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   OLG Celle, 16.11.1982 - 16 U 15/82   

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https://dejure.org/1982,3597
OLG Celle, 16.11.1982 - 16 U 15/82 (https://dejure.org/1982,3597)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.11.1982 - 16 U 15/82 (https://dejure.org/1982,3597)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. November 1982 - 16 U 15/82 (https://dejure.org/1982,3597)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1983, 483
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2006 - 22 U 89/04

    Planungsmangel des Architekten wegen Nichtberücksichtigung der örtlichen

    Dagegen schuldet ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, als Werkerfolg grundsätzlich (nur) eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung (BGH NJW 2003, 287), wohingegen die endgültige Lösung einer Planungsaufgabe Gegenstand der Entwurfsplanung ist, was auch die Klärung der Grundwasserverhältnisse eines Grundstückes und gegebenenfalls den Schutz eines zu errichtenden Hauses gegen Grundwasser einschließt (OLG Celle, BauR 1983, 483).
  • OLG Zweibrücken, 02.12.1999 - 4 U 30/99

    Verjährung beim "Bausatzvertrag" mit Planungsleistungen

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  • OLG Schleswig, 30.03.2000 - 5 U 134/97

    Mangelhafte Kellerisolierung

    Nach der Rechtsprechung ist der Architekt spätestens bis zur Erstellung der Entwurfsplanung verpflichtet, sich zuverlässige Kenntnis über den höchstmöglichen Grundwasserstand zu verschaffen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 156 ff.; BauR 96, 757, OLG Celle Baurecht 1983, 483 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.1997 - 23 U 184/96

    Wasserschäden durch "drückendes Wasser"

    Er ist in diesem Zusammenhang gehalten, spätestens im Rahmen seiner Entwurfsplanung,(vgl. § 15 Abs. 2 Nr. 3 HOAI) die auf dem Baugrundstück gegebenen Grundwasserverhältnisse - jedenfalls bezogen auf einen Beobachtungszeitraum von 20 Jahren - in zuverlässiger Weise zu ermitteln und die so gewonnenen Erkenntnisse in seine Planung umzusetzen (vgl. u.a. OLG Celle BauR 1983, 483; OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, BauR 1992, 536 = NJW-RR 1992, 156; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. BauR 1985, 341 = 23 U 131/83; ferner Urteil in 23 U 214/94; zitiert Bl. 178 d. BA).
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