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   VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 2 S 2568/92   

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VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 2 S 2568/92 (https://dejure.org/1995,4582)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.1995 - 2 S 2568/92 (https://dejure.org/1995,4582)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 2 S 2568/92 (https://dejure.org/1995,4582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zutrittsrecht zwecks Entsorgung von Kleinkläranlagen auf Wohngrundstücken mit GG Art 13 vereinbar; Bemessung der Gebühren für Hauskläranlagen nach dem Frischwasserverbrauch; keine privatrechtliche Kostenabgeltung bei hoheitlich ausgestaltetem Benutzungsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 277
  • VBlBW 1995, 311 (Ls.)
  • BWGZ 1995, 552
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 2 S 2568/92
    Der Begriff "Wohnung" in Art. 13 Abs. 1 GG ist weit auszulegen; er umfaßt auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13.10.1971 - 1 BvR 280/66 -, BVerfGE 32, 54).

    Daher ist es sachlich naheliegend, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Betretungsrecht von Betriebs- und Geschäftsräumen anzuwenden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13.10.1971, aaO).

    Wegen der geminderten Schutzwürdigkeit von Betriebs- und Geschäftsräumen entzieht das Bundesverfassungsgericht die Ausübung von Betretungs- und Besichtigungsrechten dem Anwendungsbereich des Art. 13 Abs. 3 GG und entwickelt hierfür einen besonderen Rechtfertigungsstandard, der sich als Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes begreifen läßt (BVerfGE 32, 54, 77; vgl. Bonner Kommentar (Herdegen), Rdnr. 71 zu Art. 13 GG).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90

    Gebührenbemessung; Entsorgung; Hauskläranlage; Frischwasserverbrauch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 2 S 2568/92
    Auch die Bandbreite der Entleerungszeiträume reicht von mehrmals im Jahr bis zur einmaligen Leerung im Zweijahresabstand oder gar mehr (von diesen Unterschieden geht auch das Arbeitsblatt A 123 Juni 1985, Regelwerk Abwasser-Abfall, Behandlung und Beseitigung von Schlamm aus Kleinkläranlagen aus; vgl. auch die Stellungnahme des Amtes für Wasserwirtschaft und Bodenschutz Waldshut vom 11.4.1995; ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 -, OVGE 42, 425, 427).

    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß das oben Gesagte auch für die Bemessung von Abfuhrgebühren für Klärschlämme und (erst recht) für eine gemeinsame Abfuhr- oder Reinigungsgebühr für Klärschlämme und Abwässer aus geschlossenen Gruben gilt (vgl. in diesem Sinn OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 -, OVGE 42, S. 425; VG Koblenz, Urteil vom 4.3.1993 - 2 K 1942/92. KO -).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1992 - 10 S 305/92

    Satzungsregelung über Betretungsrecht eines Müllbeauftragten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 2 S 2568/92
    Die Regelung eines Betretungsrechts lediglich zur Kontrolle der Einhaltung der Satzungsvorschriften entbehrt nach Auffassung des Senats einer das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG einschränkenden Rechtsgrundlage (vgl. auch Normenkontrollbeschluß des 10. Senats des VGH Bad.-Württ. vom 15.12.1992 - 10 S 305/92 -, DVBl. 1993, 778).

    Darüber hinaus werden nach allgemeiner Auffassung auch unmittelbar an die Wohnräume angrenzende befriedete Räume wie Hof, Garten oder Spielplätze geschützt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.12.1992, aaO).

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 2 S 2568/92
    Der Maßstab muß aber auf eine Berechnungsgrundlage zurückgreifen, die für die Regel in etwa zutreffende Rückschlüsse auf das tatsächliche Maß der Benutzung zuläßt (BVerwG, Urteil v. 8.11.1968, DÖV 1969, 434; Urteil vom 28.3.1995 - BVerwG 8 N 3.93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1985 - 3 S 514/84

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Ausschluß wegen Befangenheit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 2 S 2568/92
    Die schriftliche Geltendmachung kann auch, wie geschehen, in einem Gerichtsverfahren, in dem die Gemeinde beteiligt ist, durch Schriftsatz an das Gericht erfolgen (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.11.1985 - 3 S 514/84 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01

    Abwassergebühr für Kleinkläranlage; gerichtliche Bezugnahme auf behördliche

    Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Normenkontrollurteil vom 11.5.1995 (2 S 2568/92) entschieden hatte, dass die Bemessung der Gebühren für die gemeinsame Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben nach dem Frischwasserverbrauch gegen das Äquivalenzprinzip in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz verstoße, änderte die Beklagte die Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 5.12.1994 mit Satzung vom 20.2.1998 rückwirkend zum 1.1.1995; die Änderungssatzung hat - soweit hier einschlägig - folgenden Wortlaut: § 7.

    Im Normenkontrollurteil vom 11.5.1995 - 2 S 2568/92 - (BWGZ 1995, 552) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg) entschieden, dass die Bemessung der Gebühren für die gemeinsame Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben nach dem Frischwasserverbrauch gegen das Äquivalenzprinzip in Verb. mit dem Gleichheitsgrundsatz verstößt.

    Der Maßstab muss aber auf eine Berechnungsgrundlage zurückgreifen, die für die Regel in etwa zutreffende Rückschlüsse auf das tatsächliche Maß der Benutzung zulässt (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 26.6.2000 - 2 S 132/00 - Normenkontrollurteil vom 11.5.1995, aaO).

    Mit der Feststellung der Menge des Klärschlamms ist es jedoch möglich, wenigstens eine Komponente für den Umfang der Reinigungsleistung im Klärwerk genau zu ermitteln (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 11.5.1995, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 1 S 1130/15

    Niederschlagswasser kann wasserrechtlicher Überlassungspflicht sowie Anschluss-

    Nach § 46 Abs. 4 Satz 1 WG gestalten die Gemeinden die Überlassungspflicht durch Satzung aus, indem sie regeln, unter welchen Voraussetzungen Abwasser als angefallen gilt und in welcher Weise und Zusammensetzung ihr das Abwasser zu überlassen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.05.1995 - 2 S 2568/92 -, juris).
  • OVG Sachsen, 07.06.2005 - 4 B 128/04

    Duldung einer Abwasserdurchleitung

    Soweit die Befugnis zum Betrieb einer als öffentliche Einrichtung einzustufenden Abwasserbeseitigungsanlage zugleich die Ermächtigung enthält, das Benutzungsverhältnis durch Satzung oder Verwaltungsakt zu regeln (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.5.1995, ESVGH 45, 277; NdsOVG, Urt. v. 29.11.1996 - 9 L 1414/95 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 16.10.1992, NVwZ-RR 2003, 297; Schneider, ZfW 2005, 69 [73]), gilt dies nur in begrenztem Umfang.

    Satzungsregelungen, die mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbunden sind (etwa die Einräumung von Betretungsrechten), sind nur unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig, also auf das Unerlässliche zu beschränken (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.5.1995, aaO; NdsOVG, Urt. v. 29.11.1996, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02

    Bemessung der Abwassergebühr nach der Frischwassermenge

    In der Rechtsprechung (auch des Senats) ist anerkannt, dass der hier maßgebliche sog. Frischwasser(verbrauchs)maßstab für die Abwasserbeseitigung regelmäßig sachgerecht ist (Senatsurteil vom 11.5.1995, BWGZ 1995, 552; Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabengesetz, Stand Juli 2004, § 6 Rdnr. 371 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 29.01.2007 - 4 KO 759/05

    Kommunalaufsichtsrecht; Frischwassermaßstab als geeigneter Maßstab für

    Soweit die Bemessung der Gebühren für die Entsorgung aus Kleinkläranlagen nach dem Frischwassermaßstab wegen einer fehlenden Relation zur Leistung als Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip und den Gleichheitsgrundsatz erachtet wird (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.05.1995 - 2 S 2568/92 - ESVGH 45, 277; OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 - a. a. O.; OVG Brandenburg, Urteil vom 22.01.2003 - 2 A 581/00 - bezogen auf Grundgebühren für abflusslose Gruben; Oehler, BayKAG, Stand 11/2006, Anm. 4.1a zu Art. 8), liegen dem andere tatsächliche Verhältnisse zugrunde, als sie im Verbandsgebiet des Klägers festzustellen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 2 S 2499/93

    Benutzungsgebühr für eine Musikschule: Differenzierung zwischen einheimischen und

    Die Voraussetzungen der auf Normenkontrollanträge analog anzuwendenden Vorschrift des § 91 VwGO über die Klageänderung sind erfüllt (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollentscheidungen vom 15.12.1987 - 5 S 1444/86 - vom 31.8.1993 - 2 S 3000/90 - vom 11.5.1995 - 2 S 2568/92 -).
  • VG Cottbus, 14.06.2007 - 6 K 1420/03

    Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Schmutzwasserbeseitigung

    beide nicht zu (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12. November 1991 - 9 L 20/90 -, juris Rn. 29; VGH Mannheim, Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 S 2568/92 -, juris Rn. 69 ff. sowie Düwel a.a.O., § 6 Rn. 1053).
  • FG Hamburg, 30.12.2009 - 3 K 5/09

    Umsatzsteuer: Durchlaufender Posten: Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus

    Denn zum einen verlange der enge und untrennbare Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung (Entgelt) in einem einheitlichen Benutzungsverhältnis, beide Leistungen nach übereinstimmenden Regeln zu beurteilen (BVerwG Urteil vom 17. Januar 1985, 3 C 6/83, BVerwGE 71, 1, Juris Rn. 28; VGH Baden-Württemberg Urteil vom 11. Mai 1995, 2 S 2568/92, ESVGH 45, 277, Juris Rn. 77).
  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 4/09

    Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus Sammelgruben als durchlaufender Posten

    Denn zum einen verlange der enge und untrennbare Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung (Entgelt) in einem einheitlichen Benutzungsverhältnis, beide Leistungen nach übereinstimmenden Regeln zu beurteilen (BVerwG Urteil vom 17. Januar 1985, 3 C 6/83, BVerwGE 71, 1, Juris Rn. 28; VGH Baden-Württemberg Urteil vom 11. Mai 1995, 2 S 2568/92, ESVGH 45, 277, Juris Rn. 77).
  • VG Neustadt, 19.10.2004 - 5 K 2983/03

    Betreten eines eingefriedeten Teils eines Grundstücks zum Zweck der

    Auch die unbebauten Teile eines bebauten Grundstückes, soweit diese zu Wohnzwecken bestimmt sind und diese Zweckbestimmung durch äußere Anzeichen erkennbar ist (z. B. durch Mauern, Zäune oder sonstige Zeichen), unterliegen diesem Schutz (VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 15. Dezember 1992, NVwZ 1993, 388 f. mit Nachweisen zur Kommentarliteratur; ebenso BGH, Beschluss vom 14. März 1997, NJW 1997, 2189 f.; Bayr. VGH, Urteil vom 20. Mai 1999 - 23 B 98.3295 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 S 2568/92 - ESVGH 45, 277 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2000 - 2 S 132/00

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung - Gebührenbemessung für Benutzung einer

  • VG Minden, 02.05.2005 - 11 K 3677/04

    Ermächtigung der Gemeinde zu Sanierungsverfügungen gegen einen

  • VG Cottbus, 09.03.2023 - 6 K 897/19
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.1998 - A 2 S 399/96

    Benutzungsverhältnis; Abwasserbeseitigung; Satzung; Öffentlich-rechtliches

  • VG Freiburg, 28.11.2002 - 4 K 1340/99

    Bemessung der Niederschlagswassergebühr nach der versiegelten Fläche bei einem

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