoweit allein die Vorschrift des § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG (vgl. hierzu BVerwGE 99, 276).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 8 B 75.14

    Rückübertragung von Grundstücken; Vermögensverlust nach § 1 Abs. 6 VermG

    Das kann auch der Fall sein, wenn seine Einwirkungs- und Verfügungsmöglichkeiten so sehr beschnitten waren, dass dies in der Sache einer "kalten Enteignung" gleich kam (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 ; Beschluss vom 17. Januar 1997 - 7 B 298.96 - a.a.O.).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 5 B 97.06

    Vollständige und endgültige Eigentumsverdrängung aufgrund einer faktischen

  • VG Berlin, 27.11.2014 - 29 K 109.11

    Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz

  • BVerwG, 14.09.2004 - 3 B 24.04

    Einbeziehung eines Vermögenswertes in ein zwischenstaatliches

  • BVerwG, 22.05.2017 - 8 B 57.16

    Divergenzrüge; Enteignung; Entschädigungserfüllungsanspruch; Freistellung;

  • BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 5/97
  • BVerwG, 16.08.2000 - 3 B 103.00

    Restitution nach Globalentschädigung

  • BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 2.98

    Öffentliche Restitution; Legalenteignung; Rechtsstaatswidrigkeit;

  • BVerwG, 17.01.1997 - 7 B 298.96

    Reichweite von § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz - Nichtzulassung zur Revision wegen

  • BVerwG, 27.06.2005 - 3 B 123.04

    Zulassung einerRevision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 16.98

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme;

  • BVerwG, 01.11.2004 - 7 B 142.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung eines

  • BVerwG, 16.08.2000 - 3 B 72.00

    Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

  • BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 11.98

    Öffentliche Restitution; Legalenteignung; Rechtsstaatswidrigkeit;

  • BVerwG, 02.05.1997 - 7 B 131.97

    Offene Vermögensfragen - Vereinbarkeit des § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG mit Art. 14

  • BVerwG, 16.11.2009 - 3 B 56.09
  • VG Berlin, 17.03.2000 - 3 A 892.95

    Eingreifen von Vermögenszuordnungsbescheiden in private und öffentliche Rechte;

  • BVerwG, 25.07.2000 - 3 B 73.00

    Ausgleich von Vermögensschädigungen für die Enteignung eines Grundstücks auf dem

  • BVerwG, 23.12.1997 - 7 B 177.97

    Vermögensrechtliche Ansprüche im Falle des Erwerbs von Vermögenswerten erst nach

  • BVerwG, 12.09.1996 - 7 B 265.96

    Klage gegen ein Ersuchen des Bundesamts für offene Vermögensfragen auf Eintragung

  • BVerwG, 28.05.2001 - 3 B 27.01

    Abkommen zwischen der Regierung des Königreichs Schweden und der Regierung der

  • BVerwG, 23.10.2000 - 3 B 102.00

    Voraussetzung der Erhaltung der Rechtssicherheit in ihrem Bestand bei der

  • BVerwG, 11.09.1998 - 3 B 88.98

    Offene Vermögensfragen - Einbeziehung von Vermögenswerten in den Vertrag zwischen

  • BVerwG, 28.05.2001 - 3 PKH 5.01

    Abkommen zwischen der Regierung des Königreichs Schweden und der Regierung der

  • KG, 18.09.1995 - 24 U 1574/95

    Eigentumsverlust aufgrund völkerrechtlichem Vertrag

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