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   BVerwG, 12.08.1977 - IV C 48.75, IV C 49.75   

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BVerwG, 12.08.1977 - IV C 48.75, IV C 49.75 (https://dejure.org/1977,1653)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.1977 - IV C 48.75, IV C 49.75 (https://dejure.org/1977,1653)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 1977 - IV C 48.75, IV C 49.75 (https://dejure.org/1977,1653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer Bodenverkehrsgenehmigung nach dem Bodenverkehrsrecht unter Entfallen der Bindungswirkung der Genehmigung trotz Bestehenbleibens der Genehmigung selbst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bodenverkehrsrecht - Rücknahme einer Bodenverkehrsgenehmigung - Bindungswirkung der Genehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 340
  • DÖV 1977, 835
  • BauR 1977, 405
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69

    Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 48.75
    Das hätte auf den Umfang der durch die Genehmigungen ausgelösten Bindungswirkung keinen Einfluß, wenn es sich tatsächlich nur um "Hinweise", also um Erläuterungen ohne Regelungsqualität handelte (vgl. dazu das Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [19]).

    Der Beklagte hat den "Hinweisen" eine Fassung gegeben, die - und darauf kommt es an (vgl. Urteil vom 16. April 1971 a.a.O.) - beim Kläger den Eindruck hervorrufen mußte, mit diesen Hinweisen werde eine ihrem Inhalt entsprechende (verbindliche) Regelung getroffen.

  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 48.75
    Diese Gründe umfassen ihrerseits alles das, was nach den §§ 29 ff. BBauG - hier nach § 35 BBauG - der Verwirklichung des im Bodenverkehrsverfahren offenbarten Zwecks entgegengehalten werden könnte (vgl. Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG I C 64.62 - BVerwGE 18, 242 [244 f.]).
  • BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74

    Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 48.75
    Selbst wenn nämlich das zu bejahen sein sollte, würde sich für das Bodenverkehrsrecht eine derart "teilweise" Rücknahme verbieten und dies sowohl gegenüber jenen allgemeinen Grundsätzen als auch gegenüber der mittlerweile an die Stelle der allgemeinen Grundsätze getretenen Regelung des Verwaltungsverfahrensgesetzes Vorrang genießen: "Das Bodenverkehrsrecht muß grundsätzlich so ausgelegt und angewandt werden, daß es sich den zugrunde liegenden privaten Rechtsbeziehungen und den an sie anknüpfenden Interessen anpaßt" (Urteil vom 9. April 1976 - BVerwG IV C 75.74 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 35 S. 20 [28]).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 19.70

    Rechtsmittelbefugnis des Beigeladenen; Erforderlichkeit einer Bauleitplanung als

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 48.75
    Dazu ist er deshalb legitimiert, weil diese Genehmigung nicht ohne seine Zustimmung erteilt werden darf (§ 36 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 [BGBl. I S. 341] - BBauG -), er jedoch für den Fall, daß das angefochtene Urteil rechtskräftig wird, die Genehmigungserteilung nicht mehr durch die Versagung seiner Zustimmung verhindern könnte (Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 19.70 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 16 S. 12 f.).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 48.75
    Die Zulässigkeit einer Rücknahme von Bodenverkehrsgenehmigungen richtete sich bis zum Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253) - VwVfG - nach den - allerdings zum Teil durch das Bodenverkehrsrecht (§§ 19 ff. BBauG) modifizierten - allgemeinen Grundsätzen über die Rücknahme von (rechtswidrigen) Verwaltungsakten (Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 77.74 - BVerwGE 48, 87 [92]), und zwar nach diesen Grundsätzen in ihrer bundesrechtlichen Ausprägung (Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 30.73 - BVerwGE 48, 81 [82 ff.]).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 48.75
    Die Zulässigkeit einer Rücknahme von Bodenverkehrsgenehmigungen richtete sich bis zum Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253) - VwVfG - nach den - allerdings zum Teil durch das Bodenverkehrsrecht (§§ 19 ff. BBauG) modifizierten - allgemeinen Grundsätzen über die Rücknahme von (rechtswidrigen) Verwaltungsakten (Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 77.74 - BVerwGE 48, 87 [92]), und zwar nach diesen Grundsätzen in ihrer bundesrechtlichen Ausprägung (Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 30.73 - BVerwGE 48, 81 [82 ff.]).
  • BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67

    Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 48.75
    Eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft liegt u.a. vor, wenn ein Vorhaben in nicht durch (Ausnahme-)Genehmigung zu behebender Weise im Widerspruch zu einer gültigen Landschaftsschutzverordnung steht (vgl. Beschluß vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 66 S. 226 [227]).
  • VGH Bayern, 16.06.2015 - 15 B 13.424

    Zum Anspruch auf Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids für ein

    Dennoch enthält die Regelung - anders als etwa die Belange des Naturschutzes oder der natürlichen Eigenschaft der Landschaft in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 1 und Alt. 5 BauGB, die (mittelbar) auch förmliche landesrechtliche Naturschutzverordnungen erfassen (vgl. BVerwG, U.v. 12.8.1977 - IV c 48.75 - BauR 1977, 405 = juris Rn. 28; U.v. 20.10.1978 - IV C 75.76 - BauR 1979, 122 = juris Rn. 29; U.v. 18.2.1983 - 4 C 19/81 - BVerwGE 67, 33 = juris Rn. 28 f.; U.v. 19.4.1985 - 4 C 25/84 - BauR 1985, 544 = juris Rn. 14; B.v. 2.2.2000 - 4 B 104/99 - BauR 2000, 1311 = juris Rn. 2) - keine Verweisung auf das Landesrecht, sondern eine bundesrechtlich eigenständige Anforderung, unmittelbar selbst eingreift, wo grobe Verstöße in Frage stehen.
  • BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Erteilung einer fiktiven

    Die Bestandskraft der Versagung einer Teilungsgenehmigung hindert den Kläger ohnedies nicht, den Genehmigungsantrag zu wiederholen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Juli 1977 - BVerwG 4 B 31.77 - DÖV 1977, 835).
  • VGH Hessen, 07.09.1993 - 11 UE 984/92

    Fehlen eines Genehmigungsantrages beim mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt;

    Besteht insoweit keine Pflicht zu einer Antragstellung bzw. Zustimmung, darf dem Bürger auch nicht gegen seinen Willen ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt aufgedrängt werden (BVerwG, Baurecht 1977, 405, 407; OVG Koblenz NVwZ 1986, 576 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2003 - 1 L 279/01

    Umweltrecht - Ist bauuntersagende naturschutzrechtliche Verfügung rechtmäßig?

    Da im vorliegenden Fall keine (fiktive) Baugenehmigung vorliegt, kann auf sich beruhen, welche Bedeutung im vorliegenden Fall die Teilungsgenehmigung hat (zu den Wirkungen einer Bodenverkehrsgenehmigung alten Rechts vgl. BVerwG, Urteil vom 12. August 1977 - 4 C 48.75 -, Baurecht 1977, 405).
  • OVG Sachsen, 06.02.2001 - 1 B 637/00
    Dementsprechend hat das Verwaltungsgericht den Inhalt der Landschaftsschutzverordnung vom 8.6.1998 zu Recht als öffentliche Belange des Naturschutzes bzw. der Landschaftspflege (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) berücksichtigt, die durch die Ausführung und Benutzung des Vorhabens beeinträchtigt (§ 35 Abs. 2 BauGB) würden (zum Verhältnis von landesrechtlicher Unterschutzstellung und § 35 Abs. 3 BauGB s. BVerwG, Beschl. v. 12.8.1977, BauR 1977, 405 [407]; Schmaltz, in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl., § 35 RdNr. 78 f.; Taegen, in: Berliner Kommentar, 2. Aufl., § 35 RdNr. 72 f.).
  • BGH, 21.12.1978 - III ZR 45/77

    Denkmalschutz und Bodenverkehrsgenehmigung

    Zur Begründung hat der Senat dabei auf den Regelungszweck des § 21 Abs. 2 Satz 2 BBauG - wirksamer vermögensrechtlicher Schutz des Vertrauens in die planungsrechtliche Zulässigkeit der mit dem Rechtsvorgang bezweckten Nutzung - abgestellt (vgl. BVerwG BauR 1977, 405, 406).
  • BGH, 12.01.1978 - III ZR 98/76

    Entschädigungsanspruch bei Versagung einer Baugenehmigung - Rechtsfolgen des

    Entfällt die Grundlage für die Einhaltung dieser Zusicherung (nur) deshalb, weil die Gemeinde ihre Bauleitplanung ändert, nachdem sich herausstellt, daß die der Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung zugrunde liegende Beurteilung der "öffentlichen Belange" bzw. der "geordneten städtebaulichen Entwicklung" unzutreffend war, so rechtfertigt der Regelungszweck des § 21 Abs. 2 Satz 2 BBauG (1960) - wirksamer vermögensrechtlicher Schutz des Vertrauens in die planungsrechtliche Zulässigkeit der mit dem Rechtsvorgang bezweckten Nutzung (vgl. dazu u.a. BVerwG BauR 1977, 405, 406) - die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs.
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