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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.02.1982 - 1 A 231/80   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.02.1982 - 1 A 231/80 (https://dejure.org/1982,1638)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.02.1982 - 1 A 231/80 (https://dejure.org/1982,1638)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Februar 1982 - 1 A 231/80 (https://dejure.org/1982,1638)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2012
  • BauR 1982, 368
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Darüber hinaus hat das seinerzeit zur Auslegung des schleswig-holsteinischen Landesrechts zuständige Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits entschieden, daß örtliche Bauvorschriften zu ihrer Wirksamkeit keiner Begründung bedürften und daß die Satzungsunterlagen den Abwägungsvorgang nicht erkennen lassen müßten (OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Februar 1982 - 1 A 231/80 - BRS 39 Nr. 132).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1999 - 11 A 4952/97

    Unselbständige Anschlußberufung; Zulässigkeit; Streitgegenstand; Örtliche

    Die Ortsgestaltungssatzung der Beigeladenen vom 06. Oktober 1980 ist entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht unwirksam (zur Wirksamkeit dieser Satzung ausführlich bereits: OVG Lüneburg, Urt. v. 12.02.1982 - 1 A 231/80 -, BRS 39 Nr. 132 u. Urt. v. 27.06.1988 - 1 A 90/86 -).

    Dies gilt nicht erst seit Inkrafttreten des § 82 LBO 1983, der auf die Formulierung in § 111 Abs. 1 LBO 1975 "zur Verwirklichung der in diesem Gesetz enthaltenen Anforderung" verzichtet, sondern bereits unter der Geltung des § 111 Abs. 1 LBO 1975 und der Vorgängervorschrift des § 111 LBO 1967 (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 12.02.1982 - 1 A 231/80 -, BRS 39 Nr. 132).

    45 Lüneburg, Urt. v. 12.02.1982 - 1 A 231/80 -, BRS 39 Nr. 132; HessVGH, Urt. v. 30.06.1987 III OE 168/82 -, BRS 47 Nr. 121; vgl. ebenso BVerwG, Beschl. v. 03.11.1992 - 4 NB 28.92 -, BRS 54 Nr. 111, für gestalterische Festsetzungen in einem Bebauungsplan; a. A.: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.06.1983 - 11 A 329/82 -, NVwZ 1984, 319).

    Dem Verwaltungsgericht ist darin beizupflichten, daß der Programmsatz in § 1 Abs. 1 OGS, daß die OGS insbesondere dazu dienen solle, die Einheitlichkeit der Bebauung und der städtebaulichen Entwicklung zu gewährleisten und den gewachsenen Besonderheiten hinsichtlich der baulichen Gestaltung im örtlichen Bereich wie auch in den Außenbereichen Rechnung zu tragen, von so geringer Aussagekraft ist, daß sich hieraus die baugestalterischen Absichten, die der Satzung zugrunde liegen, nicht erkennen lassen (vgl. so bereits OVG Lüneburg, Urt. v. 12.02.1982 - 1 A 231/80 -, BRS 39 Nr. 132).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1995 - 1 L 165/94

    Räumlicher Anwendungsbereich; Gestaltungssatzung; Ortsgestaltungssatzung

    Zweifel hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen des § 6 VwGO hinsichtlich der Einzelrichterübertragung ergeben sich daraus, daß das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Ortsgestaltungssatzung (OGS) der Beigeladenen vom 6. Oktober 1980 in mehreren Entscheidungen (die dem Verwaltungsgericht ausweislich der Zitate im verwaltungsgerichtlichen Urteil jedenfalls teilweise vorlagen) für rechtmäßig angesehen hatte (OVG Lüneburg, Urt. v. 12.02.1982 - 1 A 231/80 -, BRS 39 Nr. 132; Urt. v. 27.06.1988 - 1 A 90/86 - Urt. v. 18.05.1990 - 1 L 237/89 - letztere beiden Urteile werden vom Verwaltungsgericht zitiert, während das Verwaltungsgericht hiervon abgewichen ist).

    Die Ortsgestaltungssatzung der Beigeladenen vom 06. Oktober 1980 ist entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht unwirksam (zur Wirksamkeit dieser Satzung ausführlich bereits: OVG Lüneburg, Urt. v. 12.02.1982 - 1 A 231/80 -, BRS 39 Nr. 132 u. Urt. v. 27.06.1988 - 1 A 90/86 -).

    Dies gilt nicht erst seit Inkrafttreten des § 82 LBO 1983, der auf die Formulierung in § 111 Abs. 1 LBO 1975 "zur Verwirklichung der in diesem Gesetz enthaltenen Anforderung" verzichtet, sondern bereits unter der Geltung des § 111 Abs. 1 LBO 1975 und der Vorgängervorschrift des § 111 LBO 1967 (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 12.02.1982 - 1 A 231/80 -, BRS 39 Nr. 132).

    Nicht erforderlich ist es aber, daß die Begründung für die gestalterische Festsetzung sich unmittelbar aus dem Text der Gestaltungsvorschrift ergibt (OVG Lüneburg, Urt. v. 12.02.1982 - 1 A 231/80 -, BRS 39 Nr. 132; HessVGH, Urt. v. 30.06.1987 - III OE 168/82 -, BRS 47 Nr. 121; vgl. ebenso BVerwG, Beschl. v. 03.11.1992 - 4 NB 28.92 -, BRS 54 Nr. 111, für gestalterische Festsetzungen in einem Bebauungsplan; a. A.: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.06.1983 - 11 A 329/82 -, NVwZ 1984, 319).

    Dem Verwaltungsgericht ist darin beizupflichten, daß der Programmsatz in § 1 Abs. 1 OGS, daß die OGS insbesondere dazu dienen solle, die Einheitlichkeit der Bebauung und der städtebaulichen Entwicklung zu gewährleisten und den gewachsenen Besonderheiten hinsichtlich der baulichen Gestaltung im örtlichen Bereich wie auch in den Außenbereichen Rechnung zu tragen, von so geringer Aussagekraft ist, daß sich hieraus die baugestalterischen Absichten, die der Satzung zugrunde liegen, nicht erkennen lassen (vgl. so bereits OVG Lüneburg, Urt. v. 12.02.1982 - 1 A 231/80 -, BRS 39 Nr. 132).

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2011 - 1 KN 197/09

    Rechtmäßigkeit der Unterstellung eines größeren Bereichs in einer Gemeinde unter

    Es trifft zwar zu, dass das Ziel, eine einheitliche Bebauung zu erreichen, in der Regel noch keine baugestalterische Absicht erkennen lässt, die eine Einschränkung der Baufreiheit rechtfertigt, weil gerade die Einheitlichkeit die Gefahr öder Gleichförmigkeit heraufbeschwört (vgl. Urt. d. Sen. v. 12.02.1982 - 1 A 231/80 -, BRS 39 Nr. 132).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 KN 1310/01

    Anzeigepflicht; Bebauungsplan; Einheitlichkeit; Gebäudegestaltung;

    Aber auch das Ziel, eine einheitliche Bebauung zu erreichen, lässt in der Regel noch keine baugestalterische Absicht erkennen, die eine Einschränkung der Baufreiheit rechtfertigt, weil gerade Einheitlichkeit die Gefahr öder Gleichförmigkeit heraufbeschwört (vgl. Urt. d. Sen. v. 12.2.1982 - 1 A 231/80 -, BRS 39 Nr. 132).
  • VGH Hessen, 02.04.1992 - 3 N 2241/89

    Vorschriften über die Dachgestaltung (hier: naturrote Tonziegel) im Bebauungsplan

    Gleichwohl ist für auf § 118 Abs. 1 HBO beruhende Bestimmungen von Bedeutung, daß sie mangels ausdrücklicher gesetzlicher Vorgaben keine ausdrückliche Begründung enthalten und die Satzungsunterlagen auch nicht im einzelnen Aufschluß über den Abwägungsvorgang geben müssen, weshalb sich die gerichtliche Überprüfung im allgemeinen auf das Abwägungsergebnis beschränkt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12.02.1982 - 1 A 231/80 - BauR 1982, 368; Hess. VGH, Urteil vom 30.06.1987 - 3 OE 168/82 - BRS 47 Nr. 121).
  • VGH Hessen, 15.09.1994 - 4 UE 4184/88

    Standort einer Anlage der Außenwerbung: bauplanungsrechtliche Beurteilung -

    Zutreffend hat der 3. Senat des Hess. VGH in seinem Urteil vom 30.06.1987 (a.a.O.) die Auffassung vertreten, daß es für die Rechtswirksamkeit einer Gestaltungssatzung nicht darauf ankommt, ob sie eine Begründung enthält oder die Satzungsunterlagen Aufschluß über den Abwägungsvorgang ergeben (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 12.02.1982 - 1 A 231/80 - BRS 39 Nr. 132).
  • VGH Hessen, 21.04.2021 - 4 A 742/20

    Baurechts - Baugestaltungssatzung - großflächige Werbetafel

    Zunächst ist festzuhalten, dass entgegen der Auffassung der Klägerin örtliche Bauvorschriften zu ihrer Wirksamkeit keiner Begründung bedürfen und dass die Satzungsunterlagen den Abwägungsvorgang nicht erkennen lassen müssen (Hessischer VGH, Urteil vom 30. Juni 1987 - III OE 168/82 -, juris Ls., HGZ 1988, 408; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Februar 1982 - 1 A 231/80 -, juris Ls., JuS 1982, 946).
  • VGH Hessen, 24.09.1987 - 3 N 5/83

    Gestaltungssatzung; Satteldach statt Flachdach

    Ebensowenig müssen die planerischen Überlegungen einer Gemeinde, die für den Erlaß einer Gestaltungssatzung maßgebend gewesen sind, ausdrücklich in der Satzung oder den Satzungsunterlagen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. Hess. VGH, U. v. 30.06.1987 - III OE 168/82 - im Anschluß an OVG Lüneburg, U. v. 12.02.1982 - 1 A 231/80 - BauR 1982, 368).
  • VGH Hessen, 30.07.1992 - 3 N 686/88

    Untersagung von Schlittschuhlaufen und Jagd auf Raubwild und Raubzeug in einem

    Bei alledem ist für die auf § 12 Abs. 2 Satz 1 HENatG beruhenden Verordnungsbestimmungen von Bedeutung, daß sie mangels ausdrücklicher gesetzlicher Vorgaben keine ausdrückliche Begründung enthalten und die Verordnungsunterlagen auch nicht im einzelnen Aufschluß über den Abwägungsvorgang geben müssen, weshalb sich die gerichtliche Überprüfung im allgemeinen auf das Abwägungsergebnis beschränkt (vgl. für gemeindliche Satzungen OVG Lüneburg, Urteil vom 12.02.1982 - 1 A 231/80 - BauR 1982, 368; Hess. VGH, Urteil vom 30.06.1987 - 3 OE 168/82 - BRS 47 Nr. 121 und Beschluß vom 02.04.1992 - 3 N 2241/89 - sowie zum Abwägungsverbot beim Erlaß von Naturschutzverordnungen VGH Mannheim, Urteil vom 24.09.1987 - 5 S 422/86 - NUR 1988, 191 und Louis DVBl. 1990, 800).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2000 - 1 M 1565/00

    Begründungsfrist; Dach; Farbe; örtliche Bauvorschrift

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