Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 23.10.1995

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3067/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4158
VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3067/95 (https://dejure.org/1995,4158)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.11.1995 - 1 S 3067/95 (https://dejure.org/1995,4158)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. November 1995 - 1 S 3067/95 (https://dejure.org/1995,4158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anspruch eines ortsfremden Circusveranstalters auf Überlassung eines Festplatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht: Gleichbehandlungsanspruch eines ortsfremden Zirkus bei der Zurverfügungstellung eines Festplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 344
  • VBlBW 1996, 101
  • BWVPr 1996, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1988 - 1 S 2768/88

    Erledigung der Hauptsache; Beschränkung der Nutzung eines öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3067/95
    Ein ortsfremder Circusveranstalter kann einen Anspruch auf Überlassung eines Festplatzes besitzen, wenn dieser als öffentliche Einrichtung auch zur Durchführung von Circusveranstaltungen gewidmet ist und Vergaberichtlinien bzw die Vergabepraxis der Durchführung der Circusveranstaltung nicht entgegenstehen (im Anschl an VGH Bad-Württ, Beschl v 11.10.1988 - 1 S 2768/88 -, GewArch 1989, 311).

    Die Antragsgegnerin hat jedoch über die Zulassung der Antragstellerin zur Nutzung des Platzes im Rahmen der Widmung nach Ermessen zu entscheiden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.1988 - 1 S 2768/88 -, GewArch 1989, 311).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95

    Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3067/95
    Zum Beschwerdevorbringen ist lediglich ergänzend und wiederholend auszuführen: Nach den - im vorläufigen Rechtsschutzverfahren notwendig eingeschränkten - gegenwärtigen Erkenntnissen handelt es sich bei dem "Festplatz" um eine öffentliche Einrichtung der Antragsgegnerin, die, neben anderem, auch zur Durchführung von Circusveranstaltungen konkludent gewidmet worden ist (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.5.1995 - 1 S 1283/95 -, DVBl. 1995, 927).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1988 - 1 S 355/87

    Benutzung öffentlicher Einrichtungen durch nicht rechtsfähige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3067/95
    Die Antragstellerin kann sich zwar nicht auf einen Zulassungsanspruch gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 bzw. Abs. 4 GemO berufen, da sie nicht Einwohnerin oder eine dieser gleichgestellte juristische Person oder nicht rechtsfähige Personenvereinigung mit Sitz im Gemeindegebiet ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.5.1988 - 1 S 355/87 -, ESVGH 38, 220).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 1 S 2007/03

    Zulassung zu öffentlicher Einrichtung - erneutes Vergabeverfahren nach Absage

    Nach Aktenlage dürfte es sich beim "Messplatz" der Antragsgegnerin um eine öffentliche Einrichtung handeln, die u.a. auch zur Durchführung von Zirkusveranstaltungen konkludent gewidmet worden ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 13.11.1995 - 1 S 3067/95 - und vom 11.05.1995 - 1 S 1283/95 -, DVBl. 1995, 927).
  • VG Stuttgart, 14.03.2006 - 5 K 1489/05

    Versagung des Versammlungsortes

    Der Allgemeinheit wurde durch die Möglichkeit zur Nutzung des Cannstatter Wasens auf den beiden genannten Wegen die Bildung einer Rechtsüberzeugung eröffnet, diese Wege über den Rahmen der Widmung des Cannstatter Wasens als Volksfestgelände (öffentliche Einrichtung nach § 10 Abs. 2 GemO, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß. v. 13.11.1995 - 1 S 3067/95 -, VBlBW 1996, 101 = NVwZ-RR 1996, 344 u. v. 10.09.2003 - 1 S 2007/03 -, NVwZ-RR 2004, 63) hinaus im Rahmen des wegerechtlichen Gemeingebrauchs zu nutzen.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.10.1995 - 1 S 2378/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9265
VGH Baden-Württemberg, 23.10.1995 - 1 S 2378/95 (https://dejure.org/1995,9265)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.1995 - 1 S 2378/95 (https://dejure.org/1995,9265)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 1995 - 1 S 2378/95 (https://dejure.org/1995,9265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abschiebung nach "Jugoslawien" - Bestimmtheit des Abschiebeziels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BWVPr 1996, 94
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 1 S 2801/92

    Ausländerrecht: Kindernachzug - Verweigerung bei möglicher Betreuung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1995 - 1 S 2378/95
    Nach der Gründung der "Bundesrepublik Jugoslawien" am 27.4.1992 genügt die Bezeichnung des Abschiebeziels "Jugoslawien" dem Bestimmtheitsgebot (Ergänzung des Beschlusses des Senats vom 30.3.1993 - 1 S 2801/92 -).

    Zwar hat der Senat mit Beschluß vom 30.3.1993 - 1 S 2801/92 - bezüglich einer Abschiebungsandrohung vom 3.12.1991 ausgeführt, diese sei rechtswidrig, weil Jugoslawien als Staat in seiner früheren Form nicht mehr existiere und daher nicht hinreichend bestimmt sei, in welchen Teil des "ehemaligen Jugoslawien" die Abschiebung erfolgen solle.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1994 - A 14 S 2105/93

    Androhung der Abschiebung nach "Jugoslawien" - Bestimmtheit des Abschiebungsziels

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1995 - 1 S 2378/95
    Der Senat schließt sich diesbezüglich der Rechtsprechung des 14. Senats an (vgl. Urt. v. 25.3.1994 - A 14 S 2105/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 11 S 1183/93

    Keine Umdeutung einer ermessensfehlerhaften Ausweisung in eine Versagung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1995 - 1 S 2378/95
    Jedenfalls genügt die Bezeichnung "Jugoslawien" dem Bestimmtheitsgebot (anderer Auffassung wohl VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.10.1993 - 11 S 1183/93 - bezüglich einer Abschiebungsandrohung vom 8.2.1993).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 13 S 2886/95

    Androhung der Abschiebung nach "Jugoslawien" - Bestimmtheit des

    Seit der Gründung der "Bundesrepublik Jugoslawien" am 27.4.1992 genügt die Bezeichnung des Abschiebeziels "Jugoslawien" in einer Abschiebungsandrohung dem Bestimmtheitsgebot (wie VGH Baden-Württemberg, Urt v 25.3.1994 - A 14 S 2105/93 - und Beschl v 23.10.1995 - 1 S 2378/95 - aA noch VGH Baden-Württemberg, Beschl v 19.10.1993 - 11 S 1183/93 -).

    Wie die Beklagte unter Berufung auf die Rechtsprechung des für Asylsachen aus der ehemaligen SFRJ zuständigen Fachsenats des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 25.3.1994 - A 14 S 2105/93 -, ebenso inzwischen der 1. Senat des VGH Bad.-Württ.; Beschl. v. 23.10.1995 - 1 S 2378/95; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.10.1993 - 11 S 1183/93 -) zutreffend ausführt, ist die nach § 50 Abs. 2 AuslG erforderliche Angabe des Zielstaats einer Abschiebung seit der Gründung der "Bundesrepublik Jugoslawien" am 27.4.1992 bestimmt genug, wenn sie (nur) "Jugoslawien" lautet.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 13 S 1281/95

    Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen Nichtangabe des Zielstaates

    Dies setzt voraus, daß der Zielstaat unter Wahrung des Gebotes der hinreichenden inhaltlichen Bestimmtheit gemäß 37 Abs. 1 LVwVfG in der Abschiebungsandrohung bezeichnet wird (vgl. etwa zur Bezeichnung "Jugoslawien" seit Gründung der "Bundesrepublik Jugoslawien": VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.10.1995 - 1 S 2378/95 -, BWVPr 1996, 94; Urt. des Senats v. 28.11.1995 - 13 S 2886/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 1 S 1787/95

    Abschiebungsschutz wegen Bürgerkriegssituation nur im Rahmen einer Regelung nach

    Der Abschiebung in den Zielstaat Bundesrepublik Jugoslawien (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.10.1995 - 1 S 2378/95 -) dürften, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, auch keine Abschiebungshindernisse nach §§ 53 Abs. 1 bis 4 AuslG entgegenstehen, die zu einer teilweisen Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung führen würde, in der - entgegen der Behauptung der Prozeßbevollmächtigten des Antragstellers - auch darauf hingewiesen wurde, daß der Antragsteller in einen anderen Staat abgeschoben werden kann, in den er einreisen darf oder der zu seiner Rücknahme verpflichtet ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95

    Erschwerung des Umgangsrechts keine besondere Härte iSd AuslG 1990 § 19 Abs 1 Nr

    Auch dürfte die ihm gesetzte Ausreisefrist und die Androhung der Abschiebung nach "Jugoslawien" rechtlichen Bedenken nicht begegnen (vgl. zum letzteren VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.3.1994 - A 14 S 2105/93 - sowie Beschl. v. 23.10.1995 - 1 S 2378/95 -).
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