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   VGH Baden-Württemberg, 19.07.1989 - 8 S 1869/89   

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VGH Baden-Württemberg, 19.07.1989 - 8 S 1869/89 (https://dejure.org/1989,2199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 (https://dejure.org/1989,2199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 1989 - 8 S 1869/89 (https://dejure.org/1989,2199)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeitsdauer einer Baugenehmigung (IBR 1990, 296)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 171
  • BWVPr 1990, 87
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VG Karlsruhe, 29.04.2015 - 5 K 2370/14

    Fortdauer der Wirksamkeit einer Baugenehmigung

    1.2.2 Eine analoge Anwendung des § 62 Abs. 1 LBO verbietet sich mangels planwidriger Regelungslücke und vergleichbarer Interessenlage (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -, juris).

    59 Die Unterbrechung der genehmigten Nutzung für sich genommen führt dabei nur dann zur Erledigung der Baugenehmigung, wenn ihr ein dauernder Verzichtswille zugrunde liegt (VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -, NVwZ-RR 1990, 171, 172).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

    § 62 Abs. 1 LBO ist auf Unterbrechungen der genehmigten Nutzung baulicher Anlagen weder unmittelbar noch analog anwendbar (wie Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -).

    Zu den Anforderungen einer Erledigung der genehmigten Nutzung "auf andere Weise" nach § 43 Abs. 2 LVwVfG (hier verneint mangels dauerhaften und endgültigen Verzichtswillens; wie Beschluss vom 19.07.1989 a.a.O.).

    Auch eine analoge Anwendung des § 62 Abs. 1 LBO jedenfalls auf die Unterbrechung der einmal aufgenommenen Nutzung einer genehmigten und fertig gestellten baulichen Anlage kommt mangels eines mit der Sonderregelung des § 62 Abs. 1 LBO vergleichbaren Sachverhalts und einer objektiven Regelungslücke nicht in Betracht (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -, BWVPr 1990, 87 f. sowie OVG Thüringen, Beschluss vom 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, ThürVBl 2000, 62 ff.); hätte der Gesetzgeber auch das Stadium einer späteren Nutzungsunterbrechung oder -beendigung spezialgesetzlich in der LBO erfassen wollen, hätte er dies zum Ausdruck gebracht (Beschluss vom 19.07.1989 a.a.O.; siehe auch die ausdrückliche Regelung über die Schädlichkeit von Nutzungsunterbrechungen in § 18 BImSchG).

    Die für ein genehmigtes (und errichtetes) Bauwerk genehmigte und aufgenommene bestimmungsgemäße Nutzung bleibt mithin so lange zulässig, als die Baugenehmigung nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und OVG Thüringen, a.a.O. sowie Sauter, LBO, § 62 Rn. 9 und § 58 Rn. 37; im Ansatz ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2751/01 -, ESVGH 53, 212 = BauR 2003, 1539).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs im Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und des OVG Thüringen (Beschluss vom 29.11.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2014 - 8 S 1071/13

    Wirksamkeit und Erledigung der Baugenehmigung - Nutzungsunterbrechung

    In Ermangelung einer spezialgesetzlichen Regelung - insbesondere ist § 62 Abs. 1 LBO mit seinen Bestimmungen zum Erlöschen nicht ausgenutzter Baugenehmigungen auf das Erlöschen von Baugenehmigungen für bereits errichtete, aber nicht mehr genutzte Gebäude nicht (analog) anwendbar (Senatsbeschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 - NVwZ-RR 1990, 171 (172); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 - BauR 2009, 1881 (1884)) - richtet sich die Fortdauer der Wirksamkeit einer Baugenehmigung allein nach der allgemeinen Bestimmung des § 43 Abs. 2 LVwVfG.

    28 bb) (1) Hingegen führt eine Unterbrechung der genehmigten Nutzung für sich genommen nicht zur Erledigung der Baugenehmigung, wenn ihr kein dauernder Verzichtswille zugrunde liegt (Senatsbeschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 - NVwZ-RR 1990, 171 (172)).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2009 - 5 S 347/09

    Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung entfällt bei Verzicht oder erkennbaren

    Eine Baugenehmigung bleibt (bei je nach Bezugszeitraum direkter oder sinngemäßer Anwendung des § 43 Abs. 2 LVwVfG) wirksam, solange sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -, NVwZ-RR 1990, 171; Urt. v. 04.03.2009 - 3 S 1467/07 -, juris Rdnrn. 32-34; im Ausgangspunkt auch Urt. v. 20.05.2003 - 5 S 2751/01 -, BauR 2003, 1539 = juris Rdnr. 31f).

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der Baurechtssenate des erkennenden Gerichtshofs (Urt. v. 04.03.2009, - 3 S 1467/07 -, a.a.O.; Beschl. v. 19.07.1989, - 8 S 1869/89 -, a.a.O.; Urt. v. 20.05.2003 - 5 S 2751/01 -, a.a.O.) verliert eine einmal erteilte Baugenehmigung ihre Legalisierungswirkung dann, wenn der Verzicht entweder ausdrücklich erklärt wurde oder ein entsprechender dauerhafter und endgültiger Verzichtswille unmissverständlich und unzweifelhaft zum Ausdruck kommt.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2011 - 8 S 1516/11

    Baugenehmigungserteilung; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Mit den umfangreichen Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum Fortbestehen der (Legalisierungswirkung der) Baugenehmigung und der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 - ESVGH 59, 199, und vom 19.10.2009 - 5 S 347/09 - VBlBW 2010, 111; vgl. auch bereits Senatsbeschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 - NVwZ-RR 1990, 171; zum Ganzen jüngst Bringewat, NVwZ 2011, 733 ff.) setzt sich die Beschwerde nicht weiter auseinander.
  • VGH Bayern, 20.02.2003 - 15 B 00.1363

    Stellplatzpflicht bei Nutzungsänderung; Begriff der Nutzungsänderung;

    In Betracht kommen dabei nur solche Änderungen der Sach- und Rechtslage, die zur Gegenstandslosigkeit der getroffenen Regelung führen (vgl. VGH BW vom 19.7.1989 NVwZ-RR 1990, 171; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl. 2000, RdNr. 42).

    Während der Landesgesetzgeber das Erlöschen der Baugenehmigung angeordnet hat, wenn das genehmigte Vorhaben nicht errichtet wird (Art. 77 Abs. 1 BayBO), hat er auf eine entsprechende Regelung für den Fall, dass die Nutzung nicht aufgenommen oder eingestellt wird, wie dargelegt (3. a)), verzichtet (vgl. hierzu ThürOVG vom 29.11.1999 DVBl 2000, 826; OVG Saarl vom 29.6.1990 BRS 50 Nr. 165; VGH BW vom 19.7.1989, NVwZ-RR 1990, 171).

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10

    Bindungswirkung eines Bauvorbescheids bei Standortverschiebung von

    Die Annahme eines konkludenten Verzichts setzt ein schlüssiges Verhalten voraus, in dem unmissverständlich und unzweifelhaft der endgültige Verzichtswille zum Ausdruck kommt (vgl. für den Verzicht auf eine Baugenehmigung VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3.2009 - 3 S 1467/07 -, UPR 2009, 454, juris; Urteil vom 20.5.2003 - 5 S 2751/01 -, BauR 2003, 1937, juris; Beschluss vom 19.7.1989 - 8 S 1869/89 -, NVwZ-RR 1990, 171; BVerwG, Urteil vom 18.5.1995 - 4 C 20.94 -, BVerwGE 98, 235, juris; Beschluss vom 2.9.2007 - 4 B 36.07 -, juris; Thür.
  • VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung einer Spielhalle in ein Wettbüro im

    Auch eine analoge Anwendung des § 62 Abs. 1 LBO BW jedenfalls auf die Unterbrechung der einmal aufgenommenen Nutzung einer genehmigten und fertig gestellten baulichen Anlage kommt mangels eines mit der Sonderregelung des § 62 Abs. 1 LBO BW vergleichbaren Sachverhalts und einer objektiven Regelungslücke nicht in Betracht (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -, BWVPr 1990, 87 f. sowie OVG Thüringen, Beschluss vom 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, ThürVBl 2000, 62 ff.); hätte der Gesetzgeber auch das Stadium einer späteren Nutzungsunterbrechung oder -beendigung spezialgesetzlich in der LBO erfassen wollen, hätte er dies zum Ausdruck gebracht (Beschluss vom 19.07.1989 a.a.O.; siehe auch die ausdrückliche Regelung über die Schädlichkeit von Nutzungsunterbrechungen in § 18 BImSchG).

    Die für ein genehmigtes (und errichtetes) Bauwerk genehmigte und aufgenommene bestimmungsgemäße Nutzung bleibt mithin so lange zulässig, als die Baugenehmigung nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und OVG Thüringen, a.a.O. sowie Sauter, LBO, § 62 Rn. 9 und § 58 Rn. 37; im Ansatz ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2751/01-, ESVGH 53, 212 = BauR 2003, 1539).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs im Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und des OVG Thüringen (Beschluss vom 29.11.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2751/01

    Lärmschutz - Fast-Food-Restaurant - erloschene baurechtlich genehmigte Nutzung

    Soweit in der Rechtsprechung des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs insoweit auf einen dauernden Verzichtswillen des Inhabers der Baugenehmigung in Bezug auf die genehmigte Nutzung abgestellt und hervorgehoben worden ist, dass eine zeitweilige Unterbrechung der genehmigten Nutzung noch keinen Wegfall des Genehmigungsgegenstands einer Baugenehmigung bewirkt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.07.1989 - 8 S 1869/89 - NVwZ-RR 1990, 171), ist nach Auffassung des Senats ein solcher Verzichtswille nach objektiven Maßstäben zu bestimmen, die den oben aufgezeigten entsprechen.
  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 1 EO 658/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baueinstellung;

    Die hier interessierende Frage der Dauer einer bestandskräftig erteilten Baugenehmigung beantwortet sich nach § 43 Abs. 2 ThürVwVfG (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 19. Juli 1989 - 8 S 1869/89 - NVwZ-RR 1990, 171 zum baden-württembergischen Landesrecht).
  • VG Gießen, 08.09.2009 - 1 L 1325/09

    Fortwirken einer Baugenehmigung bei Nutzungsunterbrechung

  • VG Halle, 20.09.2010 - 2 A 223/09

    Vorbescheid - einfügen "heranrückender Wohnbebauung"; Bestandsschutz und

  • VG Potsdam, 19.10.2006 - 5 L 574/06

    Verwaltungsgericht Potsdam gibt Eilantrag gegen Verbot der Nutzung eines

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05

    Fördergebietsgesetz: Herstellung eines anderen (neuen) Wirtschaftguts

  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 1 B 18/05

    Feststellungsklage, Zustimmung, Wirksamkeit, Eigenheimverordnung, Unterbrechung

  • OVG Brandenburg, 17.06.2004 - 3 A 428/01

    Schlafzimmer ohne Fenster genehmigt - nichtig!

  • VG Karlsruhe, 09.05.2008 - 3 K 1342/08

    Nutzung eines Gebäudes als Hotel Garni aufgrund einer früher erteilten

  • VG Freiburg, 23.11.1989 - 6 K 259/88

    Baugenehmigung: Übergang auf den Erwerber

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