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   VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1026/91   

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VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1026/91 (https://dejure.org/1991,7507)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.12.1991 - 13 S 1026/91 (https://dejure.org/1991,7507)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 13 S 1026/91 (https://dejure.org/1991,7507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz nach VwGO § 80 Abs 5 bei Ablehnung einer beantragten Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BWVPr 1992, 91
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 13 S 1618/03

    Kein Wiederaufleben erloschener Erlaubnisfiktion; abgelehnte Verlängerung der

    Eine durch die Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung erloschene Fiktionswirkung nach § 69 Abs. 3 AuslG wird durch die gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines gegen den ablehnenden Bescheid eingelegten Rechtsbehelfs nicht mit der Folge wiederhergestellt, dass der Aufenthalt des Ausländers (wieder) als erlaubt gilt (BVerwG, Urteil vom 1.2.2000 - 1 C 14.99 -, NVwZ-RR 2000, 540; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1026/91 -, BWVPr 1992, 91 und vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91 -, InfAuslR 1992, 352).

    Der Senat hält an der in seinen Beschlüssen vom 12.12.1991 (13 S 1026/91, BWVPr 1992, 91) und vom 18.2.1992 (13 S 2608/91, InfAuslR 1992, 352) geäußerten gegenteiligen Rechtsansicht nicht weiter fest, da sie nicht mit § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG vereinbar ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 B 676/17

    Genehmigung der für die Erbringung des Mindestzugangspakets geltenden Entgelte

    vgl. insbesondere zu den Fällen einer durch einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels begründeten Erlaubnis- bzw. Duldungsfiktion, die mit der Ablehnung des Antrags erlischt BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - 1 C 5.69 - BVerwGE 34, 325 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 13 S 1026/91 - BWVPr 1992, 91 = Juris Rn. 2 ff.; BayVGH, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 10 C 13.848 - Juris Rn. 3; Schoch, in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblattsammlung, 22. Ergänzungslieferung 2011, § 80 Rn. 57.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91

    Zum Versagungsgrund des AuslG 1990 § 8 Abs 1 Nr 2 bei Aufenthaltsentschluß erst

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und - 13 S 1026/91 -) hat das Verwaltungsgericht für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes § 80 Abs. 5 VwGO herangezogen, soweit das Begehren der Antragstellerin darauf gerichtet ist, sie hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis und der Androhung der Abschiebung von Vollzugsfolgen freizustellen.

    Ebensowenig kommt es für die Statthaftigkeit des Begehrens, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 80 Abs. 5 VwGO anzuordnen, darauf an, ob die Antragstellerin im Hinblick auf den im Raum stehenden besonderen Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 in Verb. mit § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG unerlaubt eingereist ist; denn für die Statthaftigkeit des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO genügt es, daß der Ausländer geltend macht, sein Aufenthalt habe bis zur Antragsablehnung durch die Ausländerbehörde als erlaubt oder geduldet gegolten (Senatsbeschluß vom 12.12.1991 - 13 S 1026/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers gem AuslG § 58 Abs 1

    Obwohl im Ausgangspunkt ein Verpflichtungsbegehren, ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegeben, soweit dem Antragsteller durch die Ablehnung seines Antrags ein durch die Antragstellung begründetes fiktives Verweilrecht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (§ 69 Abs. 2, 3 AuslG) genommen wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 - Beschl. v. 12.12.1991 - 13 S 1026/91 -).

    Ob er "unerlaubt eingereist" ist, bestimmt sich, der insoweit identischen Wortwahl des Gesetzes entsprechend, nach § 58 Abs. 1 AuslG (ebenso Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 25; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.12.1991 - 13 S 1026/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1992 - 1 S 241/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell

    Demgemäß richtet sich die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber den Wirkungen der Versagung der Aufenthaltsgenehmigung in Fällen der vorliegenden Art, die durch eine formell legale und aus subjektiven Gründen materiell möglicherweise illegale Einreise gekennzeichnet sind, regelmäßig nach § 80 Abs. 5 VwGO (Beschl. d. Senats v. 6.2.1992 - 1 S 15/92 - ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.12.1991 - 13 S 1026/91 - Beschl. v. 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - vgl. auch Beschl. d. Senats v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 - Fraenkel, aaO, S. 25; a.A. Hess.VGH, Beschl. v. 14.2.1991, InfAuslR 1991, 272; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.2.1991, InfAuslR 1991, 186; OVG NW, Beschl. v. 12.3.1991, NVwZ 1991, 910; Beschl. v. 22.3.1991, NVwZ 1991, 911; wohl auch Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Aufl. 1992, AuslG § 69 Rdnr. 13, § 60 Rdnr. 6 f.).
  • VG Göttingen, 09.03.2004 - 4 B 16/04

    Abschiebung; Rechtsschutz

    Dies folgt aus § 123 Abs. 5 VwGO (VGH Mannheim, Beschluss vom 12.12.1991, BWVPr 1992, S. 91).
  • VG Stuttgart, 20.04.1999 - 6 K 4846/98

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Einreise ohne erforderliches Visum; Vom

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  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1993 - 1 S 1319/93

    Auswirkungen der Asylantragstellung auf zuvor ergangene aufenthaltsbeendende

    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO), ist zwar statthaft, soweit der Antragsteller damit vorläufigen Rechtsschutz gegen die Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsgenehmigung begehrt, da durch die Ablehnung des Antrags ihm ein durch die Antragstellung begründetes fiktives Verweilrecht im Bundesgebiet genommen wird (§ 69 Abs. 3 AuslG; vgl. VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 6.2.1992 - 1 S 15/92 -, VBlBW 1992, 266; Beschl. v. 12.12.1991 - 13 S 1026/91 -, BWVPr 1992, 91).
  • VG Stuttgart, 13.02.2004 - 11 K 222/04

    Anspruch eines Ausreispflichtigen auf Herausgabe seines in Verwahrung genommenen

    Denn der Beschluss des Gerichts vom 08.12.2003 (Az: 11 K 4594/03), durch den - mit Wirkung extunc (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage § 80 Rdnr. 54) - die aufschiebende Wirkung angeordnet bzw. wieder hergestellt wurde, führte nicht zu einem - rückwirkenden - Wiederaufleben der Aufenthaltserlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 3 AuslG (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.02.2000, NVwZ-RR 2000, 540 unter Aufgabe der entgegengesetzten Auffassung im Urteil vom 03.06.1997, NVwZ 1998, 185; a.A. OVG Münster, Beschluss vom 15.03.1991, InfAusIR 1991, 232; VGH Kassel, Beschluss vom 14.02.1991, NVwZ-RR 1991, 426 und Beschluss vom 30.09.1992, InfAusIR 1993, 67; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.1991, VBlBW 1992, 152; Beschluss vom 12.12.1991, BWVPr 1992, 91 und Beschluss vom 18.02.1992, InfAusIR 1992, 352).
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