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   BGH, 24.06.1982 - VII ZR 253/81   

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https://dejure.org/1982,1444
BGH, 24.06.1982 - VII ZR 253/81 (https://dejure.org/1982,1444)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1982 - VII ZR 253/81 (https://dejure.org/1982,1444)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1982 - VII ZR 253/81 (https://dejure.org/1982,1444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mietrecht - Architektenwettbewerb - Koppelungsverbot - Bürgerberatung - Voraussetzungen des Koppelungsverbots des Mietrechtsverbesserungsgesetzes - Voraussetzungen der stillschweigenden Vereinbarung der Vergütung im Werkvertragsrecht - Gewährleistung der freien Auswahl ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 631
    Verstoß gegen das Kopplungsverbot bei Veranstaltung eines Architektenwettbewerbs

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2189
  • MDR 1983, 50
  • BauR 1982, 512
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.1981 - VII ZR 350/80

    Verstoß gegen Koppelungsverbot bei Erwerb unter Auflagen

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - VII ZR 253/81
    Ein derartiger Zusammenhang besteht nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats bei jeder Verpflichtung des Erwerbers zur Inanspruchnahme von Ingenieur- und Architektenleistungen, ohne die er rechtlich oder tatsächlich das Grundstück nicht hätte bekommen können (zuletztUrteil vom 19. November 1981 - VII ZR 350/80 = ZfBR 1982, 77 = BauR 1982, 183 mit Nachw.).

    Ob im Einzelfall ein Zusammenhang zwischen Architektenauftrag und Grundstückserwerb besteht, hat zwar der Tatrichter zu klären; seine Feststellungen sind im Revisionsverfahren nur beschränkt nachprüfbar (Senatsurteil ZfBR 1982, 77, 78 = BauR 1982, 183, 184 mit Nachw.).

  • BGH, 05.11.1981 - VII ZR 216/80

    Rückabwicklung eines wegen Verstoßes gegen das Kopplungsverbot nichtigen

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - VII ZR 253/81
    Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereichung (vgl. Senatsurteil NJW 1982, 879) hat der Kläger nicht geltend gemacht; dafür ist auch nichts ersichtlich.
  • OLG Düsseldorf, 24.07.1975 - 20 U 2/75

    Architektenvertrag; Kopplungsverbot; Grundstückserwerb

    Auszug aus BGH, 24.06.1982 - VII ZR 253/81
    Eine unterschiedliche Behandlung der Fälle, in denen Bauherren ihre Grundstücke mit Architektenbindung erworben haben, und derjenigen, in denen der Erwerb trotz einer zu diesem Zweck eingegangenen Architektenbindung unterbleibt, ist sachlich nicht gerechtfertigt; sie wird auch allgemein abgelehnt (OLG Düsseldorf BauR 1976, 64, 65; im Anschluß daran: Neuenfeld, a.a.O. Anm. 166; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 3. Aufl., Rdn. 313; Locher, Das private Baurecht, 2. Aufl., Rdn. 220; wohl auch Hesse, HOAI, a.a.O. Rdn. 13; Jagenburg, BauR 1979, 91, 98).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 144/09

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Koppelungsverbotes

    (5) Nach dem Senatsurteil vom 24. Juni 1982 (VII ZR 253/81, BauR 1982, 512) gilt das Koppelungsverbot auch dann, wenn ein Architekt als Sieger aus einem gemeindlichen Architektenwettbewerb hervorgegangen ist, ihm zur Verwirklichung der Zielvorstellungen des Wettbewerbs die Grundstücke von der Gemeinde an die Hand gegeben wurden, und die Bauwilligen von der Gemeinde an ihn verwiesen werden.

    Zur Begründung wurde darauf hingewiesen, dass das Senatsurteil vom 24. Juni 1982 (VII ZR 253/81, BauR 1982, 512) dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers zuwider laufe.

  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 174/07

    Verstoß der Vermittlung eines Grundstückskaufvertrages gegen das Koppelungsverbot

    Im Zusammenhang mit dem Erwerb des Baugrundstücks steht nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des Senats jede Verpflichtung des Erwerbers zur Inanspruchnahme von Ingenieur- oder Architektenleistungen, ohne die er rechtlich oder tatsächlich das Grundstück nicht hätte erwerben können (BGH, Urteil vom 24. Juni 1982 - VII ZR 253/81, BauR 1982, 512, 513 = ZfBR 1982, 219; Urteil vom 10. April 1975 - VII ZR 254/73, BGHZ 64, 173, 176).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 2/17

    Abgrenzung von funktionaler Ausschreibung und Ausschreibung mit konstruktiver

    Dies ist bisher in der Rechtsprechung und in Teilen der Literatur bejaht worden (BGH NJW 1978, 1434; BGH NJW 1982, 2189; OLG Hamm NJW-RR 1986, 449; OLG Köln BauR 1991, 642; KG NJW-RR 1992, 916; Kuffer in Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, aaO., C IngALG Rn. 44; Koeble in Locher/Koeble/Frik, aaO., § 3 MRVG, Rn. 18; a.A. Hess VGH BauR 1985, 224; Christiansen-Geiss, BauR 2009, 423 f.).
  • BGH, 19.02.1998 - VII ZR 236/96

    Inhalt eines Architektenvertrages; Verstoß gegen das Koppelungsverbot bei

    Die Vorschrift des Artikel 10 § 3 MRVG richtet sich gegen eine Bindung, die den Wettbewerb unter Ingenieuren und Architekten beeinträchtigt, sofern diese Bindung mit dem Erwerb des Grundstücks zusammenhängt; ein derartiger Zusammenhang besteht bei jeder Verpflichtung des Erwerbers zur Inanspruchnahme von Ingenieur- und Architektenleistungen, ohne die er rechtlich oder tatsächlich das Grundstück nicht hätte bekommen können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1982 - VII ZR 253/81 = BauR 1982, 512, 513 = ZfBR 1982, 219; Urteil vom 7. Oktober 1982 - VII ZR 24/82 = BauR 1983, 93, 94).
  • KG, 05.03.1991 - 21 U 6673/90

    Kopplungsverbot auch bei Architektenwettbewerb?

    Ein derartiger Zusammenhang besteht bei jeder Verpflichtung des Erwerbers zur Inanspruchnahme von Architektenleistungen, ohne die er rechtlich oder tatsächlich das Grundstück nicht hätte erlangen können (BGH NJW 1982, 2189 f. m. w. N.).

    So hat der BGH ( NJW 1982, 2189 f.) sogar sog. Architektenmessen, bei denen vom Grundststückserwerber verlangt wird, nicht einen bestimmten, sondern einen von ihm aus dem Kreis mehrerer Preisträger auszuwählenden Architekten zu beauftragen, als mit dem Koppelungsverbot unvereinbar gewertet.

  • OLG Hamm, 16.12.2005 - 34 U 44/05

    Unwirksamkeit einer Koppelung zwischen Grunderwerb und Architektenauftrag gemäß

    Diese Norm ist nämlich bewusst weit gefasst, um jegliche Koppelung zwischen Grunderwerb und Architektenauftrag zu unterbinden; sie richtet sich gegen jede den Wettbewerb unter Architekten beeinträchtigende Bindung des Bauherrn, sofern diese mit dem Erwerb des Grundstücks zusammenhängt (BGH, NJW 1978 1473; 1982, 2189).
  • LG Hannover, 21.02.2014 - 14 S 80/13

    Wirksamkeit der Vereinbarung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Leistungen

    Die Vorschrift des Art. 10 § 3 MRVG richtet sich gegen eine Bindung, die den Wettbewerb unter Ingenieuren und Architekten beeinträchtigt, sofern diese Bindung mit dem Erwerb des Grundstücks zusammenhängt; ein derartiger Zusammenhang besteht bei jeder Verpflichtung des Erwerbers zur Inanspruchnahme von Ingenieur- und Architektenleistungen, ohne die er rechtlich oder tatsächlich das Grundstück nicht hätte bekommen können (vgl. BGH, Urt. v. 24.06.1982 - VII ZR 253/81 , BauR 1982, 512, 513 ; Urt. v. 07.10.1982 - VII ZR 24/82 , BauR 1983, 93, 94 ; Urt. v. 19, 02.1998- VII ZR 236/96, BauR 1998, 579 ).
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