Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 24.03.1982 - 17 U 164/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HOAI § 5
Besprechungen u.ä. (2)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Einzelne Grundleistungen nicht übertragen: Honorarkürzung ?
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Wie wird die Honorarzone bestimmt?
Papierfundstellen
- BauR 1982, 600
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Jena, 09.01.2008 - 2 U 413/07
Konkludenter Vertragsschluss
Zutreffend hat das Landgericht unter Hinweis auf OLG Frankfurt BauR 1982, 600, 601 ausgeführt, dass die Klägerin ihrer Darlegungslast mit der Behauptung der Leistungserbringung schlüssig genügt hat. - OLG Düsseldorf, 09.01.2001 - 23 U 90/00
Prüffähigkeit der Schlußrechnung des Architekten; Einwand des schriftlichen …
Im übrigen lassen die zur Gerichtsakte gereichten Unterlagen erkennen, daß die zu erbringenden Planungsleistungen jedenfalls keiner unterdurchschnittlichen Anforderungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nrn. 1 oder 2 HOAI entsprachen, was der Senat aufgrund eigener Fachkunde festzustellen vermag (vergl. OLG Frankfurt BauR 1982, 600, 602;… Werner/Pastor aaO.). - OLG Düsseldorf, 25.02.2005 - 22 U 141/03
Ansprüche aus einem mündlichen Ingenieurvertrag über die Tragwerksplanung.
Bei Erbringung aller Leistungen einer Leistungsphase, die die Klägerin behauptet, ist die Angabe der Teilleistungen nicht erforderlich (vgl. OLG Frankfurt BauR 1982, 600, 601). - OLG Köln, 01.04.1992 - 11 U 237/91
Abrechnung des Bauleiterhonorars nach einer Kündigung
Dabei handelt es sich um die Bewertung von nicht erbrachten Leistungen, die nach § 287 ZPO zu schätzen ist (vgl. OLG Frankfurt BauR 1982, 600, 601).