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LG Ravensburg, 25.10.1996 - 1 T 330/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
AGBG § 8; BGB §§ 497 ff.
Wirksamkeit eines Wiederkaufsrechts zugunsten einer Gemeinde im Grundstückskaufvertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
AGBG § 8; BGB §§ 497 ff.
Wirksamkeit eines Wiederkaufsrechts zugunsten einer Gemeinde im Grundstückskaufvertrag - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
AGB-Enhaltskonrolle durch Urkundsnotar
Papierfundstellen
- BWNotZ 1998, 44
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 14.03.1991 - 9 U 260/89
Bauland und Wiederkaufsrecht der Gemeinde
Auszug aus LG Ravensburg, 25.10.1996 - 1 T 330/96
Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 14.03.1991 (NJW-RR 1992, Seite 18 ff.) entschieden, daß die Verpflichtung, das Baugrundstück innerhalb von drei Jahren ab Erklärung der Auflassung mit einem Gebäude im Rahmen der bestehenden Bebauungsvorschriften zu bebauen mit der Möglichkeit, auf begründeten Antrag diese Frist angemessen zu verlängern, und die Einräumung eines Wiederkaufrechtes zum ursprünglichen Kaufpreis ohne Verzinsung und ohne Ausgleich für zwischenzeitlich eingetretene Wertsteigerungen den Käufer nicht unangemessen im Sinne von § 9 AGBG benachteilige Auch die vom Notarvertreter herangezogene Entscheidung des OLG Hamm vom 11.01.1996 ( DNotZ 1996, 541 ) geht nicht von einer generellen Unvereinbarkeit des Wiederkaufsrechtes mit dem AGBG aus. - OLG Hamm, 11.01.1996 - 22 U 67/95
Wiederkaufsrecht zugunsten Gemeinde bei Bauplatzvergabe
Auszug aus LG Ravensburg, 25.10.1996 - 1 T 330/96
Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 14.03.1991 (NJW-RR 1992, Seite 18 ff.) entschieden, daß die Verpflichtung, das Baugrundstück innerhalb von drei Jahren ab Erklärung der Auflassung mit einem Gebäude im Rahmen der bestehenden Bebauungsvorschriften zu bebauen mit der Möglichkeit, auf begründeten Antrag diese Frist angemessen zu verlängern, und die Einräumung eines Wiederkaufrechtes zum ursprünglichen Kaufpreis ohne Verzinsung und ohne Ausgleich für zwischenzeitlich eingetretene Wertsteigerungen den Käufer nicht unangemessen im Sinne von § 9 AGBG benachteilige Auch die vom Notarvertreter herangezogene Entscheidung des OLG Hamm vom 11.01.1996 ( DNotZ 1996, 541 ) geht nicht von einer generellen Unvereinbarkeit des Wiederkaufsrechtes mit dem AGBG aus. - BGH, 10.10.1991 - VII ZR 2/91
Fertighausvertrag - Schiedsgutachterklausel
Auszug aus LG Ravensburg, 25.10.1996 - 1 T 330/96
Die damit verbundene Beschränkung richterlicher Kontrolle sowie die faktische Behinderung des Rechtswegs stellt eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung und eine unangemessene Benachteiligung nach § 9 AGBG dar (vgl. BGH NJW 1992/433, Wolf-Horn-Lindacher, 3. Auflage Anmerkung S 15 zu § 9 AGBG ).
- BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02
Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"
a) Mit dem Berufungsgericht bejahen die Instanzgerichte diese Frage in veröffentlichten Entscheidungen ganz überwiegend (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 18; OLG München, MittBayNot 1994, 541; OLG Koblenz, MDR 1995, 1110; DNotI-Report 1998, 25; OLG Hamm, NJW 1996, 2104; OLG Celle, DNotI-Report 1999, 70; OLGR 1999, 113; OLG Oldenburg, OLGR 2001, 34; LG Ravensburg, BWNotZ 1998, 44; LG Karlsruhe, DNotZ 1998, 483; LG Traunstein, NotBZ 1998, 198; MittRhNotK 1998, 420; NJW-RR 1999, 891).