Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04   

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OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,4919)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.01.2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,4919)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,4919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des durch eine Bauhandwerkersicherungshypothek sicherbaren Anspruch bei fehlender Fertigstellung des Werkes; Bestimmung des Wertes der Leistungen des Unternehmers bei der Sicherungshypothek des Bauhandwerkers im einstweiligen Verfügungsverfahren; Bedeutung des ...

  • Judicialis

    BGB § 648; ; BGB § 286; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 935

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauhandwerkersicherungshypothek - Feststellung des Werts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek bei Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek ermittelt? (IBR 2005, 150)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1047
  • BauR 2005, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04
    Auch im Zuge der Erörterung der Sache im Verhandlungstermin konnte die Klägerin nicht glaubhaft machen, dass ihre bislang am Bauobjekt des Beklagten erbrachten Leistungen den Wert des Grundstücks des Beklagten um mehr als den bereits geleisteten Zahlbetrag erhöht hätten (§ 648 Abs. 1 S. 2 BGB iVm BGHZ 68, 180, 184 unter b aa).

    Allerdings ist zugunsten der Klägerin lediglich der einfache Mangelbeseitigungsbetrag anzusetzen, wie sich dies bereits aus der Entscheidung BGHZ 68, 180ff ergibt und was auch der allgemeinen Meinung entspricht (am deutlichsten: Voit in Bamberger/Roth BGB § 648 Rdnr. 17).

  • BGH, 20.11.1986 - VII ZR 360/85

    Leistungspflicht des Unternehmers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04
    Bei einem Pauschalvertrag sind die ggf. über die vertraglich vorgesehenen Maßnahmen hinaus erforderlichen Arbeiten vom Werkunternehmer unentgeltlich auszuführen (BGH BauR 1987, 207, 208 r.Sp. unter 2c).
  • OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 77/02

    Verspätetes Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln: Vorwurf der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04
    Aufgrund der Besonderheiten des einstweiligen Verfügungsverfahrens (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 135) war es nicht nachlässig, diesen Vortrag erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz vorzubringen.
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04
    Das könnte - eventuell abgesehen von dem Fall, dass beide Verhandlungsseiten im Bauwesen bewandert sind - nur dann angenommen werden, wenn der Preis für die Leistungen der Klägerin aufgrund eines Leistungsverzeichnis ermittelt und anschließend pauschaliert worden wäre sowie feststünde, welche der Positionen des Leistungsverzeichnisses zur Gänze erbracht wurden (vgl. für das ähnliche Problem im Rahmen der Abrechnung nach § 649 BGB: BGH NJW 1996, 3270, 3271).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04
    Dieser ist vom Leistungsverweigerungsrecht nicht betroffen, es richtet sich nämlich nur gegen Zahlungsansprüche (BGHZ 146, 24, 33 unter II aa).
  • KG, 05.01.2021 - 27 W 1054/20

    Architektenvertrag: Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30.03.2000 a.a.O.) wonach der Unternehmer gemäß § 650e S. 2 BGB Sicherung für seinen Werklohn nur in der Höhe erhalten sollte, in der die geleistete Arbeit dem Wert der vereinbarten Vergütung entspricht, ist die mangelhafte Leistung hinsichtlich der zu sichernden Werklohnforderung als nicht vollwertige Leistung angesehen und einer Teilleistung gleichgestellt, weshalb hinsichtlich der Mängel, zumal in Teilen unstreitig, ein Abzug für den Minderwert zu erfolgen hat (BGH a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.01.2005 zu 6 U 175/04, zitiert nach juris, dort Rdz. 23/24), zumal auch die Frage der Nachbesserungsfähigkeit einzelner Mängel keine Rolle mehr spielt, nachdem das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung beendet worden ist.
  • OLG Köln, 10.07.2015 - 6 U 195/14

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts (hier: an einer

    Soweit die Antragsgegnerin die Auffassung vertritt, dass das Tatbestandsberichtigungsverfahren im Streitfall "schlichtweg überflüssig" gewesen sei, kann ihr jedenfalls insoweit nicht gefolgt werden, als die Geltung der Präklusionsvorschriften im einstweiligen Verfügungsverfahren umstritten ist (vgl. z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.1.2005 - 6 U 175/04; OLG Hamburg, Beschluss vom 12.2.2007 - 5 U 189/06 - GRUR-RR 2007, 302, 304 - Titelseite; Urteil vom 19.4.2007 - 1 Kart U 5/06 - GRUR-RR 2008, 31, 32 - Exklusivitätsklausel; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.3.2005 - 11 U 64/04 - GRUR-RR 2005, 299, 301 - Online-Stellenmarkt; OLG Hamm, Urteil vom 11.5.2007 - 9 U 37/07 - OLGR Hamm 2007, 24, 25; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 925 Rn. 12; MünchKomm/Drescher, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 925 Rn. 12; Musielak/Huber, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 925 Rn. 10; Schote/Lührig, WRP 2008, 1281, 1285).
  • KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17

    Bauhandwerkersicherungshypothek vor Baubeginn

    Auch das Oberlandesgericht Stuttgart hat festgestellt, dass für einen Anspruch gemäß § 648 BGB auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek die Glaubhaftmachung der Darlegung der Werterhöhung des betroffenen Grundstücks erforderlich ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2005 - 6 U 175/04 -, juris Rn. 3) und dass sich der durch eine Bauhandwerkersicherungshypothek sicherbare Anspruch bei fehlender Fertigstellung des Werkes nicht danach richtet, ob und in welcher Höhe Abschlagszahlungen vereinbart und fällig geworden sind, sondern danach, in welcher Höhe der Wert des Grundstücks durch die Bauleistungen erhöht wurde (a. a. O., juris Rn. 11).
  • OLG Köln, 28.09.2012 - 19 U 129/12

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer

    Ist das Werk bereits abgenommen, so sind lediglich die Kosten der Mängelbeseitigung und nicht der höhere Betrag des § 641 Abs. 3 BGB (zweifache Mängelbeseitigung) abzuziehen, da § 648 BGB nicht die Fälligkeit der Vergütungsforderung verlangt (vgl. OLG Stuttgart Urteil vom 25.01.2005 - 6 U 175/04, BeckRS 2005, 01319 unter II.2.a. = BauR 2005, 1047, 1049; Voit in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.08.2012, § 648 Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 2 U 124/09

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligenVerfügung wegen

    Denn nach § 531 Abs. 2 ZPO, der grundsätzlich auch im einstweiligen Verfügungsverfahren anzuwenden ist (vgl. OLG Thüringen, OLG-NL 2004, 277; OLG Thüringen, GRUR-RR 2006, 283; Zöller/Gummer, ZPO, 27. Aufl., § 531 Rdnr. 1; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 925 Rdnr. 12; vgl. a. OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 135; OLG Stuttgart, OLGR 2005, 223 = BauR 2005, 605), sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in zweiter Instanz nur bei Vorliegen der in dieser Vorschrift unter Nr. 1 bis 3 aufgeführten Voraussetzungen zuzulassen, wobei vorliegend allein die Ausnahme des § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO eingreifen könnte.
  • LG Frankfurt/Main, 24.05.2022 - 20 O 99/21
    Ein Anspruch der Verfügungsklägerin für erbrachte Leistungen nach einer Kündigung kann über § 650e BGB gesichert werden (OLG Brandenburg BeckRS 2002, 30255656; OLG Stuttgart NJOZ 2005, 1144); dies gilt nach der Auffassung des Gerichts auch für einen Anspruch auf § 648 BGB bei einer Kündigung für die nicht erbrachten Leistungen, sofern diese sich im Wert widerspiegeln (so wohl auch MüKo-BGB/Busche, 8. Aufl. 2020, § 650e, Rn. 22 unter Verweis auf KG Berlin NJW 2019, 14).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.11.2004 - 10 W 75/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3258
OLG Stuttgart, 29.11.2004 - 10 W 75/04 (https://dejure.org/2004,3258)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.11.2004 - 10 W 75/04 (https://dejure.org/2004,3258)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. November 2004 - 10 W 75/04 (https://dejure.org/2004,3258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Bestehen eines rechtlichen Interesses für die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens mit Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der durch eine Mobilfunksendeanlage verursachten Strahlenbelastung; Rechtliches ...

  • Judicialis

    ZPO § 485 Abs. 2; ; BGB § 437; ; BGB § 434

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Beweissicherung wegen Mobilfunkantenne

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 347
  • NZM 2005, 559
  • MMR 2005, 98
  • BauR 2005, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2004 - 10 W 75/04
    Dabei kann es sich jedoch nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, NJW 2004, 3488, Abschnitt II.2).

    Da ein "richtiger" Hauptsachestreitwert vor Einholung des Gutachtens nicht endgültig bekannt sein kann, muss es mangels entgegengesetzter Anhaltspunkte bei den Angaben der Antagsteller und der von den Parteien nicht angegriffenen Streitwertfestsetzung für den ersten Rechtszug durch das Landgericht auch für das Rechtsmittelverfahren verbleiben (BGH, NJW 2004, 3488, 3489 f.).

  • OLG Stuttgart, 20.09.1999 - 10 W 33/99

    Begriff des rechtlichen Interesses im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2004 - 10 W 75/04
    Der Senat hat bereits durch Beschluss vom 20.9.1999 - 10 W 33/99 (BauR 2000, 923 = OLG-Report Stuttgart 2000, 57) entschieden, dass das rechtliche Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO weiter zu fassen ist als das rechtliche Interesse im Sinne des § 256 ZPO als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine negative Feststellungsklage.
  • OLG Celle, 17.03.1999 - 16 W 14/99

    Rechtschutzbedürfnis für selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2004 - 10 W 75/04
    Dementsprechend kann ein rechtliches Interesse dann verneint werden, wenn ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht ersichtlich sind (vgl. z.B.: OLG Celle, BauR 2000, S. 601; weitere Nachweise bei Zöller/Herget, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2002 - 3 S 590/02

    Mobilfunkstation - Nutzungsuntersagung - sofortige Vollziehung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2004 - 10 W 75/04
    Auch nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (NVwZ-RR 2003, 27) kann bei Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte der 26. BImSchV nach dem heutigen Stand von Forschung und Technik nicht von einer Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden.
  • BGH, 14.10.2004 - VII ZR 33/04

    Beweiswirkung des Eingangstempels auf einem fristwahrenden Schriftsatz; Führung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2004 - 10 W 75/04
    Selbst im Rechtsstreit findet die Substanziierungslast ihre Grenze in dem subjektiven Wissen der Parteien (BGH, Urt. v. 14.10.2004 - VII ZR 33/04).
  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2004 - 10 W 75/04
    Es liege ein Ausnahmefall vor, in dem ein rechtliches Interesse zu verneinen sei, und zwar im Hinblick auf die Entscheidungen des BGH vom 13.2.2004 (NJW 2004, 1317) sowie des BVerfG vom 28.2.2002 (NJW 2002, 1638) zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Mobilfunksendeanlagen.
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2004 - 10 W 75/04
    Es liege ein Ausnahmefall vor, in dem ein rechtliches Interesse zu verneinen sei, und zwar im Hinblick auf die Entscheidungen des BGH vom 13.2.2004 (NJW 2004, 1317) sowie des BVerfG vom 28.2.2002 (NJW 2002, 1638) zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Mobilfunksendeanlagen.
  • OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 5 W 61/07

    Vorliegen eines rechtlichen Interesses für die Durchführung eines selbständigen

    Das rechtliche Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO ist nur und erst dann zu verneinen, wenn kein Rechtsverhältnis, kein möglicher Prozessgegner oder kein Anspruch ersichtlich ist; nur in eindeutigen und evidenten Fällen, also dann, wenn ein Anspruch keinesfalls bestehen kann und das Rechtsschutzbegehren offensichtlich aussichtslos ist, fehlt es am erforderlichen rechtlichen Interesse für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens (s. BGH NJW 2004, S. 3488 m.w.N.; OLG Zweibrücken, OLGR 2006, S. 174, 175; OLG Stuttgart, MDR 2005, S. 347, 348; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 485 Rn. 7 a m.w.N.; Baubach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 485 Rn. 8).

    Eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung in Bezug auf den Hauptanspruch findet im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich nicht statt; diese Prüfung bleibt dem nachfolgenden Hauptsacheprozess vorbehalten (s. BGH MDR 2000, S. 224 f.; NJW 2004, S. 3488; OLG Stuttgart, MDR 2005, S. 347, 348; Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 485 Rn. 4 und 8 m.w.N.; Zöller/Herget, a.a.O., § 490 Rn. 3 und § 485 Rn. 4).

  • OLG Nürnberg, 29.05.2008 - 5 W 506/08

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen bezüglich einer fehlerhaft

    Denn der Begriff ist ansonsten weit zu fassen (BGH NJW 2004, 3488; OLG Stuttgart MDR 2005, 347 f.; Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 485 Rn. 7 a; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Auflage, § 485 Rn. 7; MüKo-ZPO/Schreiber, 3.Aufl., Rn 13; Bockey a. a. O.).
  • VGH Hessen, 17.01.2011 - 2 B 1966/10

    Feststellung des Zustands einer Straße

    Dabei ist der Begriff des "rechtlichen Interesses" nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der überwiegenden Auffassung der Oberverwaltungsgerichte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - III ZB 14/06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. März 2009 - 15 E 31/09 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 28. März 2002 - 4 C 01.2417 -, juris; s. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. November 2004 - 10 W 75/04 -, juris) weit zu fassen.

    Die tenorierten Anordnungen und Maßnahmen werden gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 572 Abs. 3 ZPO dem Verwaltungsgericht übertragen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, a. a. O., Rn. 12; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 10 W 20/06 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. November 2004 - 10 W 75/04 -, juris).

  • VGH Hessen, 12.04.2018 - 2 B 227/18

    Selbständiges Beweisverfahren

    Die tenorierten Anordnungen und Maßnahmen werden gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 572 Abs. 3 ZPO dem Verwaltungsgericht übertragen (vgl. Hess. VGH a. a. O. Rz. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, a. a. O. Rz. 12; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 10 W 20/06 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. November 2004 - 10 W 75/04 -, juris).
  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 24 W 6/15

    Beweisfragen sind nachvollziehbar zu beantworten!

    Das erforderliche rechtliche Interesse eines Antragstellers an der Zustands-, Ursachen- oder Aufwandsfeststellung durch einen Sachverständigen (§ 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-3 ZPO) ist nach allgemeiner Meinung weit zu verstehen und auszulegen (vgl. nur: BGH, Beschluss v. 16.09.2004 -III ZB 33/04, BauR 2004, 1975 ff. = IBR 2004, 733; OLG Celle, Beschluss v. 10.05.2011 - 8 W 27/11, NJW-RR 2011, 1180 f. = IBR 2011, 1352 (nur online); OLG Stuttgart, Beschluss v. 29.11.2004 - 10 W 75/04, BauR 2005, 605).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23711
OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03 (https://dejure.org/2003,23711)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.11.2003 - 8 U 29/03 (https://dejure.org/2003,23711)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. November 2003 - 8 U 29/03 (https://dejure.org/2003,23711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Restwerklohnanspruchs und weitergehenden Schadensersatzanspruchs im Urkundsverfahren; Streit über die Fälligkeit der Schlusszahlung; Schiedsgutachten als eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Urkunde; Anforderungen an eine wirksame ...

  • ibr-online

    Urkundsklage aus Schiedsgutachten über Nachträge!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Urkundsklage aus Schiedsgutachten über Nachträge! (IBR 2005, 76)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.10.1997 - XII ZR 269/95

    Vereinbarung einer Mietpreisvorbehaltsklausel - Offenbare Unbilligkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
    Die offenbare Unrichtigkeit kann sich daraus ergeben, dass der Gutachter einen unrichtigen Bewertungsmaßstab angewendet hat und deshalb zu einem unrichtigen Ergebnis gelangt ist (BGH WM 1998, 628, 629).

    Sie ist auch dann gegeben, wenn die Ausführungen des Gutachtens so lückenhaft sind, dass selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht prüfen kann (BGH NJW 1991; 2698) oder, wenn das Gutachten aufgrund sonstiger schwerwiegender Mängel gänzlich unbrauchbar ist (BGH WM 1998, 628, 630).

    Maßgebend für die Beurteilungen des Schiedsgutachters ist der Sachverhalt, wie ihn die Parteien unterbreitet haben (BGH WM 1998, 628, 629).

  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 126/91

    Zivilprozess: Verfahrensmangel infolge nicht dokumentierter mündlicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
    Eine offenbare Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler der Leistungsbestimmung aufdrängen, die das Gesamtergebnis verfälschen (BGH NJW 2001, 3775, 3777; NJW-RR 1993, 1034, 1305; NJW-RR 1988, 506m.w.N.).
  • BGH, 22.02.1974 - V ZR 60/72

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung - Notwendigkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
    Auf die Frage der offenbaren Unrichtigkeit - nicht der Unbilligkeit - kommt es an, wenn, wie hier, der Schiedsgutachter aufgrund seiner besonderen Sachkunde eine zwischen den Partein streitige, ihrem Inhalt nach aber bereits objektiv feststehende Leistung zu ermitteln hat (BGH WM 1968; 307, 308; NJW 1974, 896, 897; WM 1983, 1206, 1207).
  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00

    Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
    Eine offenbare Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler der Leistungsbestimmung aufdrängen, die das Gesamtergebnis verfälschen (BGH NJW 2001, 3775, 3777; NJW-RR 1993, 1034, 1305; NJW-RR 1988, 506m.w.N.).
  • BGH, 03.10.1957 - II ZR 77/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
    Solche Fehler, die im Rechtsverkehr im Allgemeinen ohne weiteres einer Berichtigung zugänglich sind, rechtfertigen es nach dem in § 319 Abs. 1 BGB enthaltenen Schutzgedanken (vgl. auch BGH NJW 1957, 1834) nicht, der durch den Sachverständigen getroffenen Bestimmung die Verbindlichkeit abzusprechen.
  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
    Mit dem Fall der Rückforderung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern, für den der BGH das Urkundenverfahren als regelmäßig unstatthaft erklärt hat BGHZ 148, 283, 288 ff), weist der Streitfall - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - keinerlei Parallele auf.
  • BGH, 24.10.1991 - IX ZR 18/91

    Zulässige Verjährungseinrede im Nachverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
    Eine Bindungswirkung für das Nachverfahren entfaltet das Vorbehaltsurteil insoweit, als es nicht auf den eigentümlichen Beschränkungen der Beweismittel im Urkundenverfahren beruht (st. Rechtsprechung; BGHZ 82, 115, 118 f; BGH WM 1992, 159, 161 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1981 - II ZR 70/81

    Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
    Eine Bindungswirkung für das Nachverfahren entfaltet das Vorbehaltsurteil insoweit, als es nicht auf den eigentümlichen Beschränkungen der Beweismittel im Urkundenverfahren beruht (st. Rechtsprechung; BGHZ 82, 115, 118 f; BGH WM 1992, 159, 161 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 355/03

    Urkundsklage aus Schiedsgutachten über Nachträge!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03
    BGH, Beschluss vom 09.12.2004 - VII ZR 355/03 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2018 - 4 U 128/17

    Bewertung einer Nachschussklausel in notariellem Grundstückskaufvertrag

    Dem entsprechend ist anerkannt, dass ein Schiedsgutachten zusammen mit der Schiedsgutachtenabrede das Bestehen eines Anspruchs im Urkundenprozess belegen kann (vgl. nur Zöller/Greger, 32. Aufl., § 592, Rn. 15, OLG Brandenburg Urteil 13.11.2003, Az. 8 U 29/03, BauR 05, 605; bestätigt durch BGH, Beschluss 9.12.2004, Az. VII ZR 355/03).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - I-21 U 229/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15659
OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - I-21 U 229/03 (https://dejure.org/2004,15659)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.2004 - I-21 U 229/03 (https://dejure.org/2004,15659)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 2004 - I-21 U 229/03 (https://dejure.org/2004,15659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung der Mangelhaftigkeit von Sanierungsarbeiten an einer Trasse für Busse und Straßenbahnen; Befreiung von der Gewährleistungspflicht gem. § 13 Nr. 3 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) wegen Verletzung der ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Streitverkündung: Tragende Feststellungen im Verhältnis Generalunternehmer - Nachunternehmer binden Auftraggeber! (IBR 2005, 1071)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Celle, 12.12.2001 - 7 U 217/00

    Vorschussanspruch; Mangelhafte Werkleistung; Bauunternehmer; Vorleistung ;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03
    Der Rahmen dieser Verpflichtung und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls darstellt (vgl. BGH WM 1972, 76 (77); OLG Celle BauR 2002, 812 (813)).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Maßstab, der an den Umfang der Prüfungs- und Hinweispflicht anzulegen ist, regelmäßig bei Einschaltung eines Sonderfachmanns reduziert ist, gegebenenfalls auch vollständig entfallen kann (vgl. OLG Celle BauR 2002, 812 (813); OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 405 (406); OLG Düsseldorf BauR 1995, 247 (249); OLG Düsseldorf BauR 2002, 323 (324)).

    Auch im Fall der Einschaltung eines Sonderfachmanns - wie hier der Streithelferin der Beklagten - ist jedoch der ausführende Handwerker verpflichtet, Planvorgaben auf offenkundige Fehler zu überprüfen (OLG Celle BauR 2002, 812 (813); OLG Köln BauR 1988, 241 (243)).

    Die Haftungsquote bemisst der Senat mit 50 % (vgl. OLG Celle BauR 2002, 812 (813)).

    GmbH, den Asphalt in einer Stärke von 4 cm eingebaut und ihn durch eine Lage Ölpapier vom Betonuntergrund getrennt hat, beruht auf einer Anordnung (§ 13 Nr. 3 VOB/B) der Beklagten bzw. ihrer Streithelferin als Erfüllungsgehilfin (vgl. BGH Baurecht 1991, 79 (80); OLG Celle, Baurecht 2002, 812 (813)) gegenüber der Klägerin.

  • OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 22 U 113/92

    Pflichten des Werkunternehmers in Bezug auf Vorgewerk; Aufbringung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03
    Der Zweck ist es, den Besteller vor Schaden zu bewahren (vgl. BGH BauR 1987, 79 (80); OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 405 (406)).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Maßstab, der an den Umfang der Prüfungs- und Hinweispflicht anzulegen ist, regelmäßig bei Einschaltung eines Sonderfachmanns reduziert ist, gegebenenfalls auch vollständig entfallen kann (vgl. OLG Celle BauR 2002, 812 (813); OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 405 (406); OLG Düsseldorf BauR 1995, 247 (249); OLG Düsseldorf BauR 2002, 323 (324)).

    Kommt der Unternehmer seiner hiernach bestehenden Prüfungs- und Hinweispflicht nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist seine Werkleistung mangelhaft (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 405 (406); BGH BauR 1987, 79 (80)).

  • BGH, 05.11.1998 - VII ZR 236/97

    Auslegung einer Vereinbarung zwischen den Parteien eines Bauvertrages über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03
    Der Klägerin steht jedenfalls ein Vergütungsanspruch zu, da sie sich nur unter dem Vorbehalt, eine Vergütung zu beanspruchen, wenn sich herausstellen sollte, dass sie den Mangel der Erstausführung nicht zu vertreten habe, zu einer Erneuerung des Asphaltbelags bereiterklärt hat (vgl. BGH NJW 1999, 416 (416 f.)).

    An die Stelle des Rechts der Klägerin, die Beseitigung der von ihr nicht zu vertretenen Mängel abzulehnen, sollte ein Vergütungsanspruch treten, wenn sich herausstellen sollte, dass die Klägerin nach der materiellen Rechtslage nicht gewährleistungspflichtig war (vgl. BGH NJW 1999, 416 (417)).

    Der zwischen den Parteien vereinbarte Vergütungsanspruch ist auf Erstattung derjenigen Kosten gerichtet, die die Beklagte nach der materiellen Rechtslage zu übernehmen hat (BGH NJW 1999, 416, 417).

  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 46/96

    Zulässigkeit einer Streitverkündung im Prozeß des Verkäufers gegen den Käufer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03
    Sie war zu dieser Streitverkündung auch im eigenen Interesse berechtigt, weshalb die Interventionswirkung nicht nur im Verhältnis zwischen der Streitverkündeten und der Hauptpartei, sondern auch im Verhältnis zwischen der Streitverkündeten (Fa. H..... AG) und dem Dritten (Stadtwerke O..... AG), dem er seinerseits den Streit verkündet hat, eintritt (vgl. BGH WM 1997, 1755 (1757 f.); Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 68 ZPO Rdnr. 10, § 72 Rdnr. 10).

    Auch der Streitverkündete soll sich vor eigenen drohenden Rechtsverlusten in einem Folgeprozess schützen können, indem er einen Dritten an die Entscheidung auch in einem nachfolgenden Rechtsstreit bindet (BGH WM 1997, 1755 (1757 f.)).

  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03
    Der Zweck ist es, den Besteller vor Schaden zu bewahren (vgl. BGH BauR 1987, 79 (80); OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 405 (406)).

    Kommt der Unternehmer seiner hiernach bestehenden Prüfungs- und Hinweispflicht nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist seine Werkleistung mangelhaft (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 405 (406); BGH BauR 1987, 79 (80)).

  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 228/89

    Verschulden bei Mängeln der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03
    GmbH, den Asphalt in einer Stärke von 4 cm eingebaut und ihn durch eine Lage Ölpapier vom Betonuntergrund getrennt hat, beruht auf einer Anordnung (§ 13 Nr. 3 VOB/B) der Beklagten bzw. ihrer Streithelferin als Erfüllungsgehilfin (vgl. BGH Baurecht 1991, 79 (80); OLG Celle, Baurecht 2002, 812 (813)) gegenüber der Klägerin.

    ihre Hinweispflicht verletzt hat (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage 2002, Rdziff. 1522; BGH BauR 1991, 79 (80); OLG Hamm BauR 1990, 731 (732)).

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 90/00

    Werkvertrag - Fugenglattstrich an Klinkerfassade - Hinweis auf Farbunterschiede

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Maßstab, der an den Umfang der Prüfungs- und Hinweispflicht anzulegen ist, regelmäßig bei Einschaltung eines Sonderfachmanns reduziert ist, gegebenenfalls auch vollständig entfallen kann (vgl. OLG Celle BauR 2002, 812 (813); OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 405 (406); OLG Düsseldorf BauR 1995, 247 (249); OLG Düsseldorf BauR 2002, 323 (324)).
  • OLG Hamm, 14.04.1989 - 26 U 14/87

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03
    ihre Hinweispflicht verletzt hat (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage 2002, Rdziff. 1522; BGH BauR 1991, 79 (80); OLG Hamm BauR 1990, 731 (732)).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 236/89

    Streitverkündung bei Drittschadensliquitation durch Frachtführer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03
    Das OLG Hamm hat die zuvor aufgezeigte Ursache für die aufgetretenen Mängel in Gestalt von Verformungen und Verdrückungen des Asphalts zu Lasten der Beklagten bindend festgestellt, da es sich insoweit um tragende Elemente des Urteils handelt (vgl. BGHZ 116, 95 ff (102 f.); Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 68 ZPO Rdnr. 9).
  • OLG Köln, 10.03.1987 - 22 U 221/86

    Haftungsabgrenzung Architekt - Statiker; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03
    Auch im Fall der Einschaltung eines Sonderfachmanns - wie hier der Streithelferin der Beklagten - ist jedoch der ausführende Handwerker verpflichtet, Planvorgaben auf offenkundige Fehler zu überprüfen (OLG Celle BauR 2002, 812 (813); OLG Köln BauR 1988, 241 (243)).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.1995 - 22 U 11/95

    Vertragsabwicklung; Prüfungs- und Hinweispflicht bei geltendgemachter

  • BGH, 23.09.1976 - VII ZR 14/75

    Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Art der Nachbesserung

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 23 U 251/93

    Voraussetzungen der Kündigung aus wichtigem Grund wegen schwerer

  • OLG Düsseldorf, 05.11.1993 - 22 U 87/93

    Mangelhafte Leistung: Mechanische Befestigung der Dacheindeckung

  • OLG Oldenburg, 08.07.1994 - 8 W 51/94

    Selbständiges Beweisverfahren; Kosten des Streithelfers; Antragsteller; Anordnung

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 21 U 46/09

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Sie, die Klägerin, sei davon ausgegangen, dass aufgrund der Entscheidung des Senats im Verfahren I-21 U 229/03 (Verfahren I. Instanz: 23 O 32/02 LG Duisburg) die Frage ihrer Beratungsresistenz nicht mehr zu problematisieren gewesen sei.

    Im Übrigen wird auf die beigezogenen Akten 24 O 159/97 LG Münster (= 24 O 212/98, OLG Hamm) 23 O 32/02 LG Duisburg (= I-21 U 229/03 OLG Düsseldorf) sowie das selbständige Beweisverfahren 2 OH 33/02 LG Duisburg verwiesen.

  • LG Bielefeld, 25.09.2007 - 15 O 127/07

    Verfahrensrecht - Keine Streitverkündung bei Vergütungsansprüchen

    Nach hiesiger Auffassung kann die Klägerin auch die herangezogene Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 09.11.2004 (21 U 229/03, zitiert nach Juris) nicht mit Erfolg für sich in Anspruch nehmen.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.12.2004 - 14 W 1489/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,31356
OLG Dresden, 29.12.2004 - 14 W 1489/04 (https://dejure.org/2004,31356)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.12.2004 - 14 W 1489/04 (https://dejure.org/2004,31356)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - 14 W 1489/04 (https://dejure.org/2004,31356)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen; Erscheinen zum Ortstermin mit einstündiger Verspätung; Bekanntsein mit dem Privatgutachter der Gegenseite; Scharfe bzw. heftige Reaktion des Sachverständigen auf Angriffe in einem ...

  • rechtsportal.de

    Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen; Erscheinen zum Ortstermin mit einstündiger Verspätung; Bekanntsein mit dem Privatgutachter der Gegenseite; Scharfe bzw. heftige Reaktion des Sachverständigen auf Angriffe in einem ...

  • ibr-online

    Besorgnis der Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 11.07.1996 - 10 W 48/96
    Auszug aus OLG Dresden, 29.12.2004 - 14 W 1489/04
    Insbesondere kann es nicht zulässig sein, durch offensichtlich haltlose Angriffe in einem Befangenheitsantrag eine Reaktion zu provozieren, welche dann wiederum einen Befangenheitsantrag rechtfertigen soll (vgl. Zöller, ZPO , 23. Aufl., § 406 Rn. 9; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1353).
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