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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.01.1982 - 6 C 16/79 |
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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.01.1982 - 6 C 16/79 (https://dejure.org/1982,4970)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Januar 1982 - 6 C 16/79 (https://dejure.org/1982,4970)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1982, 351
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11
Entstehen von Erschließungs- oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. etwa Urteil vom 18.04.2007, 8 C 11321/06.OVG) begründet grundsätzlich das Entstehen von Erschließungs- oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung oder des Ausbaus einer im Bebauungsplan festgesetzten Straße keine mögliche Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, weil die Belastung mit Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen zwangsläufige Rechtsfolge des Erschlossenseins des Grundstücks im Sinne von §§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1 BauGB ist; daher besteht grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse, von Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen verschont zu werden (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 15.01.1982, BauR 1982, 351 f.; einschränkend: VGH BW, Beschluss vom 12.02.1990, NVwZ 1990, 896 - Grundstück im Innenbereich ). - OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98
Abwägung; Abwägungsgebot; Abwägungsmangel; Alternative; Anwendung; Auslegung; …
Es fehlt dann, wenn die Ungültigerklärung der Vorschrift für den Antragsteller keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann, und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb als nutzlos erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. vom 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85, 91; siehe auch Beschl. vom 18.12.1987 - 4 NB 1/87 -, NVwZ 1988, 728 und OVG Lüneburg, Beschl. vom 15.1.1982 - 6 C 16.79 -, BauR 1982, 351). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06
Interesse eines außerhalb des Plangebiets begüterten Eigentümers an der …
Das Entstehen von Erschließungs- oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung oder des Ausbaus einer im Bebauungsplan festgesetzten Straße begründet grundsätzlich keine mögliche Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, weil die Belastung mit Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen zwangsläufige Rechtsfolge des Erschlossenseins des Grundstücks im Sinne von §§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1 BauGB ist; daher besteht grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse, von Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen verschont zu werden (vgl. NdsOVG, BauR 1982, 351 f.; VGH BW, NVwZ 1990, 896).