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   BGH, 29.11.1973 - VII ZR 179/71   

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https://dejure.org/1973,554
BGH, 29.11.1973 - VII ZR 179/71 (https://dejure.org/1973,554)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1973 - VII ZR 179/71 (https://dejure.org/1973,554)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1973 - VII ZR 179/71 (https://dejure.org/1973,554)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderung der Planung nach Hinweis auf Bedenken des Auftragnehmers - Pflicht des Auftragnehmers zur erneuten Prüfung der vorgesehenen Art der Ausführung - Hinweispflicht des Auftragsnehmers bezüglich vorliegender Bedenken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erneute Prüfungspflicht des Auftragnehmers nach vorheriger Geltendmachung von Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 4
    Hinweispflicht des Auftragnehmers nach auf einen Hinweis erfolgter Änderung der Planung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 188
  • MDR 1974, 303
  • DB 1974, 186
  • BauR 1974, 128
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1972 - VII ZR 64/71

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche

    Auszug aus BGH, 29.11.1973 - VII ZR 179/71
    (Im Anschluß an das Urteil vom 15. Juni 1972 - VII ZR 64/71 - = Schäfer/Finnern Z. 2.414 Bl. 288, insofern nicht abgedruckt in BGHZ 59, 202 u. NJW 1972, 1753).

    Nach dem Senatsurteil vom 15. Juni 1972 - VII ZR 64/71 - (= Schäfer/Finnern Z. 2.414 Bl. 288, insofern nicht abgedruckt in BGHZ 59, 202 und NJW 1972, 1753) befreit die mangelhafte Vorleistung eines anderen Unternehmers den Auftragnehmer nicht von der Gewährleistung, wenn er die Mängel zwar erkannt, auch auf sie hingewiesen und sogar eine Nachbesserung der Vorarbeiten stattgefunden hat, die Nachbesserung aber unzureichend war.

  • BGH, 12.10.1967 - VII ZR 8/65

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln eines Werks

    Auszug aus BGH, 29.11.1973 - VII ZR 179/71
    Dafür hat die Klägerin (unbeschadet eines etwaigen Mitverschuldens des Architekten des Beklagten) grundsätzlich einzustehen und es ist nunmehr ihre Sache, sich zu entlasten (BGHZ 48, 310).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb dem Unternehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür auferlegt, dass er seiner Prüfungs- und Hinweispflicht nachgekommen ist (BGH, Urteil vom 4. Juni 1973 - VII ZR 112/71, BauR 1973, 313, 315; Urteil vom 29. November 1973 - VII ZR 179/71, BauR 1974, 128).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2019 - 21 U 118/16

    Mangelbeseitigungskosten und Schadensersatz aus einem Werkvertrag

    Soweit die Beklagte behauptet, dass sie der Klägerin die schriftliche Bedenkenanzeige wie Blatt 124 der Akte übergeben habe, hat sie den Zugang dieses Schriftstücks nicht beweisen können (zur Beweislast vgl. BGH, Urteil vom 04.06.1973 VII ZR 112/71, BGH, Urteil vom 29.11.1973 VII ZR 179/71, Ingenstau/Korbion-Oppler, VOB, 20. Auflage, Teil B § 4 Abs. 3, Rn. 20).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 43/80

    Beginn der Gewährleistungsfrist bei Verweigerung der Abnahme

    Der Kläger mußte, als auf diese mündlichen Bedenken hin die Planung geändert und nunmehr der Einbau des ungeschützten Leichtbeton-Gefälleestrichs vorgesehen wurde, diese neue Planung erneut prüfen (BGH NJW 1974, 188 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

    Denn einem Werkunternehmer obliegt auch nach erfolgter Nachbesserung der Vorarbeiten die Verpflichtung, sich zu überzeugen, ob diese nunmehr für die von ihm zu erbringende Leistung geeignet sind (BGH, BauR 1974, 128, 129; Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB , § 4 VOB/B RN. 207).

    Selbst dann ist die Beklagte ihrer Pflicht nicht nachgekommen, vor Beginn des Betonierens die Klägerin unmissverständlich auf die drohenden Konsequenzen hinzuweisen und die Vorarbeiten nach erfolgter Nachbesserung auf Geeignetheit zu überprüfen (BGH, BauR 1974, 128 ).

  • BGH, 10.04.1975 - VII ZR 183/74

    Anforderungen an Belehrung durch den Auftragnehmer

    Der Senat hat jedoch wiederholt ausgesprochen, daß der Auftragnehmer, der einen schriftlichen Hinweis unterläßt, dadurch den Vertrag verletzt und die sich daraus ergebenden Folgen zu tragen hat; denn die schon aus § 242 BGB folgende Hinweispflicht des Auftragnehmers ist in §§ 13 Nr. 4, 4 Nr. 3 VOB (B) dahin verstärkt, daß die Bedenken schriftlich mitzuteilen sind, damit sie dadurch das erforderliche Gewicht erhalten (BGH NJW 1960, 1813; 1973, 518; Urteil vom 4. Juni 1973 - VII ZR 112/71 = Baurecht 1973, 313; das von der Revision angeführte Urteil des Senats in NJW 1974, 188 besagt nichts anderes; ferner Ingenstau/Korbion VOB 7. Aufl. B § 4 Rdn. 104 a).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2022 - 22 U 113/22

    Vager Hinweis ist keine ordnungsgemäße Bedenkenanmeldung!

    Zudem ist in dem Fall, dass der Besteller auf einen Bedenkenhinweis reagiert, die Anweisung des Bestellers erneut zu prüfen und ist - wenn auch die als Reaktion auf einen ersten Bedenkenhinweis erfolgte Anweisung keine mangelfreie Herstellung ermöglicht - ein weiterer Bedenkenhinweis zu erteilen (BGH, Urt. v. 29.11.1973 - VII ZR 179/71NJW 1974, 188; Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB, 21. Auflage, B § 4 Abs. 3 Rn. 26; Kniffka/Jurgeleit/Krause-Allenstein, BauVertragsR, 4. Auflage, § 634 Rn. 51).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2022 - 22 U 113/22
    Zudem ist in dem Fall, dass der Besteller auf einen Bedenkenhinweis reagiert, die Anweisung des Bestellers erneut zu prüfen und ist - wenn auch die als Reaktion auf einen ersten Bedenkenhinweis erfolgte Anweisung keine mangelfreie Herstellung ermöglicht - ein weiterer Bedenkenhinweis zu erteilen (BGH, Urt. v. 29.11.1973 - VII ZR 179/71, NJW 1974, 188; Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB, 21. Auflage, B § 4 Abs. 3 Rn. 26; Kniffka/Jurgeleit/Krause-Allenstein, BauVertragsR, 4. Auflage, § 634 Rn. 51).
  • BGH, 03.07.1975 - VII ZR 224/73
    Der Sachverhalt unterscheidet sich insofern in einem wesentlichen Punkt von dem, der dem Senatsurteil NJW 1974, 188 zugrunde liegt.
  • OLG Hamm, 16.10.1992 - 12 U 178/91

    Bindung an den geltend gemachten Anspruch bei Baumängelgewährleistung;

    Der Beklagte hat aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht nachzuweisen vermocht, daß er seiner Verpflichtung zur schriftlichen Bedenkenmitteilung aus § 4 Nr. 3 VOB/B nachgekommen ist, die bei dem vorliegenden VOB-Vertrag eine vertragliche Hauptpflicht darstellt und deren Erfüllung der Unternehmer im Streitfall zu beweisen hat (vgl. BGH NJW 1973, 1792 und 1974, 188; Werner/Pastor Rdn. 1320; Ingenstau/Korbion B § 4 Rdn. 204).
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