Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 10.07.1990

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.07.1990 - 8 S 990/90   

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VGH Baden-Württemberg, 10.07.1990 - 8 S 990/90 (https://dejure.org/1990,10606)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.1990 - 8 S 990/90 (https://dejure.org/1990,10606)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 1990 - 8 S 990/90 (https://dejure.org/1990,10606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Geltendmachung des Nachteils als Voraussetzung für die Stellung eines Normenkontrollantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Normenkontrollverfahren als Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses (IBR 1990, 769)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.1990 - 8 S 990/90
    Nach dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 59, 87 ff), der der Senat folgt, muß ein negatives Betroffensein in einem abwägungserheblichen Belang vorliegen.
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.1990 - 8 S 990/90
    Dies gilt in Ansehung von Amtshaftungsansprüchen sogar für die sog. vorgezogene Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.1.1989 -- 8 C 30.87 -- DVBl. 1989, 873).
  • VG Düsseldorf, 14.07.2004 - 9 L 1692/04

    Haltung von zwei Hähnen im allgemeinen Wohngebiet zulässig

    Um eine nicht mehr dem Wohnen dienende Tierhaltung handelt es sich etwa regelmäßig bei der Zucht fast aller Tierarten, s. OVG Saarland, Urteil vom 9. Februar 1990 - 2 R 306/87, BRS 50 Nr. 47; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 5, § 14 Rn. 20d; Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl. 2002, § 4 Rn. 15.1; zur Bedeutung der Verkehrsüblichkeit einer Taubenzucht vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 1999 - 4 B 131.98 -, BRS 62 Nr. 84.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.07.1990 - 8 S 104/90   

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https://dejure.org/1990,7084
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Ausweisung von Verkehrsflächen - Lastengleichheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BWGZ 1991, 209
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.1990 - 8 S 104/90
    Denn die Antragsgegnerin hat eine Abwägung der betroffenen Belange vorgenommen, an Belangen eingestellt, was nach Lage der Dinge eingestellt werden mußte, die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt und den Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerwGE 34, 301/309; 45, 309/314 u. 56, 282/287).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1986 - 8 S 3161/85

    Festsetzung einer Gehrechtsfläche durch Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.1990 - 8 S 104/90
    Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht schematisch und uneingeschränkt, d.h. Abweichungen sind zulässig, soweit dies zur Verwirklichung des Plankonzepts unumgänglich ist oder aus anderen Gründen städtebaulich gerechtfertigt werden kann (vgl. BVerwGE 11, 14 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.5.1986 -- 8 S 3161/85 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.1990 - 8 S 104/90
    Daß die Ausfertigung vor der Genehmigung des Plans vollzogen wurde, ist unschädlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.5.1990 -- 5 S 3064/88 --).
  • BVerwG, 10.06.1960 - I C 163.59

    Badische Ortsstraßenpläne sind keine Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.1990 - 8 S 104/90
    Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht schematisch und uneingeschränkt, d.h. Abweichungen sind zulässig, soweit dies zur Verwirklichung des Plankonzepts unumgänglich ist oder aus anderen Gründen städtebaulich gerechtfertigt werden kann (vgl. BVerwGE 11, 14 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.5.1986 -- 8 S 3161/85 --).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.1990 - 8 S 104/90
    Denn die Antragsgegnerin hat eine Abwägung der betroffenen Belange vorgenommen, an Belangen eingestellt, was nach Lage der Dinge eingestellt werden mußte, die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt und den Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerwGE 34, 301/309; 45, 309/314 u. 56, 282/287).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Auch wenn es zur Vermeidung nachträglicher Berichtigungen zweckmäßig sein kann, die erforderliche Ausfertigung bis zum Abschluss eines eventuell erforderlichen Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahrens zurückzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.04.1989 - 8 S 3128/88 -, juris), wird der Plan hierdurch nicht unwirksam (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.07.1990 - 8 S 104/90 -, Rn. 23, juris, Urt. v. 8.5.1990 - 5 S 3064/88 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2009 - 5 S 149/08

    Klagebefugnis von Straßenanliegern ; Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten

    Als Rechtsgrundlagen kommen insoweit § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v.22.03.2006 - 3 S 1119/04 -, BauR 2006, 1271, Urt. v. 10.07.1990 - 8 S 104/90 -, Beschl. v. 25.06.1993 - 8 S 2940/92 - Kodal/Krämer, a.a.O.; Steiner, NVwZ 1984, 201 ) bzw. (außerhalb des Bauleitplanverfahrens - etwa im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens nach § 45 Abs. 1 b Satz 2 StVO - ) das Recht der Gemeinden als örtliche Planungsträger sowie §§ 2 Abs. 1, 5 StrG in Betracht (hierzu Senat, Urt. v. 21.10.1993, a.a.O.; BT-Drucks. 8/3150, a.a.O., S. 10 sowie VkBl. 1980, 511 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2006 - 3 S 1119/04

    Voraussetzungen für die Festsetzung einer Verkehrsfläche mit der besonderen

    Die Ausweisung einer Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich im Sinne des § 42 Abs. 4 a StVO in einem Bebauungsplan ist grundsätzlich von der Ermächtigungsnorm des § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB gedeckt (Urteil des 8. Senat des erk. Gerichtshofs vom 10.7.1990 - 8 S 104/90 - und Beschluss vom 25.6.1993 - 8 S 2940/92 - jeweils ).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 1575/98

    Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans am gleichen Tag möglich;

    Der vorliegende Fall ist daher nicht mit den Fällen zu vergleichen, in denen die Gemeinde zum Bau einer Straße ohne sachlichen Grund nur die auf der einen Seite gelegenen Grundstücke in Anspruch nimmt, obwohl die Straße zur Erschließung der auf beiden Seiten gelegenen Grundstücke dient (vgl. zu einer solchen Konstellation: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.7.1990 - 8 S 104/90; BGH, Urt. v. 11.11.1976 - III ZR 114/75 -, BGHZ 67, 320).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.12.1997 - 8 S 627/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausklammerung von Fragen der Bauausführung

    Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht schematisch und uneingeschränkt, d. h. Abweichungen sind zulässig, soweit dies zur Verwirklichung des Plankonzepts unumgänglich oder aus anderen Gründen städtebaulich gerechtfertigt ist (Normenkontrollbeschluß des Senats v. 10.7.1990 - 8 S 104/90 - insoweit in BWGZ 1991, 209 nicht abgedruckt; vgl. auch das Urteil des 3. Senats v. 24.11.1993 - 3 S 1631/91 -).
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