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   VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00   

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https://dejure.org/2002,5023
VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00 (https://dejure.org/2002,5023)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.04.2002 - 2 S 2239/00 (https://dejure.org/2002,5023)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. April 2002 - 2 S 2239/00 (https://dejure.org/2002,5023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erschlossensein: tatsächliches Hindernis - rechtliches Hindernis - "Verkehrsgrün"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baulasten zu Gunsten eines Anliegergrundstücks; Heranziehung zu Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag ; Ausräumung rechtlicher Hindernisse; Vorausleistungsbescheid gem. § 133 Abs. 3 BauGB auf Basis der Beitragssatzung; Begriff der Erschlossenheit eines Grundstücks

  • Judicialis

    BauGB § 131 Abs. 1; ; BauGB § 133 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 131 Abs. 1; BauGB § 133 Abs. 1
    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein Hindernis, Hindernis Ausräumbarkeit, Hindernis rechtliches, tatsächliches, Baulast, Festsetzung Verkehrsgrün

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausräumung von tatsächlichem Bauhindernisses: Grünfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BWGZ 2002, 486
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00
    Als grundstücksbezogene tatsächliche Hindernisse werden sie regelmäßig dem "Erreichbarkeitserfordernis" nicht entgegenstehen, da sie das Anlegen eines Weges regelmäßig auch nicht behindern (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22.92 -, NVwZ 1995, 1213).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29.4.1988, BVerwGE 79, 283, 287 ff.; Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22.92 -) sind natürliche Gegebenheiten auf einem Grundstück für die Beantwortung der Frage, ob dieses Grundstück durch die Anbaustraße, an die es angrenzt, im Sinne von § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen wird, nur erheblich, wenn die natürliche Gegebenheit die Bebaubarkeit des Grundstücks gerade der betreffenden Verkehrsanlage wegen hindern, und es muss das, was der Bebaubarkeit als Hindernis entgegensteht, nicht mit dem Grundeigentümer zumutbaren finanziellen Mitteln ausräumbar sein.

  • BVerwG, 25.01.1984 - 8 C 77.82

    Merkmal des Erschlossenseins i.S. des § 131 Abs. 1 Bundesbaugesetzbuch (BBauG) -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00
    Denn Erschließungshindernisse, die sich aus den Festsetzungen eines Bebauungsplans ergeben, sind aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht Hindernisse auf Dauer (BVerwG, Urteil vom 25.1.1984 - 8 C 77.82 -, NVwZ 1984, 583; Senat, Beschluss vom 29.1.1987 - 2 S 2422/86 - (n.v.); Urteil vom 20.4.1989 - 2 S 395/87 -, n.v.).

    Damit stellt diese Festsetzung indes ein auf Dauer nicht ausräumbares rechtliches Hindernis dar (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 25.1.1984, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96

    Erschlossensein eines Grundstücks - Zuwegung - rechtliches Hindernis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00
    Die vom Straßeneigentümer eingeräumte Baulast zugunsten eines Anliegergrundstücks ist regelmäßig nicht geeignet, das durch die Festsetzung "Verkehrsgrün" eines Bebauungsplans vorhandene rechtliche Hindernis zu beseitigen (Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 1.9.1997 - 2 S 661/96 -).

    Das von der Beklagten angeführte Urteil des Senats vom 1.9.1997 - 2 S 661/96 - rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00
    Auch eine Vorausleistung kann nur für solche Grundstücke entstehen, die - bezogen auf die Anlage, wegen der die Vorausleistung erhoben wird - zum Kreis der nach § 133 Abs. 1 BauGB beitragspflichtigen Grundstücke gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.2.1993 - 8 C 35.92 -, NVwZ 1993, 1206; ferner Senat, Urteil vom 27.6.1996 - 2 S 691/95 - n.v.).

    Ein Grundstück ist durch eine Anbaustraße erst dann erschlossen, wenn davon auszugehen ist, es sei - das etwaige Erschlossensein durch eine andere Anbaustraße hinweggedacht - gerade ihretwegen bebaubar oder sonst erschließungsbeitragsrechtlich nutzbar, d.h. sobald mit Blick auf ausschließlich diese Verkehrsanlage die Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt sind, von denen das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht die Bebaubarkeit des Grundstücks abhängig machen (dazu BVerwG, Urteil vom 26.2.1993, a.a.O.; vgl. auch das Urteil des Senats vom 13.12.1994 - 2 S 3003/94 -, VBlBW 1995, 358).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89

    Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00
    Übereinstimmend gehen die Beteiligten daher davon aus, dass hier eine "gesteigerte" Erreichbarkeitsanforderung der Art besteht, dass nicht nur an die Grundstücksgrenze herangefahren, sondern darüber hinaus auch mit erforderlichen Lastkraftfahrzeugen auf das in einem Gewerbegebiet liegende Grundstück hinaufgefahren werden darf (allg. M.; vgl. nur das Urteil des Senats vom 1.3.1990 - 2 S 2395/89 -, n.v., m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Dass weder Gemeingebrauch (er erstreckt sich nicht auf die zur Straße gehörenden Grünfläche) noch der Anliegergebrauch allein (er scheidet regelmäßig aus, wenn das Grundstück wie hier bereits über eine verkehrliche Anbindung verfügt, (BVerwG, Urteil vom 20.8.1986 - 8 C 58.95 -, NVwZ 1987, 56; a.A. wohl Senat, Urteil vom 1.3.1990 - 2 S 2395/89 -, n.v.) oder im Zusammenhang mit der durch die Baulast umschriebenen Nutzung zur Überwindung der rechtlichen Schranke beitragen können, liegt auf der Hand.

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87

    Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29.4.1988, BVerwGE 79, 283, 287 ff.; Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22.92 -) sind natürliche Gegebenheiten auf einem Grundstück für die Beantwortung der Frage, ob dieses Grundstück durch die Anbaustraße, an die es angrenzt, im Sinne von § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen wird, nur erheblich, wenn die natürliche Gegebenheit die Bebaubarkeit des Grundstücks gerade der betreffenden Verkehrsanlage wegen hindern, und es muss das, was der Bebaubarkeit als Hindernis entgegensteht, nicht mit dem Grundeigentümer zumutbaren finanziellen Mitteln ausräumbar sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1987 - 2 S 2422/86

    Erschließungsbeitrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00
    Denn Erschließungshindernisse, die sich aus den Festsetzungen eines Bebauungsplans ergeben, sind aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht Hindernisse auf Dauer (BVerwG, Urteil vom 25.1.1984 - 8 C 77.82 -, NVwZ 1984, 583; Senat, Beschluss vom 29.1.1987 - 2 S 2422/86 - (n.v.); Urteil vom 20.4.1989 - 2 S 395/87 -, n.v.).
  • BVerwG, 04.10.1994 - 4 B 175.94

    Berechtigung der Bauaufsichtsbehörde zur Ablehnung der Eintragung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00
    Die Baulast ist eine grundstücksbezogene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des jeweiligen Grundstückseigentümers gegenüber der Baurechtsbehörde, deren Rechtmäßigkeit sich nach Landesrecht richtet (BVerwG, Beschluss vom 4.10.1994, NVwZ 1995, 377).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 395/87

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein bei Zu- und Ausfahrtsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00
    Denn Erschließungshindernisse, die sich aus den Festsetzungen eines Bebauungsplans ergeben, sind aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht Hindernisse auf Dauer (BVerwG, Urteil vom 25.1.1984 - 8 C 77.82 -, NVwZ 1984, 583; Senat, Beschluss vom 29.1.1987 - 2 S 2422/86 - (n.v.); Urteil vom 20.4.1989 - 2 S 395/87 -, n.v.).
  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 36.91

    Rückzahlung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die Kosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00
    Da die Gemeinde bei der hier allein in Rede stehenden Frage, ob die Anbaustraße überhaupt erforderlich ist, einen Beurteilungsspielraum besitzt, ist deshalb mit der genannten "Erschließungswirkung" die Straßenanlage selbst nicht zu beanstanden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13.8.1993 - 8 C 36.91 -, NVwZ 1994, 905), mag auch einiges dafür sprechen, dass die verkehrsmäßige Erschließung im Bereich des Grundstücks des Klägers für die Beklagte eine besondere Gewichtung hat.
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks durch

  • VG Stuttgart, 09.06.2004 - 2 K 3893/03

    Freiberufliche Tätigkeit im Wohngebiet nur in einzelnen Räumen

    Außerdem geht die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die Baulast kein Rechtsinstitut ist, mit dem planungsrechtlich verbindliche Festsetzungen verdrängt, aufgehoben oder verändert werden können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.04.2002 - 2 S 2239/00-).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03

    Übernahme einer Baulast im gerichtlichen Vergleich

    Wegen mangelnder baurechtlicher Bedeutsamkeit inhaltlich unzulässig ist eine baulastmäßige Verpflichtung dann, wenn kein sachlicher Gesichtspunkt erkennbar ist, auf Grund dessen sie in absehbarer Zeit baurechtliche Bedeutung gewinnen könnte (vgl. zu diesen Grundsätzen: Sauter a.a.O., § 71 RdNrn. 14, 16, 17 und VGH Bad.-Württ., Urteile vom 11.4.2002 - 2 S 2239/00 -, BWGZ 2002, 486 und vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 -, VBlBW 2001, 188).
  • VG Freiburg, 26.10.2010 - 4 K 27547/08

    Erschließungsbeitragssatzung: Berücksichtigung mehrfach erschlossener Grundstücke

    Ansonsten hätte es allein der dinglich Berechtigte (Grundstückseigentümer oder Erbpachtberechtigte) in der Hand, ob er erschließungsbeitragspflichtig wird oder nicht ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.09.1997, a.a.O. - im dort entschiedenen Fall wurde es sogar für zumutbar gehalten, dass ein Grundstückseigentümer ein seiner Verfügungsmacht unterliegendes Hindernis in Form einer Böschung beseitigt; siehe hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.11.2005, a.a.O., vom 11.04.2002 - 2 S 2239/00 -, BWGZ 2002, 486, und vom 20.03.1987, a.a.O. ).
  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

    Zum Erschlossensein eines Grundstücks im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG, wenn zwischen dem herangezogenen Grundstück und der abgerechneten Erschließungsanlage eine auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Verkehrsgrün" liegt, die nicht Teil der übrigen planerisch festgesetzten Verkehrsflächen ist (Fortentwicklung von VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 1. September 1997 - 2 S 661/96 - juris, Rn. 24, vom 11. April 2002 - 2 S 2239/00 - juris, Rn. 2 und 21, und vom 26. Juni 2012 - 2 S 3258/11 - juris, Rn. 45).

    Die mit der Zweckbestimmung "Verkehrsgrün" festgesetzten streitigen öffentlichen Grünflächen nehmen folglich nicht am Gemeingebrauch der Straße im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 StrG teil (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. April 2002 - 2 S 2239/00 - juris, Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2005 - 3 S 141/05

    Anfechtung eines baurechtlichen Widerspruchsbescheides, der auf Widerspruch des

    Zu Recht wurde weiter ausgeführt, dass die Baulast kein Rechtsinstitut ist, mit dem planungsrechtlich verbindliche Festsetzungen verdrängt, aufgehoben oder verändert werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.4.2002 - 2 S 2239/00 -, BWGZ 2002, 486).
  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 6 ZB 06.1444

    Erschließungsbeitragsrecht; Grundstück im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne

    Das Verwaltungsgericht hat dargestellt, dass sich die hier gegebene Situation von der der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 11. April 2002 (2 S 2239/00) zu Grunde liegenden Fallgestaltung unterscheidet, der zufolge im Bebauungsplan die Festsetzung "Grünfläche als Bestandteil der Verkehrsanlage" getroffen worden sei.
  • VG Meiningen, 09.11.2010 - 2 K 583/08

    Angemessene Erschließung eines Gewerbegrundstücks wegen rechtswidrigem

    Für ein Gewerbegrundstück, welches nach Art des möglichen dort auszuübenden Gewerbes im Regelfall auch von Lastkraftfahrzeugen angefahren werden soll, ist darüber hinaus zu fordern, dass solche Lastkraftfahrzeuge auch auf das Grundstück hinauf fahren können (allgemeine Meinung, vgl. auch VGH Baden-Württemberg, U. v. 11.04.2002, Az.: 2 S 2239/00; juris) sowie, dass sie es überhaupt zu zumutbaren Bedingungen anfahren können.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2014 - 5 S 7.14

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Erschließungsbeitrag; erstmalige

    Der Bebauungsplan ... sieht aber eine verkehrliche Anbindung des Flurstücks ... an die P... vor, während die verbindliche und uneingeschränkte Festsetzung einer privaten Grünfläche im Bereich der Einmündung des T... in die P... dafür spricht, dass hier ein auf Dauer nicht ausräumbares rechtliches Hindernis besteht, das einem Erschlossensein im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB entgegensteht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Januar 1984 - BVerwG 8 C 77.82 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 18, sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 11. April 2002 - 2 S 2239/00 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 26, in Abgrenzung zu seinem Urteil vom 1. September 1997 - 2 S 661/96 -, juris Rn. 24).
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