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   BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80   

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https://dejure.org/1984,122
BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80 (https://dejure.org/1984,122)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1984 - 4 C 54.80 (https://dejure.org/1984,122)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1984 - 4 C 54.80 (https://dejure.org/1984,122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BauNVO § 9, § 11 Abs. 3; BBauG § 34 Abs. 3; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der Standortbegrenzung für großflächige Einzelhandelsbetriebe

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Urteils

  • Wolters Kluwer

    Inhalts- und Schrankenbestimmung - Eigentum - Rechtsstaatliche Anforderungen - Bestimmtheit von Eingriffsnormen - Großflächiger Einzelhandelsbetrieb - Geschoßfläche - Industriegebiet - Besonderheit des konkreten Vorhabens - Städtebauliche Situation - Gesetzliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Standortbegrenzung für großflächige Einzelhandelsbetriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 342
  • NJW 1984, 1768
  • NVwZ 1984, 582 (Ls.)
  • DVBl 1984, 629
  • DÖV 1984, 849
  • BauR 1984, 380
  • ZfBR 1984, 135
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80
    Indem nämlich die Verordnung für die verschiedenen Baugebiete jeweils die allgemeine Zweckbestimmung vorgibt und sodann einen Katalog allgemein zulässiger Nutzungen anschließt, geht sie davon aus, daß diese Nutzungen im Regelfall - vom Typ her - der Zweckbestimmung des Baugebiets entsprechen (vgl. Urteil des Senats vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Daß § 34 Abs. 3 Satz 1 BBauG eine dynamische Verweisung auf die Baunutzungsverordnung enthält, in seinem Inhalt also geändert wird, wenn der Verordnungsgeber die Vorschriften über die Art der Nutzung ändert, hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) nicht für bedenklich gehalten.

    Der Gesetzgeber ist, wie der Senat im Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - (a. a. O.) ausgeführt hat, in § 34 Abs. 3 BBauG davon ausgegangen, daß die der Baugebietseinteilung der Baunutzungsverordnung zugrundeliegende Ordnung allgemeinen Grundsätzen des Städtebaues entspricht.

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80
    Allerdings kann ein Feststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch zulässig sein, wenn er hilfsweise für den Fall der Abweisung der Klage hinsichtlich des Hauptantrags gestellt wird (Urteil des Senats vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 26, S. 23 ff.).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80
    Eine solche mittelbare Einflußnahme auf die Wettbewerbssituation und die Berufsausübung durch Standortbegrenzung für Gewerbebetriebe enthält jede Planung (Beschluß des Senats vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87 (103)).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    § 11 Abs. 3 BauNVO erfasst Betriebe, die entgegen dem städtebaulichen Leitbild, durch die Standorte des Einzelhandels eine funktionsnahe Beziehung zum Wohnen herstellen, an wohnungsfernen, verkehrlich schlecht oder nur mit dem Auto erreichbaren Standorten auf großer Fläche ein Warenangebot für den privaten Bedarf der Allgemeinheit bereithalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 342).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auswirkungen auf die Nahversorgung für den kurzfristigen Bedarf können sich u.a. daraus ergeben, dass innenstadtnahen Einzelhandelsbetrieben durch Kaufkraftabfluss die Existenzgrundlage entzogen wird und eine Unterversorgung der nicht motorisierten Bevölkerung droht (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 54.80 - BauR 1984, 380; ferner Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 - Einkaufszentrum Zweibrücken).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Eine mittelbare Einflussnahme auf die Wettbewerbssituation enthält jede Planung (Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 342 ).
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