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   BGH, 24.06.1974 - VII ZR 41/73   

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https://dejure.org/1974,883
BGH, 24.06.1974 - VII ZR 41/73 (https://dejure.org/1974,883)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1974 - VII ZR 41/73 (https://dejure.org/1974,883)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1974 - VII ZR 41/73 (https://dejure.org/1974,883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkung von Minderleistungen auf eine Pauschalpreisvereinbarung - Auswirkung späterer baulicher Änderungen auf Pauschalpreisvereinbarungen - Berücksichtigung von Mehrleistungen im Zusammenhang mit Pauschalpreisvereinbarungen für Bauleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkung von Minderleistungen auf eine Pauschalpreisvereinbarung; Auswirkung späterer baulicher Änderungen auf Pauschalpreisvereinbarungen; Berücksichtigung von Mehrleistungen im Zusammenhang mit Pauschalpreisvereinbarungen für Bauleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1864
  • MDR 1974, 1013
  • DB 1974, 1765
  • BauR 1974, 416
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.1962 - VII ZR 76/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1974 - VII ZR 41/73
    Zwar hat eine Änderung der Bauausführung nicht grundsätzlich zur Folge, daß eine einmal getroffene Pauschalpreisvereinbarung überhaupt nicht mehr anwendbar wäre (BGH Urt. v. 29. November 1962 - VII ZR 76/61 -).

    Es muß vielmehr eine Anpassung an die tatsächlich ausgeführten Leistungen erfolgen (vgl. Ingenstau/Korbion, a.a.O. § 2 VOB (B), Rdn. 46; BGH Urteil vom 29. Dezember 1962 - VII ZR 76/61 -).

  • BGH, 16.12.1971 - VII ZR 215/69

    Zumutbarkeit des Festhaltens an einem vereinbarten Pauschalpreis

    Auszug aus BGH, 24.06.1974 - VII ZR 41/73
    Die auf einer Abänderung des Bauentwurfes beruhende nicht unerhebliche Änderung des im Pauschalpreisvertrag vorgesehenen Leistungsinhalts rechtfertigt auch ohne neue Preisvereinbarung eine Anpassung der Pauschale an die veränderten Verhältnisse (BGH Urt. v. 16. Dezember 1971 - VII ZR 215/69 - = Schäfer/Finnern Z 2.301 Bl. 42).

    Das gilt nicht nur für den Fall, daß gegenüber dem Leistungsinhalt, der einer Pauschalpreisvereinbarung zugrunde liegt, erhebliche zunächst nicht vorgesehene Leistungen hinzukommen (vgl. dazu u.a. BGH Urteil vom 14. Januar 1971 - VII ZR 3/69 - = Schäfer/Finnern Z 2.301 Bl. 35 (in BGHZ 55, 198 insoweit nicht abgedruckt); vom 23. März 1972 - VII ZR 184/70 - = Schäfer/Finnern Z 2.301 Bl. 46), sondern auch dann, wenn ursprünglich vorgesehene Leistungen vereinbarungsgemäß in erheblichem Umfang entfallen oder durch andere Leistungen ersetzt werden (BGH Urteil vom 16. Dezember 1971 - VII ZR 215/69 - = Schäfer/Finnern Z 2.301 Bl. 42).

  • BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69

    Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus BGH, 24.06.1974 - VII ZR 41/73
    Das gilt nicht nur für den Fall, daß gegenüber dem Leistungsinhalt, der einer Pauschalpreisvereinbarung zugrunde liegt, erhebliche zunächst nicht vorgesehene Leistungen hinzukommen (vgl. dazu u.a. BGH Urteil vom 14. Januar 1971 - VII ZR 3/69 - = Schäfer/Finnern Z 2.301 Bl. 35 (in BGHZ 55, 198 insoweit nicht abgedruckt); vom 23. März 1972 - VII ZR 184/70 - = Schäfer/Finnern Z 2.301 Bl. 46), sondern auch dann, wenn ursprünglich vorgesehene Leistungen vereinbarungsgemäß in erheblichem Umfang entfallen oder durch andere Leistungen ersetzt werden (BGH Urteil vom 16. Dezember 1971 - VII ZR 215/69 - = Schäfer/Finnern Z 2.301 Bl. 42).
  • BGH, 23.03.1972 - VII ZR 184/70

    Auslegung des Leistungsumfangs eines Pauschalpreisvertrags

    Auszug aus BGH, 24.06.1974 - VII ZR 41/73
    Das gilt nicht nur für den Fall, daß gegenüber dem Leistungsinhalt, der einer Pauschalpreisvereinbarung zugrunde liegt, erhebliche zunächst nicht vorgesehene Leistungen hinzukommen (vgl. dazu u.a. BGH Urteil vom 14. Januar 1971 - VII ZR 3/69 - = Schäfer/Finnern Z 2.301 Bl. 35 (in BGHZ 55, 198 insoweit nicht abgedruckt); vom 23. März 1972 - VII ZR 184/70 - = Schäfer/Finnern Z 2.301 Bl. 46), sondern auch dann, wenn ursprünglich vorgesehene Leistungen vereinbarungsgemäß in erheblichem Umfang entfallen oder durch andere Leistungen ersetzt werden (BGH Urteil vom 16. Dezember 1971 - VII ZR 215/69 - = Schäfer/Finnern Z 2.301 Bl. 42).
  • BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00

    Vergütung von Zusatzleistungen beim Pauschalpreisvertrag

    Das gilt in gleicher Weise für den Fall der Erbringung erheblicher zusätzlicher Leistungen (BGH, Urt. v. 6.3.1975 - VII ZR 243/72, Urteilsumdr. S. 12 m.w.N.) wie für den Fall erheblicher Minderleistungen (BGH, Urt. v. 24.6.1974 - VII ZR 41/73, NJW 1974, 1864, 1865; Urt. v. 29.4.1999 - VII ZR 248/98, NJW 1999, 2661, 2662).

    Voraussetzung eines solchen erhöhten Vergütungsanspruchs durch Vertragsanpassung ist, daß zu dem Leistungsinhalt, der einer Pauschalpreisvereinbarung zugrunde liegt, erhebliche, zunächst nicht vorgesehene Leistungen auf Veranlassung des Bestellers hinzukommen (BGH, Urt. v. 24.6.1974 - VII ZR 41/73, NJW 1974, 1864, 1865 m.w.N.).

  • OLG Köln, 17.05.2018 - 3 U 199/13

    Keine Nachtragsvergütung ohne Vorlage der Urkalkulation!

    Sieht man in der Mehrleistung eine reine Mengenmehrung gegenüber dem vereinbarten Pauschalwerklohn von 1.275.781,25 DM gem. § 2 Nr. 7 VOB/B, so kommt eine Zusatzvergütung nur dann in Betracht, wenn die ausgeführte von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich abweicht, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme für den Auftragnehmer nicht zumutbar ist, weil die Änderungen die Grundlage der Preisvereinbarung berühren (BGH, Urt. v. 24.06.1974 - VII ZR 41/73, NJW 1974, 1864; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl., Rn. 1548).
  • OLG Hamm, 27.03.2019 - 12 U 66/17

    Entsorgung des im Erdreich enthaltenen Mülls: Geänderte oder zusätzliche

    (vgl. BGH, NJW 1974, S. 1864, 1865) Nur wenn der vereinbarte Leistungsinhalt völlig verändert worden ist, ist die Pauschalpreisvereinbarung als hinfällig zu betrachten und nach Aufmaß und den Einheitspreisen abzurechnen, die in dem zugrundeliegenden Angebot des Auftragnehmers enthalten waren (vgl. Werner in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage, Rn. 1550 f.).
  • OLG Hamm, 16.06.1992 - 21 U 18/92

    Voraussetzungen für die Kürzung eines Pauschalhonorars

    Lediglich dann, wenn der tatsächliche Leistungsumfang von dem vertraglich vorgesehenen so erheblich abweicht, daß es einer Partei nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist, an dem vereinbarten Pauschalpreis festzuhalten, muß dieser dem geänderten Leistungsumfang angepaßt werden (BGH NJW 1974, 1864 f.).
  • BGH, 27.01.1977 - VII ZR 339/74

    Richtiger Maßstab bei der Beurteilung des Vorliegens eines sittenwidrigen

    Wenn bei der Ausführung von Werkarbeiten sich einzelne Massenansätze als (erheblich) zu hoch erweisen, führt das zwar möglicherweise zu einem vertraglichen Anspruch auf Herabsetzung eines vereinbarten Pauschalpreises (vgl. Urteil des Senats NJW 1974, 1864), kann jedoch nicht ohne zusätzliche Feststellungen die Annahme begründen, wegen der tatsächlich zu hohen Massenansätze bestehe ein Mißverhältnis im Sinne des § 138 Abs. 2 BGB zwischen vereinbarten Werkleistungen und Pauschalpreis.
  • OLG Brandenburg, 27.05.2002 - 11 W 30/01

    Prozesskostenhilfe: Mängelbeseitigungsansprüche rechtfertigen Einrede des

    Dass auch Pauschalverträge nachtragszugänglich sind, entspricht zudem gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH BauR 1972, 118; 1974, 416; Werner/Pastor, Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 1201 m.z.w.N.).
  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 31/98

    Zustandekommen eines Vertrages über die Demontage von Rolltoren; Umfang der

    Da die Zedentin diese nach der Behauptung der Beklagten nicht vollständig erbracht hat, kann in diesem Fall ein Abzug von dem vereinbarten Preis von 92.000,-- DM in Betracht kommen, wenn die gesetzlichen (z.B. § 649 BGB) oder die von der Rechtsprechung (z.B. BGH, Urt. v. 24.06.1974 - VII ZR 41/73, NJW 1974, 1864) herausgearbeiteten Voraussetzungen vorliegen, was noch weiterer tatrichterlicher Aufklärung bedarf.
  • OLG Koblenz, 08.12.1999 - 5 U 209/99

    Festpreis-Minderleistung. Verjährung Mangel - Mangelfolgeschäden

    Anders wäre es nur, wenn die Abweichungen willkürlich und an den objektiven Erfordernissen vorbei zu Stande gekommen wären oder wenn die Minderleistungen des Beklagten ein solches Ausmaß erreicht hätten, dass eine gravierende Äquivalenzstörung eingetreten wäre (vgl. BGH NJW 1974, 1864; Heinrichs in Palandt, BGB, 48.Aufl., § 242 Rdnr.140 ff; auch § 2 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B).
  • OLG Frankfurt, 31.01.1986 - 22 U 103/85

    Werkvertrag über Reinigungsarbeiten; Anpassung eines vereinbarten Pauschalpreises

    Nur wenn der tatsächliche Leistungsumfang von dem vertraglich vorgesehenen so erheblich abweicht, daß es einer Vertragspartei nach Treu und Glauben ( § 242 BGB ) nicht mehr zuzumuten ist, an dem vereinbarten Pauschalpreis festzuhalten, kann dieser dem geänderten Leistungsumfang angepasst werden (BGH, NJW 1974, 1864; siehe auch § 2 Nr. 7 VOB/B ).
  • BGH, 06.03.1975 - VII ZR 243/72

    Anspruch auf Vergütung für zusätzliche Einsatztage - Prüfung einer Rechnung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats rechtfertigt vielmehr nach Treu und Glauben schon eine nicht unerhebliche Veränderung des in einem Pauschalpreisvertrag vorgesehenen Leistungsinhalts, die an die Grundlagen der getroffenen Preisvereinbarung rührt, eine Anpassung der Pauschale an die veränderten Verhältnisse (vgl. BGH NJW 1974, 1864 mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 16. Dezember 1971 - VII ZR 215/69 = BauR 1972, 118).
  • OLG Koblenz, 02.06.2022 - 2 U 561/21

    Herausgabe und Wertersatz nach Rücktritt von Bauträgerverträgen

  • KG, 15.03.2000 - 7 U 4986/99

    Mehrvergütungsanspruch des Werkunternehmers

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