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   OLG Stuttgart, 06.05.1997 - 8 W 196/97   

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https://dejure.org/1997,11412
OLG Stuttgart, 06.05.1997 - 8 W 196/97 (https://dejure.org/1997,11412)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.05.1997 - 8 W 196/97 (https://dejure.org/1997,11412)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 8 W 196/97 (https://dejure.org/1997,11412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgeschäft zu Lasten des Betreuten bzw. ohne erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Übermaßverbot und Erbteil; Eigenes Beschwerderecht des Betreuers; Rechtsmittel der Beschwerde bei abschlägig beschiedener Erstbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BWNotZ 1997, 147
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 8 W 494/99

    Betreuungsrecht - Versagung vormundschaftlicher Genehmigung - Anfechtung namens

    Ein Beschwerderecht steht nach ganz überwiegender Meinung dem Betreuer nur namens der Betreuten zu (§ 20 FGG), weil das ihr zustehende Ausschlagungsrecht durch die vormundschaftsgerichtliche Genehmigungsversagung beeinträchtigt ist (vgl. Senat BWNotZ 1997, 147; BayObLG FGPrax 1996, 147; Keidel/Kahl, FGG 14. Aufl., § 20 Rn 58 f; Soergel/Zimmermann, BGB 13. Aufl. 2000, § 1828 Rn 22; Staudinger/Engler, 12. Aufl. 1994, § 1828 Rn 55; Erman/Holzhauer, BGB 10. Aufl. 2000, § 1828 Rn 16).

    An die Sicherung der Vermögensinteressen der betreuten Person werden dabei hohe Anforderungen gestellt (vgl. Senatsbeschlüsse BWNotZ 1997, 147 und 8 W 590/99 vom 4.10.2000 bzgl. Genehmigung von Ausstattungsvereinbarungen gem. §§ 1908, 1824 BGB).

  • OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03

    Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines

    Zutreffend ist zwar, dass der Sicherung des Vermögens des Betreuten zur Gewährleistung seiner angemessenen Versorgung und Pflege im Alter ein hoher Stellenwert zukommt, so dass eine gewissenhafte Prüfung all jener (beabsichtigten) Verfügungen - auch bei Übergabeverträgen - geboten ist, die zu einer weitgehenden Veränderung der Vermögenslage des Betreuten führen (vgl. SenBeschl. v. 6.5.1997, BWNotZ 1997, 147, und v. 4.10.2000, BWNotZ 2001, 64 mwNw).
  • LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04

    Sittliche Pflicht zur Schenkung eines Betreuten

    Zu Recht beurteilt das OLG den Begriff der Angemessenheit einer Ausstattung gemäß § 1624 BGB nicht alleine danach, was den Eltern nach Zuwendung der Ausstattung zur Lebensführung noch verbleibt (so etwa RGZ 141, 358, 359 f., ebenso Bürgerliches Recht noch OLG Stuttgart, BWNotZ 1997, 147 ff. m. Anm. Ziegler, siehe auch BayObLG, Rpfleger 2003, 649, 650; Palandt/ Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1604 BGB Rdnr. 3).
  • OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 590/99

    Genehmigung eines Hofübergabe-Vertrags durch Vormundschaftsgericht - Betreuung

    Die Mitberücksichtigung materieller Interessen entspricht hierbei der übereinstimmenden obergerichtlichen Rechtsprechung (Senat, BWNotZ 1997, 147; OLG Hamm, RPfl. 1987, 200; vgl. auch BayObLG, RPfl. 1979, 455; OLG Karlsruhe, FamRZ 1973, 378; OLG Köln, OLGZ 1969, 263).
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