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   OVG Saarland, 29.02.1980 - II R 82/79   

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https://dejure.org/1980,1877
OVG Saarland, 29.02.1980 - II R 82/79 (https://dejure.org/1980,1877)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.02.1980 - II R 82/79 (https://dejure.org/1980,1877)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Februar 1980 - II R 82/79 (https://dejure.org/1980,1877)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Errichtung einer weiteren Garage; Rechtswirksamkeit eines Bebauungsplans bei Verstoß gegen das Entwicklungsgebot; Heilung von Verfahrensfehlern bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes; Verstoß gegen die festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche beim Bau ...

Papierfundstellen

  • BauR 1980, 441
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs.

    An der Absicht, den Bebauungsplan mit dieser Begründung für ungültig zu erklären, sieht sich das Oberverwaltungsgericht durch die anderslautenden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26. Oktober 1979 - II N 1/79 -(BauR 1980, 44) und vom 29. Februar 1980 - II R 82/79 - (BauR 1980, 441) sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Februar 1980 - 10 C 5/79 - (ZfBR 1980, 206) gehindert.
  • VGH Hessen, 28.07.1988 - 11 N 873/85

    Beschränkung auf bestimmte Grabmalarten in Friedhofssatzung; zur Antragsbefugnis

    Insoweit greifen die Darlegungen des Bundesverwaltungsgerichts ein, die in der Folgezeit auch von anderen Oberverwaltungsgerichten in ähnlichen Fällen übernommen wurden (z. B. Bay.VGH, Beschluß vom 29. April 1980 - Nr. 135 XIV 78 -(Bay.VBl 1980 S. 537), Urteil vom 30. August 1984 - Nr. 22 N 80 A 1515 - (Bay.VBl 1985 S. 120); OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Oktober 1981 11 a NE 41/80 - ( NJW 1982 S. 1171); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 27. Mai 1980 - 10 C 14/78 - (BauR 1980 S. 441), wonach solche wirtschaftlichen Interessen regelmäßig nicht schutzwürdig seien, auf die planerische Festsetzungen aus der Natur der Sache heraus üblicherweise einwirken, indem sie bestimmte Markt- und Erwerbschancen für den einen eröffnen, für einen anderen dagegen beseitigen, so daß davon auszugehen ist, daß sich der Träger derartiger Interessen vernünftigerweise auf die von ihm angegriffene Regelung und darauf, daß "so etwas" geschehen wird, einstellen mußte.
  • OVG Saarland, 03.06.1980 - II R 110/79

    Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Verstoß gegen die Festsetzungen eines

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1980 - 10 C 2/80
    Von einer nicht richtigen Beurteilung der Anforderungen an die Aufstellung eines selbständigen Bebauungsplanes kann mithin lediglich dann gesprochen werden, wenn sich das für die Aufstellung des Bebauungsplanes zuständige Gemeindeorgan über die Anwendung des § 8 Abs. 2 BBauG überhaupt Gedanken gemacht hat und aufgrund der vorliegenden Tatsachen zu dem fehlerhaften Schluß gekommen ist, die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 BBauG lägen vor (s. Urteil des erkennenden Senats vom 05. Februar 1980 - 10 C 7/79 - OVG Saarlouis, Baurecht 1980, 441; OVG Lüneburg, Baurecht 1980, 439).
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