Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1786
BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92 (https://dejure.org/1992,1786)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1992 - 2 C 6.92 (https://dejure.org/1992,1786)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1992 - 2 C 6.92 (https://dejure.org/1992,1786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Zustimmung des Personalrate zur Entlassung - Entlassung eines Beamten auf Probe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 73
  • NJW 1993, 2547 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 698
  • DVBl 1993, 395
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92
    Soweit Vorschriften des Landespersonalvertretungsgesetzes regeln, ob und in welcher Weise die Personalvertretung an beamtenrechtlichen Maßnahmen zu beteiligen ist, sind sie materiell dem Landesbeamtenrecht zuzuordnen; ihre Auslegung und Anwendung unterliegt daher gemäß § 127 Nr. 2 BRRG der revisionsgerichtlichen Prüfung (vgl. BVerwGE 66, 291, 292; 68, 189, 191).

    Die Entlassungsverfügung war wegen dieses Mangels zwar nicht nichtig, jedoch rechtswidrig (vgl. BVerwGE 66, 291, 294).

    Sie hätte auch nicht während des Widerspruchsverfahrens mit heilender Wirkung nachgeholt werden können (BVerwGE 66, 291, 295).

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92
    Soweit Vorschriften des Landespersonalvertretungsgesetzes regeln, ob und in welcher Weise die Personalvertretung an beamtenrechtlichen Maßnahmen zu beteiligen ist, sind sie materiell dem Landesbeamtenrecht zuzuordnen; ihre Auslegung und Anwendung unterliegt daher gemäß § 127 Nr. 2 BRRG der revisionsgerichtlichen Prüfung (vgl. BVerwGE 66, 291, 292; 68, 189, 191).

    Zutreffend ist das Berufungsgericht mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 9.82 - <BVerwGE 68, 189 = Buchholz 238.390 § 67 Nr. 1>) davon ausgegangen, daß die Mitwirkung des Personalrats bei der Entlassung eines Beamten auf Probe unter Einhaltung einer Frist bis zum Abschluß des Vorverfahrens nachgeholt werden kann.

  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92
    In der im Arbeitsrecht vergleichbaren Problematik der Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung, bei der der Betriebsrat bei der Anhörung zur außerordentlichen Kündigung seine ausdrückliche Zustimmung erklärt hatte, hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - (BAGE 30, 176 ff.) ebenfalls die vom Betriebsrat abgegebene Erklärung als maßgeblich angesehen.
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 23.83

    Mitwirkung des Personalrats an der fristgerechten Entlassung eines Beamten auf

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92
    Der vorliegende Fall der ausdrücklichen Zustimmung unterscheidet sich daher wesentlich von den Fällen, in denen der nur zur fristlosen Entlassung angehörte Personalrat lediglich erklärt, er habe dagegen keine Bedenken oder keine Einwendungen (vgl. Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 23.83 - ) oder er erhebe keinen Widerspruch.
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 44.80

    Disziplinarrecht - Maßnahmeverbot - Beamter auf Probe - Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92
    Die Entlassung des Beamten stellt damit in aller Regel - ohne daß dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - keinen Ermessensfehler dar (vgl. BVerwGE 66, 19, 25 m.w.N.; Urteil vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - ).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92
    Es hat diese Verfehlungen als einheitliches Dienstvergehen gewertet und ist in Anwendung einschlägiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte zu gleichgelagerten oder ähnlichen Fällen (vgl. hierzu BVerwGE 62, 280, 284 ff.) zu der Überzeugung gelangt, daß gegen den Kläger wegen dieses Dienstvergehens - wäre er Beamter auf Lebenszeit - zumindest eine Gehaltskürzung zu verhängen gewesen wäre.
  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92
    Die Entlassung des Beamten stellt damit in aller Regel - ohne daß dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - keinen Ermessensfehler dar (vgl. BVerwGE 66, 19, 25 m.w.N.; Urteil vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - ).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92
    In diesem Sinne hat der erkennende Senat im Urteil vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 2 C 22.87 - (BVerwGE 82, 356 = Buchholz 232 § 31 Nr. 49) auch die bei einer fristlosen Entlassung vom Personalrat abgegebene - aber gesetzlich nicht erforderliche - ausdrückliche Zustimmungserklärung für die gesetzlich vorgesehene Anhörung genügen lassen.
  • VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 3 L 694/20

    Zur Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin wegen fehlender charakterlicher

    Eine Umdeutung in eine fristgebundene Entlassung nach § 47 HVwVfG ist durch den Antragsgegner bisher nicht erfolgt (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 1 B 208/17 - mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 2 C 6.92 -).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Die Maßnahme bleibt auch als Entscheidung nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBG eine Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis; ihre Fristgebundenheit oder Fristlosigkeit gehört nicht zu ihrem Wesen (vgl. Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 2 C 6.92 - BVerwGE 91, 73 [74 ff.]).

    Die Übernahme des Probebeamten in ein Dienstverhältnis auf Lebenszeit ist bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Entlassung wegen eines Dienstvergehens nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers regelmäßig nicht vertretbar (Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 2 C 6.92 - BVerwGE 91, 73 [77]).

  • BFH, 22.08.2007 - II R 44/05

    Umdeutung eines Erstbescheids in einen Änderungsbescheid - Fehlender Grund bei

    Im Wege der Umdeutung wird kein neuer Verwaltungsakt erlassen, sondern lediglich der fehlerhaft ergangene Verwaltungsakt als anderer (rechtmäßiger) Verwaltungsakt mit anderer gleichwertiger Regelung und Rechtsfolge aufrechterhalten (BVerwG-Urteil vom 24. September 1992 2 C 6/92, BVerwGE 91, 73; Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl., § 47 Rz 7 und 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2003 - A 9 S 397/00

    Äthiopien - Eritrea - eritreische Volkszugehörige

    Weder die Einberufung noch die Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung stellen schlechthin eine politische Verfolgung dar: Die Heranziehung zum Wehrdienst ist nur dann politische Verfolgung, wenn sie neben der Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht auch darauf gerichtet ist, den Betroffenen wegen eines asylerheblichen Persönlichkeitsmerkmals zu treffen (vgl. BVerfG, Beschl.v. 11.12.1985, BVerfGE 71, 276, 294; BVerwG, Urteile v. 25.06.1991, InfAuslR 91, 310, 313 und v. 24.11.1992, DVBl. 1993, 395).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09

    Anfechtbarkeit der Einzelrichterübertragungsentscheidung; Behandlung von

    Die Mitwirkung des Personalrates bei der Entlassung eines Beamten auf Probe kann unter Einhaltung einer Frist bis zum Abschluss des Vorverfahrens nachgeholt werden ( siehe etwa: BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - Az.: 2 C 6.92 -, BVerwGE 91, 73 [m. w. N.] ), setzt aber sachlogisch voraus, dass eine Beteiligung von Gesetzes wegen überhaupt zu erfolgen hat.
  • VGH Hessen, 14.06.2017 - 1 B 208/17

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Denkbar ist nämlich, dass der Dienstherr im Rahmen der Widerspruchsentscheidung eine neue Entlassungsfrist setzt (zu einem solchen Fall vgl. Senat, Urteil vom 19. Oktober 1988 - 1 UE 2114/85 -, juris) oder den Bescheid umdeutet (vgl. zur Umdeutung von Entlassungsverfügungen etwa BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 2 C 6/92 -, juris, Rdnr. 29 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 28. Juni 2002 - 1 B 963/02 -, juris, Rdnr. 3 ff.).
  • BFH, 19.07.2012 - II R 5/10

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens bei atypisch stiller Gesellschaft

    Im Wege der Umdeutung wird kein neuer Verwaltungsakt erlassen, sondern lediglich der fehlerhaft ergangene Verwaltungsakt als anderer (rechtmäßiger) Verwaltungsakt mit anderer gleichwertiger Regelung und Rechtsfolge aufrechterhalten (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1992  2 C 6/92, BVerwGE 91, 73).
  • VG Magdeburg, 26.01.2022 - 5 B 293/21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Zwar wird durch die Umdeutung die zunächst begründete Rechtsfolge der fristlosen Entlassung durch eine andere Rechtsfolge der fristgemäßen Entlassung ersetzt, jedoch bleibt der Verwaltungsakt ohne Auswechselung des Entlassungsgrundes auf das identische Ziel einer Beendigung des Dienstverhältnisses gerichtet (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 24.09.1992 - 2 C 6/92 -, BVerwGE 91, 73-77, juris, Rn. 32).

    Soweit der Personalrat einer fristlosen Entlassung zugestimmt hat, ist hiervon auch die Zustimmung zu einer fristgemäßen Entlassung umfasst (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.09.1992 - 2 C 6.92 -, BVerwGE 91, 73-77, juris, Rn. 33).

  • OVG Thüringen, 14.04.2015 - 2 EO 217/14

    Personalratsbeteiligung bei fristloser Entlassung eines Beamten aus dem

    Vor der fristlosen Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines Dienstvergehens - wie vorliegend - ist gemäß § 78 Abs. 3 Satz 1 ThürPersVG eine Anhörung der Personalvertretung zwingend durchzuführen, die im Gegensatz zur Mitbestimmung bei der Entlassung eines Beamten auf Probe nach § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 ThürPersVG nicht von einem Antrag des Beschäftigten abhängt (vgl. Gliech/Schwill/Seider, Thüringer Personalvertretungsgesetz, 5. Aufl., § 78 Rn. 21; Bieler/Vogelsang/Kleffner/Schipp, Landespersonalvertretungsrecht Thüringen, § 78 Rn. 74; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23/83 - DVBl. 1985, 1236 zum PersVG BW; BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 2 C 6/92 - BVerwGE 91, 73 zum PersVG RP).

    Während im Fall der fristlosen Entlassung - wie erwähnt - ein Anhörungsrecht des Personalrats nach § 78 Abs. 3 Satz 1 ThürPersVG gegeben ist, besteht im Fall der fristgebundenen Entlassung das stärkere Mitwirkungsrecht der eingeschränkten Mitbestimmung nach § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 ThürPersVG (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23/83 - DVBl. 1985, 1236; Juris Rn. 12, wonach die irrtümliche, weil unrichtige Mitwirkung des Personalrats an einer fristlosen Entlassung nicht die Mitwirkung an der fristgebundenen Entlassung umfasst; s. a. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 2 C 6/92 - BVerwGE 91, 73; Juris Rn. 33; Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 22/87 - BVerwGE 82, 356).

  • VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Topfwirtschaft; Information des Personalrats;

    Genauso hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Nichtbeachtung von Vorschriften über die Beteiligung des Personalrats vor einer personellen Maßnahme zur Rechtswidrigkeit der entsprechenden Maßnahme führt und einer Nachholung im Rechtsbehelfsverfahren unzugänglich ist (BVerwG, Urteil vom 01.12.1982 - 2 C 59.81 - BVerwGE 66, 291; Urteil vom 24.09.1992 - 2 C 6.92 - PersR 1993, 73).
  • VG Frankfurt/Main, 08.08.2007 - 9 G 979/07

    Umfang des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • OVG Sachsen, 21.12.1999 - 2 S 159/97

    Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Regelung mit dem Einigungsvertrag;

  • VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03

    Gesundheitszustand als Beförderungshindernis - längere Dienstunfähigkeit -

  • OVG Hamburg, 08.10.2021 - 5 Bs 209/21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; aufschiebende Wirkung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2002 - 1 B 963/02

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Rückwirkung einer zulässigen Umdeutung

  • VG Gera, 03.12.2003 - 1 E 1579/03

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beamtenrechtlicher

  • VG Gera, 27.11.2003 - 1 E 1193/03

    Beförderungen; Beförderungen; Zurückstellung einer Beförderung nach Einleitung

  • VG Berlin, 23.07.2007 - 7 A 82.05

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Einstellung in das Beamtenverhältnis;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht