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   BVerwG, 14.04.1978 - IV C 85.75   

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BVerwG, 14.04.1978 - IV C 85.75 (https://dejure.org/1978,338)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1978 - IV C 85.75 (https://dejure.org/1978,338)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1978 - IV C 85.75 (https://dejure.org/1978,338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Privilegierung eines Silos im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1978, 920
  • BauR 1978, 383
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75
    Soweit es dabei auf die Funktion des Silos zur Lagerung des Kunstdüngers als Handelsware abgestellt hat, ist dies nicht zu beanstanden; denn in dieser Funktion dient das Silo weder dem landwirtschaftlichen Betrieb des Landwirts H. noch den landwirtschaftlichen Betrieben anderer Landwirte, die als Käufer des Kunstdüngers in Betracht kommen; insbesondere wird es insoweit nicht durch die Zuordnung zu einem dieser landwirtschaftlichen Betriebe geprägt (vgl. Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138 (141)).

    Ein Bauvorhaben kann aber auch dann einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, wenn es nicht ausschließlich für diesen Betrieb genutzt wird, sofern nur die allgemeinen Anforderungen an seine (privilegierte) Zulässigkeit erfüllt sind, nämlich ein vernünftiger Landwirt ein solches Vorhaben für seinen Betrieb errichten würde und das Vorhaben durch seine Zuordnung zu dem Betrieb geprägt wird (vgl. Urteil vom 3. November 1972 aaO).

    Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG 1960 - und damit auch nach der gleichlautenden Vorschrift des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG 1976 - setzt voraus, daß die bauliche Anlage zumindest überwiegend dem landwirtschaftlichen Betrieb dient (vgl. Urteile vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 80.62 - in BVerwGE 19, 75 (77), vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 41.65 - in BVerwGE 26, 121 (124) und vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 76.71 - VwRspr Bd 26 S 719 (720)) und ein vernünftiger Landwirt gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs ein solches Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. Urteil vom 3. November 1972 aaO).

    Zudem müßte das Silo - woran es ebenfalls nach den Aktenunterlagen und dem Vorbringen der Klägerin fehlt - durch die in dem erwähnten Urteil vom 3. November 1972 (a.a.O. S. 141) geforderte Zuordnung zu dem konkreten Betrieb des Bauern H. geprägt, dh ihm gewidmet und durch diese Widmung auch gekennzeichnet sein.

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75
    Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG 1960 - und damit auch nach der gleichlautenden Vorschrift des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG 1976 - setzt voraus, daß die bauliche Anlage zumindest überwiegend dem landwirtschaftlichen Betrieb dient (vgl. Urteile vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 80.62 - in BVerwGE 19, 75 (77), vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 41.65 - in BVerwGE 26, 121 (124) und vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 76.71 - VwRspr Bd 26 S 719 (720)) und ein vernünftiger Landwirt gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs ein solches Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. Urteil vom 3. November 1972 aaO).

    Das Silo dient nicht einem ortsgebundenen Betrieb der Klägerin im Sinne der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. dazu insbesondere das Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112 S 90 (92f)).

  • BVerwG, 15.01.1969 - IV C 23.67

    Beachtlichkeit eines Flächennutzungsplans bei Außenbereichsvorhaben; Gefahr der

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75
    Denn bei der Eigenart der Landschaft geht es nach der Rechtsprechung des Senats - auch und in erster Linie - um die "Beziehung zwischen Bebauung und Boden" (vgl. Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 23.67 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 80 S 1 (4)) und um "die qualitative Vereinbarkeit der geplanten Nutzungsweise des Vorhabens mit der naturgemäßen Nutzungsweise der Landschaft und damit des von dieser Landschaft geprägten Baugrundstücks selbst" (vgl. Beschluß vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 66 S 226 (227)).
  • BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67

    Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75
    Denn bei der Eigenart der Landschaft geht es nach der Rechtsprechung des Senats - auch und in erster Linie - um die "Beziehung zwischen Bebauung und Boden" (vgl. Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 23.67 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 80 S 1 (4)) und um "die qualitative Vereinbarkeit der geplanten Nutzungsweise des Vorhabens mit der naturgemäßen Nutzungsweise der Landschaft und damit des von dieser Landschaft geprägten Baugrundstücks selbst" (vgl. Beschluß vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 66 S 226 (227)).
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75
    Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG 1960 - und damit auch nach der gleichlautenden Vorschrift des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG 1976 - setzt voraus, daß die bauliche Anlage zumindest überwiegend dem landwirtschaftlichen Betrieb dient (vgl. Urteile vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 80.62 - in BVerwGE 19, 75 (77), vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 41.65 - in BVerwGE 26, 121 (124) und vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 76.71 - VwRspr Bd 26 S 719 (720)) und ein vernünftiger Landwirt gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs ein solches Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. Urteil vom 3. November 1972 aaO).
  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75
    Seine Zweckbestimmung ist nicht von solcher Art, daß das Vorhaben nach Lage der Dinge nur im Außenbereich objektiv angemessen ist, nämlich nur dort einen Sinn erfüllen würde (vgl. Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 - in BVerwGE 34, 1 (2)).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75
    Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG 1960 - und damit auch nach der gleichlautenden Vorschrift des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG 1976 - setzt voraus, daß die bauliche Anlage zumindest überwiegend dem landwirtschaftlichen Betrieb dient (vgl. Urteile vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 80.62 - in BVerwGE 19, 75 (77), vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 41.65 - in BVerwGE 26, 121 (124) und vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 76.71 - VwRspr Bd 26 S 719 (720)) und ein vernünftiger Landwirt gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs ein solches Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. Urteil vom 3. November 1972 aaO).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 29.75

    Fehlende bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfähigkeit unzureichend bestimmter

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts, wonach die Klägerin einen Anspruch auf (nachträgliche) Baugenehmigung aus dem Grundrecht auf Gleichbehandlung (Art. 3 GG ) nicht mit der Begründung herleiten kann, dem Landwirt N. seien Baugenehmigungen erteilt worden, sind nicht zu beanstanden; sie entsprechen vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1977 - BVerwG IV C 29.75 -, S 17).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Hieran fehlt es, wenn es nach seiner Zweckbestimmung nicht überwiegend im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsführung genutzt werden soll (vgl. BVerwGE 26, 121 und Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 85.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 148).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Ebenso fehlt es an Anhaltspunkten, daß das (wiederaufgebaute) Haus unabhängig von der Person des Klägers Jagdzwecken gewidmet und dafür auch erforderlich sein sollte (vgl. zu dieser Möglichkeit - dort § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG betreffend - das Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 85.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 148 S. 74 [75]).
  • BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07

    Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte

    Ob zwischen Haupt- und Nebenanlage eine Beziehung besteht, die die Anwendung der Grundsätze über den mitgezogenen Betriebsteil rechtfertigt, bestimmt sich nach der Zweckbestimmung der Anlagen, nicht nach der Person ihrer Bauherren, Eigentümer oder Betreiber (vgl. Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 85.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 148).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Privilegierung nicht ausgeschlossen, wenn ein Vorhaben objektiv verschiedenen Nutzungen zugeführt werden kann, es aber nach der Zweckbestimmung des Bauherrn zu privilegierten Zwecken genutzt werden soll und nach den gegenwärtigen und auf Dauer absehbaren Erfordernissen angemessen ist (Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 85.75 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

    a) Das Berufungsgericht hat keinen abstrakten Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu der im Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG 1 C 80.62 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 11) vertretenen Rechtsauffassung steht, daß die Entscheidung, ob ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, u.a. davon abhängt, ob die konkreten Verhältnisse die Annahme rechtfertigen, daß die Anlage zumindest überwiegend für Betriebszwecke benutzt wird (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 85.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 148 und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95 ).
  • BVerwG, 20.06.1994 - 4 B 120.94

    Bauplanungsrecht: Unvereinbarkeit der Inhaberschaft einer Landarbeiterstelle mit

    Auf die persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Antragstellers kommt es nicht ausschlaggebend an (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 85.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 148).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der

    An einer solchen Zuordnung muß es allerdings nicht notwendig schon dann fehlen, wenn das zu beurteilende Vorhaben nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen soll (vgl. Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 85.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 148 S. 74 [75]).
  • VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 ZB 21.261

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Betriebsleiterwohnung einer

    Auf die persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Antragstellers kommt es nicht ausschlaggebend an (vgl. BVerwG, U.v. 14.4.1978 - 4 C 85.75 - BauR 1978, 383).

    Unabhängig davon, dass der Kläger damit auf seine persönlichen Verhältnisse abzielt, auf die es bereits nicht entscheidend ankommt (vgl. BVerwG, U.v. 14.4.1978 - 4 C 85.75 a.a.O.), bleibt es dem Kläger unbenommen, die im südlichen Gebäude eingebauten technischen Vorrichtungen in dem genehmigten Mutterkuhstall - ggf. unter Reduzierung des Tierbestands - unterzubringen, um die ordnungsgemäße Versorgung seines Tierbestands sicherzustellen.

  • VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17

    Dienende Funktion eines Bauvorhabens für ein landwirtschaftliches Unternehmen bei

    So kommt es für die Frage der Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht schon aus Rechtsgründen ausschlaggebend darauf an, wer das Vorhaben zu errichten gedenkt bzw. errichtet hat, wer also "Bauherr" ist, und wem das Eigentum an der Anlage zustehen soll bzw. zusteht (BVerwG, Urteil vom 14.04.1978 - IV C 85.75 -, juris).

    Aus beiden Fragen mögen sich Beweisanzeichen für die "dienende" Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit eines Vorhabens zu einem landwirtschaftlichen Betrieb ergeben (BVerwG, Urteil vom 14.04.1978, a. a. O.).

    Es ist aber weder rechtlich noch tatsächlich schlechthin ausgeschlossen, dass im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem landwirtschaftlichen Betrieb auch ein solches Bauvorhaben "dient", das von einem anderen als dem Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs errichtet wird und das auch nicht in das Eigentum des Betriebsinhabers fällt (BVerwG, Urteil vom 14.04.1978, a. a. O.).

  • VG Stade, 12.05.2011 - 2 A 130/10

    Bei fehlender Identität von Landwirtschaftsbetriebsinhaber und

    Die Analyse der in dem Gutachten zitierten Entscheidung des BVerwG vom 14. April 1978 (- 4 C 85.75 - BRS 33, Nr. 59) führt nicht zu dem von der Klägerin favorisierten Ergebnis.

    Eine solche Anlage würde nicht mehr einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB "dienen" (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. April 1978 - 4 C 85.75 - a.a.O.).

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Es ist anerkannt, dass die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten grundsätzlich ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal sein kann (BVerwG 13. Juli 1977 - IV C 85.75 - Buchholz Folge 3 237.4 § 74 HmbBG Nr. 2, für die Problematik einer unterschiedlichen Pflichtstundenzahl; BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 -AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24; 30. Oktober 2003 - 8 AZR 494/02 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 117).
  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 1 ZB 17.2319

    Nichtzulassung der Berufung: Nicht geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 8 A 11166/06

    Photovoltaikanlagen zur Erforschung der Windenergie zulässig

  • VGH Bayern, 08.04.2014 - 2 B 12.2602

    Landwirtschaft; Außenbereich; Halle; Pachtvertrag

  • BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07

    Windenergieanlagen mit Solarunterstützung zu Forschungszwecken im Außenbereich

  • VG Stade, 09.12.2008 - 2 A 1457/07

    Abhängigmachung der Wirksamkeit einer erteilten immissionsschutzrechtlichen

  • OVG Hamburg, 11.06.2008 - 2 Bf 89/02

    Nutzungsänderung; hamburgisches Wohnungsbauerleichterungsgesetz; Landhandel;

  • BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 15.93

    Fehlende Privilegierung einer Landwirtschaftliche Genossenschaft

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2011 - 1 LB 259/10

    Großparkplatz im Hafenbereich

  • VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06

    Duldungsverfügung gegen Pächter zur Beseitigung einer baurechtswidrigen

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647

    An Landwirt verpachteter Feldstadel mit Photovoltaikanlage im Außenbereich

  • VG Würzburg, 25.03.2014 - W 4 K 13.292

    Aufschüttungen im Außenbereich stellen kein privilegiertes Vorhaben i.S.d. § 35

  • VG Würzburg, 25.03.2014 - W 4 K 14.285

    Aufschüttungen im Außenbereich stellen kein privilegiertes Vorhaben i.S.d. § 35

  • BVerwG, 16.06.1981 - 4 B 78.81

    Nutzungsänderung eines Forstgutes - Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich

  • BVerwG, 10.08.1978 - 4 B 133.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • VG München, 07.12.2010 - M 1 K 10.4832

    Privilegierung bei Pachtgrundstück; Störerauswahl

  • BVerwG, 10.03.1983 - 4 B 180.82

    Berufsmäßige Binnenfischerei im Sinne des § 146 Bundesbaugesetz (BBauG) -

  • VG Karlsruhe, 16.10.2002 - 7 K 64/02

    Keine Verunstaltung des Landschaftsbildes durch Trapezblech für Dacheindeckung

  • BVerwG, 08.01.1981 - 4 B 241.80

    Feststellungen zu einem Bedarf für ein zweites Wohnhaus - Berücksichtigung der

  • VG Bayreuth, 17.03.2011 - B 2 K 10.475

    Pensionspferdehaltung in gepachtetem Pferdestall; Pachtvertrag über 12 Jahre

  • VG München, 07.12.2010 - M 1 K 10.5013

    Baugenehmigung für landwirtschaftliche Lagerhalle auf gepachteter Fläche

  • VG Augsburg, 26.09.2013 - Au 5 K 12.878

    Beseitigungsanordnung; Feldstadel; Photovoltaikanlage auf dem Dach; gewerbliche

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