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   VGH Bayern, 08.05.1981 - 1 II 78   

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https://dejure.org/1981,1685
VGH Bayern, 08.05.1981 - 1 II 78 (https://dejure.org/1981,1685)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.05.1981 - 1 II 78 (https://dejure.org/1981,1685)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Mai 1981 - 1 II 78 (https://dejure.org/1981,1685)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bauleitplanung: Entwicklung des Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan

Papierfundstellen

  • BauR 1982, 37
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 9 N 14.404

    Bebauungsplan für ein Sondergebiet Krankenhaus

    Die vonseiten der Antragsteller für ihre Rechtsansicht in Bezug genommene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Mai 1981 (Az. 1 II 78 - BauR 1982, 37) betrifft u.a. die Frage einer "Vorabbindung" für ein bereits ausgeführtes Vorhaben (vgl. auch Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Auflage 2016, § 1 Rn. 114).
  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 N 04.1201

    Biomasse-Heizkraftwerk: Bebauungsplan der Gemeinde Wenzenbach für unwirksam

    Zur Abwägungsentscheidung im Hinblick auf die Standortwahl soll lediglich zu dem von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen immer wieder vertretenen Standpunkt, dass durch die Genehmigung des Pelletierwerkes ein Zwangspunkt für die Aufstellung des projektbezogenen Bebauungsplanes geschaffen worden sei, noch Folgendes angemerkt werden: Dem Senat ist bekannt, dass ein Bebauungsplan, der für ein bereits ausgeführtes Vorhaben Festsetzungen trifft, nicht wegen der dabei im Raum stehenden Vorwegbindung abwägungsfehlerhaft sein muss (vgl. BayVGH vom 8.5.1981, BauR 1982, 37).
  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 N 06.2623

    Normenkontrolle; Straßenbebauungsplan; Erforderlichkeit der Planung;

    Vielmehr kann es sachgerecht sein, einem Vorhaben durch Bebauungsplanung nachträglich eine Rechtsgrundlage zu verschaffen und es dadurch rechtlich abzusichern (BVerwG vom 23.8.1993 BVerwGE 94, 100 = BayVBl 1994, 84; vom 16.1.1996 BRS 58 Nr. 1; BayVGH vom 8.5.1981 BauR 1982, 37; OVG NRW vom 20.11.1992 BRS 54 Nr. 17; vom 3.12.1997 - 7a B 1110/87.NE - juris).
  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 1 B 06.517

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sachbescheidungsinteresse

    Vielmehr kann es sachgerecht sein, einem Vorhaben durch Bebauungsplanung nachträglich eine Rechtsgrundlage zu verschaffen und es dadurch rechtlich abzusichern (BVerwG vom 23.8.1993 BVerwGE 94, 100 = BayVBl 1994, 84; vom 16.1.1996 BRS 58 Nr. 1; BayVGH vom 8.5.1981 BauR 1982, 37; OVG NRW vom 20.11.1992 BRS 54 Nr. 17; vom 3.12.1997 - 7a B 1110/87.NE - juris).
  • LG Karlsruhe, 05.12.2008 - 16 O 32/05

    Bebauungsplan: Beachtlichkeit einer gesicherten Erschließung auf Grund

    Es kann das sachgerechte Ziel eines Bebauungsplanes sein, für das, was ohne förmliche Planung entstanden ist, nachträglich eine Rechtsgrundlage zu schaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1996, 4 NB 1/96 in ZfBR 1996, 223 ; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08. Mai 1981 - 1 II 78 in BauR 1982, 37, 38; Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., Rn 114 zu § 1).
  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 N 04.1103

    Baurecht, Normenkontrolle, Angebotsplanung, Projektbezogene Planung,

    Zur Abwägungsentscheidung im Hinblick auf die Standortwahl soll lediglich zu dem von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen immer wieder vertretenen Standpunkt, dass durch die Genehmigung des Pelletierwerkes ein Zwangspunkt für die Aufstellung des projektbezogenen Bebauungsplanes geschaffen worden sei, noch Folgendes angemerkt werden: Dem Senat ist bekannt, dass ein Bebauungsplan, der für ein bereits ausgeführtes Vorhaben Festsetzungen trifft, nicht wegen der dabei im Raum stehenden Vorwegbindung abwägungsfehlerhaft sein muss (vgl. BayVGH vom 8.5.1981, BauR 1982, 37).
  • VGH Bayern, 18.02.2022 - 1 N 19.160

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan "Naturdenkmal Gletscherschliff"

    Erforderlich für die "Entwicklung" ist eine inhaltliche Konkretisierung des Flächennutzungsplans durch den Bebauungsplan, wobei dem Plangeber ein gewisser Spielraum für Abweichungen vom Flächennutzungsplan zur Verfügung steht, soweit die Grundkonzeption desselben durch den Bebauungsplan nicht angetastet wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1999 - 4 CN 6.98 - BauR 1999, 1128; BayVGH, U.v. 8.5.1981 - 1 II 78 - BauR 1982, 37 zur Festsetzung einer kleinen öffentlichen Grünfläche in einem im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellten Gebiet; Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Stand August 2021, § 8 Rn. 35 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 238/10

    Planerische Reaktion einer Gemeinde auf konkrete Bauwünsche als hinreichendes

    Die Tatsache, dass ein Vorhaben, für das der Bebauungsplan Festsetzungen trifft, bereits vor dessen Aufstellung ausgeführt ist, schafft für sich keine unzulässige Vorabbindung des Plangebers (VGH München, Urt. v. 8.5.1981 - Nr. 1 II 78 -, BRS 38 Nr. 19.
  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 NE 04.1221

    Baurecht, Normenkontrolle, Angebotsplanung, Projektbezogene Planung,

    Zur Abwägungsentscheidung im Hinblick auf die Standortwahl soll lediglich zu dem von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen immer wieder vertretenen Standpunkt, dass durch die Genehmigung des Pelletierwerkes ein Zwangspunkt für die Aufstellung des projektbezogenen Bebauungsplanes geschaffen worden sei, noch Folgendes angemerkt werden: Dem Senat ist bekannt, dass ein Bebauungsplan, der für ein bereits ausgeführtes Vorhaben Festsetzungen trifft, nicht wegen der dabei im Raum stehenden Vorwegbindung abwägungsfehlerhaft sein muss (vgl. BayVGH vom 8.5.1981, BauR 1982, 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1992 - 11a NE 50/88

    Bauleitplanung: Abwägungsgebot bei Überplanung einer vorhandenen Gartenkolonie

    BVerwG, Urteil vom 5.07.1974, a.a.O., und BayVGH, Urteil vom 8.05.1981 - Nr. 1 II 78 -, BRS 38 Nr. 19.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 7 D 156/06
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