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   VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93   

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VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93 (https://dejure.org/1995,5038)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.05.1995 - 4 S 1322/93 (https://dejure.org/1995,5038)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Mai 1995 - 4 S 1322/93 (https://dejure.org/1995,5038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine Verpflichtung zur schriftlichen Begründung der Bewertung einer Prüfungslehrprobe für das Lehramt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 290 (Ls.)
  • BWVPr 1996, 113
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93
    Im Anschluß an diese Rechtsprechung bejaht das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 9.12.1992, Buchholz 421.0 Nr. 307 = BVerwGE 91, 262, 265 ff.) auch im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 GG eine verfassungsrechtlich verankerte Pflicht zur schriftlichen Begründung der Bewertung von schriftlichen Prüfungsarbeiten.

    Ob diese Erwägungen auch für mündliche Prüfungen gelten, hat das Bundesverwaltungsgericht bisher ausdrücklich offengelassen (vgl. Urteil v. 9.12.1992, a.a.O.; Beschluß v. 31.3.1993, DVBl. 1994, 641; eine Pflicht zur schriftlichen Begründung insoweit verneinend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.4.1995 - 9 S 2226/93 -).

    Fraglich kann in solchen Fällen allenfalls sein, ob die mündlich gegebene Begründung ausreichend und substantiiert genug ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 9.12.1992, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93
    Das bedeutet, daß sie rechtzeitig über den Verfahrensstand zu informieren sind und daß die Berücksichtigung ihres Vorbringen bei der Entscheidung gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 84, 34, 45 ff).

    Die Beurteilung derartiger Eigenschaften und Fähigkeiten ist - wie dort - von einem weiten Beurteilungsspielraum der Prüfer geprägt und gehört weitgehend zu den prüfungsspezifischen Wertungen, die auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34, 52) der gerichtlichen Kontrolle nur sehr eingeschränkt unterliegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1991 - 9 S 105/90

    Fehlende Begründung der Bewertung einer Prüfungsarbeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93
    Diese Begründung muß ihrem Inhalt nach so beschaffen sein, daß das Recht des Prüflings, Einwände gegen die Abschlußnote wirksam vorzubringen, ebenso gewährleistet ist wie das Recht auf gerichtliche Kontrolle des Prüfungsverfahrens unter Beachtung des Beurteilungsspielraums der Prüfer (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 15.2.1991, NVwZ 1991, 1205).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 9 S 2226/93

    Zahnärztliche Prüfung: Ermächtigungsgrundlage; Anzahl der Wiederholungsprüfungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93
    Ob diese Erwägungen auch für mündliche Prüfungen gelten, hat das Bundesverwaltungsgericht bisher ausdrücklich offengelassen (vgl. Urteil v. 9.12.1992, a.a.O.; Beschluß v. 31.3.1993, DVBl. 1994, 641; eine Pflicht zur schriftlichen Begründung insoweit verneinend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.4.1995 - 9 S 2226/93 -).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93
    Er wird dadurch in die Lage versetzt, auf vermeintliche Irrtümer und Fehler der Prüfungsentscheidung insoweit hinzuweisen und kann so ein Überdenken der Entscheidung im Widerspruchsverfahren erreichen (vgl. zu einem solchen Anspruch: BVerwG, Urteil vom 14.2.1993, Buchholz 421.0 Nr. 313 = BVerwGE 92, 132).
  • BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93

    Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93
    Ob diese Erwägungen auch für mündliche Prüfungen gelten, hat das Bundesverwaltungsgericht bisher ausdrücklich offengelassen (vgl. Urteil v. 9.12.1992, a.a.O.; Beschluß v. 31.3.1993, DVBl. 1994, 641; eine Pflicht zur schriftlichen Begründung insoweit verneinend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.4.1995 - 9 S 2226/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08

    Kompetenzüberschreitung der Prüfungsbehörde bei Hinweisen an den Prüfer zu

    Nichts anderes gilt für Prüfungen, die auf dem Eindruck einer praktischen Prüfungsleistung - hier der Unterrichtspraxis - beruhen (Senatsurteil vom 09.05.1995 - 4 S 1322/93 -, BWVPr 1996, 113).

    Entscheidend sind hierbei in erster Linie das Auftreten und der persönliche Eindruck des Lehreranwärters, deren Beurteilung in die Form eines Persönlichkeitsurteils zu kleiden ist (Senatsurteil vom 09.05.1995, a.a.O.).

    Der Prüfling muss danach durch die Begründung in die Lage versetzt werden, auf vermeintliche Irrtümer und Fehler der Prüfungsentscheidung hinzuweisen und so ein Überdenken der Entscheidung im Widerspruchsverfahren zu erreichen (Senatsurteil vom 09.05.1995, a.a.O.).

    Auch die Grundrechte auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gebieten danach nur, dass die Prüfungskommission dem Prüfling die tragenden Gründe für die Bewertung der mündlichen bzw. praktischen Prüfungsleistungen bekanntgibt (BVerwG, Beschluss vom 20.05.1998 - 6 B 50/97 -, NJW 1998, 3657; Senatsurteil vom 09.05.1995, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 20.01.1999 - 7 B 98.2357 -, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05

    Neubewertung der Prüfungsleistung

    Auch hieran werden mit dem Antragsvorbringen, das demgegenüber lediglich ein ausreichendes Erinnerungsvermögen der Prüfer für möglich hält, ernstliche Zweifel nicht geweckt, zumal bei einer Prüfung praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten auch der vorliegenden Art es für die Bewertung der Prüfungsleistung noch mehr auf den unmittelbaren Eindruck vom Prüfungsgeschehen ankommt als bei einer mündlichen Prüfung (vgl. etwa zu einer Prüfungslehrprobe: Urteil des beschließenden Gerichtshofs vom 09.05.1995 - 4 S 1322/93 -, BWVPr 1996, 113).
  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160

    Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Zweiten Staatsprüfung für das

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gilt dies auch für die Bewertung von Lehrproben (BayVGH vom 25.3.1998 Az. 7 B 95.4225 ; ebenso VGH BW vom 9.5.1995 Az. 4 S 1322/93 ).
  • VG Kassel, 18.12.2019 - 3 K 1389/16

    Zu den Anforderungen an die Bewertungsbegründung der in einer mündlichen Prüfung

    Diese Maßstäbe sind auch auf praktische Prüfungsleistungen, wie die Lehrprobe im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, anzuwenden (vgl. VGH BW, Urteil v. 09.05.1995 - 4 S 1322/93, juris, Rn. 25 ff.).

    Entscheidend sind hierbei nämlich in erster Linie das Auftreten und der persönliche Eindruck des Lehreranwärters (vgl. VGH BW, Urteil v. 09.05.1995 - 4 S 1322/93, juris, Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2002 - 4 S 2796/00

    Anfechtung einer mehrteiligen Prüfung

    Die Festsetzung des Streitwerts für das Verfahren in beiden Rechtszügen unter Änderung der verwaltungsgerichtlichen Festsetzung beruht auf §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 25 Abs. 2 Satz 2 GKG (vgl. Nr. 11. 8.2 des Streitwertkatalogs in DVBl 1996, 606; Beschluss des Senats vom 09.05.1995 - 4 S 1322/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2017 - 9 S 770/16

    Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien; Bewertung der Lehrprobe

    Weiter führe der VGH Mannheim (Urteil vom 09.05.1995 - 4 S 1322/93 -) aus, dass der Zweck der Prüfungslehrprobe darin bestehe, festzustellen, ob der Studienreferendar in der Lage sei, einen vernünftigen Unterricht zu halten und seine theoretischen Kenntnisse in der Praxis des Schulalltags anzuwenden.
  • VG Würzburg, 19.11.2008 - W 2 K 08.1761

    2. Staatsexamen für das Lehramt an Hauptschulen

    Der Vorwurf etwa, der Unterricht sei "monoton" gewesen, ist ausreichend für eine schlechte Beurteilung (VGH Mannheim, U.v. 09.05.1995 - 4 S 1322/93 -, zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 23.02.2023 - 5 A 225/20

    Laufbahnprüfung für das Lehramt an Gymnasien in Sachsen-Anhalt

    Entscheidend sind hierbei nämlich in erster Linie das Auftreten und der persönliche Eindruck des Lehreranwärters (VGH BW, Urteil vom 09. Mai 1995 - 4 S 1322/93, juris, Rn. 34).
  • OVG Saarland, 26.01.2011 - 3 A 238/10

    Zulassung zur Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt Primarstufe/Sekundarstufe I

    so auch VGH München, Beschluss vom 5.10.2009 - 7 ZB 09.160 - sowie VGH Mannheim, Urteil vom 9.5.1995 - 4 S 1322/93 - jeweils dokumentiert bei Juris.
  • VGH Hessen, 01.07.2011 - 11 A 653/10
    Das Auftreten des Prüflings und der persönliche Eindruck, den die Prüfer von ihm gewinnen, sind dabei von besonderer Bedeutung mit der Folge, dass die auf dieser Basis zu treffende Bewertung der Prüfer einer gerichtlichen Überprüfung nur sehr eingeschränkt unterliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Mai 1995 - 4 S 1322/93 -, juris).
  • VG Lüneburg, 01.11.2006 - 1 A 118/05

    Antwortspielraum; Anwendungsfälle mit Bewertungsspielraum; Ausbildungsnote;

  • VG Saarlouis, 03.02.2011 - 1 K 624/09

    Prüfungsspezifische Wertungen bei Lehrproben von Studienreferendaren

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