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   BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95   

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https://dejure.org/1995,164
BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95 (https://dejure.org/1995,164)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1995 - 7 NB 1.95 (https://dejure.org/1995,164)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1.95 (https://dejure.org/1995,164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle aus Haushalten zu zentralen Sammelbehältern oder Wertstoffhöfen (Bringpflicht) - Rechtmäßigkeit einer Satzungspflicht - Vorrang einer Holpflicht vor einer Bringpflicht - Beschwerde gegen die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 88
  • NJW 1996, 1224 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 63
  • NJ 1996, 44
  • DVBl 1996, 44
  • DÖV 1996, 205
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine derartige Ausgestaltung von Abfallbenutzungsgebühren unter Einbeziehung des Nebenzwecks der Abfallvermeidung verfassungsrechtlich und auch mit Blick auf das Bundes-Abfallrecht, insbesondere § 1 a Abs. 1 AbfG, unbedenklich ist (BVerwG, Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - DVBl 1994, 820 = NVwZ 1994, 900 = DÖV 1994, 786 = NuR 1995, 185 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70).

    Es ist feststehende Rechtsprechung, daß die Frage der Zwecktauglichkeit einer Rechtsvorschrift aus der Sicht des Normgebers bei Erlaß der Regelung und beschränkt darauf zu beantworten ist, ob dessen Prognose sachgerecht und vertretbar bzw. ob das eingesetzte Mittel objektiv untauglich oder schlechthin ungeeignet war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Mai 1994 aaO. unter Hinweis auf BVerfGE 30, 250 [263]).

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    Es ist feststehende Rechtsprechung, daß die Frage der Zwecktauglichkeit einer Rechtsvorschrift aus der Sicht des Normgebers bei Erlaß der Regelung und beschränkt darauf zu beantworten ist, ob dessen Prognose sachgerecht und vertretbar bzw. ob das eingesetzte Mittel objektiv untauglich oder schlechthin ungeeignet war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Mai 1994 aaO. unter Hinweis auf BVerfGE 30, 250 [263]).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    Das Überlassen geht also dem Entsorgungsvorgang zeitlich voraus, ist somit insbesondere kein bereits zur Abfallentsorgung gehörendes Einsammeln oder Befördern von Abfällen im Sinne von § 1 Abs. 2 AbfG (vgl. BVerwGE 67, 8 [11]).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 10 S 1769/93

    Einführung des Bringsystems in einer Abfallwirtschaftssatzung; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (DVBl 1995, 247 = UPR 1995, 155 = VBlBW 1995, 198) hat den Normenkontrollantrag abgewiesen und dies folgendermaßen begründet: Soweit sich der Antrag auf § 29 Abs. 1 Nr. 3 AWS beziehe, sei er unzulässig, weil ordnungswidrigkeitsrechtliche Vorschriften im Verwaltungsrechtsweg (§ 47 Abs. 1, § 40 VwGO) nicht überprüft werden dürften.
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    Entsprechend dem allgemein im Umweltrecht verankerten Verursacherprinzip wird der Besitzer von Abfällen durch § 3 Abs. 1 AbfG in die Pflicht genommen, seinen Teil zur Lösung des Abfallproblems beizutragen und nicht alle dafür notwendigen Maßnahmen von der öffentlichen Hand erledigen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - NJW 1989, 1295 = DVBl 1989, 522 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93

    Abfallrecht - Altöl - Gesetzgebungskompetenz - Konkurrierende Gesetzgebung

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    Die Beschwerde fragt damit nicht nach der Vereinbarkeit der angegriffenen Satzungsbestimmungen mit dem Bundesabfallrecht, was wegen der dadurch mittelbar in Frage gestellten landesgesetzlichen Ermächtigung mit Blick auf das "Verwerfungsmonopol" des Bundesverfassungsgerichts (Art. 100 GG) nicht statthaft wäre; sie beschränkt sich vielmehr auf die im Rahmen des § 47 Abs. 5 und 7 VwGO zulässige Frage nach dem Inhalt und der Tragweite von bundesrechtlichen Vorschriften, die für die Gültigkeit der zur Überprüfung gestellten Normen von Bedeutung sind (vgl. BVerwGE 85, 332 [336 ff.]; BVerwGE 96, 318 [320]).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    Der Antragsteller hat die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen; denn er ist ungeachtet der Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde mit seinem Rechtsmittel im Ergebnis ohne Erfolg geblieben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Mai 1995 - BVerwG 4 NB 30.94 -).
  • BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88

    Normenkontrolle - Vorlage - Naturschutz - Reiten

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    Die Beschwerde fragt damit nicht nach der Vereinbarkeit der angegriffenen Satzungsbestimmungen mit dem Bundesabfallrecht, was wegen der dadurch mittelbar in Frage gestellten landesgesetzlichen Ermächtigung mit Blick auf das "Verwerfungsmonopol" des Bundesverfassungsgerichts (Art. 100 GG) nicht statthaft wäre; sie beschränkt sich vielmehr auf die im Rahmen des § 47 Abs. 5 und 7 VwGO zulässige Frage nach dem Inhalt und der Tragweite von bundesrechtlichen Vorschriften, die für die Gültigkeit der zur Überprüfung gestellten Normen von Bedeutung sind (vgl. BVerwGE 85, 332 [336 ff.]; BVerwGE 96, 318 [320]).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Diese "Arbeitsteilung" zwischen Abfallbesitzer und entsorgungspflichtiger Körperschaft ist Ausdruck der gesetzgeberischen Wertung und Entscheidung, daß der einzelne Bürger entsprechend dem allgemein im Umweltrecht verankerten Verursacherprinzip seinen Teil zur Lösung dieses bedeutsamen Umweltproblems beitragen soll und nicht alle dafür notwendigen Maßnahmen der Allgemeinheit überlassen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - NJW 1989, 1295 = DVBl 1989, 522; Beschluß vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 [BVerwG 27.06.1995 - 7 NB 1/95]).
  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05

    Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes

    bb) Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist die Auslegung des § 47 VwGO, wonach gegen ordnungswidrigkeitenrechtliche Normen keine prinzipale verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle möglich ist, weil für auf solche Normen gestützte Bußgeldentscheidungen allein die ordentlichen Gerichte zuständig seien (§ 68 OWiG; BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1.95 -, NVwZ 1996, S. 63 ), verfassungsgerichtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Dies hat zur Folge, dass Bestimmungen rein ordnungswidrigkeitsrechtlichen Inhalts nicht der Prüfung im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO unterliegen, weil gegen die auf solche Normen gestützten Bußgeldbescheide nach § 68 OWiG allein die ordentlichen Gerichte angerufen werden können (Beschluss vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 ).
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