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   BVerwG, 20.10.1978 - IV C 75.76   

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https://dejure.org/1978,277
BVerwG, 20.10.1978 - IV C 75.76 (https://dejure.org/1978,277)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1978 - IV C 75.76 (https://dejure.org/1978,277)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1978 - IV C 75.76 (https://dejure.org/1978,277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Außenbereichsvorhaben - Ausnahmegenehmigung - Bebauungsgenehmigung - Privilegiertes Vorhaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 29 S. 1; BBauG § 35 Abs. 1
    Unzulässigkeit eines Außenbereichsvorhabens [Anlage der Freikörperkultur] bei Kollision mit Landschaftsschutzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1979, 622
  • DÖV 1979, 212
  • DÖV 1979, 541
  • BauR 1979, 122
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 75.76
    Bauliche Anlagen im Sinne des § 29 Satz 1 BBauG 1960/1976 sind alle Anlagen, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden werden und die infolgedessen die in § 1 Abs. 6 BBauG 1976 (§ 1 Abs. 4 und Abs. 5 BBauG 1960) genannten Belange in einer Weise berühren können, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG IV C 33.71 - BVerwGE 44, 59 [61 ff.]).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65

    gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 75.76
    Mit der Erteilung einer Baugenehmigung wird festgestellt, "daß das Vorhaben mit dem im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung geltenden Recht übereinstimmt" (Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 129.65 - BVerwGE 28, 145 [147 f.]).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 75.76
    Eine solche (Bebauungs-)Genehmigung betrifft in ihrem Feststellungsgegenstand einzig das sog. Bebauungsrecht (vgl. Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 28.72 - BVerwGE 48, 242 [244 f.]); da das Landschaftsschutzrecht kein Bestandteil des Bebauungsrechts ist, werden seine Verbote unmittelbar als solche von einer Bebauungsgenehmigung nicht erfaßt.
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14

    Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in

    Vielmehr lässt diese Vorschrift, vermöge des unbestimmten Rechtsbegriffs der "entgegenstehenden öffentlichen Belange", Raum für einschränkende oder die Zulässigkeit ausschließende landesrechtliche Regelungen, insbesondere im Rahmen des Natur- und Landschaftsschutzrechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1978 - BVerwG IV C 75.76 -, juris Rn. 25 f., und v. 13.4.1983 - BVerwG 4 C 21.79 - BVerwGE 67, 84, 86, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 8 A 2138/06

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung von je

    vgl. ständige Rechtsprechung des BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 4 B 104.99 -, BauR 2000, 1311, sowie Urteile vom 19. April 1985 - 4 C 25.84 -, BauR 1985, 544, und vom 20. Oktober 1978 - 4 C 75.76 -, BauR 1979, 122.
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77

    Begriff des

    Es ist also - innerhalb der Grenzen, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind - Sache des jeweiligen Antragstellers, durch seinen Genehmigungsantrag festzulegen, was "das Vorhaben" und damit der zu beurteilende Verfahrensgegenstand sein soll (vgl. Urteile vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 10.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109 S. 83 [85 f.] und vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 75.76 - S. 8).
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