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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1982 - 6 OVG C 7/79   

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https://dejure.org/1982,3534
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1982 - 6 OVG C 7/79 (https://dejure.org/1982,3534)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.11.1982 - 6 OVG C 7/79 (https://dejure.org/1982,3534)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. November 1982 - 6 OVG C 7/79 (https://dejure.org/1982,3534)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1983, 220
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

    Anders liegen Dinge beispielsweise, wenn die Gemeinde sich gegen die Festsetzungen eines Bebauungsplans einer Nachbargemeinde wendet (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluß vom 21. Dezember 1976 - III 415/76 -, NJW 1977, 1465 und NVwZ 1987, 1088; OVG Lüneburg, Urteil vom 23- November 1982 - 6 C 7/79 -, BauR 1983, 220; OVG NW, Beschluß vom 9. Februar 1988 - 11 B 2505/87 -, DÖV 1988, 843; Dürr, Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen S. 114 ff., 120 ff.); solche Festsetzungen gelten nicht auf ihrem Gebiet und treten ihr gegenüber auch nicht mit dem Anspruch auf Verbindlichkeit für die gemeindliche Aufgabenerfüllung auf.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

    Das OVG Lüneburg hat schon in seiner Entscheidung vom 23. November 1982 (- 6 C 7/79 -, BRS 39 Nr. 36 = BauR 1983, 220) angenommen, die zentralörtliche Gliederung in den Landesraumordnungsprogrammen ziele gerade nicht auf einen Planungsverbund, in dem sich Vor- und Nachteile um der Interessen der Beteiligten willen gegenseitig nach Art einer "Schicksalsgemeinschaft" (verwiesen wird auf Ipsen, VVDStDRL 18, 182) oder eines Austauschverhältnisses (verwiesen wird auf Sendler, BauR 1970, 6, 12) die Waage halten, sondern sei auf die Verwirklichung gesamtstaatlicher Interessen durch optimale Verteilung raumbeanspruchender und raumwirksamer Maßnahmen gerichtet.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.1999 - 3 M 144/98

    Factory Outlet Center, Einkaufszentrum, Drittschutz, Nachbargemeinde

    Die bodenrechtliche Relevanz liegt dann darin, daß in der betroffenen Gemeinde Zustände eintreten, die unter städtebaulichen Gesichtspunkten nicht vertretbar sind und deshalb planerische Reaktionen auf Beseitigung dieses Zustandes auslösen (vgl. Senatsurteil vom 15.04.1999 - 3 K 36/97 -, UA S. 11; OVG Lüneburg, Urteil vom 23.11.1982 - 6 C 7/79 -, BRS 39 Nr. 36; OVG Weimar, Beschluß v. 23.04.1997 - 1 EO 241/97 -, LKV 1997, 372 ff., 373).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.1999 - 3 K 36/97

    Reichweite des bauplanungsrechtlichen interkommunalen Abstimmungsgebots

    Das wird in der Rechtsprechung etwa dann angenommen, wenn aufgrund der Planung Verkehrsströme völlig umgelenkt würden oder die ganze örtliche Wirtschaft von Kaufkraftabflüssen bedroht würde mit der Folge einer Verödung der Innenstadt und Unterversorgung der dort ansässigen Bevölkerung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23.11.1982 - 6 C 7/79 -, BRS 39 Nr. 36; OVG Weimar, a.a.O.).
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