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   BVerwG, 15.06.1995 - 3 C 31.93   

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BVerwG, 15.06.1995 - 3 C 31.93 (https://dejure.org/1995,1122)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1995 - 3 C 31.93 (https://dejure.org/1995,1122)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1995 - 3 C 31.93 (https://dejure.org/1995,1122)
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Schächten

Art. 4, 2, 3 Abs. 3 GG, § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG geht in seiner 2. Alt. über das verfassungsrechtlich Notwendige hinaus, "zwingende Vorschriften" einer Religionsgemeinschaft müssen objektiv festgestellt werden;

(Hinweis: in wesentlichen Teilen abweichend: «Schächten [BVerfG]», demgemäß wurde die Entscheidung aufgehoben durch BVerfG, «islamische Metzgerei-GmbH», vgl. auch die BVerwG-Entscheidung «Schächten II»)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Schächten

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags mangels Beteiligung des Antragstellers an dem streitigen Rechtsverhältnis

  • opinioiuris.de

    Schächten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tierschutz - Schächten - Religionsgemeinschaften

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Schächten" bleibt verboten - Moslems dürfen in Deutschland nicht ohne Betäubung schlachten

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Veterinärrecht - Schafe Ziegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 1
  • NJW 1996, 672 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 61
  • NVwZ 1997, 561
  • DVBl 1996, 434
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1995 - 3 C 31.93
    Der Begriff der Religionsgemeinschaft unterliegt jedenfalls der staatlichen Beurteilung nach aktueller Lebenswirklichkeit, Kulturtradition und allgemeinem wie auch religionswissenschaftlichem Verständnis (vgl. BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 1991 - BVerfGE 83, 341, 353 - "Bahai" -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1993 - 20 A 3287/92

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ; Verbot des Schächtens; Zwingende

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1995 - 3 C 31.93
    Daher berührt auch die Beschränkung dieser Ausnahmemöglichkeit auf Fälle, in denen zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft den Genuß von Fleisch nicht geschächteter Tiere verbieten, nicht den Schutzbereich des Grundrechts (ebenso OVG Münster, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 20 A 3287/92 - Zippelius in Bonner Kommentar, 1989, Art. 4 Rdnr. 105; Brandhuber, NVwZ 1994, 561, 563; a.A. Kuhl/Unruh, DÖV 1994, 644, 645).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1995 - 3 C 31.93
    Dazu gehört auch das Recht des einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seiner Religion auszurichten und seiner inneren religiösen Überzeugung gamäß zu handeln (vgl. BVerfGE 32, S. 98, 106f.).
  • BGH, 28.04.1994 - III ZR 129/93

    Rechtsfolgen der teilweisen Genehmigung eines Bebauungsplans unter Herausnahme

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1995 - 3 C 31.93
    Daher berührt auch die Beschränkung dieser Ausnahmemöglichkeit auf Fälle, in denen zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft den Genuß von Fleisch nicht geschächteter Tiere verbieten, nicht den Schutzbereich des Grundrechts (ebenso OVG Münster, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 20 A 3287/92 - Zippelius in Bonner Kommentar, 1989, Art. 4 Rdnr. 105; Brandhuber, NVwZ 1994, 561, 563; a.A. Kuhl/Unruh, DÖV 1994, 644, 645).
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 (BVerwGE 99, 1), in dem dieses die Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung nach der zweiten Alternative des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG bestätigte, verlangt diese Bestimmung die objektive Feststellung zwingender Vorschriften einer Religionsgemeinschaft über das Betäubungsverbot beim Schlachten.

    (b) Anders wäre es allerdings dann, wenn der Tatbestand des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG so zu verstehen wäre, wie er vom Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 15. Juni 1995 (BVerwGE 99, 1) ausgelegt worden ist.

  • BVerwG, 23.02.2005 - 6 C 2.04

    Rechtsanspruch der Religionsgemeinschaften auf Einführung von

    Unter Religionsgemeinschaft ist ein Verband zu verstehen, der die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses oder mehrerer verwandter Glaubensbekenntnisse zu allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben zusammenfasst (vgl. Urteil vom 15. Juni 1995 - BVerwG 3 C 31.93 - BVerwGE 99, 1, 3; von Campenhausen, in: v. Mangold/Klein/Starck, Grundgesetz, Bd. 3, 4. Aufl. 2001, Art. 137 WRV, Rn. 18; Morlok, in: Dreier, Grundgesetz, Bd. III, 2000, Art. 137 WRV, Rn. 26; Preuß, in: AK-GG, Art. 140, Rn. 44; Korioth, a.a.O., Rn. 14; Magen, a.a.O.).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05

    Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten;

    Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 - BVerwG 3 C 31.93 - (BVerwGE 99, 1), mit dem die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Versorgung von sunnitischen Muslimen mit Fleisch- und Wurstwaren abgelehnt worden war, verweigerte der Beklagte dem Kläger weitere Ausnahmegenehmigungen.
  • BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99

    Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Juni 1995 (BVerwG 3 C 31.93 - BVerwGE 99, 1 ) entschieden hat, unterliegt es im Streitfall der Beurteilung der Gerichte, ob eine Norm der betreffenden Religionsgemeinschaft vorliegt, die nach dem Selbstverständnis der Mitglieder als zwingend zu gelten hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - 19 A 997/02

    Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts

    BVerwG, Urteile vom 15.6.1995 - 3 C 31.93 -, BVerwGE 99, 1 (3) und vom 14.11.1980 - 8 C 12.79 -, BVerwGE 61, 152 (154); Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919, 1930, Art. 137 Anm. 2; Korioth, in: Maunz/Dürig, GG, a.a.O., Rdn. 14; Muckel, a.a.O.; Pieroth/Görisch, a.a.O., S. 938; Häußler, a.a.O., S. 263; Poscher, a.a.O., S. 58; ferner OVG Berlin, a.a.O., S. 555.
  • BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95

    Verletzung der Berufsfreiheit durch Versagung einer Ausnahmegenehmigung zum

    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 - BVerwG 3 C 31.93 -,.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 - BVerwG 3 C 31.93 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Mit dem angegriffenen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision der Beschwerdeführerin gegen das Berufungsurteil zurückgewiesen (vgl. BVerwGE 99, 1):.

  • VG Düsseldorf, 02.11.2001 - 1 K 10519/98

    Klage eines islamischen Dachverbandes auf Einführung islamischen

    Religionsgemeinschaft ist mithin ein Verband natürlicher Personen, der Angehörige ein und desselben Glaubensbekenntnisses oder mehrerer verwandter Glaubensbekenntnisse zu allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben zusammenfasst, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 1995 - 3 C 31/93 -, BVerwGE 99, S. 1 (3), oder anders ausgedrückt ein auf eine gewisse Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen religiösen Auffassungen von Sinn und Bewältigung des menschlichen Lebens, die den vorhandenen religiösen Konsens bezeugen.
  • BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04

    Beteiligungsfähigkeit; Genehmigung der Prozessführung; Nachreichung der

    Unter "Religionsgesellschaft" ist ein Verband zu verstehen, der die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses oder mehrerer verwandter Glaubensbekenntnisse zur allseitigen Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben zusammenfasst (vgl. Urteil vom 23. Februar 2005, a.a.O., S. 2102 m.w.N.; Urteil vom 15. Juni 1995 BVerwG 3 C 31.93 BVerwGE 99, 1 ).
  • VGH Hessen, 18.04.1997 - 11 TG 1449/97

    Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) - Nachweis der

    Der Antragsteller hat insoweit in seinem Antrag an den Landrat des Landkreises Gießen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Schächten eines Opfertieres zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Fallgestaltung nicht Gegenstand des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 - 3 C 31.93 -, BVerwGE 99, 1, gewesen ist, wovon aber fehlerhaft der Bescheid des Landrates des Landkreises vom 10. April 1997 offensichtlich ausgeht.

    Denn § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG unterscheidet deutlich zwischen den beiden Fallgestaltungen des Schächtens, das unmittelbar durch zwingende religiöse Vorschriften vorgeschrieben ist, und der Frage, ob der Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere dem Mitglied einer Religionsgemeinschaft durch zwingende Vorschriften untersagt ist (BVerwG, U. v. 15.06.1995 - 3 C 31.93 - a. a. O.; OVG Hamburg, U. v. 14.09.1992 - Bf III 42/90 -, NVwZ 1994, 592).

    Entscheidend ist nach dem auch von dem Antragsteller in Bezug genommen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995 (- 3 C 31/93 -, a. a. O.), dass es eindeutige Regeln oder Vorschriften der betreffenden Religionsgemeinschaft gibt, die nach objektiver Feststellung als zwingend zu gelten haben.

  • VG Karlsruhe, 19.09.2019 - 12 K 7491/18

    Sarglose Erdbestattung in Tüchern

    Denn anderenfalls würde der Sargzwang unterlaufen (vgl. zu § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG: BVerwG, Urteil vom 15. Juni 1995 - 3 C 31.93 -, juris Rn. 42).
  • VGH Hessen, 14.09.2005 - 7 UE 2223/04

    Islamischer Religionsunterricht; Kooperationspartner gem GG Art 7 Abs 3

  • VGH Hessen, 16.03.2000 - 11 TG 990/00

    Tierschutz - Schächten von Tieren

  • VG Darmstadt, 09.09.1999 - 3 E 952/99

    Ausnahmegenehmigung zum Schächten eines Tieres ohne Betäubung anlässlich des

  • VG Schwerin, 13.02.2013 - 3 A 1877/10

    Iran; Christenverfolgung; Asyl bzw. Flüchtlingseigenschaft

  • VG Gießen, 09.12.2002 - 10 E 141/02

    Verwaltungsgericht gibt Klage eines moslemischen Metzgers auf Erteilung einer

  • ArbG Hamburg, 10.04.2006 - 21 BV 10/05

    Arbeitslosenprojekt als Religionsgemeinschaft?

  • VG Gelsenkirchen, 10.02.2003 - 7 L 131/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Schächtung von Tieren in der Bundesrepublik

  • VG Frankfurt/Main, 18.04.1997 - 2 G 1012/97
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