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   LG Ravensburg, 25.10.1996 - 1 T 330/96   

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https://dejure.org/1996,9497
LG Ravensburg, 25.10.1996 - 1 T 330/96 (https://dejure.org/1996,9497)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 25.10.1996 - 1 T 330/96 (https://dejure.org/1996,9497)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 25. Oktober 1996 - 1 T 330/96 (https://dejure.org/1996,9497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    AGBG § 8; BGB §§ 497 ff.
    Wirksamkeit eines Wiederkaufsrechts zugunsten einer Gemeinde im Grundstückskaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BWNotZ 1998, 44
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 14.03.1991 - 9 U 260/89

    Bauland und Wiederkaufsrecht der Gemeinde

    Auszug aus LG Ravensburg, 25.10.1996 - 1 T 330/96
    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 14.03.1991 (NJW-RR 1992, Seite 18 ff.) entschieden, daß die Verpflichtung, das Baugrundstück innerhalb von drei Jahren ab Erklärung der Auflassung mit einem Gebäude im Rahmen der bestehenden Bebauungsvorschriften zu bebauen mit der Möglichkeit, auf begründeten Antrag diese Frist angemessen zu verlängern, und die Einräumung eines Wiederkaufrechtes zum ursprünglichen Kaufpreis ohne Verzinsung und ohne Ausgleich für zwischenzeitlich eingetretene Wertsteigerungen den Käufer nicht unangemessen im Sinne von § 9 AGBG benachteilige Auch die vom Notarvertreter herangezogene Entscheidung des OLG Hamm vom 11.01.1996 ( DNotZ 1996, 541 ) geht nicht von einer generellen Unvereinbarkeit des Wiederkaufsrechtes mit dem AGBG aus.
  • OLG Hamm, 11.01.1996 - 22 U 67/95

    Wiederkaufsrecht zugunsten Gemeinde bei Bauplatzvergabe

    Auszug aus LG Ravensburg, 25.10.1996 - 1 T 330/96
    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 14.03.1991 (NJW-RR 1992, Seite 18 ff.) entschieden, daß die Verpflichtung, das Baugrundstück innerhalb von drei Jahren ab Erklärung der Auflassung mit einem Gebäude im Rahmen der bestehenden Bebauungsvorschriften zu bebauen mit der Möglichkeit, auf begründeten Antrag diese Frist angemessen zu verlängern, und die Einräumung eines Wiederkaufrechtes zum ursprünglichen Kaufpreis ohne Verzinsung und ohne Ausgleich für zwischenzeitlich eingetretene Wertsteigerungen den Käufer nicht unangemessen im Sinne von § 9 AGBG benachteilige Auch die vom Notarvertreter herangezogene Entscheidung des OLG Hamm vom 11.01.1996 ( DNotZ 1996, 541 ) geht nicht von einer generellen Unvereinbarkeit des Wiederkaufsrechtes mit dem AGBG aus.
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZR 2/91

    Fertighausvertrag - Schiedsgutachterklausel

    Auszug aus LG Ravensburg, 25.10.1996 - 1 T 330/96
    Die damit verbundene Beschränkung richterlicher Kontrolle sowie die faktische Behinderung des Rechtswegs stellt eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung und eine unangemessene Benachteiligung nach § 9 AGBG dar (vgl. BGH NJW 1992/433, Wolf-Horn-Lindacher, 3. Auflage Anmerkung S 15 zu § 9 AGBG ).
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