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   BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72   

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BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72 (https://dejure.org/1974,252)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1974 - IV C 16.72 (https://dejure.org/1974,252)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1974 - IV C 16.72 (https://dejure.org/1974,252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für eine Erschließungsstraße - Abgrenzung des Vorliegens einer einzelnen selbstständigen Erschließungsstraße nach dem "Erscheinungsbild" - Begriff des Abschnitts einer Erschließungsstraße - Anforderungen an das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriffe der "einzelnen Erschließungsanlage", des "Abschnitts" einer Erschließungsanlage und der "Erschließungseinheit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1974, 310
  • BauR 1974, 406
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68

    Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72
    Es hat mit Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats für unwesentlich gehalten, daß der Hauptstraßenzug und der ostwärts abbiegende Straßenteil einheitlich die Straßenbezeichnung "R.straße" tragen (Urteile vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - [Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 4] und vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - in BVerwGE 40, 182 [183]).

    Seine Auffassung steht andererseits im Einklang mit dem Urteil des Senats vom 12. Juni 1970 (a.a.O.).

    Schon im Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6) ist ausgesprochen worden, daß ein einheitliches Erschließungsgebiet nicht ausdrücklich als solches bezeichnet werden muß, sondern daß es ausreicht, wenn sich die einheitliche Abrechnung eindeutig erkennen läßt.

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71

    Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72
    Es hat mit Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats für unwesentlich gehalten, daß der Hauptstraßenzug und der ostwärts abbiegende Straßenteil einheitlich die Straßenbezeichnung "R.straße" tragen (Urteile vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - [Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 4] und vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - in BVerwGE 40, 182 [183]).

    Es steht nicht im Widerspruch zu der Bemerkung im Urteil vom 23. Juni 1972 (BVerwGE 40, 182 [183]), daß (allein) der Ausbauzustand einer Straße nicht das ausschlaggebende Kriterium für das Vorhandensein nur einer Erschließungsanlage sei.

    Indessen ist Voraussetzung für die Bildung einer Erschließungseinheit von Straßen das Vorhandensein eines Straßensystems, das gegenüber anderen Straßen deutlich abgegrenzt ist und dessen Straßen und Wege zueinander in einem besonderen funktionellen Zusammenhang stehen, wie der Senat u.a. in der genannten Entscheidung vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - (BVerwGE 40, 182 [186]) ausgesprochen hat.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 100.68

    Veränderungssperre und Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72
    Ob die Widmung der Straße als Voraussetzung ihrer Eigenschaft als öffentliche Straße im Sinne von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG rückwirkend erfolgen konnte, stellt sich hier als Frage deshalb nicht, weil eine Widmung jedenfalls nach der Herstellung der Straße ausgesprochen werden kann, wie im Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 34) entschieden worden ist.

    Dabei macht es im Ergebnis keinen Unterschied, ob man mit dem Berufungsgericht die Kosten insoweit durch den Verkaufserlös als anderweitig gedeckt im Sinne des § 127 Abs. 1 BBauG ansieht (vgl. dazu das erwähnte Urteil des Senats vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - a.a.O.) oder ob man davon ausgeht, daß - rückschauend betrachtet - der Gemeinde insoweit ein Erschließungsaufwand nicht entstanden ist.

  • BVerwG, 05.09.1969 - IV C 106.67

    Voraussetzungen für die Annahme eines einheitlichen Erschließungsgebiets

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72
    Nach dem Urteil vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - (BVerwGE 34, 15) steht auch die Tatsache, daß einzelne Straßen, die in die Erschließungseinheit fallen, bereits abgerechnet worden sind, der Bildung einer solchen Einheit nicht entgegen.
  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtsprechung des Berufungsgerichts über die in die Satzung hineinzulesende sogenannte "Normalausstattung" einer Erschließungsstraße bereits früher abgelehnt und hält hieran fest; auf das Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - (BVerwGE 40, 177 [179]) wird insoweit verwiesen.
  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 24.69

    Pflicht zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen nach einem

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72
    Die Abschnittsbildung wäre dann nämlich willkürlich im Sinne der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wie sie etwa dem Urteil vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 24.69 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 11) zu entnehmen ist.
  • BVerwG, 29.05.1970 - IV C 141.68

    Verhältnis des Straßensicherungsvertrags

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72
    In einem solchen Falle bedarf es nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29. Mai 1970 - BVerwG IV C 141.68 - [BVerwGE 35, 222]) eines Bebauungsplans oder einer Zustimmung nicht.
  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Dagegen kommt dem noch aus der früheren, weiter gehenden Rechtsprechung stammenden Kriterium der hinreichenden Abgrenzbarkeit des Gebiets der Erschließungseinheit (vgl. die Urteile vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 25 f., vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 16.72 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 14 S. 32 und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 4 C 76.74 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 17 S. 7 f.) keine Bedeutung mehr zu.
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Richtig ist, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. unter anderem Urteile vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 69.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35 S. 13 (16) und vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 16.72 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 14 S. 28 (29)) die Zulässigkeit einer Abschnittsbildung eine bundesrechtliche Schranke im Willkürverbot findet.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im

    Maßgebend war also das nach Beendigung der Ausbauarbeiten durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägte Erscheinungsbild, das z. B. anhand der Straßenführung, der Straßenbreite, der Straßenlänge, der Straßenausstattung oder anhand topographischer Besonderheiten zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.1991 - 8 C 56.89 - BVerwGE 88, 53, juris Rn. 16; Urteil vom 21.09.1979 - 4 C 55.76 - juris Rn. 13; Urteil vom 03.05.1974 - 4 C 16.72 - juris Rn. 14).

    Abschnitte durften auch unter der Geltung des § 130 Abs. 2 BBauG nicht willkürlich - etwa nach der mehr oder weniger zufälligen Ausbaulänge einer Straße - gebildet werden, sondern mussten durch äußerlich erkennbare Markierungen begrenzt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1983 - 8 C 112.82 - juris Rn. 23; Urteil vom 15.9.1978 - IV C 50.76 - juris Rn. 17; Urteil vom 03.05.1974 - IV C 16.72 - juris Rn. 16; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2003 - 2 S 446/02 - juris Rn. 40; Urteil vom 17.05.1990 - 2 S 710/88 - juris Rn. 26).

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