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   VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 1 S 2588/92   

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VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 1 S 2588/92 (https://dejure.org/1993,4962)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.05.1993 - 1 S 2588/92 (https://dejure.org/1993,4962)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 1 S 2588/92 (https://dejure.org/1993,4962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zumutbarkeit der Erhaltung eines Kulturdenkmals - Abbruchinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie lange muß ein Kulturdenkmal erhalten werden? (IBR 1993, 479)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1993, 253
  • ZfBR 1993, 253 BWVPr 1994, 285 (Leitsatz) BRS 77 Nr. 19 (1986
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87

    Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 1 S 2588/92
    Die Erhaltung eines Kulturdenkmals im öffentlichen Interesse setzt voraus, daß die Denkmaleigenschaft einer Sache und die Notwendigkeit ihrer Erhaltung in das Bewußtsein der Bevölkerung oder mindestens eines breiten Kreises von Sachverständigen eingegangen sind (st Rspr des Senats; vgl Urt v 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232/233).

    Denkmalwürdig ist sie, wenn ein öffentliches Interesse besteht, das die auf einem gesetzlichen Schutzgrund beruhende Erhaltung der Sache rechtfertigt (Urt. d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 - NVwZ-RR 1989, 232/233).

    Nach allgemeiner Auffassung ist der Begriff des Kulturdenkmals ein unbestimmter Rechtsbegriff wertenden Inhalts, dessen Anwendung uneingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (Senatsurt. v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.).

    Nach dem Denkmalschutzgesetz (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 4 DSchG) ist in erster Linie das Landesdenkmalamt als Landesoberbehörde für den Denkmalschutz berufen, sachkundige Stellungnahmen zur Schutzwürdigkeit eines Kulturdenkmals abzugeben (Urt. d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.).

    Neben den in § 2 Abs. 1 DSchG abschließend aufgeführten wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen kommen weitere Gründe nicht in Betracht (Urt. d. Senats v. 10.5.1988, a.a.O.).

    Im übrigen können wissenschaftliche Gründe auch dann anzunehmen sein, wenn die Sache als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung in Betracht kommt, doch muß unter diesem Gesichtspunkt, damit diese Bedeutungskategorie angesichts der prinzipiellen Unbegrenztheit wissenschaftlicher Fragestellungen einigermaßen feste Konturen behält, ein hinreichend konkretes Forschungsvorhaben erkennbar sein, welches das wissenschaftliche Interesse an der Sache zu begründen vermag (Senatsurt. v. 10.5.1988, a.a.O., m.w.N.).

    Soweit die künstlerische Bedeutung für die Denkmalfähigkeit ausschlaggebend ist, verlangt dieses Merkmal eine gesteigerte ästhetische oder gestalterische Qualität (Urteile d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.; - 1 S 525/87 -, NVwZ-RR 1989, 238/239).

    Hierbei ist der gegenwärtige bauliche Erhaltungszustand ohne Einfluß auf die Beurteilung (Urt. d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.; Urt. d. Senats v. 10.10.1989 - 1 S 736/88 -, VBlBW 1990, 182).

    Entscheidend ist auch hier der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjektes als eines Zeugnisses der Vergangenheit (Urt. d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.; Urt. d. Senats v. 10.10.1989, a.a.O.).

    Der Erhaltungszustand ist für die Abwägung nur insoweit von Belang, als das öffentliche Erhaltungsinteresse regelmäßig entfallen wird, wenn das Gebäude nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - sozusagen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden könnte (Urt. d. Senats v. 10.5.1988, a.a.O.; Moench, NVwZ 1988, 304/306 m.w.N.).

    Das findet seinen rechtlichen Grund darin, daß die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1 GG Beschränkungen der grundsätzlichen Verfügungsbefugnis und Nutzungsberechtigung des privaten Eigentümers eines Kulturdenkmals, sofern nicht die Voraussetzungen einer zulässigen Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG, §§ 25 ff. DSchG gegeben sind, als Inhaltsbestimmung gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nur im Rahmen der Sozialbindung (Art. 14 Abs. 2 GG) und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erlaubt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.1985 - 5 S 2653/84 -, VBlBW 1987, 66; Senatsurt. v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.).

    Weiterhin sind verbindlich zugesagte staatliche Zuschüsse und mit der Erhaltung des Denkmals einhergehende steuerliche Vorteile für die anzustellende Kosten-Nutzen-Analyse von Belang (OVG Lüneburg, Urt. v. 4.10.1984, NJW 1986, 1892; Urt. d. Senats v. 10.5.1988, a.a.O., m.w.N.).

    Der Denkmalschutzbehörde bleibt es unbenommen, die Zumutbarkeit durch Zusicherung entsprechender Zuschüsse herzustellen oder trotz Unzumutbarkeit des Abbruchs für den Eigentümer die Zustimmung zu versagen, sofern sie bei ihrer Ermessensentscheidung die enteignende Wirkung nicht verkennt und die Enteignungsvoraussetzungen gegeben sind (Senatsurt. v. 10.5.1988, a.a.O.).

    Eine Veräußerung des Grundstücks wäre allenfalls dann zumutbar, wenn die konkrete Aussicht des Erwerbs durch einen zur Erhaltung bereiten Käufer zu einem angemessenen Kaufpreis bestünde (Urt. d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.10.1984 - 6 A 11/83
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 1 S 2588/92
    Weiterhin sind verbindlich zugesagte staatliche Zuschüsse und mit der Erhaltung des Denkmals einhergehende steuerliche Vorteile für die anzustellende Kosten-Nutzen-Analyse von Belang (OVG Lüneburg, Urt. v. 4.10.1984, NJW 1986, 1892; Urt. d. Senats v. 10.5.1988, a.a.O., m.w.N.).

    Zu berücksichtigen sind ferner die allgemein anfallenden Bewirtschaftungskosten (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 4.10.1984, NJW 1986, 1892, 1894), die die Kläger mit 20.868,44 DM angegeben haben.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 524/87

    Kulturdenkmal: öffentliches Erhaltungsinteresse; privates Abbruchinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 1 S 2588/92
    Soweit die künstlerische Bedeutung für die Denkmalfähigkeit ausschlaggebend ist, verlangt dieses Merkmal eine gesteigerte ästhetische oder gestalterische Qualität (Urteile d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.; - 1 S 525/87 -, NVwZ-RR 1989, 238/239).

    Städtebauliche und stadtbildpflegerische Werte können die Denkmaleigenschaft nur mittelbar begründen, wenn sie für eines der drei Begriffsmerkmale wissenschaftlich, künstlerisch oder heimatgeschichtlich von unterstützender Bedeutung sind (Urt. d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 524/87 -, a.a.O.; Strobl u.a., § 2 RdNr. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1989 - 1 S 736/88

    Abwägung von Belangen des Denkmalschutzes gegenüber dem Selbstverwaltungsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 1 S 2588/92
    Hierbei ist der gegenwärtige bauliche Erhaltungszustand ohne Einfluß auf die Beurteilung (Urt. d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.; Urt. d. Senats v. 10.10.1989 - 1 S 736/88 -, VBlBW 1990, 182).

    Entscheidend ist auch hier der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjektes als eines Zeugnisses der Vergangenheit (Urt. d. Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.; Urt. d. Senats v. 10.10.1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1985 - 5 S 2653/84

    Zumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen an einem sanierungsbedürftigen Kulturdenkmal

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 1 S 2588/92
    Das findet seinen rechtlichen Grund darin, daß die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1 GG Beschränkungen der grundsätzlichen Verfügungsbefugnis und Nutzungsberechtigung des privaten Eigentümers eines Kulturdenkmals, sofern nicht die Voraussetzungen einer zulässigen Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG, §§ 25 ff. DSchG gegeben sind, als Inhaltsbestimmung gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nur im Rahmen der Sozialbindung (Art. 14 Abs. 2 GG) und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erlaubt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.1985 - 5 S 2653/84 -, VBlBW 1987, 66; Senatsurt. v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 24.06.1960 - VII C 205.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 1 S 2588/92
    Diese ist gegeben, wenn Sachen das ästhetische Empfinden in besonderem Maße ansprechen oder zumindest den Eindruck vermitteln, daß etwas nicht Alltägliches oder eine Anlage mit Symbolgehalt geschaffen worden ist (BVerwG, Urt. v. 24.6.1960, BVerwGE 11, 32), wenn ihnen exemplarischer Charakter für eine bestimmte Stilrichtung oder für das Werk eines Künstlers beizumessen ist (Urt. d. Senats v. 14.10.1975 - 1 S 865/74 -, BWVwPr 1976, 84 - Schwabenhaus -) oder wenn sich Form und Funktion eines Bauwerks in besonders gelungener Weise entsprechend (OVG Berlin, Urt. v. 10.5.1985, NVwZ 1986, 239).
  • OVG Berlin, 10.05.1985 - 2 B 134.83
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 1 S 2588/92
    Diese ist gegeben, wenn Sachen das ästhetische Empfinden in besonderem Maße ansprechen oder zumindest den Eindruck vermitteln, daß etwas nicht Alltägliches oder eine Anlage mit Symbolgehalt geschaffen worden ist (BVerwG, Urt. v. 24.6.1960, BVerwGE 11, 32), wenn ihnen exemplarischer Charakter für eine bestimmte Stilrichtung oder für das Werk eines Künstlers beizumessen ist (Urt. d. Senats v. 14.10.1975 - 1 S 865/74 -, BWVwPr 1976, 84 - Schwabenhaus -) oder wenn sich Form und Funktion eines Bauwerks in besonders gelungener Weise entsprechend (OVG Berlin, Urt. v. 10.5.1985, NVwZ 1986, 239).
  • OVG Thüringen, 05.11.2003 - 1 KO 433/00

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Abriss einer in das Denkmalbuch

    Angesichts der Schwierigkeit, Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit sachgerecht zu beurteilen, ist es zur Auslegung des Rechtsbegriffs angebracht, dass sich das Gericht sachverständiger Beratung bedient (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Mai 1993 - 1 S 2588/92 - BRS 55 Nr. 136).

    Geschichtliche Bedeutung kommt einem Gebäude dann zu, wenn es für das Leben oder für die politischen, kulturellen und sozialen Verhältnisse in bestimmten Zeitepochen einen Aussagewert hat (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 1 L 27/95 - zitiert nach JURIS; ähnlich OVG Berlin, Urteil vom 7. April 1993 - 2 B 36.90 - BRS 55 Nr. 137.; SächsOVG, Urteil vom 12. Juni 1997 - 1 S 344/95 - a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Mai 1993 - 1 S 2588/92 - a. a. O.; Seifert/Viebrock/Dusek/Zießler, Thüringer Denkmalschutzrecht, § 2 Anm. 1).

    Daneben sind in die insoweit gebotene Abwägung der denkmalpflegerischen Interessen untereinander und gegeneinander vor allem der dokumentarische und exemplarische Wert des Schutzobjekts, sein Alter, das Maß seiner Originalität und Integrität sowie allgemein das konkrete Gewicht der einschlägigen Schutzgründe einzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Mai 1993 - 1 S 2588/92 - a.a.O.; SächsOVG, Urteil vom 12. Juni 1997 - 1 S 344/95 - a. a. O.).

    Auch wenn insoweit nicht entscheidend sein mag, wie viele Sachverständige sich konkret für die Erhaltungswürdigkeit ausgesprochen haben, sondern ob Gründe für die Erhaltungswürdigkeit so offensichtlich hervortreten, dass diese nicht nur eingeschränkt und von einzelnen Sachverständigen, sondern uneingeschränkt von der großen Mehrheit der Sachverständigen bejaht werden müssten (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Mai 1993 - 1 S 2588/92 - a. a. O.), ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 8 S 17/16

    Im Außenbereich privilegiertes Vorhaben; Widerspruch zu einer gültigen

    Der Bauherr kann sich dann nicht auf eine etwa eingetretene Fiktion berufen; diese hat lediglich Bedeutung im Verhältnis der Behörden zueinander (dazu neigend bereits VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.05.1993 - 1 S 2588/92 -, BRS 55 Nr. 136).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2019 - 1 S 2984/18

    Genehmigung zum Abriss eines sanierungsfähigen Kulturdenkmals

    Dieses (selbständige) Tatbestandsmerkmal des Denkmalbegriffs setzt voraus, dass die Denkmaleigenschaft einer Sache und die Notwendigkeit ihrer Erhaltung in das Bewusstsein der Bevölkerung oder mindestens eines breiten Kreises von Sachverständigen eingegangen sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.05.1993 - 1 S 2588/92 - juris Rn. 31; Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ).

    Der Erhaltungszustand ist für die Abwägung nur insoweit von Belang, als das öffentliche Erhaltungsinteresse regelmäßig entfallen wird, wenn das Gebäude nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - sozusagen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden könnte (zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2005, a.a.O. Rn. 28; Urt. v. 11.12.2002, a.a.O. Rn. 36; Urt. v. 27.05.1993, a.a.O. Rn. 31; Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ).

    Das ist zu verneinen, wenn er es nicht mehr sinnvoll nutzen kann, weil es "nur noch Denkmal" ist und damit ausschließlich dem Wohl der Allgemeinheit dient (vgl. zum Ganzen Senat, Urt. v. 11.11.1999, a.a.O. Rn. 27; Urt. v. 27.05.1993, a.a.O. Rn. 35).

  • VG Sigmaringen, 15.03.2005 - 5 K 166/04
    Denkmalwürdig ist sie, wenn ein öffentliches Interesse besteht, das die auf einem gesetzlichen Schutzgrund beruhende Erhaltung der Sache rechtfertigt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232; Urteil vom 27.05.1993 - 1 S 2588/92 -, BRS 55 Nr. 136).

    Es bestehen deshalb keinerlei Bedenken, für die Frage, ob es sich bei der Villa W. um ein Kulturdenkmal handelt, die gutachterlichen Äußerungen des Landesdenkmalamtes zu verwerten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.05.1993, a.a.O.).

    Daneben sind in die insoweit gebotene Abwägung der (ausschließlich) denkmalpflegerischen Interessen untereinander und gegeneinander vor allem der exemplarische Wert des Schutzobjektes, sein Alter, das Maß seiner Originalität und Integrität sowie ganz allgemein das konkrete Gewicht der einschlägigen Schutzgründe einzustellen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.05.1993, a.a.O.).

    Denn dies setzt ein konkretes Kaufangebot zu einem angemessenen Kaufpreis voraus (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.05.1993, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03

    Denkmalrechtliche Erhaltungspflicht - Zumutbarkeit

    Dies bedeutet, dass der Eigentümer nicht sonstiges Eigentum oder Vermögen für den Erhalt des Kulturdenkmals opfern und auf Dauer zuschießen muss (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.5.1988, VBlBW 1989, 18; Urteil vom 27.5.1993, BRS 55 Nr. 136; Urteil vom 11.11.1999, VBlBW 2000, 38).
  • VG Karlsruhe, 12.12.2023 - 2 K 2212/21

    Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Abbruch

    Dieses (selbständige) Tatbestandsmerkmal des Denkmalbegriffs setzt voraus, dass die Denkmaleigenschaft einer Sache und die Notwendigkeit ihrer Erhaltung in das Bewusstsein der Bevölkerung oder mindestens eines breiten Kreises von Sachverständigen eingegangen sind (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, NuR 2021, 65 = juris Rn. 57; Urt. v. 27.05.1993 - 1 S 2588/92 -, BRS 55 Nr. 136 = juris Rn. 31; Urt. v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232).

    Das ist zu verneinen, wenn er es nicht mehr sinnvoll nutzen kann, weil es "nur noch Denkmal" ist und damit ausschließlich dem Wohl der Allgemeinheit dient (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.11.1999 - 1 S 413/99 -, BRS 62 Nr. 220 = juris Rn. 27; Urt. v. 10.05.1988 - 1 S 2588/92 -, BRS 55 Nr. 136 = juris Rn. 35).

  • VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14

    Ausnahmegenehmigung für eine bereits durchgeführte Umwandlung von Grünland in

    In ähnlicher Weise wird in der Rechtsprechung der Fachgerichte zum Denkmalschutzrecht (vgl. VGH Bad.-Württ., U. v. 12.12.1985 - 5 S 2653/84 -, juris = VBlBW 1987, 66 und U. v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, juris, = VBlBW 1989, 18 [22, 23] und U. v. 27.5.1993 - 1 S 2588/92 -, juris, = BRS 77 Nr. 19 = BWVPr 1994, 285) eine Unzumutbarkeit von Belastungen für den Eigentümer und damit eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts aus Art. 14 GG erst dann angenommen, wenn ein "anhaltendes Missverhältnis zum realisierbaren Nutzwert" vorliegt, wenn eine "sinnvolle Nutzung nicht mehr möglich" ist, wenn die "Belastung einem Veräußerungsverbot gleichkommt", wenn eine "bisher ausgeübte zulässige Nutzung, die der Lage und Beschaffenheit des Eigentums entspricht und von vernünftig denkendem Eigentümer ins Auge gefasst wird, künftig durch die staatliche Maßnahme untersagt wird".
  • OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 832/06

    Denkmaleigenschaft eines Grundstücks, das bis zum Ende des 19. Jahrhunderts als

    Angesichts der Schwierigkeit, Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit sachgerecht zu beurteilen, ist es zur Auslegung des Rechtsbegriffs angebracht, dass sich das Gericht sachverständiger Beratung bedient (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.1993 - 1 S 2588/92 -, ThürOVG, Urteil vom 05.11.2003, a. a. O.).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das Denkmal nicht mehr unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - sozusagen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden könnte (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 27.05.1993 - 1 S 2588/92 - m. w. N.) oder wenn feststeht, dass das Denkmal in naher Zukunft unabwendbar untergehen wird (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2008 - 2 A 269/08 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1999 - 1 S 413/99

    Rechtskräftige Feststellung der Denkmaleigenschaft; Zumutbarkeit der Erhaltung

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, VBlBW 1989, 18 = DÖV 1989, 79; vom 29.06.1992 - 1 S 2245/90 -, VBlBW 1993, 109 = UPR 1993, 36 und vom 27.05.1993 - 1 S 2588/92 -, BRS 55, Nr. 136) von nachfolgenden allgemeinen Grundsätzen und rechtlichen Erwägungen bei der Prüfung, ob die Versagung der Zustimmung zum Abbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes rechtmäßig ist, aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2002 - 1 S 968/01
    Bei dieser Bedeutungskategorie muss allerdings ein hinreichend konkretes Forschungsvorhaben erkennbar sein, welches das wissenschaftliche Interesse an einer Sache zu begründen vermag (Urteile des Senats v. 10.5.1988 - 1 S 1949/87 -, VBlBW 1989, 18, und vom 27.5.1993 - 1 S 2588/92 -, BRS 55, Nr. 136).

    Der Schutzgrund der künstlerischen Bedeutung verlangt eine gesteigerte ästhetische oder gestalterische Qualität (Urteile des Senats v. 27.5.1993, a.a.O., und vom 10.05.1988, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 11.11.2021 - 28 K 4876/18

    Denkmal, Baudenkmal, Eintragung, Villa Garten

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 L 503/04

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmals

  • VG Freiburg, 28.07.2016 - 2 K 1888/15

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch eines Wohnhauses;

  • VG Düsseldorf, 23.02.2023 - 28 K 4888/21

    Taucherglockenschiff "Carl Straat" ist ein Denkmal

  • VG Sigmaringen, 08.01.2003 - 2 K 1834/02

    Fehlerhafte Störerauswahl bei denkmalschutzrechtlicher Sanierungsanordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1998 - 1 S 3307/96

    Kulturdenkmal

  • VG Weimar, 08.06.2005 - 1 K 494/04

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Dacheindeckung;

  • VG Freiburg, 19.11.2014 - 2 K 1505/13
  • VG Karlsruhe, 26.11.1998 - 3 K 1387/98

    Rechtmäßigkeit der Eintragung eines Ziergartens in ein Denkmalbuch;

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 1493/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5910
VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 1493/93 (https://dejure.org/1993,5910)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.09.1993 - PL 15 S 1493/93 (https://dejure.org/1993,5910)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. September 1993 - PL 15 S 1493/93 (https://dejure.org/1993,5910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Berücksichtigung geringfügig Beschäftigter bei der für die Größe des Personalrats maßgebenden Zahl der Beschäftigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit der Größe eines Personalrats in Dienststellen von der Anzahl der Beschäftigten; Einbeziehung von geringfügig Beschäftigten in die Gesamtzahl aller Beschäftigten ; Zugehörigkeit zu einer Dienststelle aufgrund betrieblicher und sozialer Bindung an die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 455 (Ls.)
  • BWVPr 1994, 285
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 1493/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seien auch geringfügig Beschäftigte wahlberechtigt (Hinweis auf BAG, Beschluß vom 29.1.1992, 7 ABR 27/91, PersR 1992, 466 = NZA 1992, 894).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung zur Arbeitnehmereigenschaft von Zeitungszustellern ausgeführt (BAG, Beschluß vom 29.1.1992, NZA 1992, 894 = PersR 1992, 466): Aushilfskräfte, die nur hin und wieder im Betrieb beschäftigt würden, seien keine "im" Betrieb Beschäftigte.

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 14.80

    Personalvertretungsrecht - Wahlberechtigung von Teilzeitbeschäftigten -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 1493/93
    Mit § 7 und § 8 LPVG wird für das Landespersonalvertretungsgesetz eine Abgrenzung zwischen den Gruppen der Angestellten und der Arbeiter nach Maßgabe der tarifvertraglichen Abgrenzung vorgenommen (vgl. zu einer vergleichbaren Regelung im Saarland und zur vergleichbaren Regelung in § 4 BPersVG: BVerwG, Beschluß vom 5.5.1978, BVerwGE 55, 363 = PersV 1979, 286, und zu einer vergleichbaren Regelung in Hessen: BVerwG, Beschluß vom 11.2.1981, 6 P 14.80, PersV 1982, 110 = ZBR 1982, 156).

    In einer früheren Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht die Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung der Beschäftigteneigenschaft bezeichnet (BVerwG, Beschluß vom 11.2.1981, 6 P 14.80, PersV 1982, 110 = ZBR 1982, 156).

  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 1.89

    Personalratswahl - Ermittlung von Zusammensetzung und Größe - Stellenplan -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 1493/93
    Diese Zahl war zur Zeit der Wahl erreicht, und es lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß sich hieran voraussichtlich über die Dauer der Amtszeit des zu wählenden Personalrats etwas ändern würde (vgl. zur Ermittlung der "Regelstärke" BVerwG, Beschluß vom 3.7.1991, 6 P 1.89, PersR 1991, 369).
  • BVerwG, 05.05.1978 - 6 P 8.78

    Angestellter - Tarifvertrag der Dienststelle - Günstigkeitsprinzip - Angehörige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 1493/93
    Mit § 7 und § 8 LPVG wird für das Landespersonalvertretungsgesetz eine Abgrenzung zwischen den Gruppen der Angestellten und der Arbeiter nach Maßgabe der tarifvertraglichen Abgrenzung vorgenommen (vgl. zu einer vergleichbaren Regelung im Saarland und zur vergleichbaren Regelung in § 4 BPersVG: BVerwG, Beschluß vom 5.5.1978, BVerwGE 55, 363 = PersV 1979, 286, und zu einer vergleichbaren Regelung in Hessen: BVerwG, Beschluß vom 11.2.1981, 6 P 14.80, PersV 1982, 110 = ZBR 1982, 156).
  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 15.90

    Personalvertretung - Einstellung einer Aushilfskraft - Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 1493/93
    Eine bloß vorübergehende Ferienbeschäftigung und kurzfristige Urlaubs-, Krankheits- oder Mutterschaftsvertretungen sowie Gelegenheitsarbeiten führten nicht zu einer Eingliederung in die Dienststelle (BVerwG, Beschluß vom 27.11.1991, 6 P 15.90, PersR 1992, 198).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 2710/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7181
VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 2710/92 (https://dejure.org/1993,7181)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.09.1993 - PL 15 S 2710/92 (https://dejure.org/1993,7181)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. September 1993 - PL 15 S 2710/92 (https://dejure.org/1993,7181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei der Eingruppierung, hier: von Lehrkräften - Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung wegen außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegender Begründung

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht eines Personalrats bei der Eingruppierung einer Lehrkraft; Mitbestimmungsrechtliche Trennung zwischen Einstellung und Eingruppierung; Verdrängung eines Mitbestimmungsrechts durch einen Tarifvorbehalt im Rahmen einer Eingruppierung; Anforderungen an ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 90
  • BWVPr 1994, 285
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 21.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Eingruppierung - Eingangsvergütung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 2710/92
    Die Mitbestimmung bei Eingruppierung erstreckt sich nicht auf die innere Ausgestaltung des Vergütungssystems und nicht auf die Höhe der darin festgelegten Vergütung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15.2.1988, 6 P 21.85, PersR 1988, 101 = PersV 1988, 403).

    Die Mitbestimmung bei der Eingruppierung erstreckt sich nicht darauf, ob das Entgeltsystem rechtmäßig zustande gekommen und anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15.2.1988, 6 P 21.85, PersR 1988, 101 = PersV 1988, 403).

  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 2710/92
    Obwohl das Entgeltsystem nicht durch Tarifvertrag erstellt ist, geht es bei der Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe um Eingruppierung, unabhängig davon, daß der Begriff der Eingruppierung dem Tarifrecht entnommen ist (vgl. BVerwGE 50, 176).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 2710/92
    Werden indessen nur formelhafte Wendungen gebraucht oder werden ausschließlich ersichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegende Weigerungsgründe geltend gemacht, also Weigerungsgründe, die mit dem einschlägigen Mitbestimmungstatbestand nichts zu tun haben, so ist das rechtlich wie das Fehlen von Weigerungsgründen zu werten: Die Verweigerung der Zustimmung ist insoweit unbeachtlich und die Maßnahme gilt als von der Personalvertretung gebilligt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4.4.1985, ZBR 1985, 238; Beschluß vom 18.4.1986, ZBR 1986, 308 = PersV 1987, 157; Beschluß vom 20.6.1986, DVBl. 1986, 952).
  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 2710/92
    Werden indessen nur formelhafte Wendungen gebraucht oder werden ausschließlich ersichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegende Weigerungsgründe geltend gemacht, also Weigerungsgründe, die mit dem einschlägigen Mitbestimmungstatbestand nichts zu tun haben, so ist das rechtlich wie das Fehlen von Weigerungsgründen zu werten: Die Verweigerung der Zustimmung ist insoweit unbeachtlich und die Maßnahme gilt als von der Personalvertretung gebilligt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4.4.1985, ZBR 1985, 238; Beschluß vom 18.4.1986, ZBR 1986, 308 = PersV 1987, 157; Beschluß vom 20.6.1986, DVBl. 1986, 952).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1985 - 15 S 2947/84

    Mitbestimmung bei Eingruppierung in Vergütungsgruppen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 2710/92
    Man spricht insoweit von der Tarifautomatik (vgl. Beschluß des Senats vom 14.5.1985, 15 S 2947/84, ESVGH 35, 254 = ZBR 1986, 93; dazu BVerwG, Beschluß vom 15.2.1988, PersR 1988, 101 = PersV 1988, 403).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1987 - 15 S 248/86

    Zum Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Eingruppierungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 2710/92
    Die Verweigerung der Zustimmung zu einer solchen Eingruppierung liegt ersichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes und ist unbeachtlich, wenn sie mit der Begründung erfolgt, das für nebenberufliche und nebenamtliche Lehrkräfte vorgesehene Entgeltsystem sei unanwendbar, da die darin vorgesehenen Vergütungen zu niedrig seien, vielmehr sei eine anteilige Vergütung nach BAT zu zahlen (Anschluß an Senatsbeschluß vom 19.5.1987, 15 S 248/86).
  • BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08

    Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16,

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim greift wegen des zitierten Tarifvorbehalts das Mitbestimmungsrecht bei Eingruppierung nicht ein, soweit für die Einreihung Entgeltgruppen kraft Tarifvertrages maßgeblich sind, also in den Fällen der Tarifautomatik (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1980 - 13 S 85/80 - [...] Rn. 25, vom 14. Mai 1985 - 15 S 2947/84 - ESVGH 35, 254 und vom 7. September 1993 - PL 15 S 2710/92 - [...] Rn. 22; ebenso Altvater/Coulin, Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg, 2006, § 76 Rn. 15; Roorschütz/Amend/Killinger, Landespersonalvertretungsgesetz für Baden-Württemberg, 11. Aufl. 2006, § 76 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.05.1993 - PL 15 S 1603/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6515
VGH Baden-Württemberg, 25.05.1993 - PL 15 S 1603/92 (https://dejure.org/1993,6515)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.05.1993 - PL 15 S 1603/92 (https://dejure.org/1993,6515)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - PL 15 S 1603/92 (https://dejure.org/1993,6515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Übertragung von Reinigungsarbeiten in einem Kreiskrankenhaus auf eine private Reinigungsfirma

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung eines Personalrats in Personalangelegenheiten hinsichtlich Einstellung und Eingruppierung; Einstellung im Sinne eines Mitbestimmungstatbestandes; Weisungsgebundenheit eines Einzustellenden gegenüber der Dienststelle; Einbindung von Kräften einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 336 (Ls.)
  • BWVPr 1994, 285 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 78/91

    Zum Begriff der Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.1993 - PL 15 S 1603/92
    Dieser Mindestbestand an arbeitsrechtlichen Rechtsbeziehungen kann auch auf der Grundlage mehrseitiger Rechtsbeziehungen hergestellt sein, wie das bei der Arbeitnehmerüberlassung in der Form eines Leiharbeitsverhältnisses der Fall ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 20.5.1992, 6 P 4.90, DÖV 1993, 159 = PersV 1993, 171 =, ZfPR 1992, 171, ferner für den Bereich der Betriebsverfassung: BAG, Beschluß vom 5.5.1992, BB 1992, 1999 = MDR 1992, 974).

    Obwohl sie auch in zentralen Einrichtungen des Krankenhauses vorgenommen werden (Operationssäle, Krankenzimmer, Spülküche) und die Hygiene im Krankenhaus unabdingbarer Bestandteil seines arbeitstechnischen Zweckes ist (anders etwa als der Objekt- und Personenschutz wie im Falle des Beschlusses des BAG vom 5.5.1992, BB 1992, 1999 = MDR 1992, 974), handelt es sich im Verhältnis zu dem erwähnten Kernbereich der Krankenhausaufgaben um Hilfsaufgaben.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 15 S 2711/89

    Mitbestimmung des Personalrats bei Teilprivatisierung des Reinigungsdienstes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.1993 - PL 15 S 1603/92
    Der Antrag blieb ohne Erfolg (Beschluß des VG Freiburg vom 5.9.1989, 8 K 2/89; Beschluß des VGH Baden-Württemberg vom 17.7.1990, 15 S 2711/89; Beschluß des BVerwG vom 30.4.1991, 6 PB 20.90).
  • BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90

    Mitbestimmung eines Personalrates

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.1993 - PL 15 S 1603/92
    Der Antrag blieb ohne Erfolg (Beschluß des VG Freiburg vom 5.9.1989, 8 K 2/89; Beschluß des VGH Baden-Württemberg vom 17.7.1990, 15 S 2711/89; Beschluß des BVerwG vom 30.4.1991, 6 PB 20.90).
  • BVerwG, 20.05.1992 - 6 P 4.90

    Einstellung Leiharbeitnehmer - Mitbestimmungstatbestand

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.1993 - PL 15 S 1603/92
    Dieser Mindestbestand an arbeitsrechtlichen Rechtsbeziehungen kann auch auf der Grundlage mehrseitiger Rechtsbeziehungen hergestellt sein, wie das bei der Arbeitnehmerüberlassung in der Form eines Leiharbeitsverhältnisses der Fall ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 20.5.1992, 6 P 4.90, DÖV 1993, 159 = PersV 1993, 171 =, ZfPR 1992, 171, ferner für den Bereich der Betriebsverfassung: BAG, Beschluß vom 5.5.1992, BB 1992, 1999 = MDR 1992, 974).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 4 S 2757/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3574
VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 4 S 2757/92 (https://dejure.org/1994,3574)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.1994 - 4 S 2757/92 (https://dejure.org/1994,3574)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 4 S 2757/92 (https://dejure.org/1994,3574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versetzung eines Beamten in Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Durchführung eines Ermittlungsverfahrens und Erörterungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 457 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 269
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1991 - 4 S 1626/90

    Durchführung eines Ermittlungsverfahrens und Erörterungsverfahrens als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 4 S 2757/92
    Trägt ein durchgeführtes Ermittlungs- und Erörterungsverfahren zur Klärung der Frage, ob der Beamte im Zurruhesetzungszeitpunkt dauernd dienstunfähig war, nichts bei, leidet die sich allein auf das Ermittlungsergebnis stützende Zurruhesetzungsverfügung an einem schwerwiegenden Mangel, der für sich allein zur Rechtswidrigkeit und im Anfechtungsprozeß zu ihrer Aufhebung führt (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl Beschluß vom 13.3.1991, DÖD 1993, 87).

    Die besondere rechtliche Ausgestaltung des Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens schließt im Hinblick auf § 1 Abs. 1 VwVfG insoweit im Zurruhesetzungsverfahren eine Anwendung des § 46 VwVfG aus (vgl. Urteil des Senats vom 13.3.1991, DöD 1993, 87; letzteres offengelassen in BVerwG, Urteil vom 31.5.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88

    Versetzung in den Ruhestand - Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 4 S 2757/92
    Wesentlich dabei ist, es dem Beamten zu ermöglichen, vor Ausspruch der Versetzung in den Ruhestand bei dem von der Dienstbehörde unabhängigen Ermittlungsbeamten sachgerechte Einwendungen gegen alle Umstände anzubringen, aus denen seine Dienstunfähigkeit hergeleitet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.1990, DVBl. 1990, 1232 = ZBR 1990, 353 = NVwZ 1991, 477, m.w.N.).
  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 35.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rechtskräftige Aufhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 4 S 2757/92
    Dem Fehlen des gebotenen Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens steht es im Hinblick auf dessen Sinn und Zweck jedoch gleich, wenn die formale Durchführung eines Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens zur Klärung des Sachverhalts überhaupt nichts beigetragen hat (vgl. BVerwGE 19, 216, 221).
  • VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10

    Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts -

    Dies ist bei Verfahrensnormen anzunehmen, in denen sich nach ihrem Sinn und Zweck eine vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion zugunsten eines Beteiligten äußert (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1997 - 11 A 49.96 -, BVerwGE 105, 348, und Beschluss vom 28.04.2009 - 1 WB 29.08 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.1994 - 4 S 2757/92 -, juris; Nonnenmacher, a.a.O., § 20 RdNr. 5; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 46 RdNr. 18 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 4 S 3365/94

    Anforderungen an den Inhalt des Berufungsantrages - Sachbegehren

    Gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 LBG in der zum Zurruhesetzungszeitpunkt maßgebenden (vgl. Urteil d. Senats v. 22.9.1994 - 4 S 2757/92 -, DÖD 1994, 208) Fassung vom 6.7.1994 (GBl. S. 349) ist der Beamte auf Lebenszeit vorbehaltlich des § 53 Abs. 3 LBG in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.

    Im übrigen führen Verfahrensmängel des Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens, das die Grundlage für einen von der zuständigen Behörde zu erlassenden und vom Gericht in vollem Umfang überprüfbaren Verwaltungsakt bildet, nur dann zur Aufhebung einer Zurruhesetzungsverfügung, wenn ein erforderliches Ermittlungs- und Erörterungsverfahren nicht stattgefunden hat (vgl. Beschluß d. Senats v. 13.3.1991 - 4 S 1626/90 -, DÖD 1993, 87) oder wenn es zur Klärung der entscheidungserheblichen Sachverhalts nicht beigetragen hat (vgl. Urteil d. Senats v. 22.2.1994 - 4 S 2757/92 -, a.a.O.; Beschluß d. Senats v. 22.3.1996 - 4 S 1468/94).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 4 S 2726/99

    Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit nach festgestellter

    Die besondere rechtliche Ausgestaltung des Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens schließt im Hinblick auf § 1 Abs. 1 LVwVfG insoweit im Zurruhesetzungsverfahren eine Anwendung des § 46 LVwVfG aus (vgl. Beschluss des Senats vom 22.02.1994, IÖD 1994, 184 = DÖD 1994, 208 = ZBR 1994, 290 (LS); Urteil des Senats vom 13.3.1991, DÖD 1993, 87; letzteres offengelassen in BVerwG, Urteil vom 31.5.1990, a.a.O.).
  • VG Sigmaringen, 20.12.2016 - DL 10 K 3173/16

    Pflicht zur Anhörung des Beamten im Disziplinarverfahren

    Dies ist bei Verfahrensnormen anzunehmen, in denen sich nach ihrem Sinn und Zweck eine vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion zugunsten eines Beteiligten äußert (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1997 - 11 A 49.96 -, BVerwGE 105, 348, und Beschluss vom 28.4.2009 - 1 WB 29.08 -, Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.2.1994 - 4 S 2757/92 -, Juris; Nonnenmacher, a.a.O., § 20 RdNr. 5; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 46 RdNr. 18 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 2347/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8133
VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 2347/92 (https://dejure.org/1993,8133)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.09.1993 - PL 15 S 2347/92 (https://dejure.org/1993,8133)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. September 1993 - PL 15 S 2347/92 (https://dejure.org/1993,8133)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Mitbestimmung bei Beförderungen nach PersVG BW § 75 Abs 1 Nr 2 (hier: Beförderungsprogramm für Lehrer); Umfang der Unterrichtung des Personalrats; zur Bekanntgabe notenmäßiger Gesamturteile

  • Wolters Kluwer

    Umfang einer vorzunehmenden Unterrichtung bei Beförderungen im Rahmen von jährlichen Beförderungsprogrammen; Mitbestimmung eines Personalrats bei Beförderungen nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG); Mitbestimmungsverfahren bei der Beförderung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 454 (Ls.)
  • BWVPr 1994, 285 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1993 - PL 15 S 2347/92
    Diese Unterrichtung muß bei der Mitbestimmung bei Beförderungen hinreichend sein bezüglich aller Umstände, die nach Lage der Sache für eine Beurteilung der Maßnahme durch den Personalrat anhand der Zustimmungsverweigerungsgründe des § 82 LPVG von Bedeutung sein können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10.8.1987, 6 P 22.84, BVerwGE 78, 65 = PersV 1988, 357 = ZBR 1988, 258).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.01.1994 - 4 S 1510/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11737
VGH Baden-Württemberg, 18.01.1994 - 4 S 1510/92 (https://dejure.org/1994,11737)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.01.1994 - 4 S 1510/92 (https://dejure.org/1994,11737)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Januar 1994 - 4 S 1510/92 (https://dejure.org/1994,11737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Feststellung des Besoldungsdienstalters - öffentlich-rechtlicher Dienstherr - wissenschaftliche Forschungseinrichtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 178
 
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  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 4 S 1048/92

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters eines Beamten - Versetzung zu einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.1994 - 4 S 1510/92
    Er kann allenfalls eine durch die mit ihm vorgenommene Fortsetzung des Beamtenverhältnisses (§ 18 Abs. 2 Satz 2 BRRG) eingetretene Änderung erheblicher Verhältnisse - etwa dann, wenn das mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzte bisherige Beamtenverhältnis laufbahnrechtlich einen anderen Inhalt bekommt - zum Anlaß nehmen, das Besoldungsdienstalter (für die Zukunft) neu festzusetzen (vgl. hierzu Leitsatzbeschluß des Senats vom 25.3.1993 - 4 S 1048/92 -).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 4 S 1214/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12620
VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 4 S 1214/92 (https://dejure.org/1994,12620)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.03.1994 - 4 S 1214/92 (https://dejure.org/1994,12620)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. März 1994 - 4 S 1214/92 (https://dejure.org/1994,12620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erstattung von Reisekosten eines Beamten bei zweitägiger Abordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 360
  • BWVPr 1994, 285
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2019 - 4 S 2821/17

    Trennungsgeld in Form einer Reisebeihilfe

    Dies sieht das Reisekostenrecht jedoch nur für das Ende der Abordnung vor (vgl. § 16 Abs. 1 LRKG, hierzu Senatsurteil vom 07.03.1994 - 4 S 1214/92 -, Juris).
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